Protokoll der Sitzung vom 22.08.2018

Dann gibt es noch die Frage, welche Einsätze gebührenpflichtig sind. Wir wissen, wenn es zu einer Schadenslage aufgrund von Naturereignissen kommt, sind die Einsätze grundsätzlich gebührenpflichtig. Es gibt nur die Ausnahmen, wenn es sich um eine Katastrophe infolge von Naturereignissen handelt, wenn eine besondere Härte vorliegt oder wenn auf der Grundlage des Verweises auf das Kommunalabgabengesetz eine Stundung, ein Erlass oder eine Niederschlagung möglich sind, dass es nicht gebührenpflichtig ist. Um den besonderen Anforderungen des Einzelfalls bei einem Schadensereignis gerecht werden zu können, soll den Kommunen auch die Möglichkeit eröffnet werden, von der Geltendmachung der Gebühren abzusehen.

Dies sind die wesentlichen Änderungen. Ich finde, sie machen unseren Gesetzentwurf noch besser, und wir können ihn heute bestimmt zusammen verabschieden. – Danke schön.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Goldbach. – Als nächster Redner spricht Kollege Schaus von der Fraktion DIE LINKE. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will nur wenige Anmerkungen machen, das meiste ist schon angesprochen worden. Es handelt sich hier um ein sinnvolles Gesetz und notwendige Änderungen.

Dennoch möchte ich an dieser Stelle auch sagen, dass ich zumindest überrascht gewesen bin über die seinerzeit massiv geübte Kritik des Präsidenten des Landesfeuerwehrverbands zu dieser Regelung, die jetzt angesprochen und mit dem Änderungsantrag aufgrund der Anhörung nun geändert wurde.

Warum hat mich das so überrascht? – Es hat mich überrascht, weil es sich hier um ein Regierungsgesetz handelt, und bei Regierungsgesetzen gehe ich davon aus, dass es eine Regierungsanhörung gegeben haben muss, in der dann logischerweise auch mit dem Landesfeuerwehrverband über entsprechende Formulierungen diskutiert wurde, um sie zu klären. Offensichtlich – aus welchen Gründen auch immer – ist dies aber nicht in dem Maße passiert, wie es üblich ist und wie ich es von einer Landesregierung erwarten würde, bevor sie einen entsprechenden Gesetzentwurf einbringt. Deshalb kam es zu der massiven Kritik im Hinblick auf § 12 Abs. 4, der jetzt geändert wird.

Wir finden es richtig, dass die ehrenamtlichen Feuerwehrkräfte bei der Entscheidung über den Einsatz und auch die Person einer hauptamtlichen Einsatzkraft mit entscheiden. Insoweit begrüßen und unterstützen wir natürlich auch diesen Änderungsantrag.

Der zweite Punkt, die Feststellung des Katastrophenfalls – auch das ist hier angesprochen worden –, ist durchaus heikel. Ich kann auf der einen Seite sehr wohl nachvollziehen, dass es den Innenminister seinerzeit nicht nur wegen der finanziellen Auswirkungen geärgert hat, sondern vor allem auch wegen des politischen Schadens, der durch die Ausrufung des Katastrophenfalls im Main-Taunus-Kreis im Hin

blick auf die Flüchtlingsunterbringung entstanden ist. Flüchtlinge in Verbindung mit Katastrophe zu nennen, das hat ein Geschmäckle. Das geht so nicht.

Auf der anderen Seite verstehe ich natürlich auch den Protest, der sehr massiv nicht nur von den Landräten, sondern auch von den Kreistagen gekommen ist, weil man ihnen schlichtweg die Kompetenzen für diese Feststellung wegnehmen wollte. Schließlich ist es im Akutfall ein Problem, wenn erst Rücksprache genommen werden muss. Das war bisher nicht vorgesehen, und es ist erst jetzt im Änderungsantrag angesprochen worden, dass das durchaus auch ein Problem ist.

Auch dies hätte man sicherlich sinnvoll und solidarisch mit allen betroffenen Landräten in der Regierungsanhörung besprechen sollen. Auch hier ist es manchmal sinnvoller, nicht nur die Kommunalen Spitzenverbände, sondern auch die direkt Betroffenen in eine entsprechende Evaluierung einzubeziehen. Das ist unser Kritikpunkt. Es ist gut, dass das jetzt durch den Änderungsantrag ausgeräumt wurde. Den Änderungsantrag unterstützen wir. Das ist keine Frage. Aber er steht heute nicht mehr zur Abstimmung.

Dennoch will ich an einer Stelle zum Abschluss darauf hinweisen: Im Gesetz wird geregelt, dass die Kommunen für den Erhalt und die Gewinnung einer ausreichenden Zahl von ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen verantwortlich sind oder das unterstützen und fördern sollen. Das ist sicherlich richtig, weil wir durchaus auch Sorge haben, dass perspektivisch die Zahl der Einsatzkräfte weiter sinkt. Das ist ein Problem in vielen Kommunen, wo es überwiegend nur ehrenamtliche Feuerwehrkräfte gibt.

Auf der anderen Seite darf man die Kommunen damit natürlich nicht alleinlassen. Allein diese Formulierung, die jetzt in § 10 des Gesetzes aufgenommen wird, führt nicht dazu, dass es umgesetzt werden kann. Vielmehr ist es eher eine Betonung einer bestehenden Verantwortung, die damit im Gesetz festgeschrieben wird. Unsere Auffassung wäre an dieser Stelle, die Kommunen nicht alleinzulassen, sondern sie weiterhin aktiv oder noch aktiver zu unterstützen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke, Herr Kollege Schaus. – Für die Landesregierung spricht nun Staatsminister Beuth. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bedauere ein bisschen, dass wir ein Einvernehmen zu diesem Gesetzentwurf nicht herstellen können, obwohl bei den vielen Fahrzeugübergaben und Einweihungen von Feuerwehrhäusern immer betont wird, dass wir im Hessischen Landtag in diesen Fragen gemeinsam arbeiten. Deswegen verstehe ich nicht, warum man, wenn man sich den Regelungen, die wir hier getroffen haben, inhaltlich anschließt, dann dem Gesetzentwurf nicht zustimmen will. Aber das müssen Sie am Ende erklären. Das muss ich nicht machen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich will mich sehr herzlich bedanken für das Dankeschön für unsere Feuerwehrleute im Lande, das hier zum Ausdruck gekommen ist. Ich will mich seitens der Hessischen Landesregierung dem ausdrücklich anschließen. Ich schließe in diesen Dank nicht nur die 70.000 Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren und darüber hinaus die Katastrophenschützer ein, sondern ich schließe auch die Kommunen ein. Sie sind der Aufgabenträger im Bereich des Brandschutzes, und die Kommunen leisten in unserem Lande Herausragendes bei der Sicherstellung des Brandschutzes. Ich finde, es tut uns im Hessischen Landtag gut, wenn wir gelegentlich daran erinnern, dass im HBKG, das heute verabschiedet werden soll, festgelegt ist, dass die Kommunen die Aufgabenträger sind. Sie tun das in einer herausragenden Weise mit enormen finanziellen Mitteln. Ich finde, dafür sollten wir ebenfalls sehr dankbar sein.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In den Dank will ich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des hessischen Innenministeriums aus der Abteilung V einbeziehen, die nicht nur mit diesem Gesetzgebungsverfahren, sondern auch mit den vielen Förderanträgen, den vielen Unterstützungsleistungen, die wir den Städten und Gemeinden, den Feuerwehren und der Jugendfeuerwehr insgesamt zuteilwerden lassen, befasst sind. Das ist ein enormer Aufwand. Das ist mit sehr viel Arbeit verbunden. Das weiß ich, und ich will es gleich auch anhand weniger Zahlen illustrieren. Deswegen auch Ihnen, Herr Milberg, und Ihrer Truppe ein herzliches Dankeschön für das, was Sie im Hause für uns alle leisten.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, zu diesen Leistungen gehört nicht nur die Evaluierung eines HBKG. Dazu gehört nicht nur, dass wir darauf achten müssen, dass wir dort – das ist fast der wesentlichste Punkt – die Seveso-III-Richtlinie entsprechend verankert haben, sondern es gehört in unserem Hause mit dazu, dass wir die Städte und Gemeinden gerade nicht alleine lassen bei der Bewältigung ihrer Aufgaben nach dem HBKG. Da bin ich bei Ihnen, Herr Schaus.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Das ist gut!)

Wir haben alleine in diesem Jahr – Kollege Meysner hat einmal Bilanz gezogen – 49 bauliche Maßnahmen, 248 Fahrzeuge im Rahmen von Förderanträgen unterstützt. Das sind 9,9 Millionen € plus 14,4 Millionen €, also gut 24,3 Millionen €, die in diesem Jahr zu Förderanträgen allein für die Städte und Gemeinden bewilligt wurden, damit sie die Aufgaben bewältigen können. Das musste alles geleistet werden. Daran kann man sehen, welche Unterstützung wir leisten. Im Gegenteil, wir lassen niemanden alleine mit dieser Aufgabe.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Man hätte sich dieser Frage, die hier diskutiert worden ist, zum Thema Einvernehmensregelung natürlich auch fachlich-sachlich nähern können. Ich räume ein, in einem Wahlkampfjahr ist es wahrscheinlich zu verlockend, sich in der Form einzulassen, wie es der Kollege Greilich und der Kollege Franz gemacht haben.

Aber, Herr Kollege Greilich, Sie haben Herrn Weltecke zitiert mit den Worten: Wir brauchen Wiesbaden nicht bei

der Ausrufung des Katastrophenfalls. – Doch, die Erwartung der Katastrophenschutzbehörden auf Kreisebene ist bei Ausrufung des Katastrophenfalls, dass Wiesbaden die Rechnung bezahlt. Deswegen finde ich es nur angemessen, dass Wiesbaden in diesem Fall – um bei den Begrifflichkeiten zu bleiben – wenigsten bei der Entscheidung, ob der Katastrophenfall ausgerufen wird, beteiligt ist. Das halte ich in der Tat für wichtig und für wesentlich. Deswegen ist es eine fachliche und eine sachliche Frage gewesen, die wir hier im Gesetz verankert haben.

Wir haben landeseinheitliche Maßstäbe. Es ist schon etwas darüber gesagt worden, dass erhebliche Eingriffsbefugnisse mit der Ausrufung des Katastrophenfalls verbunden sind. Deswegen finde ich es wichtig, dass die oberste Katastrophenschutzbehörde frühzeitig eingebunden wird, dass am Ende ein Einvernehmen zwischen dem Landkreis und dem Land hergestellt wird, um dann gemeinsam diese weitreichende Entscheidung in das Land zu tragen. Ich halte das nach wie vor für richtig.

Wir haben jetzt im Interesse der Landkreise, der Kreisbrandinspektoren, aber auch durch den entsprechenden Vortrag gesagt: Wenn es zu einer Situation kommen sollte, die kaum denkbar ist, wo die oberste Katastrophenschutzbehörde nicht gefragt werden kann, dann ist in der Tat der Landkreis Mann oder Frau genug, selbst die Entscheidung zu treffen. – Ich glaube, dass wir damit einen guten Kompromiss gefunden haben. Er ist im Gesetz verankert. Er ist von allen gutgeheißen worden. Ich weiß nicht, warum man am Ende dann dem Gesetz nicht zustimmen kann.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wissen Sie, an die Frage der Wahl und der Bestellung von hauptamtlichen Gemeinde- oder Stadtbrandinspektoren bin ich sehr konservativ herangegangen. Das räume ich ein.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Das ist etwas ganz Neues!)

Ja, Frau Kollegin Wissler, hören Sie vielleicht noch eine kurze Sekunde zu. – Ich bin deswegen sehr konservativ herangegangen, weil für mich die Autonomie der Feuerwehren von einer sehr großen Bedeutung ist. Das heißt, die Feuerwehren entscheiden selbst darüber, wer sie anführt. Das ist in unserem Land eine lange Tradition. Deshalb bin ich an eine entsprechende Veränderung sehr zurückhaltend herangegangen. Deswegen sind wir hingegangen und haben das nicht für alle Städte und Gemeinden aufgemacht. Wir haben nur ab einer bestimmten Größenordnung eröffnet, hauptamtliches Personal vorzusehen.

Wir haben in der Debatte gehört, dass die Feuerwehren an dieser Autonomie zwar festhalten wollen, aber nicht in der Massivität, wie ich es erwartet habe. Das räume ich ein. Deswegen sind wir nunmehr hingegangen und haben gemeinsam mit dem Landesfeuerwehrverband Hessen gesagt: Okay, wir eröffnen auf der Ebene der Städte und Gemeinden die Möglichkeit, hauptamtliche Stadtbrandinspektoren und Gemeindebrandinspektoren zu bestellen. Aber das muss eben mit der Zustimmung der Feuerwehren laufen. – Wir haben dort einen Mechanismus eingebaut, um die Autonomie abzusichern, dass sich die Feuerwehren ihren Chef selbst aussuchen können und dass er nicht vom Gemeindevorstand bestimmt werden kann. Ich finde, wir haben da im Interesse und auf Wunsch der Feuerwehren einen guten Kompromiss gefunden. Warum Sie dem Ge

setzentwurf nicht zustimmen werden, bleibt mir nach wie vor sehr schleierhaft.

Herr Minister, ich erinnere Sie an die Redezeit der Fraktionen.

Deswegen komme ich zum letzten Punkt. Dabei geht es um die Frage der Tragehilfe. Herr Kollege Franz, es ist in Ordnung, wenn Sie mit Vertretern der AOK telefonieren. Aber Sie müssen sich dann auch um den richtigen Sachverhalt kümmern. Bei der Frage der Tragehilfe geht es darum, dass wir nicht die Menschenrettung im Fokus haben. Vielmehr geht es um den Krankentransport. Es geht darum, dass die Feuerwehr Amtshilfe leistet, um einen z. B. adipösen Menschen aus einer Situation abzutransportieren, um ihm medizinische Versorgung zuteilwerden zu lassen. Das wird der Regelungsgehalt des Paragrafen im Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz sein. Das wird damit die Rechtsgrundlage.

Dass das damit nicht alles streitfrei wird, darüber brauchen wir nicht zu diskutieren. Aber die Kommunen werden dann eine Rechtsgrundlage haben, mit der sie sich an die Leistungserbringer wenden können, um die entsprechenden Transporte abzurechnen.

Im Großen und Ganzen ist es ein Gesetzentwurf, der, wie ich hier gehört habe, viel Zustimmung erfahren hat. Aus welchen Gründen auch immer wird er nicht von allen mitgetragen. Ich bedauere das, freue mich aber, dass die Mitglieder der Regierungsfraktionen dem zustimmen werden. Es entspricht der Tradition, dass wir im Hessischen Landtag hinsichtlich der Fragen des Feuerwehrwesens eigentlich immer gemeinsam handeln. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Herr Staatsminister Beuth, vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

(Zuruf)

Es gibt noch eine Wortmeldung? Herr Kollege Franz?

(Dieter Franz (SPD): Ja!)

Bitte schön.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte es nicht unnötig verlängern. Aber ich habe jetzt wirklich noch einmal eine Frage. Denn der Minister hat eben formuliert, es würde nur um den Krankentransport gehen. Das hat er gesagt. Aber in dem Gesetzentwurf steht:

… der Leistungserbringer im Rettungsdienst oder beim Krankentransport, …

Das steht da. Das ist eigentlich nicht das, was Sie hier eben ausgeführt haben. Deswegen halte ich die Fragestellung, die ich vorhin formuliert habe, nach wie vor für berechtigt.

(Beifall bei der SPD)