Dieter Franz
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Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die öffentliche Sicherheit in Hessen ist ohne die Feuerwehren nicht möglich.
Das wissen die Bürgerinnen und Bürger. Deswegen kann ich mich dem Dank und der Anerkennung natürlich anschließen. Darüber herrscht in diesem Haus sicherlich Übereinstimmung.
Die Novelle zum Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz hat schon bei Bekanntwerden des Entwurfs heftige Reaktionen hervorgerufen. Die SPD-Fraktion hat bereits am 17. April, vor der Anhörung, den Änderungsantrag, Drucks. 19/6299, eingebracht, um zwei wesentliche Punkte des Gesetzentwurfs zu verändern. Diese Punkte hatten auch in der Anhörung breiten Raum eingenommen.
§ 34 „Feststellung des Katastrophenfalles“: Der Entwurf des Gesetzes sah vor, dass die Feststellung des Katastrophenfalles durch die unteren Katastrophenschutzbehörden, also Landkreise und kreisfreie Städte, nur noch im Einvernehmen mit dem Ministerium vorgenommen werden kann.
Stichhaltige Sachargumente dafür, dass mangelndes Urteilsvermögen vor Ort eine solche Einschränkung rechtfertige, konnten nicht vorgelegt werden. Landräte, Oberbürgermeister, Feuerwehren und die Hilfsorganisationen machten ihrem Unmut Luft. Es hagelte Resolutionen, die über alle Parteigrenzen hinweg gegen diese Bevormundung durch das Innenministerium ihre Ablehnung der neuen Regelung zum Ausdruck brachten.
Auch der Hessische Landkreistag hat mit den Stimmen aller Landräte parteiübergreifend dagegen Stellung bezogen. Dessen Präsident ist im Übrigen Landrat Woide aus Fulda und Mitglied der CDU.
Dass der Innenminister, wie in der letzten Sitzung des Innenausschusses geschehen, diese Proteste als „parteipolitisch motivierte Kampagne“ bezeichnet, setzt allerdings allem noch die Krone auf:
erst selbst eine kapitale Fehlentscheidung treffen und dann mit abstrusen Verschwörungstheorien davon ablenken.
In der Anhörung gab es dann noch einmal deutliche Worte. Prof. Hilligardt sprach in seiner Stellungnahme für den Hessischen Landkreistag von „Verwunderung“ und „Empörung“ über den geänderten § 34. Der Präsident des Landesfeuerwehrverbandes, Dr. Ackermann, bezeichnete es zutreffend als eine „politischen Einschränkung“.
Nach Proteststurm, Resolutionen und der Anhörung war klar, dass der Innenminister nur durch einen Änderungsantrag der Koalition zurückrudern könnte. Die Frage war nur: Mit welcher für den Innenminister gesichtswahrenden Formulierungsakrobatik würde dies geschehen?
Die Antwort ist dem vorliegenden Änderungsantrag, Drucks. 19/6631, zu entnehmen: „Bei Gefahr im Verzug kann die untere Katastrophenschutzbehörde den Eintritt des Katastrophenfalles ohne Beteiligung der obersten Katastrophenschutzbehörde feststellen;...“ Über so viel Sprachkreation kann man nur noch schmunzeln.
Der Begriff „Katastrophe“ ist in § 24 HBKG klar definiert und findet sich auch im Katastrophenschutzgesetz des Landes wieder. Er heißt wie folgt:
Katastrophe im Sinne dieses Gesetzes ist ein Ereignis, das Leben, Gesundheit oder die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung, Tiere, erhebliche Sachwerte oder die natürlichen Lebensgrundlagen in so ungewöhnlichem Maße gefährdet oder beeinträchtigt, dass zur Beseitigung die einheitliche Lenkung aller Katastrophenschutzmaßnahmen sowie der Einsatz von Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes erforderlich sind.
Die Definition impliziert nach allgemeinem Verständnis immer Gefahr im Verzug. Hessen hat also mit dieser neuen Formulierung in § 34 ein echtes Alleinstellungsmerkmal in Deutschland. In Hessen gibt es Katastrophen mit Gefahr im Verzug und solche, die bei den Behörden durchaus mit etwas Zeit bearbeitet werden können.
In Wahrheit und in der Praxis bedeutet es aber, dass im Grunde genommen der alte Zustand des § 34 für die unteren Katastrophenschutzbehörden mit dieser Deutungsakrobatik wiederhergestellt worden ist. Auf Umwegen ist damit auch der SPD-Änderungsantrag in diesem Punkt erfüllt.
Die Festlegungen des § 12 haben ebenfalls zu Widerspruch geführt. Vorgesehen war, dass Gemeinden mit eigener Bauaufsicht die Option zur Bestellung hauptamtlicher Gemeindebrandinspektoren haben. Unsere Kritik entzündete sich daran, dass in einem solchen Fall den Feuerwehren lediglich das minimale Beteiligungsrecht der Anhörung ein
geräumt werden sollte. Das war ein krasser Affront gegen die demokratischen Gepflogenheiten in den Feuerwehren und auch keine gute Voraussetzung für eine gedeihliche Zusammenarbeit zwischen Hauptamtlichen und Ehrenamtlichen.
Wir waren und sind der Auffassung, dass eine solche Stellenbesetzung nur im Einvernehmen mit den Feuerwehren geschehen kann. In der Anhörung hat Dr. Ackermann vom Landesfeuerwehrverband auf die Defizite des Entwurfs im Hinblick auf das demokratische Grundverständnis und das Erfordernis echter Beteiligung der Feuerwehren verwiesen. Im Änderungsantrag der Koalition heißt es jetzt:
Eine Besetzung … durch den Gemeindevorstand erfolgt mit Zustimmung der Mehrheit der aktiven ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen.
Nach meinem Sprachgebrauch sind die Formulierung „im Einvernehmen“, wie im SPD-Antrag, und die Formulierung „mit Zustimmung“ identisch.
Dass nun alle kreisangehörigen Gemeinden diese Option der hauptamtlichen Stellenbesetzung haben sollen, ist eine richtige Antwort auf die gegenwärtigen Probleme. Es wird immer schwieriger, diese verantwortungsvollen und zeitintensiven Führungsposten ehrenamtlich zu besetzen. Auch hier müssen die Feuerwehren erst zustimmen. Falls ja, dann ist ein Sprecher der Feuerwehren für deren Interessenwahrnehmung zu wählen. Damit sind die Feuerwehren von Anfang an mit im Boot. Das ist gut und zwingend geboten.
Die Regelung in § 61, der die Kostenpflicht der Leistungserbringer im Rettungsdienst oder beim Krankentransport vorsieht, wird meiner Meinung nach ohne juristische Auseinandersetzung kaum zu bewältigen sein. Dies sieht Innenminister Beuth allerdings anders. Zu dieser Auffassung kann man allerdings nur kommen, wenn die Weitergabe der zusätzlichen Kosten durch die Leistungserbringer an die Kostenträger, also die Krankenkassen, ausgeblendet wird.
Die Leistungserbringer müssen zahlen, aber sie könnten auf den Kosten sitzen bleiben. Dazu liegen bereits Urteile von Verwaltungsgerichten vor. Die AOK Hessen hat auf meine Nachfrage hin durch ihre Rechtsabteilung Folgendes mitgeteilt:
Nach unserer Rechtauffassung handelt es sich bei den von Ihnen beschriebenen Einsätzen grundsätzlich um Einsätze nach § 61 Abs. 6 HBKG. Demnach ist für die Rettung und auch für die Bergung von Menschen aus Gefährdungssituationen die Feuerwehr bzw. der Katastrophenschutz zuständig, sodass für diese Leistungen von den Krankenkassen weder Gebühren noch Ersatz eingefordert werden kann.
Herr Minister, ich weiß nicht, woher Sie Ihre absolute Sicherheit nehmen, dass dies alles ohne Rechtsstreitigkeiten zu vollziehen ist. Vielleicht können Sie dazu noch einmal kurz Stellung nehmen.
Zum Schluss noch eine Bemerkung zu unserem Abstimmungsverhalten. Inhaltlich ist vieles verbessert und auf den letzten Drücker in die richtige Richtung gebracht worden.
Allerdings ist der Umgang von Schwarz-Grün mit unseren konstruktiven Änderungsanträgen von parlamentarischer Arroganz und Überheblichkeit geprägt. Aus dem Grund werden wir uns bei der Verabschiedung dieses Gesetzes der Stimme enthalten. – Vielen Dank.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte es nicht unnötig verlängern. Aber ich habe jetzt wirklich noch einmal eine Frage. Denn der Minister hat eben formuliert, es würde nur um den Krankentransport gehen. Das hat er gesagt. Aber in dem Gesetzentwurf steht:
… der Leistungserbringer im Rettungsdienst oder beim Krankentransport, …
Das steht da. Das ist eigentlich nicht das, was Sie hier eben ausgeführt haben. Deswegen halte ich die Fragestellung, die ich vorhin formuliert habe, nach wie vor für berechtigt.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die SPD-Fraktion möchte ich auf der Grundlage des Gesetzentwurfs, der Anhörung und der vorliegenden Änderungsanträge der Koalition zum Friedhofs- und Bestattungsgesetz kurz auf folgende Punkte eingehen.
Kollege Bauer hat am Anfang über die Formulare gesprochen. Es ist ja auch geregelt worden, dass die Formularbeschreibung aus dem Gesetzentwurf herausgenommen wird und es eine Ermächtigung für das Ministerium gibt. Das ist sicherlich vollkommen richtig; denn Formularbeschreibungen haben in einem Gesetz nichts zu suchen.
Die Beibehaltung des Friedhofs- und Bestattungszwangs gibt den Betreibern der Friedhöfe, also den Kirchen und Kommunen, eine gewisse Sicherheit zur wirtschaftlichen Führung. Auch Bestattungsunternehmen, Steinmetzbetrieben, Gärtnereien oder anderen Dienstleistern wird damit ein gewisser Marktanteil eröffnet.
Ziel der Novellierung des Gesetzes ist unter anderem die Einführung der sogenannten zweiten Leichenschau vor der Einäscherung in einem Krematorium. Wir halten das für ein durchaus wirksames Instrument, damit unentdeckte Tötungsdelikte oder Todesursachen überhaupt erkannt werden können. In Hessen sterben jedes Jahr ca. 65.000 Menschen. Mittlerweile beträgt der Anteil der Einäscherungen 65 %. Das bedeutet, über 42.000 Mal wird die Durchführung einer zweiten Leichenschau erforderlich.
Es gibt in Hessen neun Krematorien. Ich will nur auf eine Besonderheit hinweisen: Die große Stadt Frankfurt hat kein Krematorium. Sie benutzt das Offenbacher Krematorium in Obertshausen – das nur einmal so nebenbei.
Unsere Bedenken, die wir schon vorher formuliert hatten, ob diese Leistungen von den beiden öffentlichen Instituten der Rechtsmedizin in Frankfurt und Gießen – oder deren Beauftragten – personell zu bewerkstelligen seien, wurden von Prof. Verhoff und Prof. Riße in der Anhörung eindeu
tig entkräftet. Jeweils zwei Stellen an beiden Standorten würden nach ihrer Einschätzung ausreichen, um den Mehraufwand abzudecken.
Die Definition einer Leiche – mindestens 500 g oder das Erreichen der 24. Schwangerschaftswoche – folgt einer einheitlichen Definition durch das Personenstandsrecht des Bundes, das zwar noch nicht beschlossen, aber mit den Bundesländern offensichtlich im Vorfeld abgestimmt ist, sodass man diese Regelung gleich übernommen hat. Auch das findet unsere Zustimmung.
Zum Thema Bestattungsfrist für Urnen stelle ich Folgendes fest: Die Anhörung hat klar ergeben, dass die im Gesetzentwurf vorgesehene Frist von sechs Wochen zu knapp bemessen ist. Es wurden Fristverlängerungen bis zu drei Monaten oder länger vorgebracht. Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen sieht jetzt eine Frist von neun Wochen vor. Hier wird die Praxis zeigen, ob das auf Dauer Bestand hat oder ob hier eventuell nachgebessert werden muss.
Die alleinige Zuständigkeit des RP Kassel für Ausnahmeregelungen bei Urnenbestattungen ist sinnvoll, weil dadurch gleiche Sachverhalte möglichst einheitlich bewertet werden können.
§ 6a befasst sich mit dem Verbot ausbeuterischer Kinderarbeit bei der Herstellung von Einfassungen oder Grabsteinen. Wer wollte etwas dagegen haben? Allerdings kommt die Regelung nicht über einen rein deklaratorischen Charakter hinaus. Prof. Eberlei hat als Sachverständiger in der Anhörung auf drei wesentliche Punkte hingewiesen: Satzungsermächtigung an die Kommunen nur als Kannbestimmung, keine Nennung qualifizierter Organisationen, um die Ausstellung fragwürdiger Siegel zu unterbinden, und insbesondere Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a, nach dem sich die Steinmetzbetriebe quasi selbst bescheinigen können, dass ihnen zu diesem Sachverhalt keine Anhaltspunkte vorliegen. Es reicht aus, die eigene Ahnungslosigkeit zu erklären, um die Vorgaben des Gesetzes zu erfüllen. – Mit dieser Regelung sei das nur noch reine Symbolpolitik, urteilt Prof. Eberlei. Da kann man leider nichts anderes feststellen.
Abschließend möchte ich noch Folgendes festhalten. Die Einstellungen zu Formen der Bestattungs- und Erinnerungskultur verändern sich in unserer Gesellschaft sehr schnell. Das hängt mit praktischen Erwägungen zusammen, weil die Lebensräume der Angehörigen oft weit verstreut sind und damit auch ökonomische Aspekte in den Vordergrund rücken. Viele wollen z. B. die Aushändigung der Urnen ohne Bestattungszwang oder die Herausgabe eines Teils der Asche für die Herstellung eines Diamanten. Andererseits gibt es religiös bedingte Begehren, denen auch durch entsprechende Abwägungen Rechnung getragen werden soll. Im Islam z. B. soll der Verstorbene innerhalb von 24 Stunden bestattet werden. Gleichzeitig gilt auch das Prinzip der ewigen Ruhe. Das sind alles Konfliktsituationen, die wir lösen müssen.
Ohne die Bereitschaft zu Kompromissen, Verständnis und Toleranz lassen sich ethische und religiöse Grundkonflikte nicht lösen. Daher ist ein solches Gesetz nur eine Momentaufnahme
für diesen gesellschaftlichen Konsens. Dieser Grundkonsens ist nach unserer Einschätzung gegeben. Deshalb können wir diesem Gesetz auch zustimmen. Eine Weiterentwicklung und Anpassung wird sicherlich von Zeit zu Zeit vonnöten sein. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich frage die Landesregierung:
Warum kann angesichts der konstant hohen Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer keine erhöhte Förderung für die freiwilligen Feuerwehren entlang der A 44 gewährt werden?
Herr Minister, nach einer Prognose von Hessen Mobil werden nach Fertigstellung der Autobahn mit den 13 genannten Tunneln ca. 676 Unfälle pro Jahr prognostiziert. Halten Sie die Aussage Ihres Pressesprechers Marcus Gerngroß und des Pressesprechers des Wirtschaftsministeriums Wolfgang Harms in der „Werra-Rundschau“ vom 22. März 2018, dass für die Gerätschaften der Feuerwehren nur überschaubare Unterhaltungskosten anfallen, diese zudem noch in kommunalen Einsätzen eingesetzt werden können, für gerechtfertigt und plausibel?
Warum erhält die Gemeinde Wehretal, die ja ebenfalls eine Zuständigkeit für die A 44 zugewiesen bekommen hat, nach dem derzeitigen Bescheid nicht die höchstmögliche Förderung für den Neubau des Feuerwehrhauses in Wehretal-Reichensachsen?
Ich frage die Landesregierung:
Welche Regelung zur polizeilichen Zuständigkeit soll nach der anstehenden Freigabe eines weiteren Teilstücks der A 44 getroffen werden?
Herr Staatsminister, warum wird der Vorschlag für ein langfristiges Pilotprojekt zur Betreuung der A 44 unter der Zuständigkeit der Polizeidirektion Werra-Meißner nicht umgesetzt?
Herr Minister, welche zusätzlichen Kräfte sollen durch die weitere Freigabe dauerhaft an der Polizeistation Hessisch Lichtenau gebunden werden?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die eingebrachte Novelle des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und die damit verbundenen Änderungen des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung sollen die Gesetze besser machen. Das ist jedenfalls der formulierte Anspruch. Ob dieser Anspruch erreicht wird, hängt für die Mitglieder der SPDFraktion von drei Kategorien der Bewertung ab:
Erstens. Was ist bei den vorgesehenen Änderungen des Entwurfs rechtlich unstrittig oder wird nur der erforderlichen redaktionellen Ergänzung dienen?
Zweitens. Wo ist ein notwendiger Anpassungs- und Regelungsbedarf durch veränderte Rahmenbedingungen gegeben? Wie wird das ausgestaltet?
Drittens. Gibt es vorgesehene gesetzliche Änderungen, die im Gegensatz zu einer erfolgreich ausgeübten Praxis stehen, diese konterkarieren und damit Widerstände oder Fehlinterpretationen provozieren?
Unter Punkt eins ist sicherlich unstrittig, dass die sogenannte Seveso-III-Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rats in nationales Recht übernommen werden soll. Da der Katastrophenschutz in die Zuständigkeit der Länder fällt, muss eine Regelung in § 48 HBKG erfolgen.
Für Städte und Gemeinden mit einem Störfallbetrieb ist diese Richtlinie von besonderer Bedeutung. Für diese muss die untere Katastrophenschutzbehörde in erweitertem Umfang externe Notfallpläne erstellen.
Sicherlich ist auch im Rahmen der Änderung des HSOG unstrittig, dass die Behörden und die Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, d. h. die Polizei, die Feuerwehr und die Rettungsdienste, auf einen überall voll funktionsfähigen digitalen Funk Zugriff haben müssen. Das erfordert eine klar definierte Zuständigkeitsregelung, wie sie mit der Landeskoordinierungsstelle beim Hessischen Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung vorgesehen wird.
So weit, so gut. Im letzten Jahr hat Herr Staatssekretär Koch auf der Versammlung des Landesfeuerwehrverbandes formuliert, es gebe beim Digitalfunk noch 100 Baustellen. Da ist es sicherlich die Aufgabe, zunächst die Optimierung auf allen Ebenen herbeizuführen, damit man dann auch sinnvoll koordinieren kann.
Unstrittig ist daher, dass die neu eingeräumte Ermächtigung ermöglichen muss, auch gegen den Willen der Eigentümer oder der Nutzungsberechtigten in größeren Objekten, z. B. in den Einkaufszentren, Gebäudefunkanlagen zu installieren.
Dass die Landkreise und die kreisfreien Städte künftig die Kosten der Aufschaltung der Brandmeldeanlagen mit einer zentralen Leitstelle einschließlich einer Brandmeldeempfangszentrale refinanzieren können, ist zu begrüßen. Bei der Modernisierung der Leitstellen geht es nach Ansicht
des Landesfeuerwehrverbandes nur im Schneckentempo voran. Wenn dann auch noch der hessische Sozialminister formuliert, die Leitstellen seien der Spielplatz für die Feuerwehrmänner, muss ich sagen, schießt man weit über das Ziel hinaus und diskreditiert letztendlich die, die in diesem System arbeiten.
Zugleich liefert diese Aussage natürlich erneut Argumente dafür, die Zuständigkeit für die Rettungsdienste im Innenministerium zu verankern. Das Programm der SPD für die Landtagswahl im Herbst sieht dies jedenfalls vor.
Mit § 61 HBKG soll nunmehr die sogenannte Tragehilfe geregelt werden. Der Herr Minister hat schon darauf hingewiesen. Es ist teilweise so, dass das Verständnis der öffentlichen und privaten Arbeitgeber für solche Einsätze nachvollziehbar schwierig ist. Aber das ist eine Aufgabe, die erfüllt werden muss. Teilweise sind sogar die Geräte und die Transportmöglichkeiten technisch neu anzupassen, damit man die entsprechende Statik vorhalten kann.
Zweitens. Wo ist ein Bedarf für notwendige Anpassungen der Regelungen durch veränderte Rahmenbedingungen gegeben? Wie sind diese ausgestaltet? Ich will dabei die Themen Evakuierung und Nachwuchsgewinnung in den Fokus nehmen.
Nach dem Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz des Bundes obliegt die Zuständigkeit für Evakuierungen den Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden. Bisher war das in § 28 HBKG geregelt. Der Standard dieser Aufgabenerfüllung wird jedoch erweitert werden. Das heißt, für die Aufnahme und die Versorgung der evakuierten Bevölkerung sind notwendige Vorbereitungen und Maßnahmen zu treffen.
Die Frage der Konnexität stellt sich nach meiner Einschätzung hierbei nicht. Uns, die Mitglieder der SPD-Fraktion, interessiert in diesem Zusammenhang die Stellungnahme der Kommunalen Spitzenverbände. Darauf sind wir gespannt.
§ 10 Abs. 1 Satz 4 HBKG wird noch einmal verstärkt betonen, dass die Gemeinden im Rahmen ihrer Unterstützung und Förderung für die Erhaltung und Gewinnung ausreichenden Personals bei den freiwilligen Feuerwehren zu sorgen haben. Das ist allgemein formuliert, aber doch mit einer klaren Erwartungshaltung versehen.
Die Personalfrage ist die Herausforderung für alle freiwilligen Feuerwehren. Patentrezepte gibt es dafür sicherlich nicht. Über die Vor- und Nachteile der Arbeit in den Feuerwehren reden gerade junge Aktive sehr offen.
Ein junger Feuerwehrmann hat mir in seiner wöchentlichen Übungsstunde gesagt: Ich bin gerne Feuerwehrmann, aber ich bin auch gleichzeitig Schiedsrichter für den Hessischen Fußball-Verband. Wenn ich mich entscheiden müsste, würde ich mich für die Tätigkeit als Schiedsrichter entscheiden. – Ich habe ihn dann gefragt: Warum? – Er sagte: Ich bekomme eine kleine Aufwandsentschädigung. Zudem habe ich, wie übrigens alle Schiedsrichter in Hessen, die gleichen Vorteile mit einem günstigen Leasingangebot für ein Fahrzeug. Zusätzlich komme ich in die Fußballstadien der Bundesliga hinein.
Ich will hier nicht einer Bezahlung das Wort reden. Vielmehr will ich den Fokus auf etwas anderes richten. Es wäre sicherlich nicht richtig, wenn aufgrund dieser Änderung des Gesetzes ein Wettbewerb entstehen würde, welche
Kommune die günstigsten Bedingungen für die ehrenamtlich Tätigen bei den freiwilligen Feuerwehren liefern kann.
Ich bin der Überzeugung, dass das landesweit möglichst gleich sein muss, damit auch diejenigen, die in Gemeinden wohnen, die nicht so finanzstark sind, die gleichen Vorteile in dem Bereich nutzen können. Ansonsten hielte ich eine solche Regelung, eine solche Spreizung letztendlich auch für verantwortlich dafür, dass das System der freiwilligen Feuerwehren über kurz oder lang infrage gestellt wird. Ich bin der Meinung, auch hier gibt es eine Koordinierungsaufgabe für den Landesfeuerwehrverband, sodass man landesweit möglichst in eine Richtung vorgehen kann und es nicht zu gravierende Unterschiede in dem Bereich gibt.
Unabhängig davon wird eine intensivere Unterstützung der ehrenamtlichen durch hauptamtliche Kräfte vonnöten sein. Die Regelung, dass neben den Sonderstatusstädten auch Städte mit eigenem Bauaufsichtsamt ihre Stadtbrandinspektorin oder ihren Stadtbrandinspektor bestimmen und hauptamtlich bestellen können, ist sicherlich hilfreich. Ob allerdings lediglich die Anhörung der Ehrenamtlichen dazu ausreicht, eine solche Entscheidung zu legitimieren, stelle ich infrage.
Die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Haupt- und Ehrenamtlichen beruht auf der Anerkennung der fachlichen Kompetenz und der dazu erforderlichen sozialen Kompetenz. Statt des schwachen Instruments der Anhörung sollte daher eine echte Beteiligung in Form eines positiven Votums eingeräumt werden.
Zu Punkt drei der Bewertung gehört sicherlich die Änderung zur Feststellung des Katastrophenfalls. Hier bleibt nur zu fragen: Gab es eine relevante Anzahl von fragwürdigen Feststellungen zum Katastrophenschutzfall, ja oder nein? – Sicherlich ist allen ein Fall bekannt, nämlich als der Landrat des Main-Taunus-Kreises im Rahmen der Flüchtlingskrise hier den Katastrophenfall ausgerufen hatte. Ich glaube, nur ein Fall einer Fehlleistung sollte nicht dazu dienen, dass wir jetzt eine bewährte Praxis praktisch mehr oder weniger über Bord werfen.
Mein letzter Satz. Das ist nicht nur ein Thema zwischen der Regierung und der Opposition, sondern hier haben viele Hilfsorganisationen argumentiert und auch formuliert, dass diese Regelung nicht auf ihre Zustimmung trifft. Das trifft auch auf uns als SPD-Fraktion zu. Ich freue mich auf eine Beratung in den Ausschüssen. Ich hoffe auch sehr,
dass die Anhörung in dem einen oder anderen Punkt noch erhellende Argumente liefern kann. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Ich frage die Landesregierung:
Welche Gründe haben dazu geführt, dass die erneute Ausschreibung für die Tank- und Rastanlage Herleshausen zurückgezogen wurde?
Herr Staatsminister, wie viele Personen bearbeiten denn solche Ausschreibungsverfahren?
Diese Tank- und Rastanlage wird ja nicht nur gut angenommen, sondern sie wird mehr oder weniger von LkwFahrern platt gefahren. Deswegen frage ich nach.
Es ist immer wieder von „im Rahmen unserer personellen Möglichkeiten“ die Rede. Ich glaube, aufgrund des umfangreichen Vorlaufs, den wir in diesem Bereich schon hatten, ist es dringend geboten, dass seitens Ihres Hauses Druck gemacht wird, damit das schnell bearbeitet wird.
Ich frage die Landesregierung:
Warum wird Bentonit – Erdmaterial, das beim Verlegen von Erdkabeln anfällt – in Hessen als Sondermüll eingestuft, während dies in anderen Bundesländern als unbelastet und sogar als Düngemittel betrachtet wird?
Frau Staatsministerin, vielen Dank für die Antwort. – Können Sie mir beantworten, um wie viel es sich pro Kilometer Breitbandausbau verteuert, wenn letztendlich die Einstufung „belasteter Abfall“ dokumentiert wird? Wenn man das in dieser Form vornimmt, bedeutet das letztendlich, dass diese zusätzlichen Kosten auf die späteren Nutzer und Gebührenzahler umgelegt werden müssen.
Frau Ministerin, können Sie beantworten, wie viele Untersuchungen beim bisherigen Ausbau des Breitbandnetzes in Nordhessen erfolgt sind und zu welchen Einstufungen es dort gekommen ist?
Ich frage die Landesregierung:
Wie viele kommunale Arbeitsgemeinschaften bzw. Zweckverbände haben weniger als 31 Vertreter und dürfen nach
der Änderung des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit, KGG (gilt ab 1. Januar 2016), innerhalb der Vertreterversammlung keine Fraktionen bilden?
Wurde im Gesetzgebungsverfahren im Rahmen der Anhörung an die kommunalen Gebietskörperschaften die Frage gerichtet, wie viele von ihnen letztlich betroffen sind? Ich weiß aufgrund eigener Zuständigkeit, dass das z. B. für den Abfallzweckverband des Werra-Meißner-Kreises ebenfalls zutrifft.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut, dass der Präsident festgestellt hat, dass die heiße Luft schon vorher da gewesen sei und dass wir, würde das geändert, heute vernünftig arbeiten könnten.
Die Überschrift der Aktuellen Stunde lautet: „Hessen investiert Rekordsumme in die Feuerwehren – Hessen verlässlich sicherer“. Das kann ich unterschreiben.
Angesichts der gestrigen Debatte zum Thema Respekt hätte in der Überschrift dieser Aktuellen Stunde aber auch ein Hinweis auf die herausragenden Leistungen der Feuerwehrkameradinnen und -kameraden erfolgen müssen;
denn die Investitionen allein könnten nichts bewegen, wenn es nicht über 76.000 haupt- und ehrenamtliche Feuerwehrangehörige geben würde, die mit ihrem Engagement an 365 Tagen des Jahres die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sowie deren Eigentum schützen.
Dieses System der Ehrenamtlichkeit in den Feuerwehren ist, neben der Struktur in Österreich, weltweit einmalig und bietet nicht nur Gewähr für die Sicherheit, sondern entlastet zudem die Kommunen sowie die Bürgerinnen und Bürger finanziell. Mein Respekt und der der SPD-Landtagsfraktion gelten daher allen Aktiven der freiwilligen Feuerwehren, aber insbesondere auch denen, die sich in der Nachwuchsarbeit in den Kinder- und Jugendfeuerwehren als Betreuerinnen und Betreuer einer schwierigen Aufgabe stellen.
Grundlage der Förderungen für Fahrzeuge, Feuerwehrgerätehäuser und Geräte ist die Feuerschutzsteuer, die dem Land Hessen zufließt und für die Unterstützung der Feuerwehren zweckgebunden zu verwenden ist. Das ist eine klare gesetzliche Vorgabe. Die Rekordsummen, wie in der Überschrift des Antrags formuliert, werden daher im Wesentlichen von dieser Feuerschutzsteuer getragen. So lagen die Einnahmen im Jahr 2012 bei 31,34 Millionen €, 2013 bei 29,84 Millionen €, 2014 bei 31,56 Millionen €, 2015 bei 32,47 Millionen € und im Jahre 2016 bei über 34 Millionen €. Angesichts dieser Zahlen fällt es meiner Meinung nach auch nicht sonderlich schwer, eine 30-Millionen-€Garantie zu geben. Aber das muss die Regierungskoalition selbst entscheiden.
Im Bereich des Katastrophenschutzes ist das Land Hessen mit Fahrzeugen durch das Land Hessen gut aufgestellt. Allerdings muss der Bund endlich Zusagen einhalten, die er den Ländern in Bezug auf die Ausstattung mit Katastrophenschutzfahrzeugen gegeben hat. Seit Jahren ignoriert
der Innenminister in Berlin die Notwendigkeit der erhöhten Haushaltsmittel für diesen Bereich.
Aber abgesehen von den Investitionen sind die Faktoren Personal und Mitarbeit in den Feuerwehren zunehmend ein Problem. Überschriften in der Presse wie: „Ein Wehrführer muss her“, „Nachwuchsarbeit dringend erforderlich“ und „Frauen mildern Abwärtstrend“, sind ein Beleg dafür, dass die Investitionen in die Nachwuchsgewinnung massiv verstärkt werden müssen. Die Initiative des Landesfeuerwehrverbandes gemeinsam mit der Regierung, wie sie in der Werbekampagane deutlich wird, ist sicherlich ein guter Ansatz, ebenso wie die verstärkten Initiativen, mehr Frauen und Migranten für das Thema Feuerwehren zu interessieren. Gelingt es uns nicht, die verstärkt auftretenden Personalprobleme zu lösen, wird es zwangsläufig eine gravierende Veränderung in der Struktur des Brand- und Katastrophenschutzes mit weitreichenden finanziellen Auswirkungen, vor allem für die Kommunen, geben. Neben der Nachwuchsgewinnung ist daher auch eine stärkere Anerkennungskultur vonnöten. Es lohnt sich, in diesem Bereich neue Überlegungen anzustellen. Die Unterstützung der Feuerwehrstiftung ist auch ein Ausdruck der Anerkennung und Wertschätzung. Ich fände es daher gut, wenn es eine parteiübergreifende Initiative aus diesem Landtag gäbe, die Kommunen in Hessen, es sind ja insgesamt 426 Städte und Gemeinden und 21 Landkreise, davon zu überzeugen, sich mit einem Beitrag, und zwar mit einem einmaligen Beitrag, zu beteiligen.
Einen entsprechenden Vorschlag werde ich den Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen unterbreiten. Unterstützung brauchen die Feuerwehren auch in anderen Fragestellungen. Die Themen Rettungsgasse, Blaulicht für Führungskräfte und Heckwarnleuchten wurden sowohl von der SPD als auch der FDP aufgegriffen, um im Interesse der Feuerwehren zu einer Lösung zu kommen, oder wurden im Bereich der Heckwarnleuchten zu einer Teillösung gebracht.
Ohne die Initiativen und das Drängen der Opposition wären wir hier sicherlich nicht vorangekommen. Es gibt natürlich noch einige Fragestellungen im Bereich der Tragehilfen für Rettungsdienste, Ölspurbeseitigungen usw.; ich will nur betonen, die Palette der Themen ist sicherlich noch groß, die dazu dienen, dass wir das System noch weiter verbessern.
Zum Schluss möchte ich einfach nur sagen: Wenn wir den Antrag abzustimmen haben – jetzt lassen wir den Weihrauch für die Landesregierung etwas weg –, kann man die Fakten, die da sind, inhaltlich nur unterstützen.
Weihrauch brauchen Sie nicht, okay. Gut, dann soll die Landesregierung das ablehnen.
Aus diesem Grunde kann ich einfach sagen, dass wir dies auch im Kontext unserer bisherigen Entscheidungen im Bereich der Feuerwehren ziemlich im Konsens entschieden haben. Wir stimmen dem Antrag zu. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Ich frage die Landesregierung:
Wie ist der aktuelle Stand der Bauplanung bzw. der Bauausführung des Neubaus des Jugendfeuerwehrausbildungszentrums in Marburg-Cappel?
Aus den Reihen des Landesfeuerwehrverbands hat mich eine Information erreicht, der zufolge sogenannte Übergangslösungen im Gespräch seien. Ist dies der Fall? Sie hatten eben selbst formuliert, der Bau würde sich aufgrund der Vergabesituation verzögern.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich noch einmal kurz auf die Rede des Herrn Irmer eingehen. Sie sind Lehrer. Ich würde sagen: Bei der Aufgabe wurde das Thema verfehlt. Erst zum Schluss kamen Sie auf das Thema zu sprechen.
Eines haben Sie sicherlich richtig gesagt. Dem kann ich mich voll anschließen. Dabei geht es um den Dank und die Anerkennung für alle Aktiven in den hessischen Feuerwehren. Es geht um alle, die dieses System letztendlich aufrechterhalten.
Jetzt komme ich einmal zum Kern der Sache. Alle staatlichen Maßnahmen für die hessischen Feuerwehren und Rettungskräfte, unabhängig davon, ob das durch Gesetze, Verordnungen oder Erlasse geschieht, müssen sich einem wichtigen Kriterium stellen und dieses auch erfüllen: Dient diese Regelung der zusätzlichen Sicherheit derer, die anderen helfen und allein dadurch schon höheren Gefahren ausgesetzt sind, oder werden die Einsatzkräfte dadurch sogar zusätzlich gefährdet? Diese Frage muss man beantworten.
Vor diesem Hintergrund ist auch die Debatte um den technischen Begriff der Heckwarnanlagen mit verkehrslenkenden Funktionen zu bewerten. Wie schon erwähnt, wurde der bisherigen hessischen Ausnahmeregelung zur vollumfänglichen Nutzung, also auch der verkehrslenkenden Funktionen, aus dem Jahr 2009 die rechtliche Grundlage entzogen. Grund dafür war die Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung durch den Bund im Jahr 2013, die zwar die technischen Details der Heckwarnanlagen harmonisierte, jedoch die Nutzung der verkehrslenkenden Funktionen untersagte.
Aber auch gerade diese Zusatzfunktionen erhöhen nicht nur die Sicherheit der Einsatzkräfte, sondern sie geben auch den Autofahrern wichtige Hinweise, wie die Verkehrsführung erfolgt, wenn es zu einem Unfall gekommen ist. Als Vielfahrer auf den Autobahnen kann ich nachdrücklich unterstreichen, welche positiven Auswirkungen das hat.
Wenn dem aber so ist – ich habe eben formuliert, dass im Jahr 2013 die Änderung war –, hätten das Wirtschafts- und
Verkehrsministerium sowie das Innenministerium spätestens im Jahr 2014 Vorschläge erarbeiten müssen, um eine rechtssichere Regelung zu schaffen, die die Nutzung der verkehrslenkenden Maßnahmen erlauben würde. Stattdessen haben die Zuständigkeitsjuristen – mir sind eigentlich die Lösungsjuristen lieber – des Wirtschaftsministeriums den freundlichen Hinweis gegeben, dass die Nutzung der verkehrslenkenden Funktion nicht mehr erlaubt sei. Freundlicherweise werde der Rückbau aber nicht gefordert.
Das hat bei den Feuerwehren natürlich „helle“ Freude ausgelöst. Das kann man sich sicherlich vorstellen.
Genau das ist das Problem: Es gibt im Wirtschafts- und Verkehrsministerium mangelndes Verständnis und fehlende Akzeptanz für die Anliegen der Feuerwehren. Das wurde schon bei den Themen Rettungsgasse und Nutzung des Blaulichts für Führungskräfte mehr als deutlich. Ich kann nur im Interesse der Ehrenamtlichen und der Hauptamtlichen in den Feuerwehren eine helfende und unterstützende Grundeinstellung dieses Ministeriums anmahnen.
Denn erst durch den Antrag der FDP-Fraktion wurde Druck in der Öffentlichkeit aufgebaut, der jetzt zu dem Erlass auf der Grundlage des § 6 Abs. 1 Hessisches Brandund Katastrophenschutzgesetz geführt hat. Ich hoffe sehr, dass die Bedenken, die Herr Kollege Greilich eben hinsichtlich der Gültigkeit formuliert hat, noch ausgeräumt werden können.
Aber ich kann prinzipiell feststellen, dass da das Motto gilt: Geht doch. Warum nicht gleich so? – Heckwarnanlagen mit verkehrslenkenden Funktionen erhöhen die Sicherheit der Einsatzkräfte. Diese retten Leben. Wir sollten alles tun, damit wir das ihrige auch schützen. Wir freuen uns deshalb darüber, dass es jetzt wieder in vollem Umfang möglich ist, diese technische Einrichtung zu nutzen. Die Kritik an den zeitlichen Abläufen erhalten wir jedoch aufrecht.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Ich frage die Landesregierung:
Wann ist mit dem Baubeginn der dritten Fuldabrücke in Rotenburg zu rechnen?
Hat denn das Versprechen des Ministerpräsidenten vom 27. Mai 2012 zur dritten Fuldabrücke – „Ja, wir machen das“ – keinerlei Auswirkungen auf einen schnelleren Baubeginn?
Meine Zusatzfrage leitet jetzt über zur Frage 730. Wie – –
Nein, noch zu Frage 729.
Bei der Bedarfsplanung für die dritte Fuldabrücke hat damals die Konversion eine Rolle gespielt. Ist in die erneuten Überlegungen auch die Absicht der Stadt Rotenburg eingeflossen, ein City-Outlet-Center einzurichten? Für dieses City-Outlet-Center werden gemäß der aktuellen Diskussion über 1.000 Parkplätze benötigt. Der Weg könnte durchaus über die dritte Fuldabrücke geführt werden. Das war ja immer ein Argument: Wir müssen erst einmal nachweisen, wie viel Verkehr sich dadurch letztendlich ergeben sollte.
Ich frage die Landesregierung:
Wie ist der aktuelle Planungsstand der dritten Fuldabrücke in Rotenburg, die Ministerpräsident Volker Bouffier öffentlich zugesagt hat?
Wird bei den Parametern – Sie haben eben schon die verkehrliche Wirkung genannt – auch die neue Absicht der Stadt Rotenburg, die ich schon erwähnt habe, möglicherweise ein Outlet-Center in der Stadt zu installieren, Berücksichtigung finden? Denn das Gewerbegebiet allein in Ergänzung durch die Alheimer Kaserne wird sicherlich nicht ausreichen, um eine besondere verkehrliche Wirkung nachzuweisen.
Befindet sich das Ministerium in einem intensiven Meinungsaustausch mit der Stadt Rotenburg?
Ich frage die Landesregierung:
Welche Gründe haben sie bewogen, die Einrichtung eines angekündigten Standortes des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Rotenburg, mit ca. 30 Dienstposten, nicht weiterzuverfolgen?
Herr Minister, ich habe auf dieses Schreiben des stellvertretenden Leiters des BAMF, Herrn Dr. Thiel, rekurriert. Sie haben jetzt korrigiert, dass eine solche Bemühung des Landes Hessen in dieser Richtung nicht erfolgt ist. Das ist also eine Falschaussage in diesem Brief.
Meine Frage geht nochmals dahin: Wann wurde die Stadt Rotenburg von der Landesregierung oder dem BAMF über diese geänderte Struktur informiert?
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die SPD-Fraktion legt Ihnen heute in der ersten Lesung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes vor.
Ziel der gesetzlichen Ergänzung des HBKG ist es, denen mehr Sicherheit am Arbeitsplatz zu geben, die sich an 365 Tagen im Jahr – ob an Sonn- und Feiertagen, ob Tag oder Nacht – für die Sicherheit der Bevölkerung einsetzen und dabei oft Leib und Leben riskieren.
Leider kommen auch Feuerwehrkameradinnen oder Feuerwehrkameraden bei Einsätzen ums Leben, wie jüngst ein Feuerwehrmann aus Schwäbisch Gmünd bei den großen Unwettern. Diese Risiken nehmen über 72.000 Feuerwehrleute in über 2.600 freiwilligen Feuerwehren in Hessen bewusst in Kauf und setzen sich dennoch immer wieder bei solchen Gefahren ein. Unsere Bevölkerung in Hessen kann auf eines vertrauen: Wählen die Bürger 112, wird ihnen geholfen – kompetent, effektiv und schnell.
Die freiwilligen Feuerwehren sind daher ein unverzichtbarer Bestandteil der Sicherheitsarchitektur in Hessen. Wir wollen es aber nicht nur bei berechtigter Anerkennung und Würdigung belassen, sondern sehr konkret und zielgerichtet die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die aktiven
Männer und Frauen in den Einsatzabteilungen in ihrer arbeitsrechtlichen Stellung stärken.
Daher soll § 11 des HBKG um die Abs. 13, 14 und 15 wie vorgesehen ergänzt werden.
Ich freue mich, auf der Tribüne zu sehen: Herrn Brumm, Vorsitzender der ver.di-Fachgruppe Feuerwehr, und Herrn Janneck, Landesgruppenvorsitzender der Deutschen Feuerwehr-Gewerkschaft. Schön, dass Sie an der Debatte Interesse zeigen.
Abs. 13 besagt, dass niemand am Engagement in den freiwilligen Feuerwehren gehindert werden darf und dass ihm keine Nachteile entstehen dürfen. Abs. 14 beschäftigt sich mit dem Kündigungsschutz, der künftig nur noch aus wichtigem Grund aufgehoben werden kann. In Abs. 15 wird eine Regelung getroffen, die entsprechenden Feuerwehrkameradinnen und -kameraden am bisherigen Arbeitsplatz zu belassen; niedrigere Eingruppierungen sind ebenfalls nicht zulässig.
Diesen besonderen arbeitsrechtlichen Schutz sollen die Aktiven der Einsatzabteilungen erhalten. Eine solche Schutzklausel gibt es auch für alle ehrenamtlichen kommunalen Mandatsträger, vom Ortsbeirat bis zum Kreistagsabgeordneten. An dieser gesetzlichen Regelung, die in § 35a der Hessischen Gemeindeordnung normiert ist, hat sich unser SPD-Gesetzentwurf orientiert. Das ehrenamtliche Engagement in den freiwilligen Feuerwehren halten wir für ebenso schutzwürdig wie das politische Engagement für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung in den dazugehörenden Gremien.
Beide sind tragende Säulen unseres Gemeinwesens, wobei man immer wieder eines betonen und herausstellen muss: Die Sicherung des Brand- und Katastrophenschutzes ist Pflichtaufgabe der Kommunen in Hessen, und sie ist ohne das hervorragende Engagement der Ehrenamtlichen in den freiwilligen Feuerwehren weder flächendeckend noch in der vom Bürger gewohnten Qualität zu leisten, von den Kosten einmal ganz abgesehen.
Momentan sind viele Jahreshauptversammlungen, und es gibt entsprechende Presseberichte darüber. Es laufen immer wieder diese Meldungen auf: Beim Personal wird es eng, wir werben um Mitglieder. – Mitgliederwerbung muss im Vordergrund stehen. Das Land Hessen hat darauf auch mit einer entsprechenden Kampagne reagiert.
Die gesetzliche Änderung hält die SPD-Fraktion für geeignet, einerseits einen Beitrag zur Stabilisierung der Personalstärken zu leisten und andererseits einen Anreiz zu bieten, sich bei den freiwilligen Feuerwehren aktiv zu engagieren. Das sollen Feuerwehrmänner und Feuerwehrfrauen tun können, weil sie diesen besonderen arbeitsrechtlichen Schutz erhalten.
Unter der Hand werden manchmal Debatten geführt, es werden Vorhaltungen gemacht: Bei wem verdienst du eigentlich dein Geld, in der Firma oder in der Feuerwehr? – Das würde damit sicherlich zurückgedrängt werden. Aber es gibt solche Debatten.
Selbstverständlich gibt es aber auch Arbeitgeber und Firmen, die sich in der Unterstützung der Aktiven und der Feuerwehren vorbildlich verhalten. Diese werden zu Recht
öffentlich als Partner der Feuerwehren ausgezeichnet. Aber wenn sie ausgezeichnet werden, kann man davon ausgehen: Das ist nicht die Regel, sondern eher die Ausnahme.
Die Kritik des VhU-Geschäftsführers, Herrn Fasbender,
zielt wohl eher auf den Kündigungsschutz. Eine solche Rhetorik des Geschäftsführers eines Unternehmerverbandes kann ich sicherlich noch nachvollziehen. Aber diese Kritik könnte sich auch als klassisches Eigentor erweisen, wenn die Aufgaben im Brand- und Katastrophenschutz mangels Personals bei den Freiwilligen künftig hauptberuflich ausgeführt werden sollten.
Denn dann wird es sehr teuer, und wenn es teuer wird, dann wird es auch teuer für Firmen und Unternehmen.
Die Überschrift der Pressemitteilung – Herr Präsident, wenn Sie gestatten – lautet, es wäre ein „vergiftetes Geschenk“. – Ich will mich nur an dem Begriff Geschenk orientieren. Wenn wir eine solche Regelung heute oder in den anschließenden Debatten treffen, dann geht es nicht um ein Geschenk. Es geht darum, dass Leistung durch Gegenleistung honoriert wird.
Die Gefahr eines Einstellungshindernisses für die Arbeitnehmer schätzen wir eher gering ein. Entscheidend werden bei einer Einstellung überwiegend die fachliche Kompetenz und auch die soziale Kompetenz sein. Daher haben Feuerwehrleute eher einen Vorteil als einen Nachteil. Ganz ausschließen wird das aber sicherlich keiner.
Aber wer wird als Autofahrer den Sicherheitsgurt nicht anlegen, nur weil es in wenigen Einzelfällen nachteilig sein könnte? Ich kann es vielleicht so zusammenfassen: Wir wollen, dass die vorgetragenen Änderungen zur Normalität und Selbstverständlichkeit werden. Ja, lieber Feuerwehrmann, liebe Feuerwehrfrau, du bist in der Einsatzabteilung deiner freiwilligen Feuerwehr aktiv, du setzt dich ehrenamtlich für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger ein, und wir geben dir im Gegenzug gesetzlich verbrieft die erforderliche Absicherung im Arbeitsverhältnis – nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Liefern wir in den weiteren Beratungen im Innenausschuss den Beweis dafür, dass der Hessische Landtag nicht nur Anerkennung und Würdigung ausspricht, sondern auch konkrete gesetzliche Regelungen trifft, die den Aktiven in den Einsatzabteilungen der freiwilligen Feuerwehr eine zusätzliche Sicherheit gewähren. Ich glaube, das sind wir ihnen schuldig. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Staatsminister, sind die Einstellungskriterien abgesenkt worden, um auch künftig eine entsprechende Bewerberzahl erreichen zu können?
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In Hessen sorgen 73.600 Aktive in den 2.600 freiwilligen Feuerwehren für die Sicherheit der Bevölkerung und gewähren schnelle und professionelle Hilfe in vielen Notlagen, die die Bürger treffen oder die im Katastrophenfall zu bewältigen sind.
Daher möchte ich zu Beginn im Namen der SPD-Fraktion, aber auch sehr persönlich für dieses herausragende ehrenamtliche Engagement Danke sagen.
Wir können diesen Dank und diesen Respekt aber auch dadurch zum Ausdruck bringen, indem wir seitens der Politik Überlegungen anstellen, wie die Rahmenbedingungen für die Aktiven und die Feuerwehren verbessert und weiterentwickelt werden können. Die SPD-Fraktion hat durch ihre Initiativen zum Thema Rettungsgasse und Sondersignal für Führungskräfte wichtige Themen aufgegriffen und in die parlamentarische Debatte gebracht. CDU und GRÜNE haben zwar in ihrer kleinkarierten Art unsere Anträge hier abgelehnt
das war aber so –, aber nach einer gewissen Schamfrist hat die Landesregierung dann diese Vorschläge der SPD umgesetzt.
Mit der viel beschworenen Gemeinsamkeit des Landtags beim Thema Feuerwehren – damit komme ich nochmals auf Ihre Äußerungen eben zurück – ist das Abstimmungsverhalten von CDU und GRÜNE jedenfalls nicht in Einklang zu bringen.
Aber wenigstens hat es praktische Verbesserungen für die Feuerwehren gebracht.
Gegenstand der Aktuellen Stunde heute ist die neue Sonderregelung, die älteren Aktiven in den freiwilligen Feuerwehren die Option eröffnet, über das 65. Lebensjahr hinaus in bestimmten Bereichen weiter engagiert mitarbeiten zu dürfen. Diese Regelung ist erforderlich, weil eigentlich § 10 Abs. 2 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes vorschreibt, dass spätestens mit 65 die aktive Tätigkeit endet. Darauf wurde bereits verwiesen.
Dabei muss man wissen, dass der Dienst zwischen 60 und 65 Jahren nur mit vorheriger ärztlicher Untersuchung und mit Genehmigung der Kommune möglich ist. Das ist auch erforderlich und richtig, weil es darum geht, den Anforderungen in einer Einsatzabteilung gerecht zu werden.
Dieses Anforderungsprofil ist jedoch bei dieser Sonderregelung nicht erforderlich, weil es nicht um eine weitere Mitarbeit in der Einsatzabteilung geht, sondern darum, dass die großen Erfahrungen und umfangreichen Kenntnisse der Seniorinnen und Senioren der örtlichen Wehr weiterhin in vielen Bereichen zur Unterstützung zugutekommen können. Die Themenbereiche sind vielfältiger Art: Brandschutzerziehung in Kitas und Schulen, Unterstützung bei der Ausbildung, Hilfe bei der Vorbereitung von Übungen oder Gerätewarttätigkeiten – um nur einige zu nennen; der Innenminister hat schon die gesamte Liste aufgezählt.
Die freiwilligen Feuerwehren können so durch die Seniorinnen und Senioren spürbar entlastet werden und sind zudem bei dieser Tätigkeit durch die Unfallkasse in größerem Maße abgesichert, als das bisher in der Alters- und Ehrenabteilung der Fall ist. – Im Übrigen ist Träger der Unfallkasse nicht nur das Land, sondern auch die Kommunen in Hessen, die damit natürlich auch einen Vorteil haben.
Bei der Vorstellung dieser Sonderregelung durch Staatssekretär Koch wurde – wie auch in der Pressemitteilung der Landesregierung vom 12.04. – zu Recht exemplarisch auf das Engagement von Peter Hilfinger verwiesen. Wie viele Ältere war und ist er aktiv in der freiwilligen Feuerwehr – früher als Wehrführer, heute aktiv in der Brandschutzerziehung, im Kindergarten und in anderen Bereichen.
Im „Wiesbadener Kurier“ vom 19. April konnte ich lesen, dass Herr Hilfinger 71 Jahre alt ist. Die jetzt vorgestellte Sonderregelung gilt jedoch nur bis zum 70. Lebensjahr. Herr Hilfinger hat also nichts von dieser neuen Regelung, was ich sehr bedauere.
So ganz stimmt also die Überschrift der Aktuellen Stunde – sinngemäß: Engagement ist keine Frage des Alters – dann doch nicht. Vielleicht sollte die Landesregierung die Festlegung auf 70 Jahre noch einmal überdenken,
zumal für die Ausübung einer weiteren Tätigkeit die Zustimmung der Kommune und der Leitung der Feuerwehr erforderlich ist. Ich bin außerdem davon überzeugt, dass gerade die Seniorinnen und Senioren, die mit Herzblut so viel bei der Sache sind, ihre Leistungsfähigkeit selbst einschätzen können und verantwortlich handeln würden.
Die vorgeschlagene Regelung macht aus der Sicht der SPD-Fraktion Sinn und ist richtig, weil sie für alle Beteiligten Vorteile bringt. Gäbe es einen Antrag, würden wir Sozialdemokraten ihm zustimmen. Im Wettbewerb der Initiativen stünde es damit 2 : 1 für die SPD-Fraktion – Rettungsgasse, Sondersignale und jetzt die Initiative der CDUFraktion.
So werte ich das aber nicht. Nach meiner Auffassung steht es jetzt 3 : 0 für die freiwilligen Feuerwehren.
Denn alle Regelungen unterstützen die Arbeit der Feuerwehren und verbessern sie wesentlich. Darum geht es vorrangig. Für die SPD-Fraktion ist dies auch künftig der Maßstab des Handelns.
Herr Staatsminister, Sie haben eben mehrmals versucht, mich in eine Ecke zu stellen, in die ich nicht gehöre. Ich verwahre mich dagegen. Die Konsequenz meiner Pressemitteilung war folgende: Am 24. Juni haben wir im Landtag debattiert, und Sie haben hier formuliert und als große Geste in Richtung Kommunen gesagt: Wir werden Ihnen keine Flüchtlinge mehr senden, deren Anerkennungschance relativ gering ist. Das sind schwerpunktmäßig diejenigen, die aus den Westbalkanländern kommen.
Das habe ich in meiner Pressemitteilung interpretiert. Das ist ja wohl logisch; es sei denn, Sie könnten nicht logisch folgen.
Wir werden es ja auch sehen, es wird sich in der nächsten Zeit nachprüfen lassen, welche Flüchtlinge aus welchen Ländern dorthin kommen. Nicht mehr und nicht weniger habe ich formuliert.
Wenn das von Ihnen schon kritisiert wird, dann kann ich das nicht nachvollziehen. Wenn es darum geht, wie Sie hier formuliert haben, rechtzeitig die Gemeinden und Bürger zu informieren, dann kann ich nur sagen: Ab 01.08. wird die Alheimer-Kaserne für Flüchtlinge genutzt, am 16.07. gab es dazu eine Informationsveranstaltung.
Lassen Sie mich bitte ausreden. – Ich habe in allen Sitzungen des Unterausschusses für Heimatvertriebene, Aussiedler, Flüchtlinge und Wiedergutmachung – da sitzt der Staatssekretär – immer wieder nachgefragt, ob die Alheimer-Kaserne genutzt werden wird oder nicht. Zum Schluss, nachdem ich immer penetranter nachgefragt habe, wurde gesagt: Ja, es ist im Bereich des Möglichen und auch sehr wahrscheinlich.
Diese Informationspolitik mir gegenüber als Abgeordnetem halte ich auch nicht für in Ordnung. Es ist nun einmal so, man muss das dann so hinnehmen, wie es ist. Eines lasse ich aber nicht zu: dass ich mich von Ihnen in eine rechte Ecke stellen lasse. Das ist nicht in Ordnung. Deswegen möchte ich, dass Sie das hier im Parlament von mir zu hören bekommen. – Vielen Dank.
Ich frage die Landesregierung:
Wie viele Anträge auf Besitzeinweisungen liegen beim Regierungspräsidium in Kassel für die Verkehrskosteneinheiten 40.1 und 40.2 der A 44 vor?
Herr Minister, kann es wegen der Besitzeinweisungen zu Bauverzögerungen im Bereich dieser Verkehrskosteneinheiten kommen, und, wenn ja, lassen sich diese qualifizieren?
Wenn das Verfahren in diesem Bereich der 40.1 und 40.2 so erfolgreich war, stellt sich mir die Frage, warum im Bereich der Verkehrskosteneinheit 50 wieder auf ein Flurbereinigungsverfahren zurückgegriffen wird, während es bei 40.1 und 40.2 nicht angewandt wurde.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Festakt zum 50-jährigen Jubiläum der hessischen Jugendfeuerwehren, der im Fürstensaal des Marburger Schlosses am 15. November 2014 stattfand, war eine ebenso gelungene Veranstaltung, wie es die Geschichte der Jugendfeuerwehren in Hessen seit ihrer Gründung in dem Jahr 1964 ist.
Zu diesem Jubiläum gratulieren die Mitglieder der SPDFraktion den hessischen Jugendfeuerwehren mit dem Landesjugendfeuerwehrwart. Ich freue mich sehr herzlich, dass Stefan Cornel heute hier ist.
Unsere Glückwünsche verbinden wir mit Dank und Anerkennung für die fast 7.000 ehrenamtlichen Betreuer und Betreuerinnen, die in 2.150 Jugendfeuerwehren mit rund 27.000 Kindern und Jugendlichen erfolgreiche Jugendarbeit leisten und in jungen Menschen Interesse für das Feuerwehrwesen und die Arbeit der freiwilligen Feuerwehren wecken. Natürlich war und ist die Nachwuchsgewinnung für die Aktiven der Einsatzabteilung ein Motiv für die Gründung der Jugendfeuerwehren in Hessen gewesen. Das ergibt sich zwangsläufig und ist bei allen Jugendorganisationen im Blickfeld. Dass wir nach wie vor eine relativ konstante Zahl von 72.500 Männern und Frauen in den Einsatzabteilungen haben, ist der erfolgreichen Arbeit der Jugendfeuerwehren in Hessen maßgeblich zu verdanken.
Das kann nicht hoch genug bewertet werden. Denn ohne das Engagement der ehrenamtlichen Feuerwehrmänner und -frauen wäre ein flächendeckender Brand- und Katastrophenschutz, wie er im Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz normiert ist, nicht zu leisten.
Angesichts des Überangebots an Möglichkeiten der Freizeitgestaltung werden an die Betreuer und Betreuerinnen besondere pädagogische Anforderungen gestellt. Sie müssen bereit sein, sich durch Weiterbildung und den Besuch von Seminaren den veränderten Herausforderungen zu stellen. Nur mit kompetenter Jugendarbeit wird es gelingen, mehr junge Mädchen und Migranten als neue Zielgruppe anzusprechen und ihnen den Zugang zu den Jugendfeuerwehren zu öffnen. Diesen Betreuerinnen und Betreuern danken wir sehr herzlich für ihre hervorragende Arbeit.
Daher können wir heute ruhigen Gewissens den Eltern und Erziehungsberechtigten zurufen: Sie können ihre Kinder und Jugendlichen mit ruhigen Gewissen den Jugendfeuerwehren in Hessen anvertrauen. Qualifiziertes und geschultes Personal beschäftigt sich mit den Kindern und Jugendlichen.
Die Jugendlichen profitieren aber auch davon. Soziale Kompetenz wird erworben, technisches Interesse wird geweckt, und Teamfähigkeit wird gelernt. Kaum ein Stellenangebot oder eine Berufsbeschreibung verzichtet heute auf den Hinweis, der Bewerber müsse teamfähig sein. Gerade
in diesem wichtigen Bereich der Persönlichkeitsbildung können die jungen Menschen grundlegende positive Erfahrungen in den Jugendfeuerwehren machen.
Es gibt die irrige Annahme, im Team verteile sich die Verantwortung auf mehrere Schultern und belaste den Einzelnen weniger. Genau das Gegenteil ist der Fall: Im Team übernimmt jeder eine Schlüsselrolle, weil sich jeder auf das Können der anderen verlassen muss. Feuerwehrarbeit ist immer Teamarbeit. Diese Erkenntnis prägt und beeinflusst auch die persönliche Entwicklung junger Menschen.
Den Königsweg zur Nachwuchsgewinnung wird es auch bei den Jugendfeuerwehren in Hessen nicht geben. Persönliche Kontakte sind dabei ebenso wichtig wie moderne methodische Ansätze. Ob die erwähnte landesweite Kampagne mit 360.000 € dazu einen wesentlichen Beitrag leisten kann, bleibt abzuwarten. Wir alle hoffen dies. Unter dem Slogan „Alle brauchen dich“ ist die Ansprache der Jugendlichen mit Autoaufklebern, Werbebannern, Plakaten und Flyern geplant, um dies in den Blickpunkt zu rücken. Ob aber diese Art der Präsentation bei jungen Menschen heute noch Interesse weckt, kann man durchaus infrage stellen. Projekte, die vor Ort entwickelt werden und die auf unterschiedliche regionale Gegebenheiten eingehen, sind oft erfolgreicher.
Daher gehe ich davon aus, dass auch diese Projekte im Rahmen der Kampagne finanzielle Unterstützung erhalten werden.
Seit 1972 gibt es das Jugendfeuerwehrausbildungszentrum in Marburg-Cappel als organisatorischen Mittelpunkt und – ich sage es einmal so – emotionales Zentrum der hessischen Jugendfeuerwehr. Viele Besucher verbinden mit Marburg-Cappel sehr persönliche Erinnerungen. Denn nicht nur die Weiterbildung und Qualifizierung, sondern auch das Miteinander und die Kameradschaft werden dort gepflegt. Das ist gut so.
Das Spektrum der Bildungsangebote ist aktuell. Es reicht von der Vermittlung rechtlicher Grundlagen für die Jugendarbeit der freiwilligen Feuerwehren bis zu Lehrgängen für Betreuer und Betreuerinnen der Kindergruppen.
In die Jahre gekommen ist allerdings die Bausubstanz dieser Ausbildungseinrichtung. Daher begrüßen wir es, dass im Zusammenwirken mit der Stadt Marburg, auf deren Grundstück das Ausbildungszentrum liegt, eine grundsätzliche Modernisierung erfolgen soll. Dabei werden – ich glaube, diese Zahl dürfte stimmen – ca. 6 Millionen € durch das Land investiert. Die Stadt Marburg ihrerseits wird den Stützpunkt Cappel mit ca. 5 Millionen € ausbauen und auch ein Lehrzentrum errichten.
Ein modernes Jugendfeuerwehrausbildungszentrum wird die Anziehungskraft und die Attraktivität steigern und gibt dem gewünschten Standort Marburg-Cappel eine Perspektive. Die SPD-Fraktion begrüßt diese Entscheidung und wird diese Investition unterstützen.