Protokoll der Sitzung vom 22.05.2014

Ich bin sehr froh, dass nun auch die hessische SPD einen Untersuchungsausschuss einsetzen will. Es ist uns LINKEN nicht wichtig, wer den Antrag stellt, aber es ist uns wichtig, dass er endlich gestellt wird.

(Beifall bei der LINKEN und bei Abgeordneten der SPD)

Wir sind der Einladung der SPD-Fraktion gefolgt und haben uns auf die Ergänzung eines wichtigen Passus in ihrem Antrag verständigt. Die Ziffer II stammt aus dem einstimmigen Einsetzungsauftrag des Bundestages und beinhaltet, neben einem Untersuchungsergebnis auch weitere Vorschläge zu erarbeiten.

DIE LINKE zieht deshalb ihren eigenen – wie ich finde: sehr guten – Antrag zurück.

Herr Kollege, Ihre Redezeit ist zu Ende.

Herr Präsident, ich komme zum Schluss meiner Rede. – Denn das ist im Sinne der Sache das richtige Signal. Es wäre gut, wenn sich weitere anschließen würden.

Unser Ziel war, die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu erreichen. Nach über zwei Jahren ist das erreicht. Für den Landtag, für die Wahrheit und für die Aufklärung ist das ein guter Tag. Fangen wir an.

(Beifall bei der LINKEN und der SPD)

Das Wort erhält Frau Abg. Faeser für die SPD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir, die Mitglieder der SPD-Fraktion, haben uns in den letzten Monaten sehr intensiv um einen überparteilichen Weg bemüht, um die Umstände rund um den Mord an Halit Yozgat aufzuklären. Ich meine, das wäre der Sache sehr angemessen gewesen.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der LIN- KEN)

Leider haben wir keine Einigung erzielen können. Für uns, die Sozialdemokraten in Hessen, standen dabei von Anfang an die Aufklärung und ein transparentes Verfahren im Vordergrund.

Heute geht es jedoch nicht mehr um die Diskussion, in welcher Form die Aufklärung erfolgen soll. Heute geht es einzig und allein um die Frage, ob wir, die Mitglieder des Hessischen Landtags, die Versäumnisse bei der Aufklärung rund um den furchtbaren Mord an Halit Yozgat aufklären wollen, ja oder nein. Die Mitglieder der SPD-Fraktion sagen dazu eindeutig Ja.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der LIN- KEN)

Ich möchte im Folgenden noch einmal darlegen, warum wir eine transparente und umfassende Aufklärung in Form eines Untersuchungsausschusses rund um den furchtbaren Mordfall haben wollen. Im November 2011 wurde die Bundesrepublik durch das Aufdecken der furchtbaren NSU-Serie erschüttert. Zehn Jahre lang konnte eine rechtsterroristische Organisation unbemerkt vor den Augen der Behörden morden. Diese Morde haben wir, wie ich finde, sehr gut, fraktionsübergreifend als einen Angriff auf unsere freie Gesellschaft gewertet.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der LIN- KEN)

Viele Menschen in unserem Bundesland haben nach wie vor ein großes Interesse an der Aufklärung. Aus unserer Sicht gebietet es der Rechtsstaat, dass wir die Umstände dieser Mordserie lückenlos aufklären. Das ist in Bezug auf Hessen leider noch nicht geschehen. Der Untersuchungsausschuss des Bundestages hat die Aufklärung des hessischen Mordes nur am Rande betreiben können, da das ansonsten den Rahmen gesprengt hätte. Ich will den stellvertretenden Bundesvorsitzenden der CDU, Armin Laschet, dazu zitieren, der gesagt hat – ich zitiere –:

Im Bundestag blieben viele Vorgänge aus Zeitmangel ungeprüft.

Recht hat er. Deswegen müssen wir hier unsere Hausaufgaben erledigen.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der LIN- KEN)

Sie wissen, dass wir uns hier darauf verständigt hatten, den Bericht des Untersuchungsausschusses des Bundestages abzuwarten. Der kam im September 2013. Dann kam die Wahl dazwischen. Jetzt ist es an der Zeit. Ich will es noch einmal sagen: Es ist jetzt unsere Aufgabe, die der hessischen Abgeordneten, hier unsere Arbeit zu machen.

Dabei sind folgende Bereiche zu bearbeiten: Der erste Komplex, der zu untersuchen ist, beruht auf neuen Aussagen vor dem Münchner Oberlandesgericht. Laut „Süddeutscher Zeitung“ vom 12. März 2014 soll eine leitende Verfassungsschützerin in Hessen am 24. März 2006 einen Rundbrief an ihre Kollegen mit der Frage geschickt haben, ob es in Hessen beim Verfassungsschutz Erkenntnisse zu den bereits sieben Morden der NSU geben könnte. Damals wusste man noch nicht, dass das die NSU war. Aber es gab die sieben Morde. Sie soll dezidiert gefragt haben, ob die V-Leute aus Hessen etwas dazu sagen könnten.

Ich will etwas zur zeitlichen Einschätzung sagen: Das war zwei Wochen, bevor der Mord an Halit Yozgat begangen wurde.

Da stellen sich eine Reihe unbeantworteter Fragen: Wer hatte Kenntnis von diesem Schreiben? Was wurde daraufhin veranlasst? Wurden V-Leute in Hessen dazu befragt?

Die Verfassungsschützerin wurde übrigens im Untersuchungsausschuss des Bundestages nicht vernommen.

Der zweite Komplex betrifft die Aufklärungsarbeit, die wir hier originär in Hessen durch die Sicherheitsbehörden nach dem Mord hatten. Hier war es insbesondere zu untersuchen, inwieweit es eine ordnungsgemäße Zusammenarbeit zwischen Polizei bzw. Staatsanwaltschaft und dem hessischen Verfassungsschutz gegeben hat. Das ist übrigens auch der Wunsch der hessischen Polizei.

Die Nebenkläger haben aus den Ermittlungsakten den Eindruck gewonnen, dass der Verfassungsschutz gegenüber der Polizei wenig kooperativ gewesen sei. Danach soll der Leiter der Sicherheitsabteilung des hessischen Verfassungsschutzes in einem Gespräch mit Vertretern der Staatsanwaltschaft und Polizei jegliche Auskunft verweigert haben.

(Zuruf von der SPD: Hört, hört!)

Daraus ergeben sich ebenfalls zahlreiche Fragestellungen, wie z. B.: Wann wurde die Polizei darüber unterrichtet,

dass ein Mitarbeiter des Verfassungsschutzes vermutlich zur Tatzeit am Tatort war? Welche Informationen erhielt die Polizei vom Verfassungsschutz und wann? Wieso verweigerte der Leiter der Sicherheitsabteilung am Verfassungsschutz in einem Gespräch mit der Staatsanwaltschaft überhaupt jegliche Auskunft? Wusste davon die Behördenleitung?

Weder der Leiter der Sicherheitsabteilung noch andere Mitarbeiter des Verfassungsschutzes wurden im Deutschen Bundestag vernommen. Auch sämtliche Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft wurden bislang dort nicht gehört.

14 Tage nach dem Mord in Kassel 2006 hat das BKA vorgeschlagen, auf eine Lage- und Informationsstelle in Nürnberg hinzuweisen, um Hinweise zentral zu sammeln und auszuwerten. Die Umsetzung scheiterte, weil Hessen der Auffassung war, dass eine solche Stelle zu sehr in die Interessen des Landes Hessen eingreifen würde.

Wer hat das in Hessen entschieden, und warum wollte man keine Hilfe bei der Ermittlungsarbeit, die offenbar mit den weiteren acht Morden bundesweit im Zusammenhang stand? Warum hat der damalige Innenminister Volker Bouffier 2006 die Aussagegenehmigung für einen V-Mann nicht erteilt, obwohl die Polizei es beantragt hat? Ist der Einsatz eines V-Mannes tatsächlich höher zu bewerten als eine Mordaufklärung?

Meine Damen und Herren, die aufgeführten Fragen bilden nur einen kleinen Ausschnitt aus dem noch offenen Fragekomplex. Ich darf mich bei der Linkspartei für die kooperative Zusammenarbeit bedanken. Sie sind auf unser Angebot eingegangen. Wir haben Ihre Ergänzung gerne aufgenommen. Ich will das noch einmal sagen. Die Ergänzung, zusätzliche Handlungsempfehlungen zu erarbeiten, ist 1 : 1 das, was der Deutsche Bundestag mit allen Fraktionen beschlossen hat. Deswegen glaube ich, dass das auch eine Brücke ist, die wir hier heute bauen können.

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN – Günter Rudolph (SPD): So ist es!)

Am Montag dieser Woche konnte man bei „Tagesschau online“ lesen, dass einige der Obleute – Herr Schaus hat schon darauf hingewiesen –, unter anderem auch Herr Binninger von der CDU, im Bundestag Zweifel an der Vollständigkeit der Ergebnisse im Ausschussbericht haben. Insbesondere wird bezweifelt, ob der NSU wirklich nur aus drei Leuten bestand.

Auch die Nebenkläger drängen darauf, das mutmaßliche Netzwerk hinter dem NSU auszuleuchten und die Rolle des Geheimdienstes stärker zu untersuchen. Viele Spekulationen ranken sich auch nach wie vor um den Verfassungsschutzmitarbeiter Andreas T. aus Hessen, der zur Tatzeit am Tatort gewesen sein soll.

Meine Damen und Herren, es gibt eine Rekonstruktion des Falles. Das ist vor Kurzem in der ARD in „Fakt“ übermittelt worden, woraus sich sehr, sehr viele Fragen ergeben. Ich möchte den Anwalt der Familie zitieren, der heute zu RTL gesagt hat, bestimmte Fragen ließen sich eben nicht im Münchener Strafprozess klären. Ich zitiere weiter:

Wir tun hier alles, was wir können im Rahmen unserer Möglichkeiten. Die Bundesanwaltschaft hält uns dann immer wieder entgegen, das gehöre in einen Untersuchungsausschuss.

Genau das ist unser Job hier als hessische Abgeordnete, diese Aufklärung hier im Hessischen Landtag zu vollziehen.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

Angesichts der Nachrichtenlage dieser Tage erscheint uns eine Aufklärung dringender und aktueller denn je. Wir müssen dies in einem offenen und transparenten Verfahren machen; denn hier gilt es auch Vertrauen in hessische Sicherheitsbehörden, das verloren gegangen ist, zurückzugewinnen. Das geht nur in einem transparenten Verfahren.

Ich möchte zum Schluss Frau Şimşek, die Tochter des ersten Opfers des Nationalsozialistischen Untergrunds noch einmal zitieren, die bei der Gedenkfeier in Berlin gesagt hat:

Die Familien, für die ich hier heute spreche, wissen, wovon ich rede. Elf Jahre durften wir nicht einmal reinen Gewissens Opfer sein. Immer lag da die Last über unserem Leben, dass vielleicht doch irgendwer aus meiner Familie, aus unserer Familie verantwortlich sein könnte für den Tod meines Vaters.

Meine Damen und Herren, das ist mehr als ein Auftrag, den wir hier endlich annehmen müssen. Am 17.11.2011 ging ein Ruck durch diesen Landtag, als fraktionsübergreifend diese furchtbare Mordserie hier verurteilt wurde. Ich kann es heute nur noch einmal sagen: Bitte stimmen Sie unserem Einsetzungsantrag für einen Untersuchungsausschuss im Sinne des Opfers, im Sinne der Familie des Opfers und im Sinne einer fraktionsübergreifenden Arbeit, wie sie der Deutsche Bundestag uns wirklich vorbildlich vorgemacht hat, heute zu. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

Das Wort hat Herr Abg. Bellino für die CDU-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die NSU-Verbrechen, die zu Recht mehrfach in diesem Landtag diskutiert wurden, sind erschütternd und entsetzlich. Das von ihnen ausgehende menschliche Leid war und ist unermesslich. Deshalb gilt auch für uns immer an erster Stelle unser Mitgefühl den Angehörigen der Ermordeten, und unser aller Streben, dass sich solche abscheulichen Taten möglichst nicht wiederholen, darf nicht nachlassen.

(Allgemeiner Beifall)

Rechtsextremismus ist eine Schande für unser Land. Ich habe es hier schon mehrfach herausgestellt – ich glaube, auch an dem hier eben angesprochenen Tag im Hessischen Landtag: In unserem Land gibt es Platz für vieles, aber nicht für Gewalt gegen Andersdenkende, Andersabstammende oder Andersgläubige.

(Beifall bei der CDU, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und bei Abgeordneten der SPD und der LIN- KEN)