Trotzdem will ich ein paar Worte zu den beiden Themenkomplexen der Großen Anfrage sagen. Finanzzuweisungen in den ländlichen Raum: Die Finanzsituation der Kommunen in Hessen ist sehr gut. Das liegt an den Anstrengungen
Da können Sie lachen, so viel sie wollen. – Der KFA hat mittlerweile 5 Milliarden € erreicht, eine absolute Rekordhöhe. Davon profitieren auch und gerade die Gemeinden im ländlichen Raum, die wegen ihrer besonderen Herausforderungen sogar eine Einwohnerveredelung erhalten. Das heißt, sie bekommen mehr pro Einwohner.
Ist doch gut. – Wir haben mittlerweile drei Kommunalinvestitionsprogramme. Wir haben allen Gemeinden in Hessen dabei geholfen, ihre Infrastruktur zu modernisieren. Hier ist richtig viel Geld in die Gemeinden im ländlichen Raum geflossen, mit dem Schulen, Dorfplätze etc. modernisiert wurden und – ganz oft, auch gerade jetzt – werden.
Mit der Hessenkasse sorgt das Land dafür, dass gerade die Kommunen im ländlichen Raum, die nicht so große Finanzströme haben und leider auch zu oft auf Kassenkredite zurückgegriffen haben, von den Lasten der Kassenkredite befreit werden.
Die Gemeinden im ländlichen Raum haben besondere finanzielle Herausforderungen zu meistern. Aber dank unseres Finanzministers
und eines klaren Fokus der gesamten Landespolitik auf die spezifischen Bedürfnisse stellt sich das Land zusammen mit den Kommunen diesen besonderen Herausforderungen.
Wir sorgen dafür, dass die Kommunen im ländlichen Raum finanziell so gut aufgestellt werden, dass sie vor Ort den Herausforderungen gerecht werden können und das umsetzen und auch dort investieren können, wo dies für die positive Entwicklung der Dörfer und Städte erforderlich ist.
Damit komme ich zum zweiten Themenkomplex, der Dorfentwicklung – ein tolles Programm für den ländlichen Raum.
Ja, das höre ich. – Allein in dieser Förderperiode – das Programm gibt es ja schon länger – hat das Land gemeinsam mit der Europäischen Union rund 200 Millionen € direkt in die Entwicklung der kleinen Dörfer und Städte investiert. Übrigens haben wir diese Mittel von Jahr zu Jahr erhöht, von rund 20 Millionen € im Jahr 2014 auf rund 30 Millionen € im Jahr 2017. In über 140 Förderschwerpunkten konnte vor Ort gemacht werden, was vor Ort von den Bürgern gewünscht war. Wir haben nichts übergestülpt,
sondern die Menschen in den Dörfern selbst machen und entscheiden lassen, wir haben das Geld bereitgestellt. In 140 Dörfern und interkommunalen Gebieten wurde für durchschnittlich 600.000 € bis 800.000 € verbessert, verschönert, saniert, gebaut. Hier wurden Werte geschaffen und das Gemeinschaftsgefühl gestärkt.
Wir werden die Förderrichtlinien demnächst noch einmal anpassen, damit wir künftig noch flexibler sind und das Geld genau dort einsetzen können, wo es vor Ort gebraucht wird. So freue ich mich z. B., dass es uns gelungen ist, beim Bund durchzusetzen, dass wir über dieses Programm nun auch Unternehmen der Grundversorgung, also z. B. den klassischen Tante-Emma-Laden, den Dorfladen, und auch die dörfliche Kneipe unterstützen können, und zwar genau so organisiert, wie es vor Ort gewünscht ist. Das ist ein toller Erfolg, für den wir in Berlin geworben haben und der nun in der entsprechenden GAK-Richtlinie vorgesehen ist. Damit werden wir wichtige Verbesserungen erreichen; denn auch die Möglichkeit, Kleinigkeiten einzukaufen und vielleicht auch mit den Leuten im Dorf einen Schoppen zu trinken, ist wichtig für die Zukunftsfähigkeit eines Dorfes.
Nicht vergessen will ich auch über 6.000 umgesetzte Vorhaben privater Maßnahmenträger in diesen Dörfern; denn neben der kommunalen Infrastruktur gehört zu einem lebenswerten Umfeld auch eine moderne private Infrastruktur. Deshalb ist und bleibt die Förderung der privaten Anwohner eine wichtige Säule der Dorfentwicklung; denn nur mit den Menschen vor Ort kann man ein schönes und liebenswertes Dorf haben. Da spreche ich als Vogelsberger aus Erfahrung.
Dazu gehören die Dorfgemeinschaftshäuser. Damit komme ich zum dritten Komplex der Anfrage. Ausweislich der Antwort auf die Anfrage hat das Land Maßnahmen an 227 Dorfgemeinschaftshäusern in Hessen unterstützt. Auch da gibt es kein Patentrezept, das überall funktioniert. Wir müssen schauen, wie die Situation vor Ort ist. Manchmal lässt sich die angesprochene Dorfkneipe integrieren, manchmal können Vereine oder der Kindergarten die Räumlichkeiten nutzen. Manchmal braucht es vielleicht einfach einen Treffpunkt.
Meine Damen und Herren, hier wurde sehr viel Gutes in unseren Dörfern bewirkt. Wer mit offenen Augen durch Hessen läuft, kann es an jeder Ecke besichtigen. Ich bin froh und stolz, dass die Regierung den ländlichen Raum so klar in den Fokus genommen hat und ein so breites Angebot macht. Mit der Offensive für den ländlichen Raum werden wir das fortsetzen.
Jawohl. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir werden auch weiter investieren, damit es überall in Hessen liebens- und lebenswert ist. – Vielen Dank, und ich wünsche Ihnen allen ein schönes Osterfest.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. – Das Wort für die Landesregierung hat Frau Staatssekretärin Tappeser. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte hier ausführen, dass seit Beginn der Legislaturperiode der ländliche Raum einer der Arbeitsschwerpunkte der Landesregierung und unseres Hauses ist.
Es ist schon angeführt worden, dass 50 % der Bevölkerung im ländlichen Raum wohnen und dass es im ländlichen Raum einen großen Bedarf gibt. Diesem Bedarf werden wir mit unterschiedlichsten Programmen gerecht. Ich möchte hier einiges herausgreifen.
Wir kümmern uns um Infrastruktur und Daseinsvorsorge, was von Grundversorgung über Wohnen und Mobilität bis hin zur Digitalisierung reicht. So hat z. B. der Entwicklungsplan für den ländlichen Raum, der EPLR, in den Jahren von 2014 bis 2020 651 Millionen € in diese Bereiche investiert, die zusammen mit den privaten Mitteln zu über 1 Milliarde € Investitionen in den ländlichen Raum geführt haben, die gemeinsam mit den Akteuren vor Ort entwickelt worden und die z. B. in die 25 LEADER-Regionen gegangen sind, die in die Entwicklung des ländlichen Tourismus gegangen sind, die in das Fachzentrum Mobilität im ländlichen Raum gegangen sind, die zur Reaktivierung der Bahnstrecke Korbach geführt haben oder aber auch in die Biosphärenregionen gegangen sind. All dies sind Themen, die wir nicht nur bearbeiten, sondern die wir immer gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern weiterentwickeln.
Ich möchte jetzt einen besonderen Fokus auf das Förderprogramm Dorfentwicklung legen, das auch in Ihrer Vorbemerkung besonders angesprochen worden ist. Das Ziel der hessischen Dorfentwicklung ist, die Dörfer im ländlichen Raum als attraktiven und lebendigen Lebensraum zu gestalten. Es geht um eine Entwicklung, die die wirtschaftlichen, sozialen und weiteren Potenziale der Orte einbezieht.
An der Dorfentwicklung können öffentliche und private Zuwendungsempfänger partizipieren. Das Leistungsspektrum des Programms zielt auf verschiedenste Funktionsbereiche der Dörfer wie die schon erwähnte Daseinsvorsorge und Grundversorgung, die auch in bürgerschaftlicher Trägerschaft angepackt werden können. Es wurde schon erwähnt, dass insbesondere die Möglichkeit zur Förderung der Grundversorgung neu in die Förderprogramme aufgenommen worden ist.
Zur Qualifizierung und Information der Akteure können Ausgaben für Schulungen und Informationsveranstaltun
Die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und die Förderung der Innenentwicklung sind die Kernthemen der konzeptionellen Vorbereitung und anschließenden investiven Förderung von Einzelmaßnahmen. Aktuell sind 119 Förderschwerpunkte der Dorfentwicklung mit 694 Ortsteilen in der Förderung. Für dieses Jahr sind weitere Neuaufnahmen geplant.
Die besondere Bedeutung der Dorfentwicklung zeigt sich bereits sehr deutlich an den Mitteln, die in dieses Programm fließen. Es sind alleine 31 Millionen € für das Jahr 2017, die für kommunale und private Vorhaben zur Verfügung standen.
Ein großes Thema in der Dorfentwicklung – das wurde hier schon angesprochen – sind die Dorfgemeinschaftsoder Bürgerhäuser. Meistens geht es in den Ortschaften darum, vorhandene Gebäude zu sanieren, funktional aufzuwerten und barrierefrei umzubauen. Ein sehr schönes Beispiel ist der aktuell anstehende Umbau des historischen denkmalgeschützten Schleifrashofs in Bad Soden-Salmünster zu einem Generationentreff.
Auch die energetische Sanierung ist ein wichtiges Thema; denn die Dorfentwicklung fordert neben funktionalen Verbesserungen auch energetische Sanierungen. In den vergangenen zehn Jahren wurden alleine dafür 227 Vorhaben mit einer Fördersumme von insgesamt 18,6 Millionen € unterstützt. Das macht sich nicht nur in der hessischen Klimabilanz bemerkbar, sondern spart auch vor Ort Kosten.
Die Funktionen von Dorfgemeinschaftshäusern sind vielfältig. Sie sind Gaststätten. 148 werden hauptberuflich, 80 ehrenamtlich und 548 temporär als Gaststätte oder für Veranstaltungen und Feiern genutzt. Sie sind Bibliotheken. 80-mal ist dort in Hessen die öffentliche Bibliothek untergebracht. Sie sind Treffpunkt vielfältigster Angebote des kulturellen Lebens, für Konzerte, Theater und literarische Auftritte. Die dafür nötige Ausstattung ist häufig Gegenstand der Förderung.
Bei der Umsetzung kultureller Projekte kommt es oft auch auf das Zusammenwirken mit anderen Förderinstrumenten an, so z. B. die Einrichtungen zur Landschafts- und Kulturgeschichte der Naturparke. Als Beispiele seien das Haus am Roten Moor oder am Felsenmeer genannt, die Projekte zum Hugenotten- und Waldenserpfad oder die Freilichtbühne in Biedenkopf, die eine bedeutende Rolle in der LEADER-Förderung einnehmen.
Sie sind vielerorts auch Zugang zum Internet. In den Jahren 2018 und 2019 ist zusätzlich jeweils 1 Million € für Investitionen in öffentliche Hotspots im Rahmen der Breitbandförderung auch für die Dorfgemeinschaftshäuser bereitgestellt worden.
Dorfgemeinschaftshäuser, das ist die gelungene Kombination aus Tradition, Funktion und neuen und bestehenden Anforderungen in unseren Dörfern. Genau das haben sie mit den hier schon erwähnten Backhäusern gemeinsam, die in vielen Dörfern noch immer zentrale Gebäude von besonderer Bedeutung sind. In Hessen haben wir in den letzten zehn Jahren insgesamt 67 Vorhaben zur Sanierung und Wiederinbetriebnahme von Backhäusern mit insgesamt 1,28 Millionen € unterstützt, so z. B. in Willingshausen, Amöneburg oder Ranstadt.