Protokoll der Sitzung vom 27.02.2018

In Summe bestätigt dies wiederholt die von mir erwähnte notwendige Anerkennung, Unterstützung und Förderung der Menschen, die sich mit großem Engagement und mit sorgfältig angeeigneter Sach- und Fachkenntnis für andere Menschen engagieren, die sich zumeist in Notsituationen befinden. Allen, die sich in diesem Bereich aktiv einbringen, abschließend ein aufrichtiges und herzliches Dankeschön. Den Feuerwehrkameradinnen und -kameraden sage ich: Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat Herr Kollege Greilich für die FDP-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist schon fast alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. Insofern werde ich nicht alles wiederholen, was meine Vorredner bereits vorgetragen haben. Ich will ausdrücklich festhalten, dass fast nur Richtiges dabei war. Ich konzentriere mich auf die wenigen Punkte, die meines Erachtens noch anzumerken sind. Insofern wird es relativ schnell gehen, zumal wir uns in der grundsätzlichen Bewertung dieses Gesetzentwurfs einig sind.

Ich kann das erwähnen, was Kollege Hahn beim Rundfunkänderungsstaatsvertrag bereits erwähnt hat. Wir haben den Gesetzentwurf in der Fraktion beraten und sind zu dem Ergebnis gekommen: Sieht gut aus, wird wahrscheinlich funktionieren.

Drei Punkte in aller Kürze: Erstens. Besonders wichtig ist uns die Einfügung in § 10 Abs. 1. Demnach sind die Gemeinden im Rahmen der Unterstützung und Förderung auch für die Erhaltung und Gewinnung einer ausreichenden Anzahl von ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen zuständig. Meine Damen und Herren, diese Aufgabe gewinnt

mehr und mehr an Bedeutung, weil wir mehr oder weniger flächendeckend echte Nachwuchsprobleme haben. Insofern werden wir alle gemeinsam daran arbeiten müssen, dass es wieder mehr ehrenamtliches Engagement im Bereich der Feuerwehr gibt.

(Beifall bei der FDP und des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))

Zweitens komme ich auf einen Punkt zu sprechen, der bereits erwähnt worden ist. Dies betrifft die vorgeschlagene Regelung zu § 12 Abs. 11. Ich habe sehr wohl zugehört, als der Minister berichtet hat, dass der Landesfeuerwehrverband und die Kommunalen Spitzenverbände diese Einfügung begrüßen. Diese Regelung schafft die Möglichkeit, den Stadtbrandinspektor nicht nur zu wählen. Sofern es ein Bauaufsichtsamt gibt, kann die Stelle des Stadtbrandinspektors auch hauptamtlich besetzt werden. Das ist prinzipiell eine gute Sache.

Man muss aber Folgendes im Blick haben. Ich komme aus einer Stadt, in der es eine Berufsfeuerwehr, aber auch fünf freiwillige Feuerwehren gibt. Man muss aufpassen, dass man die Motivation der Ehrenamtlichen dabei nicht beeinträchtigt. Das ist ein Punkt, der mir etwas Sorge macht. Sie haben an dieser Stelle eine Kannbestimmung vorgesehen. Ich habe Zweifel daran, ob die von Ihnen vorgesehene Anhörung ausreichend ist. Ich bin sehr gespannt darauf, was wir in der Anhörung dazu hören werden. Ich könnte mir eine Regelung vorstellen, wonach die Stelle im Einvernehmen mit den Ehrenamtlichen, also mit den Vertretern der freiwilligen Feuerwehren, zu besetzen ist. Das müssen wir genau prüfen. Ihre Zielrichtung ist also nicht falsch, aber wir müssen aufpassen, weil das eine sehr sensible Angelegenheit ist. Es ist schwierig, die Kompetenzen von Ehrenamtlichen zu beschneiden, ohne gleichzeitig die Motivation zu beeinträchtigen.

(Beifall bei der FDP und des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))

Mein dritter Punkt wurde bereits erwähnt, aber ich will einen Aspekt hinzufügen. Hierbei geht um die Frage der Duldungsnotwendigkeit von Funkverstärkern, also um das Anbringen von technischen Einrichtungen in größeren Anlagen. Das ist eine zwingend notwendige Regelung. Wir bekämen sonst massive Probleme in zahlreichen Bereichen, sodass plötzlich die Funkversorgung unserer Einsatzkräfte nicht mehr gewährleistet wäre. Das ist denkbar in Einkaufszentren, aber auch in anderen größeren Bereichen. Deswegen ist die Duldungspflicht aus unserer Sicht eine zwingende.

Allerdings legt das Gesetz auch fest, dass diese Duldungspflicht in jeder Hinsicht entschädigungslos erfolgen soll. Das muss man sich noch einmal genauer anschauen, genauer anhören, ob es dort die Notwendigkeit gibt, etwas nachzusteuern.

(Beifall bei der FDP)

Mein Vorredner, Herr Kollege Meysner, hat sich schon beim Innenminister für die Vorlage dieses Gesetzentwurfs bedankt. Ich will mich diesem Dank ausdrücklich anschließen.

(Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn (FDP): Oi!)

Das ist ein Gesetzentwurf, mit dem man arbeiten kann.

Aber ich sage auch eines – ich bedauere es, dass ich das sagen muss, Herr Minister –: Der Dank wäre noch größer,

wenn nicht wieder ein kleiner Schönheitsfehler bei dem gesamten Gesetzgebungsvorhaben passiert wäre.

Es wurde schon erwähnt: Hier geht es um die Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie. Wir haben jetzt Ende Februar 2018. Die Richtlinie, die wir jetzt umsetzen, stammt vom 4. Juli 2012; sprich, die ist fünfeinhalb Jahre alt. In dieser Richtlinie ist in Art. 31 festgelegt, dass die Mitgliedstaaten die entsprechende Umsetzung innerhalb einer Frist von zweieinhalb Jahren vorzunehmen haben, nämlich zur Anwendung ab dem 1. Juni 2015, die erforderlichen Rechtsund Verwaltungsvorschriften bis zum 31. Mai 2015.

Herr Kollege Beuth, es tut mir leid, das feststellen zu müssen, aber Sie sind wieder einmal zweieinhalb Jahre in Verzug mit der Erfüllung der Aufgaben, die auf Ihrem Schreibtisch liegen.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Na, vergleichsweise!)

Das sollten Sie in Zukunft einmal nacharbeiten.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der SPD)

Herr Kollege Schaus, Sie haben das Wort für die Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will nicht zu sehr auf die Einzelheiten eingehen, die jetzt schon angesprochen worden sind. Da ist das Wesentliche, finde ich, schon gesagt worden.

Ich will eingangs ausdrücklich darauf hinweisen, dass es natürlich unser gemeinsames Interesse ist und sein muss, die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten. Und wenn es notwendig ist, dass z. B. mit neuer Technik – Stichwort: Digitalfunk – dann auch Eingriffe vorgenommen werden müssen – Herr Greilich hat das gerade angesprochen –, um sozusagen die Übersetzung in großen Gebäuden hinzukriegen, um den Digitalfunk zu gewährleisten, dann ist es sicherlich richtig, an dieser Stelle das Gesetz zu ändern.

Ich will auch sagen, dass wir alle ein Interesse daran haben – dafür müssen wir auch dankbar sein –, dass wir nach wie vor bei der Feuerwehr, im Katastrophenschutz, in den Rettungsdiensten noch ein System von Ehrenamtlichen haben, die viele öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Genau das wird bei der Diskussion über das Brand- und Katastrophenschutzgesetz wieder deutlich.

Jetzt ist hier der § 10 schon angesprochen worden. Da teile ich das, was der Kollege Greilich gesagt hat, ausdrücklich. Es gibt hier in der Tat eine Veränderung, die so harmlos daherkommt und die in der Tat auch ihre Berechtigung hat, nämlich dass die Kommunen nach § 10 – wie es so heißt – „im Rahmen dieser Unterstützung und Förderung [der Feuerwehr] auch für die Erhaltung und Gewinnung einer ausreichenden Anzahl von ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen“ sorgen müssen. Nun ist das schnell ins Gesetz geschrieben, aber das umzusetzen, ist noch einmal etwas ganz anderes.

Was ich vermeiden möchte, ist, dass die Kommunen bei dieser sozusagen stärkeren Verpflichtung – es gibt ja schon

eine; die Kommunen können jetzt schon im Bedarfsfall auf Bürgerinnen und Bürger zurückgreifen, um entsprechende Aufgaben sicherzustellen; das wissen nur die meisten Bürgerinnen und Bürger nicht – möglicherweise alleingelassen werden. Das kann und darf nicht sein. Ich finde vielmehr, es ist wichtig, an dieser Stelle zu betonen und mit ihnen in der Anhörung auch zu diskutieren, wie denn eine solche Sicherstellung gewährleistet und durch das Land unterstützt werden kann – sei es finanziell, sei es organisatorisch. Auf jeden Fall reicht es nicht aus, das bloß in das Gesetz hineinzuschreiben.

(Beifall bei der LINKEN)

Nun will ich das dem Minister gar nicht unterstellen, sondern ich will nur auf das Problem hinweisen, das auch in der Begründung des Gesetzentwurfs nachzulesen ist: Wir werden hier in absehbarer Zeit personelle Probleme kriegen. Das heißt natürlich auch, mit den freiwilligen Feuerwehren, mit den rund 2.600 freiwilligen Feuerwehren, über Strukturveränderungen zu diskutieren, die dann aber nur auf freiwilliger Basis – auch das will ich betonen – stattfinden können und stattfinden dürfen. Ich glaube aber, das sehen die freiwilligen Feuerwehren auch so, und das ist auch ein wichtiger Punkt in dieser gesamten Diskussion.

Als der Gesetzentwurf der Landesregierung vor zehn, elf Tagen kam, habe ich die Vorlage erst einmal so gelesen, dass ich davon ausgegangen bin – es ist klar, das ist ein Regierungsentwurf; da muss es eine entsprechende Anhörung der Verbände gegeben haben; der Bereich ist überschaubar, gar keine Frage –, dass das insoweit mit denen alles abgestimmt ist. Ich habe das so lange geglaubt, dass es so ist, bis an die Fraktionsvorsitzenden und den Minister ein Brief des Lahn-Dill-Kreises gerichtet wurde. Das will ich jetzt doch noch einmal ansprechen.

Der Minister hat in der Einbringung eben darauf hingewiesen, dass die Änderung in § 34 – die Feststellung des Katastrophenfalls in Abstimmung mit der obersten Katastrophenschutzbehörde – erforderlich ist, dass dieser Punkt jetzt neu ins Gesetz aufgenommen werden muss, weil die Landräte das sowieso im Rahmen der Auftragsverwaltung erledigen müssen. Dass es dafür gute Gründe gäbe, das jetzt so zu verändern, hat er damit begründet, dass im Katastrophenfall erheblich in Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger – wie Freizügigkeit, Unverletzbarkeit der Wohnung und vieles mehr – eingegriffen würde.

Nun frage ich mich allerdings: Ist der Fall des Landrats im Main-Taunus-Kreis geeignet, als der Fall zu gelten, weshalb man jetzt die Kompetenzen der Landräte einschränkt? Was haben die denn bisher falsch gemacht, frage ich einmal.

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)

Insofern glaube ich, dass es sehr notwendig ist, darüber auch zu diskutieren und die Betroffenen anzuhören.

Nachdem ich diesen Brief des Landrats aus dem LahnDill-Kreis gelesen habe, der einen Beschluss des Kreistages wiedergibt – der Kreistag hat sich damit beschäftigt, wie die Landräte jetzt in der Frage der Feststellung des Katastrophenfalls nach § 34 die alleinige Kompetenz genommen bekommen –, habe ich natürlich auch noch einmal die Begründung genau gelesen.

Da wird davon gesprochen, dass es um „subjektive Einschätzungen“ des Katastrophenfalls gehen könne. Das halte ich schon für einen merkwürdigen Begriff. Und das

wird, wie gesagt, damit begründet, dass es Auftragsangelegenheiten sind, die dort von den Landräten wahrgenommen werden und die erhebliche Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht darstellen.

Das sind alles Dinge, die seit Jahr und Tag auch schon so waren, die nicht zu Beanstandungen geführt haben und bei denen es jetzt aus Sicht unserer Fraktion nicht zwingend notwendig ist, den § 34 in dieser Art und Weise zu verändern und den Landräten Kompetenzen zu entziehen, die sie seit Jahr und Tag zuverlässig wahrgenommen haben. Und so werden wir auch in die Anhörung hineingehen.

(Beifall bei der LINKEN)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die erste Lesung erfolgt.

Wir überweisen den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Innenausschuss. – Dem widerspricht keiner. Damit ist so beschlossen.

Meine Damen und Herren, für heute ist die Tagesordnung erledigt.

Ich berufe den Landtag für morgen früh, 9 Uhr, ein.

Bevor ich die Sitzung schließe, darf ich Sie noch auf den parlamentarischen Abend der Verbraucherzentrale Hessen im Restaurant des Hessischen Landtags hinweisen.

Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend. Die Sitzung ist geschlossen.

(Schluss: 18:30 Uhr)