(Janine Wissler (DIE LINKE): Die Leute waren mit Roland Kochs Bildungspolitik so zufrieden; darum wurde er auch abgewählt!)
Der Zeitplan ist in der Tat straff, aber wir als Landesregierung nehmen die Aufforderung ernst. Wir werden alles daransetzen, diesen umzusetzen, weil dringender Handlungsbedarf besteht, um den Hochschulen frühzeitige Planungssicherheit zu geben. In diesem Sinne – das will ich noch einmal hervorheben – begrüße ich den Antrag der Regierungsfraktionen ausdrücklich.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Krankenhausgesetzes 2011 und anderer Rechtsvorschriften – Drucks.
Verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich bringe den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hiermit ein. Die eingebrachte Änderung des Hessischen Krankenhausgesetzes stärkt die Qualität der stationären medizinischen Versorgung. Verbünde von Krankenhäusern und sektorenübergreifende Medizin werden gefördert. Krankenhausverbünde sichern die wohnortnahe Basis- und Notfallversorgung und erhöhen die Qualität der spezialisierten Versorgung. In einem Verbund haben die einzelnen Kliniken ihre fachspezifischen Schwerpunkte. Hier können auch größere Investitionen vorgenommen werden. Die von den Fachgesellschaften vorgeschlagenen Behandlungszahlen können erreicht werden, um Qualität und vor allem Sicherheit für die Patienten zu garantieren.
Durch die Umstellung von der Einzelförderung zur Pauschalförderung der Investitionen in die Krankenhäuser im Jahre 2016 wurden bereits Anreize zu Verbünden gegeben. Die Pauschalförderungen können innerhalb der Verbünde eingesetzt werden. Es gab natürlich Abschläge von der Pauschale für diejenigen Häuser, die kurz zuvor noch eine zum Teil hohe Einzelförderung erhalten hatten. So entstand eben auch die Konstellation, bei der zwei Häuser in einer Verbindung schlechter gestellt würden im Vergleich zur Fortsetzung als Einzelkliniken. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Partner noch eine hohe Einzelförderung vom Land erhielt und der andere Partner über Jahre keine Einzelförderung beantragt hat. Genau dies wird jetzt geändert. Im neuen § 22 HKHG heißt es jetzt:
Satz 1 [d. h. die Anrechnung der Einzelförderung auf die Pauschalförderung] gilt nicht für Krankenhäuser, … die sich nach dem 31. Dezember 1999 mit einem oder mehreren Krankenhäusern zu einem gemeinsamen Krankenhaus oder einem Verbund zusammengeschlossen haben oder einem bestehenden Verbund beigetreten sind …
Der Wegfall der Anrechnung bedingt einen zusätzlichen Förderbedarf von 21 Millionen €, d. h., durch diese Gesetzesänderung kommen den Krankenhäusern 21 Millionen € mehr zugute. Das ist im Doppelhaushalt 2018/2019 bereits eingeplant, also seriös finanziert.
Diese Neuregelung der Krankenhausfinanzierung des Landes wird mit Sicherheit die Bildung von Verbünden fördern. Die kaufmännischen Leitungen der Kliniken werden neue Berechnungen durchführen, insbesondere dann, wenn man das vorher überlegt hat, sich aber dann doch nicht zu einem Verbund entschlossen hat.
Von daher ist es ein Beitrag zur Qualität und entspricht auch den Anliegen der Patienten. Mindestzahlen bei Eingriffen sind wegen der Patientensicherheit notwendig – nicht aus ökonomischen Gründen, sondern es sollten ausreichende Erfahrungen vorliegen, Komplikationen zu beherrschen. Patienten wählen bei geplanten Therapien Krankenhäuser aus, die einen hohen Standard anbieten.
Der zweite wichtige Punkt der Gesetzesänderung: Die Teilnehmer der bisherigen Krankenhauskonferenzen waren die Krankenhausträger und die gesetzlichen Krankenkassen. Sie befassten sich vornehmlich mit der Krankenhausplanung. Aufgabenbereich und Teilnehmer werden durch die Gesetzesänderung den neuen Entwicklungen in der Medizin angepasst. Weitere Teilnehmer der, so heißen sie jetzt, regionalen Gesundheitskonferenzen sind die Vertreter der Landkreise und kreisfreien Städte, der Kommunalen Spitzenverbände, der Kassenärztlichen Vereinigung, der Ärztekammer, der Zahnärztekammer, der Apothekerkammer und Pflege- und Patientenvertreter.
Die Themen sind jetzt nicht nur Krankenhausplanung, sondern sektorenübergreifende Versorgung in der ambulanten und der stationären Medizin. Es ist also die Verbindung der ambulanten und stationären Medizin und auch der Pflege.
In der wichtigen Behandlungskette – Notfallmedizin, stationäre Betreuung, Anschlussheilbehandlung, ambulante Versorgung mit Pflege – werden die Grenzen zwischen ambulant und stationär immer weiter aufgehoben. Analyse und Behebung von defizitärer Versorgung, z. B. und vor allem im ländlichen Raum, sind ausdrücklich Gegenstände der regionalen Gesundheitskonferenzen. So können in der Praxis etwa die Bildung von Versorgungsnetzen, die Gründung von medizinischen Versorgungszentren und die Einrichtung von Portalpraxen an Krankenhäusern zur Sicherung der Notfallmedizin erörtert werden.
So hat also der zunächst sehr technisch erscheinende Gesetzesvorschlag doch Auswirkung auf Sicherung und Qualität einer guten Medizin. Wir sehen deshalb den Ausschussberatungen mit Interesse entgegen und sind sicher, dass wir dadurch einen Beitrag zur weiteren Verbesserung der medizinischen Versorgung leisten können. – Besten Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Bartelt. – Als nächste Rednerin spricht nun Frau Kollegin Schott von der Fraktion DIE LINKE. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf ist eindeutig mit der heißen Nadel gestrickt. Es gibt überhaupt keine Veranlassung, warum wir jetzt so kurz vor Ende der Legislaturperiode dieses Gesetz noch aufrufen. Im Gegensatz zu anderen Gesetzen läuft es nicht zum Ende des Jahres aus. Sie hatten viel Zeit, an diesem Gesetzentwurf zu arbeiten. Es wäre sinnvoll und notwendig gewesen, einen Gesetzentwurf vorzulegen. Die Art und Weise, wie das jetzt durchgepeitscht werden wird – eine vernünftige Anhörung kann es nicht mehr geben –, ist nicht schön.
Ich will einen Satz zitieren, den Sie hier streichen. Diesen Satz muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Ich bitte das Publikum, gut zuzuhören; denn Sie streichen den Satz: „Zur Sicherung einer bedarfsgerechten, leistungsfähigen und wirtschaftlichen regionalen Versorgung …“
Dieser Teil wird aus dem Gesetz gestrichen. Was wollen Sie eigentlich? Wollen Sie keine bedarfsgerechte, leistungsfähige und wirtschaftliche regionale Versorgung mehr?
Kann das sein? Wenn das nicht so ist, warum streichen Sie dann diesen Teil? – Ich frage mich wirklich, was dieser Gesetzentwurf kurz vor Ende der Legislaturperiode zu bedeuten hat und worauf wir uns einlassen müssen.
Mir erschließt sich der Gesetzestext so, dass Sie die Notfallversorgung, die neuen bundesgesetzlichen Regelungen im SGB, ausnutzen wollen, um zusätzlich selbst zu bestimmen, welche Versorgung für das Land erforderlich ist. Wer bestimmt denn dann, welche Versorgung erforderlich ist? – Bedarfsdeckung und regionale Versorgung scheinen dabei keine Rolle mehr zu spielen, zumindest nicht als nachvollziehbare und einklagbare Größen.
Da soll keine Klinik kommen und einen Sicherstellungszuschlag verlangen, weil sie angeblich für die Notfallversorgung erforderlich sei. Interessant ist, was dies auch für andere Gebiete, z. B. für die Geburtskliniken oder die Kinderkliniken, bedeutet. Ich möchte an den Februar erinnern, als in der HSK Kinder aus Wiesbaden nach Mainz, Darmstadt, Frankfurt, Bad Kreuznach und Hanau verlegt werden mussten, weil einfach kein Platz mehr frei war. Das ist doch die Situation, die wir schon haben. Das kümmert Sie gerade gar nicht. Ganz im Gegenteil, es werden Krankenhäuser geschlossen, und Sie schauen tatenlos zu.
Für uns ist die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung mit Gesundheitsdienstleistungen, also auch mit stationären Einrichtungen, die entscheidende Größe bei der Krankenhausplanung.
Die verdient bei Schwarz-Grün nicht einmal den Namen, außer man versteht unter Planung: Wir sorgen für die Schließung von möglichst vielen Kliniken, möglichst den kleineren, möglichst denen im ländlichen Raum und möglichst den kommunalen Kliniken. – Ich will Ihnen einmal etwas sagen: Ihren Zug durchs Land mit der Aufwertung der ländlichen Räume, die angeblich ach, so wichtig sind, treten Sie mit diesem Entwurf wieder einmal mit den Füßen.
Herr Minister Grüttner, der heute leider bei der Sozialministerkonferenz in Düsseldorf sein wird, wird dort mit den Protesten der Pflegekräfte konfrontiert.
„Leider“, weil er bei dieser Debatte zu seinem Krankenhausgesetzentwurf nicht zuhören kann. Er hätte ihn auch zu einem anderen Zeitpunkt, nämlich vor mehreren Jahren, einbringen können.
(Ulrich Caspar (CDU): Das ist der Entwurf unserer Fraktion und nicht seiner! – Lachen bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)
Na ja, jetzt bekomme ich wirklich gleich das Kichern. Das ist doch wohl das Allerlächerlichste, an dieser Stelle zu sagen, es sei der Entwurf der Fraktionen. – Das ist der Entwurf, der verhindert hat, dass es vorher eine ordnungsgemäße Regierungsanhörung gegeben hat. Die Kommunen und die Krankenhäuser hätten Ihnen nämlich vorher schon sagen können, was dieser Entwurf wert ist, nämlich nicht einmal das Papier, auf dem er steht.
Das haben Sie sich auf diese Weise wieder einmal weggespart. Aber in Düsseldorf werden die Pflegekräfte ordentlich demonstrieren, und das ist auch gut. Wir haben nämlich die Situation, dass in der Bundesrepublik 80.000 Pflegekräfte fehlen. Dieses Thema wird dort sicherlich aufgerufen werden.
Der Minister hat sich die Förderung von Krankenhausverbünden als ein Steckenpferd auserkoren. Das ist nichts Neues, das ist auch nicht verkehrt. Das hat er aber schon sehr lange verkündet und hätte es auch schon sehr lange machen können. Dann hätte man nämlich auch die kleinen Pferdefüße, die enthalten sind, die sich noch als große erweisen werden, ordentlich bearbeiten können. Das hat man sich mit dieser Methode verkniffen.
Es ist auch schön, dass in dem Entwurf noch Geld steht. Das ist in Ordnung, aber selbst mit dem Geld, das noch darin steht, reicht es nicht aus. Wenn das Land seinen Verpflichtungen nachgekommen wäre und nachkommen würde, dann hätten wir nicht die Situation, dass das Personal mit seiner Arbeit dafür aufkommen muss, dass der Beton im Land auch stimmt. Dann könnte dieses Geld, das aus den Krankenkassen fließt, tatsächlich für die Behandlung und damit auch für das Pflegepersonal, das mit dieser Behandlung befasst ist, ausgegeben werden. Das ist aber eines der Probleme, die wir hier nicht lösen, das auch mit diesem Gesetz nicht gelöst werden wird.
Dann komme ich zu dem Thema, mit dem Sie Ihren Koalitionsvertrag weiter abarbeiten wollen. Wir haben ja noch ein paar Wochen Zeit, es dauert ja noch ziemlich lange, bis diese Legislaturperiode zu Ende ist. Da kann man ja ganz schnell eilige Gesetze machen. Es handelt sich um die Gesundheitskonferenzen. Ich halte sie für eine ganz sinnvolle Angelegenheit. Wir haben das Interesse, dass möglichst
viele Akteure des Gesundheitswesens vor Ort in die Planung einbezogen sind. Allerdings haben sich die bisherigen Gremien, die bereits seit 2011 die Aufgabe hatten, sektorübergreifend zu arbeiten, nicht als besonders effektiv erwiesen.
Seitdem wir das letzte Mal die Debatte hier darüber hatten, dass das sozusagen Geheimgremien sind – oh Wunder, seitdem kann man sehen, dass es sie gibt. Man muss ein bisschen suchen, man muss sich ein bisschen durch die Homepage des Ministeriums klicken, aber man findet am Ende sogar etwas, wenn man sehr gezielt nachschaut, und es ist nicht furchtbar beeindruckend viel, was man da findet.