Axel Wintermeyer

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der ländliche Raum braucht keine Aktuellen Stunden, die an der Realität vorbeigehen, Herr Schalauske. Sozial-ökologisch, vielleicht auch nachhaltig und bezahlbar, Konzepte – von alldem war von Ihnen und von den LINKEN heute nichts zu hören.
Meine Damen und Herren, wir handeln. Die Hessische Landesregierung handelt, damit die Zukunft auf dem Land auch eine gute bleibt. Wir haben die Offensive „Land hat Zukunft – Heimat Hessen“ gestartet und bewusst noch einen sichtbareren Schwerpunkt auf die Förderung der ländlichen Räume gelegt.
Dass dies hier nicht nur warme Worte sind, haben wir gerade – z. B. in einer Aktuellen Stunde zum Thema Mobilität, speziell zum Thema Bürgerbusse – gehört. 1,8 Milliar
den €, das sind 350 Millionen € mehr, investieren wir in den Jahren 2018 und 2019 in unsere ländlichen Räume. Das hat es bisher noch nie gegeben.
Meine Damen und Herren, das steht gegen die Ankündigungspolitik der Opposition, die zudem noch nicht einmal in der Lage ist, die Finanzierung durch entsprechende Maßnahmen sicherzustellen.
Unter den Projekten für die ländlichen Räume haben wir ein Projekt „Mobiles Hessen 2020“. Herr Kollege Al-Wazir hat es ja vorgetragen: Allein der Straßenbauetat des Landes für Landesstraßen – der im Übrigen, liebe Sozialdemokraten, bei Herrn Klemm, das war ja wohl ein Sozialdemokrat, noch bei 27 Millionen € lag –,
liegt derzeit bei 120 Millionen €.
Das ist das Fünffache von dem, was Sie damals für Landesstraßen in ländlichen Räumen ausgegeben haben.
Die Verkehrsverbünde erhalten jährlich 800 Millionen €, das sind 20 % mehr, um den öffentlichen Personennahverkehr bei uns in Hessen zu organisieren. Wir fördern die Mobilität in den ländlichen Räumen, seit 2017 sogar mit einem Fachzentrum Mobilität für den ländlichen Raum. Darüber können Sie sich lustig machen, aber Sie haben doch nicht einmal die Idee dazu gehabt, geschweige denn wüssten Sie, wie Sie es finanzieren. Es zeigt, dass wir als Hessische Landesregierung handeln – und wir denken auch neu.
Deshalb bringen wir auch die Arbeit zu den Menschen. Da schaue ich einmal das Finanzministerium an: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Steuerverwaltung und der hessischen Landesverwaltung erhalten im Rahmen eines Pilotprojekts – sogenannte Coworking Spaces – ab September 2018 die Möglichkeit, tageweise in einem ersten Hessenbüro in der Nähe ihres Wohnortes, nämlich in Limburg, zu arbeiten.
Zudem verlagert die hessische Steuerverwaltung seit Anfang dieses Jahres in zwei Schritten 500 Arbeitsplätze in die ländlichen Räume. Auch der neue digitale Servicepoint der hessischen Justiz soll noch in diesem Jahr in Eschwege im ländlichen Raum angesiedelt werden. So werden Fahrzeiten reduziert und mehr Lebensqualität für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschaffen.
Unser neues Denken – die Arbeit kommt zu den Menschen, und nicht mehr die Menschen zur Arbeit – ist sicherlich ein entsprechendes Konzept, das man als sozial
und auch als ökologisch bezeichnen kann, was Sie von den LINKEN – außer, irgendwelche SUVs aus den Innenstädten zu verbannen, wie Frau Wissler in der „Frankfurter Rundschau“ gesagt hat –
nicht haben.
Ich stelle Ihnen von der Opposition die Frage, warum wir die neuen Autobahnen, die Datenautobahnen, gerade in den ländlichen Bereich legen. Alleine im NordhessenCluster werden 2.000 km Glasfaser in alle 570 Dörfer gelegt.
Hier wird Zukunft angeschlossen. Auch das ist sozial und ökologisch.
Aber das ist das Versprechen gewesen, und wir halten es ein. Das ist der Unterschied zu Ihnen: Sie versprechen sich vieles, aber Sie werden nichts bekommen.
Ich empfehle Ihnen, Frau Wissler und Kollegen, unserem Beispiel zu folgen, zu weniger soziologischer Theorie, stattdessen zu mehr lebensnaher Praxis.
Nur dann orientiert man sich, wie wir es tun, an den Bedürfnissen der Menschen vor Ort. Sie stehen nämlich im Mittelpunkt des Handelns der Hessischen Landesregierung.
Wir, die Hessische Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen, können selbstbewusst sagen: Wir handeln, und wir werden weiter konsequent daran arbeiten, dass Hessen bereit für morgen ist. Mit uns bleibt Hessen vorn: Das versprechen wir nicht nur, sondern wir halten es auch – sichtbar.
Herr Abg. Warnecke, Teil der Stabsstelle zur Offensive „Land hat Zukunft – Heimat Hessen“ sind die drei Regionalbeauftragten, die kürzlich ihre Arbeit aufgenommen haben. Diese Regionalbeauftragten stehen den ländlichen Regionen mit Rat und Tat zur Seite. Sie transportieren die dortigen Anliegen nach Wiesbaden und helfen mit der Umsetzung der Landesoffensive ganz konkret den Menschen vor Ort. Sie sind Bindeglied zwischen der Staatskanzlei und der dort angesiedelten Offensive „Land hat Zukunft – Heimat Hessen“ einerseits und den Städten, Gemeinden, Bürgerinnen und Bürgern im ländlichen Raum sowie weiteren relevanten Ansprechpartnern in der Fläche andererseits.
Die Regionalbeauftragten stellen ein zusätzliches, bisher nicht da gewesenes und bundesweit einzigartiges Serviceangebot für Städte und Gemeinden im ländlichen Raum dar. Sie ersetzen keine Aufgaben. Vielmehr ergänzen sie weitere neue Angebote, z. B. die des Förderlotsen beim Innenministerium oder die Vielzahl der bereits bestehenden Beratungs- und Förderangebote der hessischen Landesverwaltungen in den verschiedenen Ressorts. Außerdem wird am 31. August dieses Jahres die Akademie für den ländlichen Raum in Hessen eröffnet, die weitere Angebote für den ländlichen Raum machen wird.
Die Regionalbeauftragten sorgen dafür, dass schnelle Kommunikations- und Entscheidungswege gefunden werden. Die Regionalbeauftragten sind sozusagen Ideenscouts, die Best-Praxis-Beispiele ausfindig machen und weitertragen. Die Regionalbeauftragten vernetzen natürlich auch die verschiedenen Initiativen, seien sie städtischerseits oder auch von Privaten initiiert.
Erste Rückmeldungen von kommunalen Gesprächspartnern bestätigen uns, dass deren Beratungs-, Informationsund Gesprächsangebote hochwillkommen sind und sehr gut angenommen werden.
Herr Abg. Warnecke, das können Sie für sich daraus schließen. Ich kann Ihnen aber nicht sagen, dass das so ist. Vielmehr habe ich vorhin vorgetragen, dass wir die drei Regionalbeauftragten als Ergänzung betrachten. Wie Sie wissen, haben wir die Offensive „Land hat Zukunft – Heimat Hessen“ ins Leben gerufen und mit rund 1,8 Milliarden € im Doppelhaushalt 2018/2019 von Ihnen, nämlich vom Haushaltsgesetzgeber, beschieden bekommen. Damit wird eine Vielzahl von Maßnahmen und Projekten umgesetzt, die es bisher noch nicht gab und die Kommunen, Unternehmen, Vereinen und Verbänden sowie Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen, wie z. B. Bürgerbusse, die digitale Dorflinde oder auch die Gemeindeschwester 2.0. Insofern ist das eine sinnvolle Ergänzung der Fördermöglichkeiten und auch der Ansprechpartner, die wir bisher als Hessische Landesregierung dargestellt haben.
Herr Warnecke, der Regionalbeauftragte für Ost- und Südhessen arbeitet selbstständig und allein. Der Regionalbeauftragte für Nordhessen arbeitet selbstständig und allein. Der Regionalbeauftragte für Mittelhessen arbeitet selbstständig und allein. Das heißt, sie haben keine zuarbeitenden Mitarbeiter.
Die Zusammensetzung der Stabsstelle in der Staatskanzlei ist so geregelt, dass diese von Herrn Staatssekretär Bußer geleitet wird. Daneben sind weitere Vertreter der Hausleitung, der Fachabteilung sowie der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit mit jeweils geringen Stellenanteilen in der Stabsstelle vertreten. Eine volle Stelle für die fachliche
Mitarbeit in der Stabsstelle ist derzeit im Besetzungsverfahren.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Auch aus Sicht der Landesregierung haben die in der öffentlichen Anhörung vorgetragenen Standpunkte, die überwiegend bereits Gegenstand der Beratungen der Enquetekommission waren, keine zwingende Notwendigkeit ergeben, die gemeinsamen Gesetzentwürfe der Fraktionen der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP zu ergänzen oder zu verändern. Insofern kann ich mich an dieser Stelle darauf beschränken, auf meine Anmerkungen zu den zentralen Reformanliegen dieser Gesetzentwürfe zu verweisen, die ich am 15. Dezember 2017 im Rahmen der ersten Lesung im Plenum gemacht habe.
Einige Anmerkungen zum Verfahren: Nach abschließender Beschlussfassung in dritter Lesung durch dieses Haus wird die Landesregierung den Abstimmungstag für alle Gesetzentwürfe, über die wir heute in zweiter Lesung abstimmen, durch Rechtsverordnung offiziell festlegen. Darüber hinaus wird die Landesregierung den Abstimmungstag, den Wortlaut der vom Landtag beschlossenen Gesetze sowie den von ihr festgelegten Wortlaut des Stimmzettels unverzüglich durch die Veröffentlichung im „Staatsanzeiger für das Land Hessen“ bekannt geben – leider nicht in digitaler Form, Herr Wilken; denn das ist, obwohl wir in einer zunehmend digitalisierten Welt leben, aufgrund unserer Verfassung leider bis heute nicht zulässig.
Eine sinnvolle Teilnahme an der Volksabstimmung setzt eine hinreichende Unterrichtung der Stimmberechtigten über die jeweiligen Abstimmungsgegenstände voraus. Das Volksabstimmungsgesetz sieht deshalb vor, dass die Gemeinden den Stimmberechtigten zusammen mit der Wahlbenachrichtigung eine Unterrichtung über den Gegenstand der Volksabstimmung zusenden. Sie enthält den Wortlaut der vom Landtag beschlossenen Gesetze, eine Gegenüberstellung der betroffenen Bestimmungen vor und nach der Verfassungsänderung, eine Wiedergabe des Ergebnisses der Schlussabstimmung im Landtag, einen Musterstimmzettel und, sofern der Landtag eine Erläuterung des Gesetzes beschlossen hat, auch diese. Diese Erläuterung sollte, wie die Begründung der verfassungsändernden Gesetze, kurz, sachlich und dabei anschaulich und allgemein verständlich formuliert sein.
Der einheitliche Stimmzettel wird so gestaltet sein, dass die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, entweder über alle vom Landtag beschlossenen Gesetze einheitlich abzustimmen oder über jedes Gesetz einzeln. Damit wird dem Gesichtspunkt eines möglich einfachen Abstimmungsverfahrens ebenso Rechnung getragen wie dem Bedürfnis, differenziert über die Verfassungsänderungen abstimmen zu können.
Die Landesregierung ist zuversichtlich, dass der aktuelle Verfassungsreformprozess erfolgreich abgeschlossen werden kann. Voraussetzung hierfür bleibt aber, dass die die Verfassungsänderungen tragenden politischen Kräfte, aber auch die am Verfassungsreformprozess beteiligten Institutionen und Verbände der Zivilgesellschaft nicht darin nachlassen, aktiv für eine breite Zustimmung der hessischen Bürgerinnen und Bürger zu werben. Sie wissen, eine möglichst hohe Beteiligung des Volkes legitimiert die geänderte Verfassung in besonderem Maße. Wir, die Hessi
sche Landesregierung, wollen daran mitwirken. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf die dritte Lesung.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung legt Ihnen unter diesem Tagesordnungspunkt 3 den Entwurf eines Zustimmungsgesetzes zum 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag vor. Im Rahmen der Vorunterrichtung hatte ich den Landtag bereits im Oktober letzten Jahres entsprechend informiert.
Schwerpunkt dieser Neuregelung ist zum einen die Anpassung der rundfunkstaatsvertraglichen Regelung an die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung. Dementsprechend sollen der Rundfunkstaatsvertrag, der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, der ZDF-Staatsvertrag und der Deutschlandradio-Staatsvertrag an die EU-Vorgaben angepasst werden. Bei der EU-Datenschutz-Grundverordnung geht es um die Fragen von Datenerhebung und Datenverarbeitung. Sie stärkt die Betroffenenrechte dadurch, dass sie auch Auskunfts- und Einsichtsrechte bekommen.
Zum anderen wird eine sogenannte Betrauungsnorm für Kooperationen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geschaffen, wonach die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Interesse der Beitragsstabilität auf möglichst vielen Feldern, z. B. Produktion, Programmrechteerwerb, Programmaustausch, Sendernetzbetrieb und vieles andere mehr, zusammenarbeiten sollen. Diese Neuregelung soll den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Lichte EU-rechtlicher Regelungen Rechtssicherheit insbesondere im Wettbewerbsrecht bei Kooperationen im Auftragsbereich geben.
Last, but not least wird redaktionell endlich der Begriff „UEFA-Cup“ gestrichen und durch „Europa League“ bei den frei empfangbaren Fernsehprogrammen ersetzt.
Wir wollen hoffen, dass vielleicht auch einmal ein hessischer Verein frei empfangbar bei der Europa League entsprechend übertragen werden kann.
So viel zum Inhalt, der nicht großartig ist. Erlauben Sie mir bitte noch eine Anmerkung zum Verfahren der Ratifizie
rung. Der Staatsvertrag soll am 25. Mai dieses Jahres in Kraft treten. Da bis dahin die Ratifikationsurkunden sämtlicher Länder vorliegen müssen, laufen nun die Ratifikationsverfahren in den Landesparlamenten, so auch hier im Hessischen Landtag.
Meine Damen und Herren, hier sollte das Ratifikationsverfahren im April abgeschlossen werden, weil die im Mai stattfindende Plenarsitzung für eine fristgemäße Ratifizierung zu spät käme. Dies dürfte nach meinem Dafürhalten gut zu schaffen sein, zumal die Regelungsgegenstände des Staatsvertrags, wie ich sagte, überschaubar sind und eine Anhörung hierzu auf der Ebene der Ländergemeinschaft stattgefunden hat. Die entsprechenden Unterlagen werde ich dem Ausschuss für die Beratungen gern unmittelbar nach der eben von mir vorgenommenen Einbringung unaufgefordert zur Verfügung stellen.
Ich bitte Sie daher, dem 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag und dem dazu vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen, und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Enquetekommission hat sich – wir haben es schon gehört – in insgesamt 19 Sitzungen, darunter drei regionalen Bürgerforen, sowie in einer umfassenden dreitägigen öffentlichen Sachverständigenanhörung dem im Einsetzungsantrag vom 10. November 2015 formulierten Auftrag gestellt, die Hessische Verfassung zu überarbeiten und hierzu dem Hessischen Landtag beratungs- und beschlussfähige Gesetzesvorschläge zu unterbreiten. Die Landesregierung darf feststellen: Sie waren erfolgreich.
Die heute in erster Lesung zu beratenden 15 Gesetzentwürfe zur Änderung und zur Ergänzung unserer Verfassung sind das Ergebnis eines umfassenden und intensiven Beratungs- und Diskussionsprozesses, der von vornherein auf eine möglichst umfassende Beteiligung der hessischen Bürgerinnen und Bürger gerichtet war.
Die Landesregierung war gerne mit beratender Stimme in die Arbeit der Enquetekommission eingebunden. Sie hat insbesondere Formulierungshilfen, die in diesem Falle nicht kritisiert worden sind, geleistet, um die Änderungsvorschläge, die dort entwickelt worden sind, gesetzestechnisch umzusetzen. Die Landesregierung hat die Beratungen der Kommission gerne durch gutachterliche Hinweise zu den Rechtsfolgen unterschiedlicher Regelungsvarianten unterstützt.
Ich werde gerne den an uns gerichteten Dank an unsere Mitarbeiter der Rechts- und Verfassungsabteilung der Staatskanzlei weitergeben.
Die Entscheidung über die Änderung der verfassungsrechtlichen Grundordnung unseres Landes ist originäre und vornehmste Aufgabe des Hessischen Landtags. Die von ihm beschlossenen Verfassungsänderungen kommen freilich, wie wir alle wissen, nur dann zustande, wenn ihnen das Volk mit der Mehrheit der Abstimmenden zustimmt.
Ich möchte ausdrücklich betonen: Aus Respekt vor der Arbeit der Enquetekommission und vor unserem Parlament, dem Hessischen Landtag, wird sich daher die Landesregierung einer detaillierten inhaltlichen Bewertung der einzelnen 15 Gesetzentwürfe enthalten.
Es liegt in der Natur eines solchen Vorhabens, dass sehr unterschiedliche Grundüberzeugungen und Erwartungen aufeinandertreffen. Das hat sich in der Enquetekommission ebenso gezeigt wie in dem Beratungsgremium Zivilgesellschaft, in dem zahlreiche Institutionen und Verbände vertreten waren. Umso mehr begrüßt die Landesregierung, dass es trotz der teils widerstreitenden Ausgangspositionen gelungen ist, einen breiten, parteiübergreifenden Konsens zu finden und sich auf eine überschaubare Zahl von 15 Verfassungsänderungen zu einigen.
In einer Zeit, in der sich die Parteienlandschaft grundlegend wandelt und in der die Bevölkerung zunehmend daran Zweifel zu haben scheint, dass parlamentarische Entscheidungsprozesse zur Lösung anstehender Probleme geeignet sind, ist es ein wichtiges Signal, das heute gesendet wird.
Die antragstellenden Fraktionen demonstrieren nicht nur die Handlungsfähigkeit des Parlaments, sondern sie zeigen auch ihre Bereitschaft, sich über parteipolitische Grenzen hinweg gemeinsam über die Änderung der Hessischen Verfassung zu verständigen – und damit über die Grundlagen, die für unser Gemeinwesen und das gesellschaftliche Zusammenleben maßgeblich sind. Dafür möchte ich danken.
Folgerichtig hätte man dann aber auch auf die vier wohl nicht mehrheitsfähigen Einzelgesetze unterschiedlicher Fraktionen verzichten können. Ich bin davon überzeugt, dass die Arbeit der Enquetekommission und die breite Einbindung der Öffentlichkeit vielen Menschen in unserem Land vor Augen geführt haben, welche Bedeutung unsere Hessische Verfassung für die politische und gesellschaftliche Entwicklung unseres Gemeinwesens und die Gestaltung unseres Zusammenlebens hat.
Die Landesregierung wird das Ihre dazu tun. Sie wird, auch jenseits ihrer unmittelbaren Verantwortlichkeit, für
die Durchführung der Volksabstimmung das weitere Gesetzgebungsverfahren gerne konstruktiv begleiten.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie es mich bei der vermutlich letzten Wortmeldung der Hessischen Landesregierung in diesem Jahr 2017 nicht verabsäumen, Ihnen allen ein frohes und segenreiches Weihnachtsfest, Tage der Entspannung und einen guten Start ins neue Jahr 2018 zu wünschen. Es wird sicherlich insgesamt ein spannendes Jahr, ganz sicher aber ein spannendes Jahr für unser Bundesland Hessen. – Vielen Dank.
Frau Abg. Löber, zur Beantwortung Ihrer mündlichen Frage habe ich zuständigkeitshalber den Hessischen Rundfunk, das Zweite Deutsche Fernsehen und die Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien um eine Stellungnahme gebeten. Die mündliche Frage lässt sich auf der Grundlage der Stellungnahmen wie folgt beantworten.
Bei der Umstellung des digitalen Antennenfernsehens auf den neuen DVB-T2-HD-Standard ist es gelungen, die Flächenversorgung in Hessen weitgehend zu erhalten und die Versorgung in Kassel und Darmstadt sogar zu verbessern. Hier ist der Empfang jetzt mit einer kleinen Zimmerantenne möglich.
Das Sendegebiet der privaten Programme wird erstmals auf die Region Nordhessen ausgedehnt. Es werden neue Senderstandorte in Kassel in Betrieb genommen, aber auch in Darmstadt – in Südhessen. In der Rhön werden die Sender des Bayrischen Rundfunks und des Hessischen Rundfunks zusammengelegt. An der westlichen Grenze von Hessen wird der Senderstandort Angelburg ab dem 25. April 2018 ersatzlos außer Betrieb genommen. Das bisherige Versorgungsgebiet des Senders Angelburg wird schon heute weitestgehend durch den Sender auf dem Großen
Feldberg sowie den Sender Rimberg mit DVB-T2 HD abgedeckt.
Der Aufbau und Betrieb neuer DVB-T2-HD-Sendeanlagen an diesem Standort wäre mit weniger als 5.000 tatsächlich betroffenen Haushalten im Lichte der Einsparvorgaben der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, KEF, ökonomisch nicht sinnvoll und nicht realisierbar.
Im Falle etwaiger weiterer technischer Detailfragen sind wir, die Staatskanzlei, gerne bereit, geeignete Ansprechpartner beim Hessischen Rundfunk, beim ZDF oder bei der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien zu benennen.
Frau Abg. Löber, diese Frage sehen wir ähnlich. Sie wissen, dass gerade bei Katastrophenfällen der Rundfunk genutzt werden kann. In Hessen ist eine Vollabdeckung gegeben.
Herr Abg. Wilken, das ist mir aktiv nicht bekannt. Das könnten wir Ihnen höchstens durch Nachfrage bei den Anstalten, die dafür zuständig sind – das hatte ich betont –, in Erfahrung bringen. Ich weiß jedenfalls, dass wir und auch die Landesanstalt für privaten Rundfunk in Hessen bei der Verbreitung von DVB-T2 HD darauf achten, dass Gebiete „bestrahlt“ werden, die vielleicht nicht unbedingt beson
ders interessant sind. Wir gehen, wie gesagt, davon aus, dass der Wechsel von DVB-T1 zu DVB-T2 für das Land Hessen im Vergleich zu anderen Flächenländern in Deutschland, nach Auskunft der Ingenieure vom hr und auch der LPR Hessen, alles in allem gut verlaufen ist. Er ist auch ohne Versorgungseinbußen vonstattengegangen. Die Region Nordhessen/Kassel – ich sagte es bereits – kommt sogar erstmals in den Genuss, neben den öffentlichrechtlichen zukünftig auch private Programme über DVB-T empfangen zu können.
Da die Hessische Landesregierung nicht entscheidet, wo DVB-T2 angeboten wird, sondern, wie ich bereits vorhin ausführte, der Hessische Rundfunk und das Zweite Deutsche Fernsehen, auch unter Zuhilfenahme der Landesanstalt für privaten Rundfunk, kann ich Ihnen diese Frage nicht in Zuständigkeit beantworten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die WilhelmLeuschner-Medaille wurde 1964 anlässlich des 20. Todestages von Wilhelm Leuschner von Ministerpräsident Georg August Zinn gestiftet. Der Erlass vom 29. September 1964 regelt, dass die höchste hessische Landesauszeichnung allein vom Hessischen Ministerpräsidenten verliehen wird.
Im Laufe der Jahre ist es zu einem guten Brauch geworden, dass der Ministerpräsident, nachdem er seine Entscheidung getroffen hat, die Fraktionsvorsitzenden der im Landtag vertretenen demokratischen Parteien über seinen Entschluss informiert. Das geschah in diesem Jahr am 17. Oktober. Er wird Sie und auch die Bevölkerung über seine Entscheidung anlässlich der Preisverleihung am 1. Dezember 2017 durch eine Laudatio entsprechend informieren.
Es gibt mehr als 220 Preisträger aus allen politischen und gesellschaftlichen Bereichen, die für ihre jeweiligen Überzeugungen eingetreten sind. Alle Ministerpräsidenten, gleich welcher Partei, haben sich – das ist unbestritten – mit ganzer Kraft für das Wohl unseres Landes Hessen, für unsere Demokratie und für stabile Freiheit eingesetzt.
Neben Ministerpräsident Roland Koch waren Christian Stock 1966, Georg August Zinn 1971, Albert Osswald 1989, Holger Börner 1993 und Walter Wallmann 1996 Preisträger. Nach Georg August Zinn hat Roland Koch während elfeinhalb Amtsjahren als Ministerpräsident als am zweitlängsten amtierender Ministerpräsident, übrigens dem Willen der Wählerinnen und Wähler folgend, die Geschicke unseres Landes gelenkt. Er war sicherlich ein streitbarer Demokrat, aber auch ein Ministerpräsident, der an dem Tag seines selbst gewählten Ausscheidens Hessen als erfolgreiches, zukunftsfähiges Bundesland übergeben hat.
Es geht bei der Auszeichnung nicht um einzelne Maßnahmen der Politik. Es geht auch nicht um die Person. Es geht um die Leistungen eines Menschen, des Preisträgers, für unser Land. Das möchte ich auch hinzufügen: Heute geht es um Respekt und Achtung vor der Auszeichnung und ihrer Verleihung.
Herr Kollege Rudolph, ob Sie mit dieser Aktuellen Stunde der SPD-Fraktion und Ihrem Redebeitrag der Ehre und Würde Wilhelm Leuschners
und der Intention des Stifters, Ihres ehemaligen Landesvorsitzenden Georg August Zinn, gerecht geworden sind, mögen andere beurteilen.
Mich jedenfalls erfüllen Teile dieser Aktuellen Stunde und das offensichtlich politisch motivierte Nachtreten mit Sorge um unsere demokratische Kultur.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Warnecke, die Hessische Landesregierung macht eine gute, sie macht sogar eine hervorragende Politik und Arbeit für unser Bundesland. Wir fördern, landauf, landab, Kommunen, freie Träger, Institutionen, Kultur, Krankenhäuser, das Ehrenamt und alle anderen wichtigen politischen Bereiche in einem bemerkenswerten Umfang, um unser Bundesland noch weiter voranzubringen.
Es als einen Vorgang der Unsittlichkeit anzusehen, dass Abgeordnete der Nichtregierungsfraktionen das entsprechend öffentlich aufgreifen und positiv darstellen, können wir nicht erkennen. Das gilt, obwohl die Abgeordneten der Opposition im Allgemeinen dem Haushaltsplan des Landes Hessen, der den Bescheiden meistens zugrunde liegt, nicht zugestimmt haben. Da muss jeder mit sich selbst klarkommen.
Die Hessische Landesregierung freut sich über jedes Lob. Lassen Sie mich schließen: Herr Warnecke, Sie loben uns zu Recht.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf feststellen, dass wir heute erneut eine Debatte zur großen Außen- und Sicherheitspolitik im Hessischen Landtag führen. Erst im März ging es bekanntermaßen bei der inszenierten Verabschiedung des LINKEN-Fraktionsvorsitzenden van Ooyen hier heiß her in der Diskussion um Abrüstung und einen NATO-Austritt.
Jetzt stellt die Fraktion der LINKEN wieder einmal einen ähnlichen Antrag, und wir müssen uns hier wieder damit beschäftigen. Es geht erneut um eine rein bundespolitische Debatte über den Umgang mit Atomwaffen. Diese wird völlig zu Recht im Deutschen Bundestag geführt, und dort gehört sie meiner Meinung nach auch hin.
Zuständig für die deutsche Außen- und Sicherheitspolitik ist bekanntermaßen die Bundesregierung – und nicht wir. Berlin verhält sich in dieser Frage, wie ich finde, klug, besonnen, verantwortungsvoll und nicht etwa naiv. Dort hat man die sicherheitspolitischen Belange des gesamten Landes im Blick.
Wie gesagt, aus meiner Sicht müssen wir diese Debatte, die in Berlin gut aufgehoben ist, nicht unbedingt in diesem
Landtag führen. Aber mitten im Bundestagswahlkampf wundere ich mich nicht über solche Vorstöße, und ich wundere mich auch nicht über den Änderungsantrag der Sozialdemokraten, der offen Zustimmung zur Äußerung des SPD-Kanzlerkandidaten in einer an sich friedenspolitischen und so wichtigen außenpolitischen Debatte vom Hessischen Landtag verlangt. Es ist ein weiterer Beweis dafür, dass der 24. September naht und jeder versucht, seine Claims noch abzustecken.
Meine Damen und Herren, unser aller Bekenntnis zu Frieden und zur Achtung der allgemeinen Menschenrechte müssen wir hier nicht extra diskutieren. Niemand von uns – da habe ich keine Zweifel – befürwortet den Einsatz von Nuklearwaffen. Jeder von uns kämpft für und träumt auch von einer atomwaffenfreien Welt.
Nur ist die Welt leider nicht immer so, wie wir sie gerne hätten. Der Weltfrieden ist kein Wunschkonzert, das wird uns tagtäglich vor Augen geführt. Symbol- und Resolutionspolitik von wem auch immer wird uns hierbei wenig helfen.
Gerade erst vorgestern – einige der Redner haben darauf hingewiesen – mussten wir mit Schrecken lesen, dass der Konflikt um Nordkorea weiter eskaliert. Unbeeindruckt von allen Strafmaßnahmen ging die verbrecherische kommunistische Führung in Pjöngjang diesmal so weit, eine Interkontinentalrakete über japanisches Territorium zu schießen, und dies ohne Ankündigung. Tokio sprach von einer beispiellos ernsten Bedrohung, und genau das ist es auch. Wir wissen nicht, wie sich dieser Konflikt weiterentwickeln wird, aber wir wissen schon, dass es weiterhin vielerorts – nicht nur in Ostasien, sondern bis an die Grenzen der Europäischen Union – Bedrohungen und Gefahren gibt. Ich erinnere nur an die völkerrechtswidrige Annexion der Krim – ich komme später noch einmal darauf zu sprechen – und das in regelmäßigen Abständen inszenierte Säbelrassen des Kremls gegenüber den baltischen Staaten.
Der Einsatz für den Frieden ist seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland Grundpfeiler der deutschen Außenund Sicherheitspolitik. Ein weiterer Grundpfeiler ist aber auch die Solidarität Deutschlands zu seinen Partnern – zur NATO und zu anderen Partnern weltweit. Deutschland ist zu groß und bedeutend, um sich, wie etwa Liechtenstein, neutral aus allem herauszuhalten. Zugleich ist Deutschland – und das bedauere ich nicht – militärisch zu unbedeutend, um ohne seine Verbündeten bestehen zu können.
Die Einbindung in die NATO ist für den Erhalt des Friedens auch in Deutschland elementar. Die Zusammenarbeit mit unseren Verbündeten unter dem Dach der NATO ist und bleibt ein entscheidender Baustein für die Sicherheit und den Frieden in Deutschland, in Europa und in der Welt, und, meine Damen und Herren von den LINKEN, sie ist dringlicher und notwendiger denn je.
Aber zurück zu den Atomwaffen. Es ist aus Sicht der Hessischen Landesregierung sehr erfreulich, dass die Debatte um das Verbot von Kernwaffen auf der Ebene der Vereinten Nationen so ambitioniert verfolgt wird. Auch die Bundesregierung setzt sich im Rahmen der internationalen Friedensordnung für das Ziel einer atomwaffenfreien Welt
ein. Nur kann, darf und sollte sie hier keinen Schritt unternehmen, der die Bündnisverpflichtungen gegenüber den NATO-Partnern unterminiert – hier auszuscheren, dahinter muss man ein großes Fragezeichen machen.
Auch wenn sich begrüßenswerterweise 122 Staaten für eine Annahme des Vertragsentwurfs für das Verbot von Kernwaffen ausgesprochen haben, bleibt festzustellen, es war keine Atommacht darunter, und kein einziges NATOMitglied – noch nicht einmal die Niederlande, die an den Vertragsverhandlungen beteiligt gewesen sind. Die vorgeschlagene Konzeption – so ist jedenfalls aus Berlin zu hören – ist nämlich nicht mit dem strategischen Konzept der NATO vereinbar, das derzeit noch am Prinzip der nuklearen Teilhabe festhält.
Natürlich kann man das strategische Konzept und die nukleare Teilhabe diskutieren. Ich bin nur der Ansicht, dass ein Abrücken davon unter den aktuellen Vorzeichen bei massiver Aufrüstung in Nordkorea, Russland, China und den Golfstaaten verantwortungslos wäre. Aber vielleicht wollen Sie von den LINKEN das ja.
Unsere Logik, die ehrliche Logik muss doch sein: Es müssen alle auf Nuklearwaffen verzichten, also die NATOStaaten und alle anderen Atomwaffenmächte und Atomwaffenbesitzer. Andernfalls erlangen diejenigen, die weiter aufrüsten, noch strategische Vorteile für sich, und das wird nicht zu einer friedlicheren Welt beitragen und wahrscheinlich auch nicht den Frieden stabilisieren.
Als ich den Antrag gelesen habe, habe ich mich gefragt, was Sie seitens der LINKEN an sich wirklich wollen.
Ihre Russlandnähe ist ja nicht nur sprichwörtlich, sie ist greifbar. Sie müssten hier einmal die Frage beantworten, warum Ihr Bundesparteitag im Juni dieses Jahres auf die Verurteilung der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim verzichtet hat, ja, die Verurteilung in einem Antrag, der gestellt worden ist, abgelehnt hat.
Meine Damen und Herren von den LINKEN, wie müssen wir es denn verstehen, wenn Ihr linker Superstar, Frau Wagenknecht, gerade in diesem Kontext stattdessen auf dem Parteitag im Zusammenhang mit Russland fordert: „Wir wollen … eine Politik der guten Nachbarschaft“?
Meine Damen und Herren von den LINKEN, fußt Ihr Antrag heute etwa auf dem auf Ihrem Parteitag beschlossenen Antrag, der da wörtlich lautet, die US- und NATO-Infrastruktur in Deutschland für den Aufmarsch gegen Russland solle beseitigt werden?
Ich stelle mir die Frage: Ist etwa aus gutnachbarschaftlichen Beziehungen – –
Meine Damen und Herren, das ist alles so fadenscheinig und offensichtlich, was Sie hier mit Ihrer Resolutionspolitik betreiben – Willi van Ooyen im FDJ-blauen Hemd lässt grüßen.
Die Hessische Landesregierung, das ist mein letzter Gedanke, baut hier auf Diplomatie. Auch wenn das manchmal schwierig ist, kann das dann doch zum Erfolg führen, beispielsweise durch die engagierte Vermittlung der Hohen Vertreterin Mogherini bei den Verhandlungen um das iranische Atomprogramm. Erst durch ihr Einschreiten ist der Durchbruch dort gelungen, den viele nicht für möglich hielten. Das Nuklearabkommen mit dem Iran zeigt die Rolle, die Diplomatie einnehmen kann, um langjährige Streitigkeiten in einer friedlichen, kooperativen Weise zu bewältigen. Die Hohe Vertreterin Mogherini hat dafür auch am 19. Juli 2017 den Hessischen Friedenspreis verliehen bekommen. Dazu möchte ich an dieser Stelle noch einmal gratulieren.
Meine Damen und Herren, auf der Bühne der großen Außen- und Sicherheitspolitik muss Primat sein, dass der Frieden der Welt erhalten bleibt und die Menschen auch hierzulande unbesorgt und sicher leben können.
Auch wenn die Hessische Landesregierung hierfür verfassungsmäßig selbst nicht militärisch zuständig ist, unterstützen wir alle Anstrengungen der Bundesrepublik Deutschland. Wie sagte Helmut Kohl, der kürzlich verstorbene Kanzler der Bundesrepublik Deutschland schon am 4. Mai 1983 in seiner ersten Regierungserklärung? „Frieden schaffen mit immer weniger Waffen“. – Dem habe ich nichts hinzuzufügen.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Kollegin Schott, wie bereits bei der Beantwortung der mündlichen Frage 703 zum Hessentag im Januar 2017 ausgeführt, haben die Kommunen das Recht, alle örtlichen Angelegenheiten eigenverantwortlich zu regeln. Hierzu gehört auch die Ausgestaltung der Vereinbarungen mit sogenannten integrierten Veranstaltern bei Hessentagen.
Daher hat die Hessische Landesregierung die Stadt Rüsselsheim um eine entsprechende Information zu Ihrer Frage gebeten, deren Inhalt ich Ihnen hiermit zur Kenntnis gebe:
Die Bundeswehr entrichtet keine Standgebühr für ihre beiden Flächen. Generell werden bei sämtlichen sogenannten integrierten Veranstaltern – hierzu zählen Ministerien, Behörden, Institutionen, Kirchen und Verbände, „Natur auf der Spur“, Bundespolizei, Polizeibistro, Platz der Hilfskräfte, Hessen schafft Wissen, Arbeitswelt Hessen, EKHN-Zeitkirche usw. – wie in den vergangenen Jahren keine Standgebühren erhoben. Die Stadt Rüsselsheim am Main ist von dieser geübten Praxis nicht abgewichen. Gleichfalls wird betont, dass die Bundeswehr ihrerseits mit Aufgaben – z. B. Fahrdiensten für Mobilitätseingeschränkte, Helferverpflegung, Sicherheitskonzeptionen etc. – zum Gelingen des Hessentags beiträgt.
Nach Ansicht der Hessischen Landesregierung sind es gerade auch diese integrierten Veranstalter – einige wurden ja beispielhaft durch die Stadt benannt –, die den Hessentag so abwechslungsreich machen. Die Bundeswehr ist dabei ausdrücklich einer der bewährten Partner, deren Präsentation sich in jedem Jahr einer besonders hohen Position auf der Beliebtheitsskala erfreut.
Zudem darf ich ergänzend zu der Antwort der Stadt Rüsselsheim darauf hinweisen, dass die Zahlen des Hol- und Bringdienstes in Herborn 2016 besonders beeindruckend waren: Die Bundeswehr hat mit 956 Einsätzen mobilitätseingeschränkten Personen die Teilnahme am Hessentag ermöglicht.
Meine Damen und Herren, die Hessische Landesregierung freut sich, dass das Landeskommando Hessen der Bundeswehr auch in diesem Jahr Partner der Hessentagsstadt ist und das Landesfest unterstützt.
Diese Frage wird Ihnen nur die jeweilige ausrichtende Kommune beantworten können. Sie haben den ersten Teil meiner Vorbemerkung, bevor ich das Schreiben der Stadt Rüsselsheim verlesen habe, vielleicht nicht ganz mithören können. Es war zwar leise, aber ich weise noch einmal darauf hin, dass die Kommunen das Recht haben, alle örtlichen Angelegenheiten eigenverantwortlich zu regeln. Insofern müssen Sie die Anfrage bitte an die ausführenden Städte und Gemeinden des Hessentags – nicht an die Hessische Landesregierung – richten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege van Ooyen ist im persönlichen Umgang ein netter Mensch. An sich kann man ihm auch nie böse sein. Aber politisch hat er es faustdick hinter den Ohren.
Ich habe Sie einmal, als ich noch Nur-Parlamentarier war, als der Wolf im Schafspelz bezeichnet. Das würde ich heute genauso wieder tun, wenn ich als Parlamentarier hier reden dürfte.
Heute ist Abrüstung sein letzter Setzpunkt im Plenum des Hessischen Landtags. Aber Abschiedsmilde werden Sie auch von mir wie von allen Vorrednern nicht erwarten können.
Ihr Antrag ist, wie ich meine, ein letztes parlamentarisches Beispiel für einen Politcocktail, den Sie mit Ihren gesammelten antiwestlichen Parolen, Ihren Aufrufen, Texten und Flugblättern aus den letzten vier Jahrzehnten garnieren und hier im Hessischen Landtag zum wohlschmeckenden Verzehr anbieten wollen.
Da darf ich Ihnen ruhig sagen: Da schmeckt mir mein Hustensaft, den ich momentan einnehme, wesentlich besser.
Ich spreche Ihnen, Herr van Ooyen, wie einige meiner Vorredner, und auch Ihrer Fraktion, die den Antrag als Fraktion beschlossen hat, wie das eben gesagt worden ist, den ernsthaften Willen ab, eine einigermaßen objektive außen- und sicherheitspolitische Debatte zu führen. Sie klammern einfach Fakten aus.
Es wurde darauf hingewiesen: Es war Russland, mit dem Sie laut Ihrem Antrag – den muss man einmal durchlesen – ein kollektives Sicherheitssystem gemeinsam bilden wollen,
es war Russland, das sich völkerrechtswidrig z. B. die Krim einverleibt und die Grenzen mit militärischen Mitteln verändert hat. Was sagen Sie denn dazu, Herr van Ooyen, in Ihrer letzten Rede im Hessischen Landtag?
Wer das wie Sie ausklammert und ignoriert, disqualifiziert sich doch für jede ernst zu nehmende Diskussion.
Oder, Herr van Ooyen, billigen Sie etwa das russische Verhalten? Warum fordern Sie in Ihrem Antrag, die militärische Präsenz der NATO im Baltikum zu stoppen? Im Bal
tikum – das wissen Sie doch genauso gut wie ich – leben wie auf der Krim 25 % Russen.
Der Grund, weswegen Herr Putin, mit dem Sie ja strategische Partnerschaften gründen wollen,
die Krim überfallen hat, war – das kennen wir auch von vor Beginn des Zweiten Weltkrieges – der Schutz der eigenen Nationalität, der Schutz der Russen. Ich frage Sie also: Warum fordern Sie in Ihrem Antrag, die militärische Präsenz im Baltikum zu stoppen? Darauf müssen Sie Antworten geben.
Diese Antworten sind mir wichtiger als die Antworten auf die Fragen zu Ihrer früheren Mitarbeit in der DFU, und wer diese finanziert hat.
Das Friedensgebot der Hessischen Verfassung, Herr van Ooyen, sollten Sie, wie ich meine, einmal Herrn Putin vorlegen.
Ich rufe Sie von diesem Rednerpult aus als Mitglied des Hessischen Landtags, aber auch als Mitglied der Landesregierung auf: Kämpfen Sie in Moskau für den Frieden.
Ungeachtet der überwiegenden Zuständigkeit des Bundes nur so viel seitens der Hessischen Landesregierung zum Antrag:
Erstens. In der Ukrainekrise muss es durch weitere politische Prozesse gelingen, die Vereinbarungen von Minsk zu erfüllen, und vor allem muss es einen verlässlichen Waffenstillstand geben. Ich bin davon überzeugt, dass der Gesprächsfaden zur Russischen Föderation nicht abbrechen wird und der diplomatisch-politische Prozess fortlaufen muss.
Zweitens. Die NATO ist nicht obsolet, sondern wir brauchen sie dringender denn je.
Das hat gerade die russische Einverleibung der Krim verdeutlicht. Die europäische Friedensordnung nach dem Zweiten Weltkrieg – die Bundeskanzlerin hat das bei der Münchner Sicherheitskonferenz noch einmal stark verdeutlicht – ist auf dem Prinzip der territorialen Integrität aufgebaut. Dieses Prinzip wurde missachtet und gebrochen – von Putin. Dieses Prinzip auf Dauer zu verletzen würde die gesamte europäische Ordnung ins Wanken bringen – auf Kosten von Frieden und Freiheit.
Drittens. Die Nordatlantische Allianz ist und bleibt ein Bündnis kollektiver Sicherheit und kein Angriffsbündnis. Da können Sie Anträge schreiben, wie Sie wollen. Es ist richtig, die östliche Flanke zu stärken, damit die Solidarität innerhalb des Bündnisses auch demonstriert wird.
Viertens. Die Bedeutung der Bundeswehr wird steigen. Sie ist ein Teil unserer Gesellschaft. Sie ist eine Bürger- und Parlamentsarmee. Die Bundesrepublik wird auch ihren Verpflichtungen als Bündnispartner nachkommen, auch in
Krisenregionen, wo beispielsweise ein fehlgeleiteter Islamismus, wo IS-Terror und grausame Menschenrechtsverletzungen unsere Solidarität für die Menschen und für Frieden und Freiheit einfordern. Wir dürfen vor diesen Verbrechen nicht die Augen verschließen. Die Hessische Landesregierung dankt ausdrücklich unseren Soldatinnen und Soldaten, insbesondere denen, die im Einsatz sind.
Fünftens. Nur noch ein Wort zu Ihrem Antiamerikanismus, der sich ja durch all Ihre Gedanken zieht. Bei allen Herausforderungen, auch durch die neue amerikanische Regierung, werden wir die Wichtigkeit der deutsch-amerikanischen Beziehungen nicht infrage stellen.
Wir sind dankbar dafür, dass das Headquarter des amerikanischen Heeres in Europa hier in Wiesbaden ist.
Die internationalen Beziehungen und die internationale Politik stehen vor vielfältigen Herausforderungen. Wir wollen nie mehr die Unfreiheit in unserem Land und in Europa. Aber Freiheit ist ein kostbares Gut, das immer wieder verteidigt werden muss, Herr van Ooyen.
Frieden will jeder. Aber wir und unsere Partner in Europa wollen Frieden in Freiheit – eine Freiheit, die es Ihnen, sehr geehrter Herr Abg. van Ooyen, ermöglicht, solche Anträge zu stellen, politische Folklore zu machen und darüber hinaus Osterspaziergänge für was auch immer im FDJ-farbenen Hemd zu unternehmen. Die Hessische Landesregierung wünscht Ihnen menschlich alles Gute, und politisch wünschen wir Ihnen Abrüstung von politisch überholten Vorstellungen aus dem ausgehenden letzten Jahrhundert. – Alles Gute.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In der ersten Lesung hier im Plenum und im Hauptausschuss ist deutlich geworden, dass der vorliegende Staatsvertrag zum Deutschlandradio eine breite Mehrheit des Landtags erfahren wird. Das begrüßen wir als Landesregierung; denn dieser Staatsvertrag hat den Anspruch, in den Gremien des Deutschlandradios mehr Staatsferne und mehr Vielfalt nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts – Herr Siebel, nicht nach dem Verwaltungsgerichtsurteil – zu gewährleisten. Die FDP-Fraktion hat angekündigt, den Gesetzentwurf ablehnen zu wollen.
Erlauben Sie mir bitte, dass ich noch einmal kurz auf den Punkt eingehe. Es darf nicht der falsche Eindruck entstehen, dass mit diesem Staatsvertrag, dem Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, über die Frage von Rundfunkbeitragssenkungen, Rundfunkbeitragserhöhungen oder Rücklagenbildung entschieden werden würde. Das ist – wie Frau Kollegin Wolff mich aus der ersten Lesung zitiert hat – nicht der Fall.
Herr Kollege Rentsch, die Ministerpräsidentenkonferenz ist der Empfehlung der KEF, den monatlichen Rundfunkbeitrag um 30 Cent abzusenken, nicht gefolgt. Deswegen wurde auch dort keine staatsvertragliche Regelung getroffen bzw. hätte getroffen werden müssen.
Wenn Sie seitens der FDP-Fraktion aber über die Vorstellungen der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten diskutieren, die empfohlen hat, den Beitrag zu senken, dann gehört zur Wahrheit zumindest dazu, dass die KEF im selben Atemzug, Herr Rentsch, darauf hingewiesen hat, dass es in dem nächsten Bericht nicht um eine Senkung des Beitrags um 30 Cent, sondern um eine Erhöhung des Beitrags um über 2 € monatlich zusätzlich gehen würde.
Die Ministerpräsidenten waren sich alle einig, dass es keinen Jo-Jo-Effekt geben sollte, d. h. Senkung jetzt und danach größere Steigerung. Man hat sich dort für die Bildung einer Rücklage für zukünftige Absenkungen im Falle von Beitragserhöhungen entschieden. Ich glaube, das ist auch im Interesse der Beitragszahler und auch der Akzeptanz.
Erlauben Sie mir, Herr Rentsch, noch den Hinweis, dass alle 16 Landesregierungen den Staatsvertrag beschlossen haben, also auch die Landesregierung von RheinlandPfalz, die bekanntlich von der FDP
mitgetragen wird. – Sie wird wahrscheinlich nicht von ihr dominiert, sondern sie lässt sich dominieren. Wahrscheinlich dürften Sie das mit diesem Zwischenruf und mit dem, wie Sie das hier dargestellt haben, gemeint haben.
Ich bitte Sie daher, dem Gesetzentwurf zum Zwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zuzustimmen. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! – Sie wissen doch gar nicht, was menschlich unanständig ist. Lieber Herr Schmitt, ich kann Ihnen das gerne erklären.
Ihr Kollege PGF hat in der letzten Ältestenratssitzung Zirkus gemacht, um es genau zu sagen.
Ich sage jetzt noch etwas dazu, was menschlich ehrlich ist: Er hat zu Recht Zirkus gemacht, weil nämlich am Donnerstagabend eine Veranstaltung des Kultusministers in der Landesvertretung in Berlin gewesen ist. Herr Rudolph wird sich an die Diskussion erinnern.
So ist es. Ich habe Ihnen daraufhin erklärt, dass diese Veranstaltung nicht den Verabredungen entspricht: nur wenn nationale Treffen, Minister-, Ministerpräsidentenkonferenzen und bundesratsbezogene Veranstaltungen stattfinden. Die Veranstaltung findet am Donnerstag nicht statt. – Das ist menschlich ehrlich.
Zweite Bemerkung. Hätten Sie einmal bei mir gefragt, warum Herr Dr. Schäfer heute bei der CeBIT ist. Er macht keinen Messerundgang unter dem Gesichtspunkt, dort irgendwelche Kugelschreiber abzugreifen. Er ist als der hessische CIO – Chief Information Officer, wie das auf Neudeutsch heißt – und Mitglied des nationalen IT-Planungsrates mit dem nationalen IT-Planungsrat auf der CeBIT. Es handelt sich somit um eine nationale Veranstaltung, um ein nationales Treffen. Herr Kollege Rudolph, damit muss ich Ihre Kritik ausdrücklich zurückweisen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich danke meinen Vorrednern, dass sie schon einiges klargestellt haben. Herr Rock, Sie haben zeitnah umfänglich Auskunft von Herrn Staatsminister Grüttner erhalten.
Auch wir haben uns gefragt: Was soll das? – Ihre Unterstellung, der Doppelbezug von öffentlichen Leistungen müsse endlich gestoppt werden, suggeriert, dass es einen solchen Doppelbezug in Hessen gibt. Das suggeriert außerdem, wir würden nichts dagegen tun. Beides weise ich ausdrücklich zurück.
Nein. Herr Rock kann ja gern noch einmal ans Rednerpult gehen.
Ich liefere mir gern noch eine weitere Auseinandersetzung mit ihm.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, es ist meiner Meinung nach klar, dass es Ihnen nicht um Fakten und Lösungsansätze geht, sondern wohl auch um das Aufgreifen populistischer Stimmungsmuster. Die Lautstärke von Herrn Rock zeigt, dass wir ins Schwarze getroffen haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, bevor ich hier seitens der Landesregierung die Fakten klarstelle, nutze ich als Flüchtlingskoordinator der Hessischen Landesregierung gern die Gelegenheit, meinen Kollegen, Herrn Sozialminister Grüttner und Herrn Innenminister Beuth, zu danken,
dass sie sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ressorts wirklich Gutes geleistet haben bei der Erstaufnahme und der Unterbringung der Flüchtlinge, bei der Registrierung, bei der Sicherheit sowie bei Start- und Integrationshilfen. Das, was geleistet wurde, ist herausragend. Hessen hat die Herausforderungen der Flüchtlingskrise tatkräftig gemeistert. Das Land ist handlungsfähig. Meine Damen und Herren, das gilt es hier auch einmal im Hessischen Landtag zu würdigen und nicht in Abrede zu stellen.
Ich habe noch die kleine Hoffnung, dass der FDP-Antrag zur Aktuellen Stunde eher aus Unkenntnis resultiert als aus einer populistischen Absicht. Das beste Rezept gegen beides sind glasklare Fakten.
Fakt 1: Seit Inbetriebnahme des Ankunftszentrums in Gießen Ende Mail 2016 werden alle neu in Hessen ankommenden Asylsuchenden schon im Rahmen der Erstaufnahme erkennungsdienstlich behandelt und registriert, und zwar mit vollständigen biometrischen Daten. Das heißt, eine Doppelregistrierung ist in Hessen seitdem nicht möglich. Die Daten sind im Ausländerzentralregister hinterlegt. Auch diejenigen, die in der großen Fluchtbewegung 2015 und Anfang 2016 zu uns gekommen sind, wurden im Rahmen des EASY-Gap-Abbaus des vergangenen Jahres registriert und biometrisch erfasst.
Bei den unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden sind die Altfälle ebenfalls erkennungsdienstlich behandelt. Bei den neu ankommenden unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden soll die erkennungsdienstliche Erfassung zeitnah im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme erfolgen. Sozial- und Innenministerium erarbeiten derzeit eine Handlungsempfehlung, um im Dialog mit den zuständigen Kommunen die Abläufe noch weiter zu verbessern.
Fakt ist, meine Damen und Herren: Hessen ist hier gut aufgestellt und weiter als viele andere Bundesländer.
Lieber Herr Rock, wenn Sie heute die vollständige Registrierung in Hessen fordern und gleichzeitig damit den Eindruck erwecken, es gäbe große Lücken, dann ist dies schlichtweg Unfug und eine böswillige Verdrehung der Tatsachen.
Fakt 2: Im Rahmen des EASY-Gap-Abbaus sind bei der Registrierung und erkennungsdienstlichen Behandlung der rund 95.000 aufgenommenen Flüchtlinge in Hessen lediglich 54 Doppelidentitäten für die Jahre 2015 und 2016 festgestellt worden. Meine Damen und Herren, wir reden über ein halbes Promille an Fällen, die durch gewissenhafte Prüfung und Registrierung der Behörden aufgedeckt wurden. Sie suggerieren hier aber in populistischer Weise einen massenhaften Missbrauch von Identitäten. Das entspricht nicht den Tatsachen und ist politisch nicht verantwortlich.
Für die Hessische Landesregierung kann ich nachdrücklich unterstreichen, dass die Kolleginnen und Kollegen im Ankunftszentrum und in den Ausländerbehörden alles daransetzen, solche Fälle schnell und vorbehaltlos aufzudecken. Ihnen gehören unser aller Dank und unsere Anerkennung.
Fakt 3: Ihre Forderung, dass die Regierung Bouffier den Datenabgleich ermöglichen solle, lässt mich endgültig zweifeln, ob Sie auf der Höhe der Zeit sind und sich informiert haben. Diese Landesregierung hat federführend – und das müsste Ihnen bekannt sein – einen Antrag für einen besseren Datenabgleich zwischen den Ausländerund Sozialbehörden auf der letzten Arbeits- und Sozialministerkonferenz eingebracht. Dabei wurde bereits Anfang Dezember beschlossen, die Bestimmungen des § 52 Abs. 2 des SGB II und weiterer Vorschriften zu erweitern und die Abfrage des Ausländerzentralregisters in den automatisierten Datenabgleich der Sozialbehörden aufzunehmen. Erst durch diese Möglichkeit einer überprüften Identifikation können Mehrfachanträge eines Antragstellers tatsächlich ausgeschlossen werden.
Fakt ist: Ohne verfassungskonforme Rechtsgrundlage gibt es keinen Datenabgleich dieser Art. Die Gesetzgebungskompetenz hierfür liegt beim Bund.
Wer beim Thema Vorratsdatenspeicherung oder beim Thema „Digitales Hessen“ alle Register gezogen und hier im Plenum die Fackel des Datenschutzes und der Persönlich
keitsrechte so hoch getragen hat, Herr Rock, sollte dies wissen.
Herr Kollege Grüttner hat in diesen Tagen die zuständige SPD-Bundesministerin noch einmal eindringlich auf den Gesetzgebungsbedarf hingewiesen. Dies drängt, da im Verlauf des Jahres mit einer steigenden Zahl anerkannter Asylbewerber und auch einer steigenden Zahl von Leistungsbeziehern nach dem SGB II zu rechnen ist. Das Bundeskabinett hat gestern in unserem Sinne entschieden.
Diese gesetzliche Regelung des automatisierten Datenabgleichs mit dem Ausländerzentralregister ist unabdingbar, nicht nur um Missbrauchsfälle zu unterbinden, sondern auch um unsägliche Generalverdächtigungen, auch die, über die wir heute diskutieren, zurückweisen zu können.
An diesem Punkt zeigt sich die besondere Qualität des Themas der heutigen Aktuellen Stunde. Sie bringen in dieser zum Teil schon hoch emotional geführten Debatte noch zusätzlich ungerechtfertigte Pauschalierungen gegen Flüchtlinge. Sie untergraben das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates, der längst tätig geworden ist, bevor Sie sich auch nur ansatzweise sachkundig gemacht haben. Beides ist unsäglich und untragbar.
Meine Damen und Herren, die Hessische Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen werden bei der Flüchtlingsaufnahme und -integration ihren erfolgreichen und konsequenten Kurs weiter beibehalten, und zwar mit Augenmaß, Tatkraft und Verantwortungsbereitschaft für diesen Staat und die ihn tragende Werte- und Rechtsordnung. Wir sind es dem gesellschaftlichen Zusammenhalt schuldig. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es tut mir leid, dass ich nochmals ans Rednerpult gehen muss und damit den Eintritt in die Mittagspause verzögere. Ich lasse mir aber von Ihnen, lieber Kollege Rentsch, und auch von keinem anderen Abgeordneten des Hessischen Landtags Worte in den Mund legen, die ich nicht gesagt habe. Sie haben mir als Regierungsvertreter die Aussage in den Mund gelegt, ich könne ausschließen, dass es einen Doppelbezug von öffentlichen Leistungen gibt.
Lieber Herr Rock, Sie erwecken den Eindruck, unflätig zu sein. Ständig schreien Sie hier etwas herein. Das richtet sich meiner Meinung nach von selbst.
Ich sage dem Kollegen Rentsch und dem gesamten Haus, dass ich nicht ausschließen kann – auch die Hessische Landesregierung kann das nicht ausschließen –, dass es Fälle von Doppelbezug gibt. Das habe ich auch nie anders behauptet. Herr Fraktionsvorsitzender, Sie haben eben versucht, mir diese Äußerung in den Mund zu legen, um in der nächsten Aktuellen Stunde, wenn irgendwo doch ein solcher Fall auftreten sollte, sagen zu können: Guck mal, die haben damals etwas Falsches gesagt. – Das können Sie mit mir nicht machen.
Zweite Bemerkung. Wir können sagen, dass uns kein Fall von Doppelbezug in Hessen bekannt ist. Ich kann Ihnen sagen, dass es vier Fälle von Sozialleistungsbetrug in Hessen gegeben hat. Aufgedeckt wurden diese in der Erstaufnahme: zwei Fälle im Jahr 2015, zwei Fälle im Jahr 2016. Dabei ging es um den Doppelbezug von Taschengeld. In diesen vier Fällen wurde Strafanzeige gestellt und entsprechend gehandelt. Im SGB-II-Bereich sind uns keine nachgewiesenen Missbrauchsfälle bekannt. Ausschließen kann ich sie nicht.
Dritte Bemerkung. Lieber Kollege Rentsch, ich greife noch einmal – wie auch Herr Roth – den Titel Ihrer Aktuellen Stunde auf.
Sie sprechen in Ihrem Antrag die Regierung Bouffier konkret an: diese müsse endlich den Doppelbezug öffentlicher Leistungen stoppen. – Kommen Sie hierher ans Pult, und nennen Sie uns die Fälle, die es in Hessen gegeben hat, die die Hessische Landesregierung stoppen soll.
Nennen Sie uns am besten auch die Namen. Dann kümmern wir uns sofort darum – im Interesse aller anständigen Menschen.
Nein. – Sie fordern die Regierung außerdem auf, die vollständige Registrierung von Flüchtlingen zügig umzusetzen. Die Fakten hierzu habe ich Ihnen vorhin vorgetragen. Wir haben die nachträgliche Registrierung umgesetzt, und bei denjenigen, die jetzt noch zu uns kommen, setzen wir sie sofort um. Sie können sich ja in anderen Bundesländern einmal anschauen, wie es dort läuft. Beispielsweise den Wahlkämpfern in Nordrhein-Westfalen könnte ich viele Fakten aus Hessen liefern, weil es nämlich in NordrheinWestfalen noch nicht so toll läuft wie bei uns in Hessen.
Wir kämpfen – das kann ich Ihnen sagen, da ich im Bundeskanzleramt bei den Ministerpräsidentenkonferenzen immer mit dabei bin und auch Informationen aus den Sozialministerkonferenzen habe – seit Monaten mit der zuständigen Ministerin, dass ein rechtsstaatlich einwandfreier Abgleich zwischen den Sozialbehörden und den Ausländerbehörden ermöglicht wird. Das Bundeskabinett hat gestern einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Dafür sind wir sehr dankbar. Gehen Sie davon aus, dass die Sozialbehörden spätestens in der 13. Woche dieses Jahres Fingerprint-Maschinen haben werden und noch vor dem Inkrafttreten des Gesetzes technisch entsprechend ausgestattet sind.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die Oppositionsfraktionen verlangen jetzt schon zum wiederholten Male von der Landesregierung, gegen Kollegin Staatsministerin Puttrich vorzugehen. Das mag vielleicht noch politisch verständlich sein, wenn man Schlagzeilen erhaschen will. Juristisch ist diese Forderung völlig haltlos. Gestatten Sie es mir, auch zu sagen: Menschlich ist es unanständig.
Meine Damen und Herren, wenn Herr Dr. Arnold von Frau Puttrich als hochgeschätzter Kollegin spricht und die gesamte SPD-Fraktion zu lachen anfängt, dann muss ich sagen, das beschämt mich für Sie.
Meine Damen und Herren, Sie wissen doch und ignorieren es, dass es für einen solchen von Ihnen gewünschten Prozess überhaupt keine Erfolgsaussichten gäbe. Denn für die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs mangelt es – ich betone es – an allen hierfür erforderlichen Voraussetzungen. Herr Schmitt, da können Sie noch so laut im Plenum etwas anderes behaupten. Die Lautstärke Ihrer Stimme wird die Rechtslage nicht verändern.
Meine Damen und Herren, es mangelt erstens an einer Rechtsgrundlage, auf die ein Schadenersatzanspruch gegen Frau Staatsministerin Puttrich überhaupt gestützt werden kann.
Passen Sie auf, Sie schreien jetzt schon wieder dazwischen. Sie haben uns am 20.12. stundenlang malträtiert, und Sie haben von uns deutlich gesagt bekommen – –
Sie schreien auch immer sehr laut hier im Hause. – Sie haben stundenlang von uns erklärt bekommen, wie die
Rechtslage ist. Wenn Sie anderer Meinung sind oder irgendwelche Gutachter einkaufen, die für Sie die Meinung bestätigen, die Sie haben, dann muss ich ganz ehrlich sagen: Das ist okay, Sie können das als Mindermeinung darstellen.
Die Hauptmeinung oder die Meinung, die insgesamt in der Bundesrepublik existent ist, trage ich Ihnen hier noch einmal kurz vor. Da brauchen Sie nicht „Hört, hört!“ zu sagen nach dem Motto, ich würde etwas Neues erzählen. Wir tragen das schon seit vielen Monaten, seit Jahren vor.
Weder die Bestimmungen aus dem BGB noch besondere beamtenrechtliche Vorschriften kommen hier für einen Schadenersatzanspruch infrage.
Dies gilt insbesondere für die von Ihnen immer wieder leidlich bemühte beamtenrechtliche Vorschrift des § 48 Beamtenstatusgesetz. Diese gilt nur für Beamte und gerade nicht für Minister.
Sie ist daher nicht anwendbar. Lieber Herr Schmitt, Sie scheinen sich nicht daran zu erinnern, dass wir Ihnen das Gutachten im Ausschuss sichtbar auseinandergenommen haben. Das von Ihnen angeforderte und wahrscheinlich bezahlte Gutachten ging nämlich fälschlicherweise von verbeamteten Ministern aus. Die gibt es in Hessen nicht, und die gibt es in Deutschland nicht. Das weiß jeder Jurastudent im ersten Semester.
Auch eine analoge, d. h. entsprechende Anwendung wird von den Rechtsgelehrten mit gutem Grund abgelehnt, da die Voraussetzungen für eine Analogie schlicht nicht vorliegen.
Zweitens. Es fehlt an einem haftungsbegründenden Verhalten von Frau Kollegin Puttrich, an dem eine Anspruchsgrundlage, wenn es sie denn gäbe, anknüpfen könnte. Nehmen Sie das endlich zur Kenntnis.
Der Untersuchungsausschuss 19/1 hat in akribischer Arbeit zahlreiche Zeugen vernommen. Er hat jede E-Mail und jeden Vermerk darüber, wie die Stilllegungsverfügungen vom 18. März 2011 zustande gekommen sind, minutiös untersucht und ausgewertet.
Festgestellt hat er hierbei, dass erstens die Stilllegung des Kernkraftwerks allein aufgrund der Vorgaben des Bundes erfolgte und dass zweitens Hessen keinen Sonderweg gegangen ist und im Geleitzug mit den anderen Ländern gehandelt hat.
Meine Damen und Herren, Herr Schmitt, kein Bundesland hat eine Anhörung gemacht. Jetzt fehlt mir eigentlich der Zwischenruf von Ihnen: „Das stimmt nicht“, aber da können Sie nicht Nein sagen. Kein Bundesland ist von den Vorgaben des Bundes abgewichen. Wenn ja, stellen Sie sich hierhin und sagen, welches Bundesland es gewesen ist.
Weiterhin wurde festgestellt, dass der Verzicht auf eine Anhörung der RWE Power AG im Rahmen der Stilllegung unter Berücksichtigung der damaligen Situation zum einen vertretbar erschien und zum anderen
auf Anraten der zuständigen Fachabteilung im hessischen Umweltministerium und des hinzugezogenen externen Fachanwalts erfolgte.
Meine Damen und Herren, was soll man an sich mehr machen? – Schließlich hat der Ausschuss unter Bezugnahme auf das hier in Rede stehende Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs über die Stilllegungsverfügungen vom 18. März 2011 festgestellt, dass diese aufgrund der vom Bund vorgenommenen materiellen Begründung rechtswidrig waren.
Danke sehr. – Dieser Fehler ist jedoch weder auf die Landesregierung noch auf Kollegin Puttrich persönlich zurückzuführen, sondern auf den Bund, der im Rahmen seiner Sachkompetenz und Fachkompetenz die Rechtsgrundlage und die Begründung für alle Bundesländer vorgegeben hatte. Entsprechend fiel auch die Bewertung des Untersuchungsausschusses aus. Sinngemäß kam er zu dem Schluss: Auch wenn eine Anhörung durchgeführt oder nachgeholt worden wäre, wären die von der RWE Power AG angefochtenen und vom Bund zu verantwortenden Stilllegungsverfügungen aufgehoben worden. Dies folgt zwingend aus der vom Bund zu verantwortenden materiellen Rechtswidrigkeit.
Da das Gericht wegen dieser materiellen Rechtswidrigkeit die gleiche Entscheidung getroffen hätte, ist es für die hier diskutierte Kostenentscheidung letztlich völlig unbeachtlich, ob eine Anhörung erfolgte oder nicht. – Nachlesen können Sie, meine Damen und Herren, das auf Seite 288 ff. des Abschlussberichts des Untersuchungsausschusses 19/1 sowie auf Seite 329. Dem hat die Landesregierung nichts Weiteres hinzuzufügen.