Protokoll der Sitzung vom 23.08.2018

Vielen Dank, Herr Schaus. – Das Wort hat der Abg. Jürgen Frömmrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich am Anfang eine Feststellung machen: Ja, die Arbeit hat sich gelohnt. Der Untersuchungsausschuss hat eine wichtige Arbeit geleistet, und es war ein Fehler, der Einsetzung nicht zuzustimmen. Das haben wir, als Fraktion und auch als Koalition, aber schon mehrfach betont. Vielleicht sollte man das einfach einmal zur Kenntnis nehmen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Unser Ansinnen war seinerzeit nicht, keine Aufklärungsarbeit zu leisten, sondern wir hatten die Vorstellung, diese Aufklärungsarbeit, auch nach der umfangreichen Aufklärungsarbeit des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages, einer Expertenkommission zu übertragen. Das wäre eine andere Form der Aufklärung gewesen. Aber auch da war das Ziel ein ganz eindeutiges: die Arbeit und die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden sowie die Verantwortlichkeiten in diesem Verfahren zu untersuchen und das Ergebnis in einem Bericht vorzulegen. Es war also klar, dass die Aufklärungsarbeit von uns zu diesem Zeitpunkt gewollt war. Das will ich hier noch einmal ganz deutlich sagen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das hat im Übrigen noch eine Fraktion dieses Hauses so gesehen. Am Ende war die Einrichtung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zweifellos die richtige Entscheidung. Ich will noch einmal ausdrücklich betonen: Der parlamentarische Untersuchungsausschuss hat eine gute, eine äußerst wichtige Aufklärungsarbeit geleistet. Er hat sich intensiv und gründlich mit den Umständen im Zusammenhang mit dem schrecklichen Mord an Halit Yozgat befasst. Der Ausschuss hat uns allen tiefe Einblicke in die Arbeit der Sicherheitsbehörden geliefert, die für unsere zukünftige Parlamentsarbeit, für Entscheidungen im Zusammenhang mit der Organisation und für den rechtlichen Rahmen der Sicherheitsbehörden von großem Wert sind. Deswegen hat sich diese Arbeit auf jeden Fall gelohnt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Aber ein Ausschuss ist – Herr Kollege Hahn hat dies dankenswerterweise noch einmal ausgeführt – eben kein Tribunal. Wir Ausschussmitglieder sind auch nicht die besseren Ermittler oder die besseren Staatsanwälte; ein Untersuchungsausschuss sammelt Fakten, trägt diese zusammen und bewertet sie. Für den Auftrag, den Sie uns gegeben haben, für die Feststellung, die wir im Bericht schreiben müssen, brauchen wir Beweise, Belege und Tatsachen. Deswegen unterscheidet sich dies schon etwas von dem, was hier manchmal in den Diskussionen gefordert worden ist. Die Ausschussarbeit ist etwas anderes. Wir müssen Belege bringen. Wir müssen Beweise erbringen, und wir müssen Tatsachen vortragen, ansonsten kann dies keinen Einfluss auf den Abschlussbericht haben; und dies haben wir, glaube ich, sehr gründlich und umfangreich getan.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Arbeitshypothesen kann man vor der Aufklärungsarbeit haben. Am Ende der Beweisaufnahme, am Ende eines Untersuchungsausschusses sollte man Beweise und Belege haben. Weil das so ist, müssen wir im Einzelfall auch sagen können: Wir wissen nicht, wie es geschehen ist. – Das mag manchen enttäuschen; es hat auch uns enttäuscht, bei manchen Fragen eben nicht sagen zu können, wie es genau gewesen ist. Ich kann am Ende eines Untersuchungsausschusses nicht Feststellungen treffen, für die ich keine Belege oder Beweise habe. Das sollte man in diesem Zusammenhang auch einmal zur Kenntnis nehmen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Weil das so ist, müssen wir im Einzelfall auch sagen können: „Wir wissen es nicht“. Das mag den einen oder anderen enttäuschen, aber das entspricht unseren Regeln. Das entspricht den Regeln, die wir uns selbst gegeben haben. Das entspricht den Regeln unseres Rechtsstaats; und die Regeln dieses Rechtsstaats geben dies eben vor. Das ist vielleicht bei dem einen oder anderen, was ich gelesen habe, in Vergessenheit geraten.

Es wurde hier gesagt, es habe eine Behinderung der Ausschussarbeit gegeben. Ich finde, das ist ein krasser Vorwurf, und dazu möchte ich Folgendes feststellen: Es hat keinen einzigen Beweisantrag einer Fraktion in diesem Untersuchungsausschuss gegeben, der von der Mehrheit abgelehnt worden ist. Es ist kein einziger Beweisantrag abgelehnt worden. Jede Fraktion konnte ihre Zeugen vor dem Ausschuss vernehmen lassen. Jeder Zeuge wurde vernommen. Keine Fraktion sah sich gezwungen, vor den Staatsgerichtshof zu gehen und Minderheitenrechte einzuklagen. Das Verfahren, wie wir es gewählt haben, war so, dass alle die Möglichkeit hatten, vorzutragen, was sie wollten, sowie die Zeugen zu vernehmen, die sie vernehmen wollten. Deswegen verstehe ich nicht, wie man daraus den Vorwurf konstruieren kann, die Mehrheit habe die Arbeit im Ausschuss behindert. Das weise ich ausdrücklich zurück.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es wurde beklagt, Akten seien geschwärzt oder gesperrt gewesen. – Das gab es; es gab einen Streit um geschwärzte Akten. Das ist richtig. Das war für den Ausschuss am Anfang ein gewisses Problem und hat zu sehr vielen Diskussionen im Ausschuss geführt. Es gab aber auch eine Lösung; und das wird hier nicht erwähnt. Die Lösung für das Problem war die Möglichkeit der Einsichtnahme in die ungeschwärzte Akte. Jedes Mitglied dieses Ausschusses hatte das Recht, Einsicht in die Originalakte zu nehmen, und zwar im Hessischen Landtag. Er musste es nur sagen. Es musste nur gesagt werden, welche Akte es sein sollte, und dann wurde die Akte ungeschwärzt vorgelegt.

(Nancy Faeser (SPD): Wir haben das ewig durchgekämpft!)

Die ungeschwärzte Akte wurde gebracht. Wir haben dies „Wiesbadener Verfahren“ genannt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, gibt es mehr Transparenz als eine ungeschwärzte Akte vorgelegt und gesagt zu bekommen: „Bitte schaut euch das an, vergleicht es mit den Schwärzungen und urteilt, ob da irgendetwas vertuscht werden soll“? Ich frage mich daher, weshalb das wenig transparent und eine Behinderung der Arbeit des Ausschusses gewesen sein soll.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU – Hermann Schaus (DIE LINKE): Es war ein irrer organisatorischer Aufwand, auch nur ein Blatt zu sehen! Formal war es möglich, real aber unmöglich! – Anhaltende Unruhe – Glockenzeichen des Präsidenten)

Jeder Abgeordnete in diesem Ausschuss hatte die Möglichkeit, sich die ungeschwärzten Akten anzuschauen. Ich habe nicht mehr und nicht weniger gesagt; und mehr Transparenz gibt es nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Im Übrigen betraf das auch die Akten, die einer langen, wie ich meine, einer zu langen Geheimhaltungsfrist unterliegen. Das ist hier vorhin besprochen worden: 120 Jahre. – Das stimmt, aber auch diese Akten konnten ungeschwärzt eingesehen werden. Wir haben in die Handlungsempfehlungen auch hineingeschrieben und vorgeschlagen, dass die Einstufung der Dauer der Geheimhaltung geändert werden solle. Ich halte es für absolut notwendig, dass hier Regelungen getroffen werden, die diese 120 Jahre nicht mehr vorsehen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU)

Zur Wahrheit gehört aber auch: Meine Vorgänger – viele, die hier sitzen, haben es auch gemacht – sowie ich, denn ich bin schon ein paar Tage lang in der Parlamentarischen Kontrollkommission für den Verfassungsschutz, haben weder in der Parlamentarischen Kontrollkommission noch sonst in diesem Hause im Vorfeld dieses Untersuchungsausschusses einen Antrag vorgelegt, die Dauer der Geheimhaltung von 120 Jahren zu ändern. Diesem Hause liegt ein solcher Antrag nicht vor. Auf jeder Vorlage, die wir in der Parlamentarischen Kontrollkommission bekommen, auf jedem Bericht, der abgefasst wird, steht dieses Datum drauf. Wenn dies ein Problem ist, dann hätte einem das ein bisschen früher einfallen müssen. Mir ist das nicht aufgefallen, das muss ich ehrlicherweise sagen; aber denjenigen, die versuchen, hieraus ein Problem zu konstruieren, muss ich entgegnen: Es gibt keine einzige Initiative der Fraktionen, um an diesem Punkt etwas zu ändern. – Wir sehen das jetzt in den Handlungsempfehlungen vor, und, ich glaube, es ist ein richtiger Schritt, dass wir diese Änderungen vornehmen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Ich habe mit meiner Berichterstattung schon einige Punkte angesprochen, aber ich will auch noch ein paar andere Sachverhalte vortragen, die mir ein bisschen zu kurz gekommen sind. Deshalb will ich die Zentralisierung bzw. Richtung der Ermittlungen ansprechen. Die Frage, die mich in diesem gesamten Verfahren persönlich sehr beschäftigt hat, lautet: Warum wurden die Ermittlungen in diesem Serienmordverfahren nicht zentralisiert? – Das ist für uns ein Fehler, der es verhindert hat,

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Genau dagegen war Bouffier! Genau dagegen, gegen die Zentralisierung! – Anhaltende Unruhe – Glockenzeichen des Präsidenten)

dass die Ermittlungen bundesweit ausgedehnt wurden, der Blick weiter wurde für andere Ermittlungsansätze, man offener geworden wäre und gefragt hätte: Was passiert in anderen Bundesländern, die keine Tatortbundesländer waren? – Gerade, wenn es in verschiedenen Bundesländern Tatorte gibt, wenn die Ermittlungen festhängen, wäre es gut gewesen, den Blick auf das gesamte Bundesgebiet zu erweitern und in die Ermittlungen andere Taten einzubeziehen. Wir sind als Ausschussmitglieder – das habe ich schon einmal gesagt – nicht die besseren Ermittler. Das ist auch nicht unsere Aufgabe oder die Aufgabe eines Untersuchungsausschusses. Aber gerade in diesen Fällen, bei schwersten Verbrechen, bei Serienmorden in mehreren Bundesländern, gibt es die Möglichkeit der Abgabe an das Bundeskriminalamt. Warum hat die Bundesanwaltschaft diese Ermittlungen aber nicht an sich gezogen? – Wir meinen, dass

sich dahinter ein großer Fehler verbirgt und dass die Ermittlungen damit besser und breiter verlaufen wären.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gab beispielsweise im Jahr 2004 in der Kölner Keupstraße einen Anschlag, bei dem Sprengstoff verwendet wurde. Es gab Hinweise auf Täter, die mit Fahrrädern geflüchtet sind. Die gleichen Hinweise gab es bei der Mordserie mit der Ceska auch.

Es gab im Oktober 2003 bei einem Bund-Länder-Treffen der Informationsstelle für rechtsextremistische Gewalttaten und im Bundesamt für Verfassungsschutz – in der Postille „BfV Spezial“ vom Juli 2004 zum Thema Rechtsextremismus, die auch an das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter geht – den Hinweis auf das 1998 untergetauchte Trio. Warum wurden diese Hinweise nicht entschiedener verfolgt? Warum wurde diesen Hinweisen nicht entschiedener nachgegangen?

Es gab 2006, ich glaube der Kollege hat das angesprochen, eine zweite operative Fallanalyse zu diesem Komplex. Es ist erstaunlich, was in dieser Fallanalyse steht. Das Datum ist der 14.07.2006. Der Mord an Halit Yozgat war im April 2006. In dieser operativen Fallanalyse, die vom LKA Bayern erarbeitet worden ist, stand faktisch das, was wir heute wissen: Ausländerhasser, „ablehnende Haltung gegenüber Türken“, „Täter sucht … Nähe zur rechten Szene“, „männlich, 22 bis 28 Jahre“.

Das stand alles in dieser operativen Fallanalyse. Der einzige Trugschluss, der darin enthalten war, war, dass der Ankerpunkt in Nürnberg gesucht wurde. Wenn wir aber eine zentrale Ermittlung einer Bundesbehörde gehabt hätten, die einen Bundesblick darauf gehabt hätte, die verschiedenen Dinge zusammengebracht hätte, wäre man unter Umständen von einem anderen Ankerpunkt ausgegangen und hätte den Zirkel vielleicht auf diejenigen gerichtet, die in Thüringen untergetaucht sind. Für uns ist es ein Fehler, dass diese Ermittlungen nicht zentralisiert wurden. Der Fehler, Nürnberg als Ankerpunkt anzunehmen, wäre dann unter Umständen nicht erfolgt.

Der bundesweite Blick, das war das, was uns im Ausschuss sehr beschäftigt hat. Warum ist man der Frage des ehemaligen bayerischen Innenministers, Günther Beckstein, nicht nachgegangen? – Er hat seine Behörden gefragt, ob diese Morde – wir müssen uns daran erinnern: fünf Tatorte gab es in Bayern – einen ausländerfeindlichen Hintergrund haben könnten. Das hat er auf einen Presseartikel geschrieben. Warum gab es keine weiteren Maßnahmen, diese Hinweise weiter zusammenzuführen?

(Nancy Faeser (SPD): Er hat sich trotzdem entschuldigt!)

Herr Beckstein war auch der Einzige, der im Konzert des BKA und des BfV die Frage gestellt hat, ob wir in Deutschland so etwas wie eine „braune RAF“ haben. Das hat er in einem Gespräch im Bundeskriminalamt einen Abteilungsleiter gefragt. Heute können wir diese Frage mit Ja beantworten. Wir können heute beantworten, dass wir so etwas wie eine „braune RAF“ gehabt haben, die durch Deutschland gezogen ist und zehn Menschen hingerichtet hat, liebe Kolleginnen und Kollegen.

Den Blick zu schärfen und weiterzumachen, das wäre der Vorschlag gewesen. Ich glaube, es hätte dem Verfahren gutgetan. Wir glauben, dass es ein Fehler gewesen ist, die Ermittlungen nicht zu zentralisieren.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU sowie der Abg. Nancy Faeser (SPD))

Nach dem Mord an Halit Yozgat in Kassel hat z. B. Ismail Yozgat, der Vater, gegenüber der Polizei Folgendes erklärt. Er hat gesagt, er sei der festen Überzeugung, dass sein Sohn und die anderen Opfer wegen ausländerfeindlicher Motive getötet worden seien. Andere Möglichkeiten gebe es nicht. Es müsse ein Spinner sein, der wahllos Ausländer umbringe.

Warum wurde diesem Hinweis nicht konsequent nachgegangen? – Es gibt in diesem Fall, wir haben vorhin darüber geredet, über 1.800 Akten, die wir gesichtet haben. Es gibt keinen einzigen Aktenordner, auf dem steht: „Ausländerfeindlichkeit, Spur rechts, Rechtsextremismus“. Dann kann man nicht allen Ernstes im Ausschuss behaupten, dass in alle Richtungen ermittelt worden ist. Das kann man nicht tun, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN so- wie der Abg. Nancy Faeser (SPD) und Hermann Schaus (DIE LINKE))

Noch einmal der Hinweis: den Blick weiten und die Ermittlungen zentralisieren.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, heute wissen wir, dass Ismail Yozgat den wahren Sachverhalt genau beschrieben hat. Diesem Hinweis ist leider, wie gesagt, keiner nachgegangen. Das ist ein wirklicher Fehler. Deshalb sagen wir: Der Umgang mit Hinweisen war nicht immer sachgerecht. Insofern trifft das bereits von den Untersuchungsausschüssen des Bundestages und anderer Landtage festgestellte Versagen der Sicherheitsbehörden auch für Hessen zu.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Ich will noch kurz auf die Person Temme eingehen. Ich glaube, da haben wir alle unsere eigenen Eindrücke gesammelt. Es ist uns sicherlich allen so gegangen, von mir kann ich das auf jeden Fall definitiv sagen, dass die Vernehmung von Herrn Temme und die Person Temme bei mir ein Störgefühl ausgelöst haben.

(Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn (FDP): Schönes Wort!)

Ein Ausschuss stützt sich aber auf Feststellungen, Tatsachen und Beweise und nicht auf Störgefühle. War er zum Zeitpunkt der Tat am Tatort, oder war er es nicht? – Wir wissen es nicht. Wir können es nicht belegen. Die Fakten geben es nicht her. Wir können keine eindeutige Aussage treffen, ob Temme noch im Internetcafé war, als die Schüsse fielen.

(Zuruf der Abg. Nancy Faeser (SPD))

Es kann so gewesen sein, es muss aber nicht so gewesen sein. Das haben die Zeugen auch so gesagt, beispielsweise der ermittelnde Staatsanwalt, Dr. Wied, oder der Leiter der Mordkommission, Herr Wetzel. Im Übrigen gibt es eine Aussage eines Zeugen, der hinten mit Herrn Temme im Internetcafé gesessen hat und sehr deutlich aussagt, der Deutsche sei zwei Minuten vor den Geräuschen – heute würden wir das als die Schüsse deuten – aufgestanden und habe das Internetcafé verlassen. Das ist die Aussage dieses Zeugen auf mehrfache Befragung.

Ich finde, das kann man nicht einfach beiseiteschieben. Ein Ausschuss muss in solchen Fragen die Fakten sammeln

und muss Belege für Bewertungen haben. Wenn wir die Belege nicht haben, sondern nur Sowohl-als-auch-Aussagen, dann können wir dazu keine Feststellung treffen. Das ist für uns unbefriedigend, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das ist in einem rechtsstaatlichen Verfahren so. Deswegen haben wir es auch so in den Bericht hineingeschrieben.