Abstimmung auch hier. Dann stimmen wir über den Dringlicher Antrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Beibehaltung der Haushaltssperre im Landesstraßenbau, Drucks. 19/443, ab. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das sind die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? – Das sind SPD, FDP und DIE LINKE. Damit ist dieser Dringliche Antrag angenommen worden.
Beschlussempfehlung und Bericht des Unterausschusses Datenschutz zu dem 41. Tätigkeitsbericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten (Drucks. 18/7202) ; hierzu: Stellungnahme der Landesregierung betreffend den 41. Tätigkeitsbericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten (Drucks. 18/7802) – Drucks. 19/419 zu Drucks. 18/7202 und zu Drucks. 18/7802 –
Berichterstatter ist Herr Abg. Frömmrich. Ich gehe davon aus, dass auf die Berichterstattung verzichtet wird.
Ich sehe, Herr Prof. Ronellenfitsch ist schon da. Ich begrüße Sie ganz herzlich und bitte Sie um Ihren Bericht.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie üblich äußere ich mich zu meinem Tätigkeitsbericht, heute für das Jahr 2012, immerhin, sowie zur Stellungnahme der Landesregierung. Der Tätigkeitsbericht betrifft vorwiegend Datenschutzrecht. Rechtliche Ausführungen sind für einen Nichtjuristen regelmäßig langweilig. Datenschutzrecht wiederum langweilt selbst Juristen, und um das Fass vollzumachen: Berichte über Vorfälle, die schon Jahre zurückliegen, sind auch nicht gerade fesselnd. Ich habe es mir daher zur Gewohnheit gemacht, die Berichte mit Anleihen aus der – –
Einen Moment, bitte. Wir haben Probleme mit der Technik. Ich möchte Sie bitten, jetzt alle ein bisschen leiser zu werden. Wir versuchen, das technisch auf die Reihe zu kriegen.
Ich habe nur gesagt: Datenschutzrecht ist grundsätzlich langweilig. Deswegen versuche ich, das etwas aufzumotzen mit Anleihen aus dem Entertainmentbereich. Ich hoffe, das ist jetzt einigermaßen rübergekommen.
Im Übrigen liefern die Datenschutzskandale so viel Stoff für Fernsehfilme und Spielfilme, dass die Übernahme aus dem Entertainmentbereich legitim erscheint. Ich mache es dieses Mal so, dass ich die Nummer-eins-Hits der deutschen Hitparade am 22.05. jeweils auf Aussagen abgeklopft habe, die datenschutzrechtlich relevante Themen betreffen. Es sind nicht viele, aber ein paar werden Sie schon wiedererkennen.
Ich fange etwas seriös an, um die Stimmung abzukühlen. An der Spitze der Kernpunkte des Tätigkeitsberichts steht die europäische Entwicklung des Datenschutzes. Hierzu finden sich vor allem kompetenzrechtliche Bedenken gegen die geplante Datenschutzgrundverordnung. Das war der Stand 2012, und daran hat sich nichts geändert. Skeptisch bin ich immer noch. Das hat mit Europaskeptizismus nichts zu tun.
Die Datenschutzgrundverordnung wurde als Anliegen propagiert, das europäische Datenschutzniveau auf das deutsche Level zu bringen. Sie können sich vorstellen, dass euphorischer Enthusiasmus bei den anderen Mitgliedstaaten auf diese Art und Weise nicht unbedingt ausgelöst worden ist. Wir müssen also damit rechnen, dass unsere Datenschutzkultur nicht die ihr gebührende Anerkennung findet.
Es kann so gehen wie beim Eurovision Song Contest. Man hofft auf Punkte, und dann wird Sieger bzw. Siegerin jemand, der oder die datenschutzrechtliche Probleme hinsichtlich der Verwertbarkeit biometrischer Daten zur Geschlechtsbestimmung hervorruft.
Den Österreichern mag das wurst sein. Europäische Vollharmonisierungsfanatiker sehen hier vermutlich Regelungsbedarf.
Dass Big Data und die Globalisierung europäische Regelungen erfordern, versteht sich von selbst. Es kommt darauf an, die richtige Mischung zu finden zwischen Vielfalt und Eigenständigkeit. Ich muss darauf aufmerksam machen, das Bundesinnenministerium macht sich plötzlich für Vollharmonisierungstendenzen auf europäischer Ebene stark. Wenn von Bundesebene Vollharmonisierung in die Debatte geworfen wird, muss man als Landesrepräsentant vorsichtig sein, ob das nicht auch nach innen gekehrt wird. Vollharmonisierung ist ein etwas bedenkliches Argumentationsmittel, wenn man nationalen Föderalismus verkaufen will.
Dass Synergieeffekte und Sparsamkeitseffekte durch Kontrolle in einer Hand erzielt werden, ist selbstverständlich. Das wollen wir in Hessen behalten. Da halte ich es mit Atomic Kitten – Hit vom 22.05.2001 –: „Whole again“. Ein paar von Ihnen kennen den Titel vielleicht.
Was die US-Einstellung zur Europäischen Union angeht, hielt sich Assistant Secretary of State Victoria Nuland an den Hit von Eamon vom 22.05.2004: „Fuck it“, und erklärte „Fuck the EU“. Ich interpretiere das als nicht sonderlich geschmackvoll umschriebene Aufforderung zur Wahlbeteiligung am kommenden Sonntag.
Heute vor zehn Jahren belegte Mariah Carey Nummer eins der Hitparade mit „Without you“, was datenschutzrechtlich
Der Staat jedenfalls kann soziale Netzwerke allenfalls beanspruchen, um durch ergänzende Mitteilungen Personen anzusprechen, die auf andere Art und Weise nicht erreichbar wären. Eine Facebook-Fahndung kommt natürlich nicht in Betracht, und Kommentierungen von staatlichen Aktionen in Facebook sind unzulässig. – Damit ist ein weiterer Kernpunkt abgehakt.
Zu einer wahren Plage entwickelte sich, um noch einen Kernpunkt aufzugreifen, die Videoüberwachung im öffentlichen und nicht öffentlichen Bereich. Hierzu brauchen wir keine Anleihe bei der Unterhaltungsbranche. Die Videoüberwachung macht jeden zu seinem eigenen Regisseur. Die Videoüberwachung ist im Übrigen der einzige Punkt, in dem die Landesregierung dem Tätigkeitsbericht dezidiert widerspricht. Es geht aber nur um die Randfrage, wie die Videoüberwachung durch defekte Kameras und Attrappen zu behandeln ist.
Ich habe eingangs die juristische Arbeitsweise als langweilig für Nichtjuristen bezeichnet. Gestatten Sie mir trotzdem, näher auf die Kontroverse einzugehen. Als Crashkurs für Nichtjuristen ist das jetzt gedacht.
Folgende Situation, wie sie praktisch täglich vorkommt: Ein Beschäftigter, sagen wir: bei einer Bäckerei oder Apotheke, wandte sich an mich und rügte, dass sein Arbeitsplatz ständig videoüberwacht werde, um Diebstahl durch Kunden und Personal zu verhindern. Meine Mitarbeiter suchten daraufhin die Bäckerei auf und stellten fest, dass tatsächlich sieben Videokameras angebracht waren. Der Geschäftsinhaber machte geltend, dies sei unerheblich, da ein Teil der Kameras defekt und der andere Teil Attrappe sei.
Trotzdem habe ich angeordnet, die Kameras zu entfernen. Damit ist eine rechtliche Auseinandersetzung in Gang gekommen. Es geht darum, dass das Entfernen nur angeordnet werden kann, wenn ein Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften vorliegt. Ob es den gibt, ist fraglich. So ist nach § 6b Bundesdatenschutzgesetz die Videoüberwachung Dritter nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Bei der Videoüberwachung handelt es sich allerdings um die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch elektronischen Einrichtungen. Attrappen von Videokameras sind keine optisch elektronischen Einrichtungen. Es findet keine Beobachtung statt. Daraus schließt die Landesregierung messerscharf, dass der Wortlaut des § 6b Bundesdatenschutzgesetzes nicht erfüllt sei. Sie werden sich kaum wundern: Ich bin dieser Ansicht auch.
In Betracht kommt jedoch eine analoge Anwendung der Vorschrift. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts besteht bei hoheitlichen Eingriffen in Rechte Privater ein Analogieverbot. Ob das auch gilt, wenn der Eingriff dem Schutz anderer Privater gilt, ist fraglich. Aber der Punkt geht an die Landesregierung; das muss ich ebenfalls zugeben.
Das Anbringen von Attrappen verstößt aber gegen sonstige Vorschriften des Datenschutzes. Zu den Vorschriften über Datenschutz zählen auch die geschriebenen und ungeschriebenen Grundrechte, namentlich die informationelle
Selbstbestimmung. Das Bundesverfassungsgericht misst der Selbstgestaltung hohe datenschutzrechtliche Relevanz zu. Dieses Gefühl wird insbesondere durch Videoüberwachung vermittelt und besteht auch dann, wenn der Anschein einer realen Überwachung durch Attrappen gewählt wird.
Strukturell ist die Verwendung von Attrappen mit einer polizeilichen Anscheinsgefahr vergleichbar, was vom Landesinnenministerium immer als eine Ermächtigungsgrundlage für polizeiliches Einschreiten anerkannt worden ist. Nach dem Polizeirecht ist eine Anscheinsgefahr eine echte Gefahr. Entsprechendes liegt in der Beobachtung einer nicht als solche erkennbare Attrappe ein Eingriff.
Sie schauen schon so aus wie meine Studenten in Lehrveranstaltungen, also gelangweilt, wie ich es Ihnen versprochen habe. Ich habe es Ihnen ja versprochen, was juristische Auseinandersetzungen hervorrufen. Ich habe das nur deswegen vorgetragen, um Ihnen zu demonstrieren, dass ich das auch kann,
und um zu beweisen, dass juristische Auseinandersetzungen mühsam, aber rational nachvollziehbar sind. Ich hoffe, dass die Gedanken, die hier eine Rolle gespielt haben, alle nachvollziehbar vorgetragen worden sind.
Was für ein Ergebnis Sie daraus ableiten, ist mir herzlich egal. Es kommt darauf an: Der Weg ist das Entscheidende, das Ergebnis ist nicht das Wichtigste. Das Ergebnis wird von den Gerichten entschieden werden. Der Rechtsstreit liegt natürlich in diesem Zusammenhang schon vor.
Aber ich will unabhängig vom Protokoll doch noch sagen: Stellen Sie sich einmal vor, Sie vertreten eine andere Position, dass defekte Kameras keine Kameras sind. Sie brauchen bloß einen Hinweis „ich werde videoüberwacht“ zu bekommen. Sie kündigen an, zur Kontrolle zu kommen. Und die schalten das ab, drehen die Sicherung raus. Dann sind Sie für die Katz hingefahren und haben keinerlei Erfolgschancen. Das ist so frustrierend, dass Sie nach einer rechtlichen Lösung suchen, die der entspricht, die ich im Gegensatz zur Landesregierung hier vorgetragen habe.
Wie gesagt, ich wollte nur demonstrieren, dass ich auch juristisch argumentieren kann. Das erlaubt mir abschließend eine Aussage, die nichts mit dem Berichtszeitraum zu tun hat. Ich habe mich mit Äußerungen zur NSA-Affäre weitgehend zurückgehalten, weil es sich vorwiegend um eine politische Angelegenheit handelt, für die ich nicht zuständig bin.
Was mich erstaunt, ist, dass die rechtliche Dimension der Affäre praktisch überhaupt nicht thematisiert wird. Spionage ist völkerrechtlich erlaubt. Das ist kein Freibrief für Spione, macht sie nicht zu Kombattanten, rechtfertigt nicht deren Verstöße gegen die jeweils nationale Rechtsordnung.
Es ist somit weniger bedeutsam, dass uns fremde Geheimdienste ausgespäht und ausspioniert haben, auch wenn die nahezu vollständige Erfassung der deutschen Bevölkerung einen unfreundlichen, geradezu beleidigenden Akt darstellt. Entscheidend ist, wozu die erhobenen Daten verwendet werden.
Die Weitergabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen wäre beispielsweise ein Rechtsbruch, der mit Mitteln des internationalen Rechts geahndet werden könnte. Über die