Markus Meysner

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir uns heute mit dem Brand- und Katastrophenschutz beschäftigen, gilt es zuerst, den engagierten Kräften, die sich ehrenamtlich wie hauptamtlich tagtäglich für unser Gemeinwohl und zur Gefahrenabwehr einsetzen, ein ehrliches und aufrichtiges Dankeschön zu sagen.
Unsere Wertschätzung sowie unsere Anerkennung für diese Arbeit finden auch in der vielfältigen Förderung des Feuerwehrwesens Niederschlag. Bei den vielen Einweihungen von Gebäuden und von Fahrzeugen sowie auf den zahlreichen Feuerwehrfesten erfahre ich seitens der Feuerwehr immer wieder ein großes Dankeschön für die derzeitige Förderstruktur. Seit 2006 hat die CDU-geführte Landesregierung rund 105 Millionen € in die Ausstattung der Feuerwehren investiert und im Rahmen einer Ausstattungsoffensive über 30 Millionen € für die bestmögliche Ausrüstung im Katastrophenschutz zur Verfügung gestellt.
Aber auch im Rahmen der Gesetzgebung wird das HBKG, das Hessische Brand- und Katastrophenschutzgesetz, in Verbindung mit dem HSOG, dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung, aktualisiert und verbessert. In dem vorgelegten Gesetzentwurf der Landesregierung in Verbindung mit dem Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden mehrere Klarstellungen im Rahmen des Brand
und Katastrophenschutzes gefasst, so unter anderem die europäische Seveso-III-Richtlinie umgesetzt.
Nun zu den wichtigsten Neuerungen: zuerst die Festlegung, dass und wie nun alle Städte und Gemeinden einen hauptamtlichen Gemeindebrandinspektor einstellen können. Mit der gefundenen Regelung wird der bisherigen Praxis weiterhin Rechnung getragen, dass die ehrenamtlichen Aktiven an der Besetzung der Stelle maßgeblich mitwirken. Insofern haben die aktiven Ehrenamtlichen mehrheitlich zuzustimmen, wenn ein hauptamtlicher Gemeindebrandinspektor eingestellt werden soll. Durch die verpflichtende Einrichtung eines Sprechers der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen werden zudem die Interessen der Ehrenamtlichen weiterhin gewahrt. Ich denke, so wird die Basis für ein vertrauliches Miteinander gewährleistet.
Es gibt noch einen weiteren, sehr positiven Effekt: Mit der Möglichkeit eines hauptamtlichen Gemeindebrandinspektors kann allgemein eine Entlastung der Wehrführer einhergehen. Dies kann dazu führen, dass die ehrenamtliche Besetzung der durchaus anspruchsvollen Tätigkeit der Wehrführer vereinfacht bzw. verbessert werden kann.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die viel diskutierte Vorgehensweise in der Feststellung eines Katastrophenfalls. Hierzu wurde in der Anhörung die vorgesehene Einvernehmensregelung mit dem Innenministerium kritisiert. Mit der Feststellung eines Katastrophenfalls gehen weitreichende Eingriffsbefugnisse in z. B. Persönlichkeitsrechte, Eigentumsrechte etc. einher. So erscheint es auch sinnvoll und geboten, einheitliche Entscheidungskriterien zu gewährleisten, um zumindest hessenweit gleiche Maßstäbe vorauszusetzen. Aus diesen Gründen wird grundsätzlich an einer Einvernehmensregelung festgehalten. Auf dieser Ebene der Entscheidung geht es allerdings in aller Regel nicht, wie im direkten Einsatz vor Ort, um eine Entscheidung, die in Sekunden oder Minuten gefasst werden muss, um Schaden abzuwenden. Dennoch erscheint es sinnvoll, um im Fall der Fälle, bei Gefahr im Verzug, Schaden abwenden zu können, eine Eilfallregelung hinzuzufügen.
Dies ist ein wichtiger Teil des Änderungsantrags von CDU und GRÜNEN und ist eine Reaktion auf die Anhörung. Diese Lösung findet zudem eine breite Zustimmung seitens des Landesfeuerwehrverbandes. Dem Hauptziel der Schadensabwehr wird man mit dieser Regelung vollumfänglich gerecht.
Wichtig ist im Weiteren noch die Möglichkeit der Kommunen, bei Schäden im Rahmen von Naturereignissen wie Hochwasser, Starkregen, Stürme etc. auf die Geltendmachung von Gebühren zu verzichten. So können besondere Härten, die oftmals in solchen Fällen vorkommen, unbürokratischer, praxisgerechter und schneller entschieden bzw. auch gebührenbefreit werden. Bisher waren diese Einsätze grundsätzlich gebührenpflichtig, und nur in besonderen Ausnahmefällen konnte von der Geltendmachung abgesehen werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Hessen hat für uns oberste Priorität. An der angesprochenen Förderstruktur und an der Wertschätzung der Feuerwehren und der anderen Hilfs
dienste durch die Landesregierung und der CDU-Fraktion erkennt man, dass wir uns als Partner verstehen, und zwar nicht unter dem Motto: „Partnerschaft ist, wenn der Partner schafft“, sondern dass es in einer engen Zusammenarbeit, einem engen Austausch und beidseitiger Kompromissbereitschaft geschieht – letztendlich beidseitig mit dem Ziel, ein Garant für die Sicherheit in unserem Land zu sein. Ich danke nochmals den vielen Kameradinnen und Kameraden in den freiwilligen Feuerwehren, den hauptamtlichen Feuerwehrfrauen und -männern sowie allen Einsatzkräften im Brand- und Katastrophenschutz für ihre unermüdliche Einsatzbereitschaft und ihr enormes Engagement. Und wie hat es unser Ministerpräsident gesagt: „Diese Arbeit können wir nicht bezahlen, aber anerkennen“. Hierzu sicherlich in naher Zukunft mehr.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und schließe, wie es sich gehört: „Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr“. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Feuerwehren und der Katastrophenschutz in Hessen sind der Landesregierung und insbesondere der CDU ein immerwährendes und wichtiges Anliegen.
Das gilt nicht nur saisonal. Vielmehr haben wir den Brandund Katastrophenschutz permanent im Auge. Insofern unterliegt auch das Hessische Brand- und Katastrophenschutzgesetz einer permanenten Evaluierung. Dies bedeutet, das Gesetz im Hinblick auf die aktuellen Entwicklungen, Notwendigkeiten, Zweckmäßigkeiten und kostenmäßige Wirksamkeit zu prüfen und entsprechend anzupassen.
Im Grundsatz ist festzuhalten, dass sich das Hessische Brand- und Katastrophenschutzgesetz bewährt hat, es aber nun an entsprechende Vorgaben, insbesondere an die zuvor bereits erwähnte Seveso-III-Richtlinie, angepasst werden muss. Hierbei handelt es sich im Speziellen um die Anforderung in Bezug auf die Erstellung und den Inhalt externer Notfallpläne. Selbstverständlich ist es sinnvoll, in diesem Zusammenhang auch redaktionelle Änderungen vorzunehmen und die eine oder andere Aktualisierung aufgrund von Erfahrungen und Entwicklungen im Brand- und Katastrophenschutz durchzuführen.
Bevor ich verschiedene Punkte anspreche, möchte ich die Gelegenheit nutzen, den Aktiven im Brand- und Katastrophenschutz, insbesondere den aktiven Feuerwehrleuten, herzlich für ihre Arbeit zu danken.
Gerade die aktuelle Diskussion in Bezug auf Angriffe gegenüber Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst möchte ich nicht unerwähnt lassen. Es war die unionsgeführte Landesregierung mit unserem Innenminister Peter Beuth, die die Diskussion und die daraus entstandene Gesetzesänderung in Gang gesetzt hat. Meine Damen und Herren, das wollen wir nicht vergessen und werden wir auch gerne immer wieder ins Bewusstsein rücken.
Hierdurch wird deutlich, dass das Thema Sicherheit für alle Einsatzkräfte ein Thema ist, das sich die CDU in Hessen vordringlich auf die Fahne geschrieben hat und auch weiter verfolgen wird. Darüber werden wir auf unsere Initiative hin am Donnerstag in diesem Haus diskutieren. Wir haben eine Aktuelle Stunde beantragt zum Thema „Wichtiges Zeichen in Frankfurt: Gewalt gegen Einsatzkräfte ist ein Tabu – wer Helfer angreift, greift uns alle an“.
Ich möchte heute schon betonen, dass die Menschen, die sich für unseren Rechtsstaat einsetzen, die rund um die Uhr für medizinische Notfälle zur Verfügung stehen oder in ihrer Freizeit für Menschen in Notsituationen rund um die Uhr ehrenamtlich bereitstehen, die CDU in Hessen immer als ihren Partner ansehen können; denn wir schützen die, die uns schützen.
Ich komme auf die Neuerungen im Brand- und Katastrophenschutzgesetz zurück und beginne mit der Änderung in § 10, in der die Nachwuchsgewinnung und der notwendige Erhalt der Einsatzkräfte ausdrücklich erwähnt wurden, um deutlich zu machen, wie wichtig es ist, sich aktiv und engagiert für den Erhalt der Feuerwehr, insbesondere für die Jugendarbeit einzusetzen.
Weiterhin wird mit dem neuen Brand- und Katastrophenschutzgesetz nun die Möglichkeit geschaffen, in Städten mit eigenem Bauaufsichtsamt die Stelle des Stadtbrandinspektors bzw. der Stadtbrandinspektorin hauptamtlich zu besetzen.
Ein Diskussionspunkt wird sicherlich die Regelung sein, dass bei der Feststellung eines Katastrophenfalls die Zustimmung des für den Katastrophenschutz zuständigen Ministeriums notwendig wird. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass insbesondere mit Blick auf eine landeseinheitliche Praxis und unter Einbeziehung der fachlichen Expertise des Innenministeriums eine solche Regelung sinnvoll erscheint. Bereits auf der Grundlage des geltenden HBKG kann die oberste Katastrophenschutzbehörde Entscheidungen der unteren Katastrophenschutzbehörde im Einzelfall revidieren.
Im Rahmen der Anhörung werden sicherlich die Argumente, die dafür und dagegen sprechen, dargelegt werden.
Weiterhin sei noch erwähnt, dass in Bezug auf die Hilfeleistungspflicht aller Bürgerinnen und Bürger, Hilfsmittel bereitzustellen, eine Regelung geschaffen worden ist, die
im Einzelfall die Handhabung erleichtern soll. Gleiches gilt für die Regelungen zum Kostenersatz der Einsätze, die durch neue Einfügungen insbesondere im Rettungsdienst oder auch beim Krankentransport für Klarheit und Einfachheit sorgen sollen.
Wie erwähnt, sind auch einige redaktionelle Änderungen angepackt worden sowie kleine Änderungen, die auch Einfluss auf das HSOG haben.
Es wird auch zukünftig Aufgabe der CDU-geführten Landesregierung sein, die bestehenden Gesetze und Verordnungen im Brand- und Katastrophenschutz zu evaluieren sowie im Austausch mit den Betroffenen vernünftige Formulierungen, Anpassungen und Umsetzungen zu finden.
Zum Schluss möchte ich mich auch einmal bei unserem Innenminister Peter Beuth und seinem Team ganz herzlich bedanken. Er behält mit großem Engagement die Belange der Feuerwehr, der Polizei und der Rettungskräfte im Auge. Er zollt ihnen den notwendigen Respekt und sorgt durch innovative Ideen dafür, dass Dinge eingeleitet, einführt und umgesetzt werden, die dem Erhalt und der Förderung der zuvor genannten Institutionen dienen. Lieber Peter, dir und deinem Team vielen Dank dafür.
In Summe bestätigt dies wiederholt die von mir erwähnte notwendige Anerkennung, Unterstützung und Förderung der Menschen, die sich mit großem Engagement und mit sorgfältig angeeigneter Sach- und Fachkenntnis für andere Menschen engagieren, die sich zumeist in Notsituationen befinden. Allen, die sich in diesem Bereich aktiv einbringen, abschließend ein aufrichtiges und herzliches Dankeschön. Den Feuerwehrkameradinnen und -kameraden sage ich: Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! So muss ein Donnerstagmorgen beginnen. Wenn wir hier das Thema „Hessen investiert Rekordsumme in die Feuerwehren – Hessen verlässlich sicherer“ haben, ist das mehr als gut; denn die Wichtigkeit unserer Feuerwehren können wir nicht oft genug betonen.
An dieser Stelle freue ich mich – denn wenn man die Feuerwehr braucht, ist sie auch da –, den Vizepräsidenten des Landesfeuerwehrverbands und den Vorsitzenden des Nassauischen Feuerwehrverbandes begrüßen zu dürfen. Herr Reinhardt und Herr Fischer, schön, dass Sie zu diesem Thema in den Landtag gekommen sind.
Am Wochenende durfte ich bei zwei Fahrzeugeinweihungen dabei sein.
Es ist immer wieder schön, als wie motivierend besonders diese Einweihungen bei den Feuerwehrfrauen und bei den Feuerwehrmännern vor Ort wahrgenommen werden. Ich habe mich daran erinnert, wie ich als Feuerwehrmann selbst die eine oder andere Einweihung mitgemacht habe, und ich kann sagen, es ist ein bleibendes Ereignis. Ich glaube, das zeigt, dass diese Investitionen wirklich etwas Besonderes sind.
In der Bevölkerung werden diese Anschaffungen im Feuerwehrwesen leider oftmals als Spielzeug für die Feuerwehren angesehen. Deshalb können wir nicht oft genug darauf hinweisen, dass das eine Investition in die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger vor Ort darstellt.
Allerdings: Mit dem besten Fahrzeug und dem schönsten Feuerwehrhaus alleine ist noch kein Brand gelöscht und keine Hilfeleistung getätigt. Es bedarf der Menschen, die sich regelmäßig aus- und fortbilden und sich mit der Technik auseinandersetzen, um im Ernstfall effizient und effektiv helfen zu können und letztendlich Schaden bestmöglich abzuwehren.
In den vergangenen zehn Jahren haben wir im Land Hessen über 1.000 Feuerwehrfahrzeuge und rund 300 Feuerwehrhäuser fördern können. Trotz eines zur Verfügung stehenden Investitionsvolumens von jährlich ca. 10 bis 12
Millionen € reichten die zur Verfügung stehenden Mittel nicht für alle Förderanträge aus.
Das letztjährige Budget wurde 2017 um 10 Millionen € erhöht, sodass wir mit 22 Millionen € das bisher größte Investitionsvolumen bereitgestellt haben. Es ist wichtig, zu erwähnen, dass wir damit fast 100 % der gestellten Anträge befriedigen können.
So werden wir auch zukünftig schauen, dass wir das Feuerwehrwesen ordentlich unterstützen, auf einem guten Stand halten und auch die Ausbildung weiterhin im bisherigen Sinne fördern. Beispielhaft seien all die Maßnahmen genannt, die wir in den letzten Jahren für die Feuerwehren entwickelt haben: die Übernahme des Verdienstausfalls und die Erstattung der Reisekosten für Lehrgänge an der Landesfeuerwehrschule – das ist eine ganz besondere Förderung, und sie ist in Deutschland immer noch einmalig –;
die jährlich garantierte Brandschutzförderung von 30 Millionen € seit 2009; die Anstrengungen der Landesregierung, die Nachwuchsgewinnung zu unterstützen; die „Integrationskampagne Brandschutz“ mit ausgebildeten, interkulturellen Beratern und dem Feuerwehrintegrationspreis; die Anerkennungsprämie für langjährigen aktiven Dienst von jährlich rund 1,7 Millionen €; die Kooperationsvereinbarung „Mehr Feuerwehr in Schulen“, um Nachwuchs schon in der Schule für die Feuerwehr begeistern zu können; die Sonderregelung für den Einsatz aktiver Seniorinnen und Senioren in Zusammenarbeit mit der Unfallkasse Hessen; die Gründung der Feuerwehrstiftung; der flächendeckende Digitalfunk; das Dialogforum „Wirtschaft trifft Blaulicht“, um die Freistellung bei Einsätzen und Lehrgängen zu fördern; der Neubau des Jugendfeuerwehrausbildungszentrums und letztendlich die Initiative „Schutzparagraf 112“, der Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst unter besonderen Schutz stellt.
Diese aufgeführten Maßnahmen und die 2017 bereitgestellte enorme Investitionssumme sind ein klares Zeichen, dass wir bei den Feuerwehren das Ohr am Boden haben und uns durchaus als verlässlichen Partner der Feuerwehren in Hessen bezeichnen können.
Das ist auch als Zeichen des Respekts und der Anerkennung für die Leistungen der Feuerwehren zu sehen. Unser besonderer Dank gilt den Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmännern, die 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr, für die Gemeinschaft, aber vor allem für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land Hessen zur Verfügung stehen. Nochmals ein aufrichtiges Dankeschön an alle, die im Brandschutz in den vielfältigsten Bereichen und Aufgaben tätig sind. Wir sind froh, dass es euch gibt. In diesem Sinne und als Ausdruck der Verbundenheit: Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf der SPD in Bezug auf den Kündigungsschutz für aktive Feuerwehrangehörige hört sich im ersten Moment sehr interessant an. So ging es mir, ehrlich gesagt, als ich vor etwa einem Jahr diese Idee mit Vorstandsmitgliedern des Landesfeuerwehrverbandes diskutierte. Schnell wurde allerdings in der Diskussion klar, dass dieser Schuss nach hinten losgeht. Was die SPD hier vorlegt, ist ein klassischer Fall von „gut gemeint ist nicht dasselbe wie gut gemacht“.
Wir tun den Feuerwehrleuten keinen Gefallen, wenn wir mit speziellem Kündigungsschutz in die Vertragsfreiheit von Arbeitnehmern und Arbeitgebern hineinregieren. Der gut gemeinte Schutz wird schnell zur Hürde, die Arbeitgeber davon abhalten wird, Feuerwehrleute einzustellen.
Meine Gesprächspartner aus dem Mittelstand, viele Feuerwehrführungskräfte, Wehrführer, Vertreter der Landesfeuerwehrschule, Unternehmer und Vertreter anderer Organisationen sagen mir, dass sie große Probleme mit dem vorgelegten Gesetzentwurf auf die Feuerwehrleute, aber auch auf die Unternehmen zukommen sehen. Wir gehen daher einen anderen Weg. Nicht gesetzliche Verbote, sondern ein partnerschaftliches Miteinander von Wirtschaft und Feuerwehr, das ist unser Weg.
Unbestritten ist die Leistung der Feuerwehrkräfte: ein unbezahlbarer Grundpfeiler für die Sicherheit im Brand- und Katastrophenschutz in unserem Land. Dennoch hat sich in den letzten Jahren ein Nachwuchsproblem breitgemacht, das nicht allein mit dem demografischen Wandel zu begründen ist. Veränderungen in der allgemeinen Angebotsvielfalt, in der Wertigkeit der Freizeit, in der Verantwortung im Beruf sowie in der Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung sind nur ein paar Gründe, die ebenfalls in diesen Wandel hineinspielen.
Der vorgelegte Gesetzentwurf ist nicht die richtige Antwort auf diese Herausforderung. Es überwiegt die Befürchtung, dass die im Gesetzentwurf genannten Einschränkungen dazu führen werden, dass man dem Feuerwehrmann im Betrieb eher mit Skepsis begegnet, und zwar nicht nur von Arbeitgeberseite, sondern auch von Arbeitskollegen. Wir dürfen nicht vergessen, dass auch in anderen Bereichen viel ehrenamtliches Engagement geleistet wird, und auch dort haben wir keinen Kündigungsschutz.
Wer würde künftig einen Feuerwehrmann oder eine Feuerwehrfrau noch einstellen wollen, wenn er damit rechnen müsste, diese oder diesen selbst bei schweren Differenzen nicht mehr loszuwerden? Oder ist es bei Differenzen mit dem Arbeitgeber die einfachste Lösung, in die Einsatzabteilung der örtlichen Feuerwehr zu gehen, um so einen Kündigungsschutz zu erhalten?
Wir halten den von der Landesregierung zusammen mit Vertretern der Arbeitgeberverbände, der Kommunalen Spitzenverbände, des Landesfeuerwehrverbandes und der Hilfsorganisationen eingeschlagenen Weg für den besseren und den richtigen. In einer gemeinsamen Erklärung haben diese bereits am 4. Juni 2016 bei dem Gipfeltreffen „Wirtschaft trifft Blaulicht“ eine Vereinbarung getroffen, um die
Zusammenarbeit zwischen Ehrenamtlichen und Arbeitgebern zu fördern und zu verbessern. Das Land hat sich dabei verpflichtet, in der Aus- und Fortbildung zusätzliche E-Learn-Angebote zum Lehrgangsangebot an der Hessischen Landesfeuerwehrschule einzuführen, um die Abwesenheit vom Arbeitsplatz zu reduzieren.
Nein, danke. – Geeignete Lehrgänge werden modifiziert und gestrafft, wo dies ohne Qualitätsverlust möglich ist. Zudem wird das Land zukünftig bei der Aus- und Fortbildung und bei Dienstversammlungen der Führungskräfte der Feuerwehren und der Hilfsorganisationen verstärkt sensibilisieren, bei Einsätzen nur die notwendige Anzahl von Kräften einzusetzen und nicht mehr erforderliche Kräfte schnellstmöglich wieder zurückzuführen, damit sie ihren Arbeitsplatz wieder erreichen können.
Im Gegenzug werden die Arbeitgeberverbände bei ihren Mitgliedern verstärkt für Verständnis werben, die freiwilligen Einsatzkräfte regelmäßig für die wichtige ehrenamtliche Arbeit freizustellen.
Gegenseitiges Verständnis und gegenseitige Rücksichtnahme, verbunden mit einem regelmäßigen Austausch, und die Diskussion über die Notwendigkeiten beider Seiten sind unserer Ansicht nach der bessere Weg für eine erfolgreiche Wertschätzung der wichtigen Arbeit unserer Feuerwehren in Hessen. Gemeinsam, anstatt mit gesetzlichen Verboten, das ist unser Weg für die Hilfsorganisationen. Die anderen Hilfsorganisationen, wie das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter, die Malteser, der Arbeiter-Samariter-Bund, die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft und das Technische Hilfswerk, haben deshalb bei dem Gipfel „Wirtschaft trifft Blaulicht“ und der gemeinsamen Erklärung bereits mitgewirkt. Sie sind mit im Boot.
Ich wiederhole es: Gut gemeint ist nicht gut gemacht. – Wir werden dem Gesetzentwurf so nicht zustimmen können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich glaube, aus eigener Erfahrung heraus eine gute Antwort geben zu können. Bei einer mittleren Feuerwehr haben Sie zwischen 80 und 120 Einsätzen im Jahr. Da ist es nicht so wie bei denen, die in Kommunalparlamenten tätig sind. Da sind die Ortsbeiratssitzungen und alles, was es da gibt, meistens abends. Da ist es den ganzen Tag über verteilt. Da geschieht viel tagsüber.
Es ist schon ein Unterschied, ob ich in der Woche dreioder viermal auch tagsüber zu einem Einsatz muss oder ob ich in der Regel einmal alle zwei Wochen abends zu einer Ortsbeiratssitzung muss. Ich glaube, da gibt es gerade in der Anzahl einen großen Unterschied.
Ich kann mir schon vorstellen, dass gerade das das Problem ist. Wir müssen bei den Arbeitgebern um Verständnis für die Freistellung werben. Mit dieser Gesetzesvorlage als Gesetz würden Sie es nicht hinbekommen. Es würde dann einen Druck von oben geben, der eher zu etwas anderem hinführen würde.
Wir kennen das von vielen anderen Beispielen. Nehmen wir die Schwerbehinderten. Das ist ein schwieriges Thema. Wenn Sie mit Arbeitgebern sprechen, merken Sie, dass das etwas ist, bei dem man wirklich überlegen muss, ob man das so hinbekommen kann.
Wir haben die Angst, dass ein solcher Schuss bei den Feuerwehren nach hinten losgehen würde. Deshalb sagen wir, dass wir das so nicht unterstützen können.
Ich frage die Landesregierung:
Welche Sonderregelung ist für Seniorinnen und Senioren in der Feuerwehr getroffen worden?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Man könnte es sich jetzt ziemlich einfach machen und sagen: Ich schließe mich den Worten meines Vorredners an.
Aber dieses Thema ist so wichtig, dass wir es doch auf einer großen Breite bekannt machen und darauf aufmerksam machen sollten.
Schon oft haben wir uns beim Thema Feuerwehr auch mit dem demografischen Wandel beschäftigt. Hierbei ist uns bewusst, dass in besonderem Maße ein Augenmerk auf den Nachwuchs gelegt werden muss. Wir müssen alle dankbar sein, dass es freiwillige Feuerwehrkameradinnen und -kameraden gibt, die sich tagtäglich 24 Stunden bereithalten, um anderen in der Not zu helfen.
Rein rechtlich ist mit diesem aktiven Einsatzdienst allerdings mit 65 Jahren Schluss. Damit verbunden endet auch der Versicherungsschutz der Unfallkasse. Wie schon gesagt, konnte man in einem Behelfskonstrukt die weiterhin aktiven Kameradinnen und Kameraden, die bei anderen Aufgaben als dem Einsatzdienst über die 65 Jahre hinaus mitgearbeitet haben, zwar versichern, aber weitaus schlechter als die Kameraden unter 65 Jahren.
Gerade bei uns in Deutschland stellt sich immer wieder schnell die Frage: Wie bin ich denn überhaupt versichert? So war z. B. ein 64-jähriger Gerätewart für die gleiche Arbeit wesentlich besser abgesichert als sein 67-jähriger Kollege.
Nun hat die Landesregierung zusammen mit dem Landesfeuerwehrverband und der Unfallkasse Hessen den Versicherungsschutz inklusive der Mehrleistungen für Feuerwehrangehörige – und das ist das Wichtige – bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres verlängert und somit die bestehende Versicherungslücke geschlossen.
Dies eröffnet den aktiven Seniorinnen und Senioren in der Feuerwehr die Möglichkeit, unbedenklich länger im Feuerwehrwesen mitzuwirken, zwar nicht im aktiven Einsatzdienst, aber daneben gibt es noch unzählige Möglichkeiten, die bisherige und für uns unbezahlbare Erfahrung und das dazugehörige Wissen weiterzugeben: Brandschutzerziehung, Ausbildung, Medien- und Pressearbeit, Jugendarbeit, Gerätewart, logistische Unterstützung, Verwaltungsarbeit und vieles mehr – das ist nur ein kleiner Auszug aus den Möglichkeiten, in denen nun der gesetzliche Unfallversicherungsschutz inklusive der Mehrleistungen für Feuerwehrangehörige bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres gilt.
Gerade wenn man als Aktiver die 65 vor Augen hat, noch fit ist, vielleicht 700, 800 Einsätze in der langen Zeit hinter sich hat
und nun weiß, bei Einsätzen nicht mehr aktiv sein zu dürfen, hat dies bei vielen mir bekannten Kameraden ein Unwohlsein hervorgerufen.
Aus der praktischen Erfahrung heraus wird diese neue Lösung viele der älteren Kameradinnen und Kameraden posi
tiv stimmen; denn wer einmal mit dem Feuerwehrvirus infiziert ist, der wird davon nicht mehr loskommen.
Das stimmt.
Der neue Versicherungsschutz ist nun eine Möglichkeit, den Kameraden oder die Kameradin mitzunehmen, weiterhin ihm oder ihr das Gefühl zu geben, dazuzugehören – und vor allem auf den großen Erfahrungsschatz, das Wissen und die Kompetenzen, die in den vielen Jahren erarbeitet worden sind, nicht zu verzichten. Aus eigener Erfahrung kann ich zu diesem Motivationsbaustein – so will ich ihn einmal nennen –, der hier gefunden und ausgearbeitet wurde, nur gratulieren.
Allerdings gilt es nun, diese Vorgabe durch die Feuerwehrkameradinnen und -kameraden mit Leben zu erfüllen. Aber so, wie ich die Feuerwehr seit über 30 Jahren aktiv erleben durfte, wird dies auch gelingen und viele ältere Feuerwehrkameradinnen und -kameraden sichtlich erfreuen und vor allem motivieren, weiterzumachen. Vielen Dank den Beteiligten, dem Innenminister, seinen Mitarbeitern und dem Landesfeuerwehrverband Hessen, ganz besonders natürlich der Unfallkasse Hessen, die diese Möglichkeit geschaffen haben.
Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich an dieser Stelle hervorheben, dass die Feuerwehren in Hessen der CDU wichtig waren und es auch weiterhin sein werden.
„Nicht nur der CDU“ – das ist gut zu hören. Ich möchte erwähnen, dass in den vergangenen zehn Jahren mit rund 100 Millionen € Fahrzeuge und Baumaßnahmen gefördert wurden, davon allein 23 Millionen € in den letzten beiden Jahren. 13 Millionen € werden jährlich für den Betrieb der Landesfeuerwehrschule und des Jugendfeuerwehrausbildungszentrums bereitgestellt. Zuletzt wurde die Landesfeuerwehrschule mithilfe von 6,6 Millionen € auf den neuesten Stand gebracht.
Sie sehen: Die Feuerwehren können sich auf das Land Hessen als Partner verlassen.
Für die Zukunft wünsche ich mir und uns noch viele verschiedene, aber wichtige Innovationen dieser Art: zur Motivation und zum Erhalt des Feuerwehrwesens und besonders zur Unterstützung der Arbeit unserer Feuerwehren in Hessen.
Im Sinne der Feuerwehren: „Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr“ bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich frage die Landesregierung:
Welche Erkenntnisse und Ergebnisse lieferten die Prüfung und Zertifizierung des Kompetenzzentrums HCC?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! 5 Uhr morgens Ölspur, 5:45 Uhr Fehlalarm Brandmeldeanlage, 10 Uhr Scheunenbrand, 12 Uhr Mittagessen, 12:30 Verkehrsunfall, 14 Uhr Sport, 16 Uhr vermisste Personen und 18 Uhr Theorie – wenn man dies hört, denkt man zuerst, das ist ein Tagesbericht von einem Berufsfeuerwehrmann. Es handelt sich aber um einen Auszug aus dem Programm eines Berufsfeuerwehrtages einer hessischen Jugendfeuerwehr, in dem 24 Stunden lang der Alltag eines Berufsfeuerwehrmanns nachgespielt wird.
Wenn Sie nach einem solchen Tag mit einem der Jugendlichen sprechen, die sich im Alter zwischen 10 und 17 Jahren bewegen, erkennen Sie strahlende Augen, Begeisterung und Stolz. Diese Jugendlichen sind infiziert vom Feuerwehrvirus.
Seit 50 Jahren gibt es die hessische Jugendfeuerwehr, die als Nachwuchsorganisation der Feuerwehren die Jugendlichen spielerisch, gepaart mit technischem Know-how, an den Dienst am Nächsten heranführt. 50 Jahre erfolgreiche Arbeit zum Wohle der Gemeinschaft sind ein verdienter Anlass, zu gratulieren.
Ich sehe als Repräsentanten oben den Präsidenten des Landesfeuerwehrverbandes, Herrn Dr. h.c. Ralf Ackermann, mit Kollegen des Vorstandes und ganz besonders den Landesjugendfeuerwehrwart Stefan Cornel unter den Gästen. Und ich darf Ihnen stellvertretend für alle in der Jugendfeuerwehr sagen: Herzlichen Glückwunsch, weiterhin viel
Erfolg, Ihre Arbeit dient letztendlich dem Wohle aller Bürgerinnen und Bürger, und dafür gebührt Ihnen unser größter Dank.
Der Applaus spiegelt nur einen kleinen Teil der Anerkennung wider, die der Feuerwehr und insbesondere der Jugendfeuerwehr gebührt. Was ist das Besondere an der Jugendfeuerwehr? – In der Jugendfeuerwehr begeistern sicherlich Technik und die Fahrzeuge, aber nicht allein.
Freunde kennenzulernen und zu erkennen, dass man zusammen mehr erreichen kann, zu wissen, dass man sich blind auf andere verlassen kann, und umgekehrt zu zeigen, dass sich andere auf einen verlassen können, zu lernen, sich für andere zu engagieren, ohne zu fragen, was es materiell für einen bringt – all dies sind elementare Dinge, die man in der Jugendfeuerwehr von Anfang an erfährt. Es ist gerade in der heutigen Zeit eine ganz wichtige Wertevermittlung, die ich mir verstärkt für unsere Gesellschaft wünsche.
Die Jugendfeuerwehr stellt sich den Änderungen und den Herausforderungen der Jugendarbeit, indem sie sich immer wieder neben den technischen Dingen auch der aktuellen gesellschaftlichen Themen annimmt. So wurde 1972 das Jugendfeuerwehrausbildungszentrum in Marburg-Cappel gegründet. 42 Jahre später, im Jahre 2014, nehmen wir als Dank, Anerkennung und Verbundenheit die Entscheidung des hessischen Innenministers Peter Beuth wohlwollend zur Kenntnis, dass das Jugendfeuerwehrausbildungszentrum in Marburg-Cappel einen Neubau erfährt.
Durch den Neubau wird deutlich, dass sich das Land Hessen als Partner der hessischen Jugendfeuerwehr sieht und die erfolgreiche Arbeit im Rahmen seiner Möglichkeiten gerne unterstützt und fördert. Die Angebotspalette der dortigen Aus- und Fortbildung geht weit über die feuerwehrtechnische Ausbildung hinaus. Suchtprävention, Immigration, Inklusion, Kindeswohl, Erlebnispädagogik, Methodik, Rhetorik, Didaktik, Öffentlichkeitsarbeit, Gefahren im Internet – das ist ein kleiner Auszug aus dem aktuellen Lehrgangskatalog. Das sind im wahrsten Sinne des Wortes brandaktuelle Themen, die den Führungskräften der hessischen Jugendfeuerwehr wie auch den Jugendlichen selbst nähergebracht werden.
Gerade bei den aktuellen Themen wie Immigration ist das Engagement einer der größten Jugendorganisationen, die wir in unserem Land haben, wichtig und zeigt, dass Partnerschaft keine Einbahnstraße ist. Auch hier möchte ich ein Dankeschön für die gute und erfolgreiche Zusammenarbeit bei der Behandlung gesellschaftspolitischer Herausforderungen sagen.
In der hessischen Jugendfeuerwehr sind rund 26.000 Jugendliche, davon rund 30 % Mädchen, im Alter von 10 bis 17 Jahren. Sie teilen sich auf ca. 2.100 Jugendfeuerwehren auf.
Allein 7.000 Ehrenamtliche kümmern sich in der Jugendfeuerwehr um die Betreuung und Ausbildung der Jugendli
chen. Sie ist somit eine der größten Jugendorganisationen, die wir in Hessen haben.
Bereits erwähnt habe ich, dass sich die Jugendarbeit insgesamt geändert hat. Das Angebot für die Jugendlichen ist durch die Vereinsvielfalt weitläufiger und verlockender geworden. Dies merken auch die Jugendfeuerwehren.
Insofern ist eine Kampagne zur Nachwuchsgewinnung notwendig, die zeigen soll, wie viel Spaß es macht, anderen zu helfen. Diese Kampagne unterstützt das Land Hessen mit 360.000 €. Das stärkt den Nachwuchs, den wichtigsten Baustein zum Erhalt des Feuerwehrwesens in Hessen. Ich hoffe, dass mit dieser Kampagne viele mit dem Feuerwehrvirus angesteckt werden.
Lassen Sie mich an dieser Stelle die Feuerwehren an und für sich in den Fokus rücken. Auch hier sieht sich das Land Hessen unter der Mitverantwortung der CDU als enger Partner und Verbündeter der Feuerwehren. Die Garantie, den Feuerwehren in den nächsten Jahren 30 Millionen € jährlich zur Verfügung zu stellen, ist angesichts des Gesichtspunkts der Schuldenbremse keine Selbstverständlichkeit. Vielmehr zeigt das, dass wir dem ehrenamtlichen Engagement Zehntausender Feuerwehrleute unsere Anerkennung zollen.
Kein anderes Bundesland unterstützt die Fort- und Ausbildung an der Landesfeuerwehrschule wie Hessen. Kostenfreie Unterkunft und Verpflegung, die Verdienstausfallentschädigung und die Reisekostenerstattung zeigen die einzigartige Wertschätzung des Ehrenamtes in den Feuerwehren.
Darüber hinaus hält auch die CDU-Fraktion die Bereitstellung von 100.000 € als Grundkapital der neu errichteten Hessischen Feuerwehr-Stiftung für die richtige Entscheidung. Mit Mitteln dieser Stiftung werden die Jugend- und Nachwuchsarbeit wie auch die Unterstützung der Feuerwehrangehörigen in Notlagen eine finanzielle Förderung erfahren. Die hier beschriebene Verzahnung zwischen der Nachwuchs- und Jugendarbeit, dem ehrenamtlichen Engagement zum Wohle der Allgemeinheit und der finanziellen und ideellen Unterstützung des Landes Hessen ermöglicht den Feuerwehren in Hessen diese Erfolgsgeschichte.
Über 72.500 aktive Feuerwehrfrauen und -männer stehen 24 Stunden am Tag in Hessen bereit, anderen in Gefahrensituationen innerhalb von zehn Minuten zu helfen. Nach einer Meldung der dpa haben Feuerwehrmänner und -frauen den besten Ruf in der Bevölkerung. Bei 94 % der Befragten sind Feuerwehrmänner und -frauen hoch angesehen.
Das Aufgabenspektrum, das mittlerweile von den Feuerwehren abgedeckt wird, besteht schon lange nicht mehr primär aus dem aktiven Brandschutz. Das Spektrum reicht vom Brandsicherheitsdienst über technische Hilfeleistung bis zu dem angesprochenen Brandschutz.
In den vielfältigsten Situationen ruft man die Feuerwehr, und das Problem wird fast immer gelöst. Ein Ausbilder an der Landesfeuerwehrschule, der mittlerweile im Ruhestand
ist, hat es einmal wie folgt beschrieben: Wenn die Kuh nicht säuft, ziehst du ihr die Feuerwehrmütze auf, und schon säuft sie.
Sie lachen. Aber das macht die Einsatzvielfalt und das kulturelle und gemeindliche Engagement der Feuerwehren deutlich. Wer hilft bei der Sicherung des Martinsumzugs des Kindergartens in Ihrem Ort? Wer kommt Ihnen in den Sinn, wenn Sie Wasser im Keller haben?
Dieses Engagement unterstützt die CDU-Fraktion aktiv, seit sie seit 1999 in der Regierungsverantwortung ist. Wir werden uns auch in der Zukunft als Partner der hessischen Feuerwehren und des ehrenamtlichen Engagements in Hessen sehen.
Lassen Sie mich noch ein persönliches Erlebnis schildern, das den von mir zitierten Feuerwehrvirus beschreibt. Es beinhaltet Faszination und rechtfertigt letztendlich die Unterstützung.
Bei einem Verkehrsunfall habe ich mit einem Kameraden einen schwer Verunglückten mit schwerem Gerät aus dem Fahrzeug geschnitten. Wir haben Schnitt für Schnitt beobachtet, wie das Fahrzeug reagiert, und den Verunfallten dann schulungsgemäß retten können. Ein angebrochenes Rückgrat war eine der schweren Verletzungen, die er hatte. Das hat natürlich die Rettung erschwert.
Ein paar Jahre danach traf ich diese Person auf der Straße. Sie kam mir munter und fidel entgegengelaufen. Einen solchen Moment zu beschreiben ist schwer möglich. Jede Ausbildungsstunde, jeder Lehrgang, jedes Engagement und jede Investition haben sich in diesem Moment schlagartig gelohnt.
Ohne die angesprochene Verzahnung vieler wäre der Erfolg letztendlich nicht möglich.
In der Zuversicht, dass die Mitglieder der CDU-Fraktion gerne die Partner der Feuerwehren in Hessen sind und bleiben, schließe ich mit den Ihnen bekannten Worten der Feuerwehr, mit denen das alles noch einmal zusammengefasst wird:
Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Schaus, allein dass Sie die Jugendfeuerwehren in die Nähe rechter Seilschaften rücken, ist eine Unverschämtheit. Allein dass Sie sie in ein solches Licht rücken, ist eine Unverschämtheit.
Die enge Verbundenheit des Landes Hessen mit den Jugendfeuerwehren hätten Sie erlebt, wenn Sie an den Feierlichkeiten teilgenommen hätten. Einen Vertreter der Fraktion DIE LINKE habe ich dort vermisst. Dann hätten Sie gesehen, wie gut die Zusammenarbeit ist. Die Vertreter der Jugendfeuerwehren hätten das sicherlich bestätigen können. – Danke schön.
Ich frage die Landesregierung:
Entspricht es dem Kenntnisstand der Landesregierung, dass laut einem Schreiben der Parlamentarischen Staatssekretärin des Bundessozialministeriums bei der Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes Sport-, Musik- und Fastnachtsvereine sowie Kirchengruppen und Feuerwehren nicht Adressaten der Regelung seien?