Sich hierhin zu stellen und zu sagen, der Datenschutz in Hessen würde jetzt unter die Räder kommen, er fände kein Gehör mehr, und wir würden den Datenschutz verkaufen, ist solch ein Unsinn, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass mir wirklich die Galle übergeht.
Ich zitiere einmal den Datenschutzbeauftragten des Landes Hessen, Herrn Prof. Ronellenfitsch. In jeder Datenschutzdebatte, zu der er hierher kommt, wird er von Ihnen 20-mal gelobt; und jetzt stellen Sie ihn hin, als hätte er das nicht richtig mitbekommen. Er hat in der Sitzung des Innenausschusses und des Unterausschusses Datenschutz am 12. April 2018 zu diesem Gesetzentwurf Folgendes gesagt: Mit der anstehenden Novelle werde das modernste Datenschutzrecht geschaffen. Die Kombination von Datenschutz und Informationsfreiheit sei zu begrüßen. – Das sagt der Datenschutzbeauftragte des Landes Hessen. Ich finde, wir machen hier einen großen Schritt in Sachen Datenschutz.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will nur wenige Bemerkungen hinzufügen. Herr Kollege Hahn und Herr Kollege Holschuh haben davon gesprochen, dass hier eine Chance vertan worden sei. Ich kann Ihnen nur zurufen: Wir haben unsere Vorreiterposition im Bereich des Datenschutzes weiterhin gehalten. Da Sie die Frage so konkret gestellt haben, will ich die Antwort nicht schuldig bleiben, indem ich zurückfrage: Wo haben es eigentlich diejenigen, wo diese regieren, die in dieser Debatte oder in den bisherigen kritisiert haben, dass wir es bisher
noch nicht ins Gesetzesblatt geschafft hätten, geschafft, das Datenschutzrecht der Europäischen Union umzusetzen?
Dazu muss ich Ihnen sagen: Fehlanzeige. – Wir haben bei unseren Länderkollegen noch einmal ganz aktuell abgefragt, welche Länder es denn geschafft hätten, die Datenschutz-Grundverordnung und die EU-Richtlinie in deren Datenschutzrecht zu überführen. – Von denen, die zurückgemeldet haben, es waren immerhin neun von 16 Bundesländern, war keines dabei, das es geschafft hat, das Datenschutzrecht umzusetzen. Deswegen will ich mit Fug und Recht behaupten: Wir haben die Vorreiterposition im Datenschutz in Hessen nach wie vor gehalten.
Ich will nur noch einmal ganz kurz auf das Thema Informationszugang zurückkommen. Ich finde, der Begriff „Absurdität“ – Herr Kollege Frömmrich hat das vorhin vorgetragen – beschreibt es schon richtig. Also, der eine sagt: „Wir müssen einen weiter gehenden Informationszugang gewähren.“ Derselbe sagt aber auch: „Aber in bestimmten Bereichen dürfen wir auf gar keinen Fall einen Informationszugang gewähren.“ Meine Damen und Herren, was denn jetzt? – Auf der einen Seite geht es nicht weit genug; auf der anderen Seite geht es zu weit. So kann man am Ende Gesetzestechnik nicht machen; man muss einigermaßen konsequent vorgehen. Das haben wir mit dem Informationszugang erreicht. Wir werden beiden Seiten des Informationszugangs gerecht. Wir werden mit dem Informationsfreiheitsgesetz zum einen dafür Sorge tragen, dass Verwaltungsvorgänge für interessierte Bürgerinnen und Bürgern geöffnet werden. Zum anderen werden wir dort, wo die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern gefährdet sind, den Informationszugang entsprechend begrenzen.
Zum Thema „Absurdität und Konsequenz in der Argumentation“ will ich zumindest Herrn Kollegen Holschuh noch einmal ansprechen, der sich beklagt hat, dass wir die Kommunen nicht voll einbezogen hätten. Meine Damen und Herren, wir hören uns im Plenarsaal des Hessischen Landtags immer, wie ich finde, zu Recht an, dass wir die kommunale Selbstverwaltung achten und stärken sollten. Wenn wir es den Kommunen im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung überlassen, im Rahmen von Satzungsrecht Informationsfreiheit zu gewähren, sind wir diesem Ansinnen, die kommunale Selbstverwaltung zu stärken, entsprechend nachgekommen. Auch das finde ich nicht kritikwürdig. Insofern bleibe ich dabei: Wir sind mit diesem Gesetzentwurf der Vorreiterposition des Landes Hessen wieder gerecht geworden.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es tut mir leid. Auch ich würde gerne bald nach Hause fahren, aber ich muss doch noch einmal ein paar Dinge gera
Ich freue mich, dass Sie wieder da sind, nachdem Sie heute Morgen so schlagartig die Flucht ergriffen haben.
Mich würde schon einmal interessieren, ob Sie die Rede, die Sie hier so lautstark, wie wir Sie kennen, gehalten haben, auch z. B. am letzten Samstag gehalten haben. Dann wäre das vielleicht ein bisschen anders ausgegangen.
Ich will Ihnen ein bisschen erklären, wie das mit den Bereichsausnahmen insgesamt ist. Nehmen wir einmal als Beispiel die wirklich schwierige Thematik Sicherheitsbehörden. Da brauchen wir in der Tat über weite Strecken eine Bereichsausnahme. Wir brauchen sie aber z. B. nicht, wenn es um verwaltungsinterne Dinge geht. Hier sitzt ein ehemaliger Innenminister. Der jetzige weiß das auch.
Volker Bouffier ist leider aus guten Gründen jetzt nicht hier. Ich will das gar nicht kritisieren. Er würde sich sehr genau daran erinnern, warum man so eine komplette Bereichsausnahme gar nicht machen darf. Er erinnert sich wahrscheinlich dann daran, wie er gemeinsam mit JörgUwe Hahn vor vielen Jahren sehr intensiv daran gearbeitet hat. Wir mussten damals einen Untersuchungsausschuss einsetzen, weil ein Polizeipräsident seine Möglichkeiten ein wenig missbraucht hat. Er hat auf Dienstpferden sein Privatvergnügen ausgeübt. Warum soll es da die Notwendigkeit für eine Bereichsausnahme bei der Polizei und bei den Polizeipferden geben?
Auf der anderen Seite wehren Sie sich gegen etwas. Wie ich höre, ist das in der Koalition ein bisschen schwierig. Sie wehren sich dagegen, bei den Kammern eine wichtige Bereichsausnahme zu machen. Es geht nicht um die freien Berufe insgesamt. Es geht um die Kammern, und es geht um die berufsständischen Versorgungswerke. Mit Verlaub gesagt, da können Sie sich noch so sehr aufregen. Herr Kollege Hahn hat es Ihnen erklärt. Da gibt es rechtliche Bestimmungen, die kollidieren. Das können Sie so gar nicht regeln. Deswegen sollten Sie jetzt noch einmal ganz schnell in sich gehen und die Zeit nutzen, sich doch noch dafür zu entscheiden, wenigstens unserem ganz kurzen verbliebenen Änderungsantrag zuzustimmen, wenn er jetzt aufgerufen wird.
Ansonsten gilt: Den Big Brother Award haben Sie zu Recht bekommen. Denn Sie haben genauso wie Alexa keine Ahnung.
Dazu habe ich vorhin zehn Minuten lang geschwiegen. Ich werde das in der nächsten Sitzung des Ältestenrates aufrufen, okay?
Meine Damen und Herren, es ist so, dass wir jetzt abstimmen können. Ich rufe den vorgetragenen Gesetzentwurf in dritter Lesung zur Abstimmung auf.
Zunächst einmal geht es um den Änderungsantrag der Fraktion der FDP. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Mitglieder der FDP, der SPD und der LINKEN. Wer ist dagegen? – Die Mitglieder der Fraktionen der CDU und der GRÜNEN stimmen dagegen. Frau Öztürk hat auch dafür gestimmt. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Dann lasse ich über den Gesetzentwurf in dritter Lesung abstimmen, wie er uns überwiesen wurde. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Mitglieder der Fraktionen der CDU und der GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Mitglieder der Fraktionen der SPD und der LINKEN. Gibt es Enthaltungen? – Die gibt es bei den Mitgliedern der FDP-Fraktion.
Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der Abgeordneten der Fraktionen der CDU und der GRÜNEN bei Gegenstimmen der Abgeordneten der Fraktionen der SPD und der LINKEN bei Stimmenthaltung der Abgeordneten der Fraktion der FDP angenommen und wird damit zum Gesetz erhoben.
Das ist nämlich keine Theke. Vielmehr ist es eine Barriere. Ich warte jetzt, bis da alle weg sind. Das gilt auch für Abgeordnete und Staatssekretäre.
Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches und anderer Rechtsvorschriften – Drucks. 19/6329 zu Drucks. 19/6266 zu Drucks. 19/5472 –
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Sozial- und Integrationspolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der SPD, der LINKEN und der FDP, den Gesetzentwurf in der Fassung der zweiten Lesung in dritter Lesung anzunehmen.
Das klären wir im Ältestenrat. Dafür gibt es eine gute Begründung. Dass Sie es jetzt erst merken, ist eine andere Fragestellung.
Herr Präsident, ich bitte, das zu klären. Der Gesetzentwurf der Fraktion der SPD hatte eine Drucksachennummer vor dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der GRÜNEN. So war das auch in der zweiten Lesung. Deswegen bin ich ein bisschen verwundert, warum hier anders verfahren wurde. Aber jetzt ist der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der GRÜNEN aufgerufen worden.
Sehr geehrter Herr Rudolph, ich stelle fest, ich gehe nach der Tagesordnung vor. Wir haben im Ältestenrat keine andere Reihenfolge als die beschlossen, nach der ich hier vorgehe. Das ist eine Tatsache. Überlegen Sie einmal, ob Sie vielleicht vergessen haben, die Änderung der Reihenfolge zu beantragen.