Protokoll der Sitzung vom 24.04.2018

Einigkeit herrscht ebenso bezogen auf die Bedeutung der dualen Ausbildung. In Hessen haben wir 330 verschiedene Ausbildungsberufe. Einigkeit herrscht ebenso hinsichtlich der Bedeutung der dualen Ausbildung für eine gesamtgesellschaftliche Entwicklung, auch für einen Arbeitsmarkt. Ich finde es sehr in Ordnung, dass man dies auch einmal unterstreicht. Aus meiner Sicht wurde die Debatte in der Vergangenheit viel zu sehr aus einer akademischen Blickrichtung heraus geführt. Es kann ein verbindendes Element sein, dass man sich in diesem Hause einig ist, dass wir alle miteinander herausgehen und sagen: Jawohl, die duale Ausbildung ist klasse. Das ist eine echte Perspektive, eine echte Karrierechance. – Das erklären wir dann auch den Drittklässlern an den Grundschulen, wenn es darum geht, welche Entscheidung die Eltern treffen und in welche Richtung die Reise geht.

(Beifall bei der CDU)

Einigkeit unter Experten bedeutet allerdings nicht, dass dabei automatisch auch die gleichen politischen Schlussfolgerungen und Prioritäten herauskommen. Das ist erkennbar nicht der Fall. Insofern will ich das unterstreichen, was der Kollege May vorhin gesagt hat. Ich fand es etwas unangemessen, wie Herr Kollege May vorhin unter Beschuss kam. Natürlich ist es ganz objektiv der Fall, dass der Anteil der gemeinsamen Handlungsempfehlungen geringer ist als der Anteil der individuellen Empfehlungen der Fraktionen. Das ist schlicht und ergreifend die Wahrheit. Das darf man doch auch einmal sagen.

Angesichts des Einsetzungsbeschlusses der Enquetekommission hat doch niemand damit gerechnet, dass es am Ende keine Differenzen mehr gibt. Deswegen kann man jetzt doch auch einmal über ein paar trennende Elemente sprechen, ohne dass gleich eine Schärfe in die Debatte hineinkommt.

Aus meiner Sicht war die Anhörung im Juli 2015 zum Thema Ganztag sehr aufschlussreich. Jetzt komme ich zu dieser Bertelsmann-Studie, aber auch zu der von der SPDFraktion erhobenen Forderung, möglichst viele gebundene rhythmisierte Ganztagsangebote vorzuhalten, im Idealfall flächendeckend im ganzen Land. Dazu muss man nüchtern feststellen, dass auch der von der Opposition benannte Sachverständige Ludwig Stecher in einer landesspezifischen Studie betont hat: Es gibt bei Eltern keine Mehrheit für eine flächendeckende obligatorische Teilnahme der Kinder am Ganztag. – Das muss man einmal nüchtern zur Kenntnis nehmen.

In der bis dato umfangreichsten Studie zum Ganztag im Rahmen eines länderübergreifenden Forschungsprogramms – deswegen weiß ich gar nicht, wovon Sie vorhin gesprochen haben, Frau Kollegin Faulhaber – kam die Forschungsgruppe unter der Leitung von Herrn Prof. Stecher zu folgendem Ergebnis: Im Hinblick auf schulische Leistungen, den schulischen Erfolg, Disziplinprobleme und Schulangst ergeben sich keine wesentlichen Unterschiede

zwischen Ganztags- und Halbtagsschule. Auch die These, es gebe Vorteile für bildungsferne Kinder, wird widerlegt. Ich gebe das wieder: Auch für Jugendliche aus niedrigen sozialen Schichten oder mit Migrationshintergrund lässt sich über vier Jahre hinweg kein Effekt der Ganztagsschulmaßnahmen nachweisen. Es liegt in dieser Hinsicht also kein kompensatorischer Effekt für benachteiligte Schülergruppen vor.

Die Sachverständige Wichmann stellte fest, dass viel zu hohe und falsche Erwartungen an Ganztagsschulen gestellt werden.

Der Sachverständige Brenner hat einen Vergleich zur internationalen Ebene gezogen. Frankreich hat ein traditionell eingerichtetes Ganztagsschulsystem, voll durchgebunden und voll durchrhythmisiert. Die kommen aktuell auf eine Quote von 25 % von Schulabgängern ohne Abschluss. In Hessen haben wir einen relativ hohen Anteil von Kindern und Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Migrationshintergrund. Erstaunlicherweise haben wir in Hessen mit unserem facettenreichen Ganztagsprogramm – Stichwort: Pakt für den Nachmittag – den mit Abstand geringsten Wert an Schülern, die ohne Abschluss die Schule verlassen.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Ich glaube, das zeigt sehr eindrucksvoll, dass das Konzept, nach dem wir arbeiten, sehr erfolgreich ist. Dieser wissenschaftliche Befund bestärkt uns in unserer Grundhaltung. Insofern sage ich sehr deutlich: Auch nach dem Bericht der Enquetekommission ist für uns klar: Schüler sollten nicht gegen den Elternwillen zwangsweise in ein Ganztagssystem gebracht werden, wenn andere kluge Konzepte vorgehalten werden, um Schüler vernünftig zu betreuen und zu begleiten.

Flexible, passgenaue und bedarfsorientierte Angebote und Wahlfreiheit – das ist der Gegenentwurf. Dazu gehört auch das größte Ganztagsprogramm, das es jemals im Lande Hessen gab, nämlich der Pakt für den Nachmittag.

Noch ein paar weitere Aspekte, bei denen wir keinen Konsens erreichen konnten. Herr Kollege Merz, ich nenne das Stichwort Schulstruktur. Jawohl, wir stehen zum mehrgliedrigen Schulsystem. Die SPD hat dazu in der Perspektive eine andere Idee. Darauf komme ich gleich noch zu sprechen. Das dient aber auch dazu, dass jenseits der verbindenden Elemente die Fraktionen ihre Profile schärfen können. Das darf auch in einem solchen Bericht stehen.

Nun komme ich zum Thema der Inklusion und der damit verbundenen Frage des Schulsystems. Das Bemühen der Enquetekommission stößt auf natürliche Grenzen, wenn es darum geht, an dieser Stelle zu einem Konsens zu kommen. Herr Kollege Merz, Sie haben Humboldt und Kant zitiert. Frau Kollegin Bächle-Scholz hat Kennedy zitiert. Ich nehme mir nun die Freiheit und zitiere den von mir geschätzten Kollegen Gerhard Merz. Dieser hat am 16. März in einem Interview mit Peter Hanack von der „Frankfurter Rundschau“ etwas zu den Ergebnissen der Enquetekommission gesagt. Die Zustimmung des Präsidenten vorausgesetzt, zitiere ich:

Die grundsätzliche Perspektive auf Inklusion hat sich in der Tat nicht verändert. Wir sagen, es kann nur eine, die inklusive Schule geben, die CDU will zwei Systeme beibehalten. Das steht gegeneinander,

da unterscheiden wir uns auch. Und das wollten wir auch nicht in Luft auflösen. … Bei Inklusion oder gemeinsamem Unterricht konnte man nicht davon ausgehen, dass man da am Ende einer Meinung ist. Das konnte ja auch nicht Zweck der Kommission sein.

An dieser Stelle sage ich: Zustimmung, Herr Kollege Merz. Das gehört auch dazu. Es ist doch gut, dass Unterschiede deutlich werden. Wenn es heißt, es könne nur eine Schule geben, dann ist das mittelfristig schon eine systemische Veränderung.

Die SPD will die Förderschulen abschaffen. Das ist okay. Wir sagen aber klipp und klar: Förderschulen sind systemrelevant.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Sie von der SPD wollen eine flächendeckende Inklusion unter Einbeziehung aller Schulen. Das ist eine Ihrer Forderungen im Abschlussbericht. Damit geht aber einher, Abschlüsse der Sekundarstufe I unabhängig von Prüfungsleistungen und belegbaren Kompetenzen zu vergeben und Lehrpläne von Schuljahren zu lösen. Damit wird dieses Inklusionskonzept, wenn man es konsequent zu Ende denkt, zu einem Einstieg in die Einheitsschule. Das ist die logische Schlussfolgerung.

(Widerspruch bei der SPD)

Ich erkläre es Ihnen gerne. Wenn einem geistig behinderten Kind ein lernzieldifferenter Unterricht am Gymnasium ermöglicht wird, kann einem Haupt- oder Realschüler auf seinen Wunsch hin der Besuch eines Gymnasiums kaum verweigert werden. Ich will nur feststellen: Wenn man das konsequent zu Ende denkt, hat das zur Folge, dass Leistungsstandards vollständig nivelliert würden.

Wir von der CDU halten am bewährten Förderschulsystem als einem wesentlichen und unverzichtbaren Bestandteil des hessischen Schulsystems fest. Wir halten Förderschulen für erfolgreich und attraktiv. Dort gibt es kleine Klassen und optimale Fördermöglichkeiten. Die Kinder und ihre bestmögliche Förderung stehen im Mittelpunkt unseres Handelns.

(Beifall bei der CDU)

Die Debatten in der Enquetekommission haben gezeigt, dass Förderschulen sehr wohl im Einklang mit der UNKonvention für die Rechte behinderter Menschen stehen. Das wird in Art. 5 Abs. 4 der Konvention eindrucksvoll beschrieben, wo es heißt:

Besondere Maßnahmen, die zur Beschleunigung oder Herbeiführung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen erforderlich sind, gelten nicht als Diskriminierung im Sinne dieses Übereinkommens.

Meine Damen, meine Herren, die Enquetekommission hat keinen einzigen wissenschaftlichen Beleg dafür geliefert, dass integrative bzw. Einheitsschulsysteme in Bezug auf Leistung, Wissensstand oder kompensatorische Effekte von Defiziten tatsächlich konkurrenzfähig zum gegliederten Schulwesen sind. Es gibt keine kompensatorischen Effekte im Vergleich zum gegliederten Schulwesen – geschweige denn, in Bezug auf das, was zum Schluss an Leistung herauskommt. Die Belege hierfür sind eindeutig. Deshalb fühlen wir uns sehr bestätigt, zu sagen: Schulvielfalt und Wahlfreiheit im Kontext eines begabungs- und

leistungsgerecht gegliederten Schulwesens müssen im Sinne von Zukunftschancen gewährleistet bleiben.

Abschließend will ich sehr klar sagen: Es waren vier intensive Jahre, von denen ich zweieinhalb Jahre miterlebt habe. Ich fand die Arbeit sehr spannend. Ich bedanke mich sehr herzlich für viele spannende Gespräche. Im Bericht stehen gemeinsame Handlungsempfehlungen neben sehr klaren individuellen Positionen der jeweiligen Fraktionen. Das Trennende, das will ich abschließend feststellen, ist aber natürlich auch als ein Wettbewerb um die besseren Konzepte, um die besseren Ideen zu verstehen. Herr Kollege Greilich, insofern bleibt als verbindendes Element, dass wir alle die beste Bildung für unsere Kinder wollen; denn die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sind unsere Zukunft. Wenn man das vor die Klammer zieht, wird manche bildungspolitische Debatte in diesem Hause noch leichter und noch munterer, als es schon jetzt der Fall ist. – Ich bedanke mich sehr herzlich und wünsche Ihnen alles Gute.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat Herr Kultusminister Dr. Lorz.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! „Kein Kind zurücklassen“, das ist nicht nur der Arbeitstitel dieser Enquetekommission, deren Abschlussbericht wir heute diskutieren, sondern das war in den letzten vier Jahren der Leitsatz der von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU geführten Landesregierung im Hinblick auf ihre Bildungspolitik. Das wird er auch in Zukunft sein.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Bildung unserer Kinder, zumindest das darf man, glaube ich, als Konsens in diesem Hohen Haus feststellen, liegt allen politischen Akteuren am Herzen, wie es auch der Herr Landtagspräsident in seinem Vorwort zu dem vorliegenden Abschlussbericht klar betont. Ich glaube, wir alle sind uns darin einig, dass die Zukunft unseres Landes in hohem Maße von der Bildung seiner Menschen und vor allem der Bildung der künftigen Generationen abhängt.

Lieber Herr Abg. Merz, dass Sie nicht nur Humboldt – das ist in einer bildungspolitischen Debatte ja noch relativ gängig –, sondern auch noch Kant zitiert haben, dessen Schrift über die Pädagogik in der öffentlichen Wahrnehmung sonst zu Unrecht in den Hintergrund gerückt wird, hat mir mein Herz heute in besonderer Weise aufgehen lassen. Vielen Dank dafür.

Es ist gut, dass der Hessische Landtag im Jahre 2014 eine Enquetekommission eingesetzt hat, um sich mit dem Thema Bildung und den damit verbundenen Fragen und Herausforderungen ausführlich und in der ganzen Breite ihres Spektrums zu befassen; denn es gilt auch künftig, die besten Strukturen, Maßnahmen und Lösungen zum Wohle unserer Kinder zu finden. Auch darin sind wir uns sicher alle einig.

Mich verwundert allerdings die Kritik an der angeblich mangelnden Bereitschaft der Landesregierung, sich mit

den vorliegenden Ergebnissen zu befassen. Nun gut, im Angesicht des heraufziehenden Wahlkampfes sollte mich das vielleicht nicht wundern. Aber so lange liegen die Ergebnisse doch noch gar nicht vor, meine Damen und Herren, als dass man bereits ein solches Urteil fällen könnte.

Wenn man sich die Arbeit dieser Landesregierung in den letzten Jahren anschaut, dann muss man doch feststellen, dass wir viele wesentliche, im Bericht angesprochene Punkte bereits verwirklicht haben oder dass sie sich zumindest in einem guten Umsetzungsprozess befinden, in einem Prozess, dessen Grundanlage und Grundausrichtung nicht von vornherein streitbefangen sind. Es ist schön, das feststellen zu können.

Lassen Sie mich dies anhand einiger Beispiele verdeutlichen. Ich beginne bewusst mit der Lehrerbildung, insbesondere der Lehrerfortbildung, und knüpfe an das an, was Herr Merz gesagt hat: Das Wichtigste ist der Unterricht. – Wir wissen, dass guter Unterricht überwiegend von kompetenten und motivierten Lehrkräften abhängt. Das wissen wir spätestens seit der berühmten Metastudie „Invisible Learning“ von John Hattie. Deshalb haben wir zur Qualifizierung unserer Schulleitungen und unserer Lehrkräfte ein neues Fortbildungs- und Beratungskonzept entwickelt und dieses erstmals systematisch mit den Angeboten der Lehrkräfteakademie und der Staatlichen Schulämter koordiniert. Wir haben die Lehrkräfteakademie zu Beginn dieser Legislaturperiode gerade deshalb geschaffen, damit sie sich darum kümmert. Mit diesen Unterstützungsangeboten richten wir uns künftig an ganze Kollegien und unterbreiten ihnen maßgeschneiderte Beratungsangebote, wie es der Bericht der Enquetekommission auf Seite 114 empfiehlt.

Worauf fokussieren diese Angebote? – Auf Themen der individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern entsprechend dem Themenfeld 8 des vorliegenden Berichts, also auf die Themen Lesen, Schreiben und Rechnen als Basiskompetenzen, auf Ganztagsschulen, auf Integration von Schülerinnen und Schülern nicht deutscher Herkunftssprache, auf Inklusion und auf Berufsorientierung.

Ich bin weit davon entfernt, zu sagen, dass das Konzept, das wir entwickelt haben – immerhin das erste ganzheitliche Konzept in diesem wichtigen Bereich –, der Stein der Weisen sei und dass man daran nichts mehr ändern müsse. Nein, das ist ein fortlaufender Prozess. Gerade bei dem wichtigen Thema Lehrerfort- und -weiterbildung wird man immer wieder etwas verbessern müssen, werden wir immer wieder nachdenken müssen, werden sich neue und andere Prioritäten ergeben. Da wird es niemals einen Schlusspunkt geben, allein schon deswegen, weil sich auch die gesellschaftlichen Herausforderungen an Schule und an den Bildungsauftrag permanent verändern.

Ein wunderbares Beispiel dafür ist auch die Frage der Digitalisierung und der Medienbildung, der umfassenden Medienkompetenz. Auch da sind wir unterwegs. Wir haben neue Qualifizierungsformate für Lehrkräfte mit dem Ziel entwickelt, Medienbildung als Schulentwicklungsaufgabe zu verankern und Lehrkräfte mit den erforderlichen didaktischen und methodischen Kompetenzen im Umgang mit und für den Einsatz von digitalen Medien im Unterricht auszustatten – ganz so, wie es der Bericht auf Seite 137 anregt.

Wir haben vertragliche Kooperationen mit allen hessischen Universitäten etabliert, um Medienbildung und den didaktischen Einsatz digitaler Medien in der Lehrerbildung pha

senübergreifend sicherzustellen. Wir haben einen regelmäßigen Austausch mit den Zentren für Lehrerbildung zu Fragen einer zeitgemäßen Medienbildung, natürlich auch zu der Frage, wie wir im Kontext dieses Systems den Jugendmedienschutz gewährleisten können.

Wenn ich mich damit an Herrn Abg. Greilich wenden darf: Die konzeptionelle Arbeit, die Sie einfordern, wird geleistet. Da sind wir schon lange unterwegs. Aber ja, wir sind noch weit davon entfernt, fertig zu sein. Wahrscheinlich kann man da auch niemals fertig werden. Aber Sie werden erleben: Wir werden weitere Konzepte dazu vorlegen, insbesondere wenn wir diese Frage zusammen mit der der Ausstattung im Zuge der Verhandlungen mit dem Bund zum Digitalpakt Schule lösen. Wir wissen, dass hier weiter Handlungs- und Entwicklungsbedarf besteht. Deswegen können wir uns durchaus auch an den Empfehlungen der Enquetekommission orientieren. Aber, wie gesagt: Wir sind schon lange auf diesem Weg unterwegs.

Qualifizierung von Schulleitungen: Das ist ein anderes Thema. Das wird in dem Bericht auf Seite 113 aufgeworfen. Das sind wir mit unserem Qualifizierungsprogramm für künftige Schulleiterinnen und Schulleiter, das jetzt für den flächendeckenden Einsatz bereit ist, ebenfalls neu angegangen. Wir geben jedes Jahr mehr als 250 Lehrerinnen und Lehrern die Chance, sich als zukünftige Schulleiterinnen und Schulleiter zu qualifizieren, und sorgen damit natürlich gleichzeitig dafür, dass uns im Rahmen der Schulleiterstellenbesetzung künftig eine große Auswahl an qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern zur Verfügung steht.

Auch dieses Programm haben wir in dieser Legislaturperiode neu aufgelegt. Auch hier haben wir gerade das Pilotstadium hinter uns gebracht. Auch hier werden wir uns mit Sicherheit noch weiterentwickeln. Das wird sich bestimmt noch weiter optimieren lassen. Das muss man wahrscheinlich sogar kontinuierlich verändern, weil sich die Herausforderungen, die sich unseren Schulleiterinnen und Schulleitern stellen, auch permanent verändern. Aber ja, die Herausforderung ist erkannt. Wir sind auf dem Weg. Wir setzen uns damit auseinander.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich möchte kurz auf die Frage der beruflichen Ausbildung der jungen Menschen eingehen; denn der sich wandelnde Arbeitsmarkt stellt natürlich auch unsere Schulen vor neue Aufgaben und Herausforderungen. Über den Mangel an Fachkräften – ob das im Handwerk, in den Gesundheitsberufen, in den technischen Berufen oder im IT-Bereich ist – wird allerorten berichtet.

Wir wissen – ich glaube, da besteht auch Einigkeit in diesem Hause, wir haben schon ein paar Debatten darüber geführt –, dass es, damit sie frühzeitig die richtige Ausbildungs- und Berufswahl treffen können, mehr denn je wichtig ist, unsere Schülerinnen und Schüler für ihren nächsten Lebensabschnitt zu qualifizieren, sei es für ein Studium oder für eine berufliche Ausbildung.