Lieber Herr Kollege Greilich, bei aller großen persönlichen Wertschätzung – das wissen Sie –: Außer Ihnen wollte niemand diesen Gesetzentwurf in seiner ursprünglichen Form,
dieses Landesschulamt, wie es letzten Endes beschlossen worden ist. Selbst in Ihrer Fraktion gab es einige, die das völlig anders gesehen haben; aber Sie wissen besser, was damals innerhalb der FDP-Fraktion vorgefallen ist.
Kurzum: Ich stelle fest, dass wir aus der Dreistufigkeit mit Landesschulamt jetzt wieder zu einer Zweistufigkeit zurückkommen werden, mit dem Ergebnis, die Schulverwaltung zu entbürokratisieren, zu verschlanken und zu einer Effizienzsteigerung beizutragen.
Hinzu kommt, dass wir damit letzten Endes – und das wollen wir ganz bewusst – die Staatlichen Schulämter aufwerten, indem sie direkt an das Hessische Kultusministerium angebunden werden.
Meine Damen und Herren, ich möchte es auch sehr deutlich sagen: Die Rolle der Staatlichen Schulämter war für die CDU immer sehr wichtig. Ich erinnere daran, dass es vor ca. drei Jahren einen Vorschlag einer amtierenden Kultusministerin gab, die nicht mehr im Parlament ist, die Zahl der Schulämter auf sechs zu reduzieren. Dies haben wir seinerzeit als Union nicht mitgetragen, es ist bei 15 geblieben.
Lieber Kollege Degen, wenn Sie sagen, die SPD sei schon immer ein Sachwalter der Interessen der Staatlichen Schulämter gewesen, könnte ich rhetorisch fragen, warum Sie zu Ihrer Regierungszeit – die zum Glück schon ein bisschen zurückliegt – die Zahl von 23 auf 15 reduziert haben. Das müssen Sie einmal erklären.
Unabhängig davon – ich will es gar nicht streitig stellen – stelle ich fest, dass wir 15 haben. Es bleibt bei 15, und die 15 stehen im Gesetz. Da braucht man gar nicht irgendetwas hineinzuinterpretieren, nach dem Motto: Theoretisch könnten die ja durch Kooperationsverbünde Großschulämter oder Ähnliches geschaffen werden. – Das ist überhaupt nicht angesagt. Klar ist: 15 Staatliche Schulämter stehen im Gesetz, das wird auch so beschlossen.
Meine Damen und Herren, wir brauchen auch die Staatlichen Schulämter. Sie sind regionale Service-, Aufsichtsund Unterstützungsagenturen. Wir haben auch bewusst gesagt, wir wollen dieses Landesschulamt auflösen, um damit die Schulämter aufzuwerten; denn sie sind diejenigen, die vor Ort mit dem Schulträger zu verhandeln haben. Sie müssen also auf Augenhöhe verhandeln. Sie müssen in der Lage sein, Entscheidungen zu treffen und nicht im Grunde bei jeder Kleinigkeit beim Landesschulamt nachfragen, das Landesschulamt wiederum fragt beim Kultusministerium nach – Effizienz sieht anders aus. Das heißt: Klare Ansage, Augenhöhe für die Staatlichen Schulämter im Bereich der Kooperation, der Verhandlungen mit den Schulträgern. Diese Degradierung der Staatlichen Schulämter durch das Landesschulamt wird hiermit sehr bewusst beendet.
Die Staatlichen Schulämter haben eine Fülle von Aufgaben vor Ort: Schulentwicklungspläne müssen vor Ort erörtert werden. Dazu brauchen wir die regionale Kompetenz. Dazu brauchen wir die regionale Entscheidungsfindung und Entscheidungsmöglichkeit. Staatliche Schulämter vor Ort
diskutieren mit Schulträgern über die demografische Entwicklung. Wenn wir in den letzten Jahren dankenswerterweise – es war doch gar kein Thema mehr – den Schuljahresanfang in dieser Republik immer perfekt hinbekommen haben – das war auch einmal anders, zu Ihren Zeiten –, dann ist das auch ein Verdienst der Staatlichen Schulämter in Kooperation mit dem Kultusministerium, meine Damen und Herren.
Wir brauchen die Expertise vor Ort. Deshalb ist es wichtig, dass wir es so machen, wie wir es jetzt gemacht haben.
Meine Damen und Herren, wenn insinuiert wird, so ganz richtig sei die Mitsprache gar nicht gewesen: Nehmen Sie es einfach mal als Fakt zur Kenntnis, dass es eine Fülle von Gesprächsrunden des Ministeriums mit den Leitern der Staatlichen Schulämter gegeben hat. Wir als CDU haben uns auch die Zeit genommen, mit der Vereinigung der Schulaufsichtsbeamten genau dies zu diskutieren, um herauszufinden, ob es irgendwo Konfliktpunkte oder Verbesserungsmöglichkeiten gibt.
Natürlich ist es richtig, und aus diesen Gesprächen ist auch einiges herausgekommen. Ich erinnere einmal daran: Es ist von den Schulamtsleitern, von der VSH doch letzten Endes angeregt worden, einmal darüber nachzudenken: Können wir Reisekosten zentraler bearbeiten, als es derzeit der Fall ist? Muss das jedes Staatliche Schulamt machen? Arbeitsverträge – muss das jedes einzelne Staatliche Schulamt machen, kann man nicht Musterverträge erstellen? Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse, Privatschulgenehmigungen – muss das jedes Staatliche Schulamt machen, können wir das nicht konzentrieren?
Das alles sind konkrete Vorschläge. Woher kommen sie denn? Doch nicht vom Himmel, sondern deshalb, weil die Staatlichen Schulämter, die Leitungen mit dem Ministerium und mit uns gesprochen und Vorschläge gemacht haben. Genau so stellen wir uns Kooperation vor, indem wir auf die Expertise der Fachleute vor Ort hören. Genau das haben wir in letzter Konsequenz getan.
Im Zusammenhang mit der Zentralisierung erinnere ich einmal daran: Es gab vor ganz vielen Jahren einmal unter den verschiedenen Schulabteilungen eine, die nichts anderes gemacht hat, als Beihilfeanträge zu bearbeiten. Vor ganz vielen Jahren ist diese hessische Beihilfestelle in Kassel zentralisiert worden, mit dem Ergebnis, dass es perfekt und im Sinne aller läuft. Also ist es doch richtig, darüber nachzudenken, was wir hier zentralisieren können. Das heißt nicht, dass alles in Wiesbaden sein muss – das kann am Schulamt A oder am Schulamt B sein, aber zentralisiert oder zentraler, darüber kann man dann im Detail reden. In letzter Konsequenz ist dies aber der richtige Weg.
Worüber wir auch weiter diskutieren müssen – auch das ist erörtert worden, ohne dass sofort eine fertige Lösung vorgelegt wird –, ist, wie wir Staatlichen Schulämtern mehr Budgetverantwortung übertragen oder beispielsweise einen Stellenrahmen zur Verfügung stellen können. Dazu brauchen wir auch die Kooperationsverbünde, die auch vonseiten der Schulaufsicht akzeptiert werden. Es geht doch darum, in Zweifelsfall auch einmal sagen zu können: Wir können uns innerhalb dieses Kooperationsverbundes gegenseitig ergänzen, ersetzen und helfen. – Das ist das Ganze, worum es geht. Da brauchen wir keine komplizierten
Ich glaube, dass wir mit dieser Regelung auf einem sehr guten Wege sind, und ich möchte mich deshalb im Namen der CDU und auch der GRÜNEN ausdrücklich herzlich bei all den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Staatlichen Schulämter, aber auch bei denen, die nolens volens im Landesschulamt gearbeitet haben, für die hervorragende Arbeit bedanken, die sie in der Regelungszeit geleistet haben.
Stichwort: Lehrkräfteakademie. Ich möchte als Überschrift hinzufügen: Hier haben wir Pädagogik aus einem Guss. Das ist genau das, was in der Vergangenheit gefehlt hat. Wir können über die Lehrkräfteakademie endlich verzahnen, was pädagogisch sinnvoll ist, nämlich die erste und zweite Phase der Lehrerausbildung, die dritte Phase in Form von Weiterbildung und Fortbildung. Das ist ein richtiger Schwerpunkt der Pädagogik. Deshalb ist auch der Begriff der Lehrerakademie der richtige, meine Damen und Herren – ganz bewusst; denn es geht um Pädagogik im besten Sinne des Wortes.
Schon? Schade, ich war gerade so gut drin. Verehrte Frau Präsidentin, ich beuge mich dem Argument der Zeit.
Also: Erste Phase, zweite Phase, dritte Phase. Dazu gehört auch die Frage der Qualifizierung von Schulleitungen, dazu gehört die Frage der Qualifizierung von Führungskräften. Qualitätsentwicklung, Evaluation, Schulkommission – all das wird in dieser Lehrkräfteakademie nicht nur erörtert, sondern auch gebündelt. Deshalb glaube ich, dass wir heute, insgesamt gesehen, eine gute Grundlage für eine hervorragende Weiterentwicklung des hessischen Schulwesens geschaffen haben. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Irmer. – Für die Landesregierung spricht nun Staatsminister Lorz. Bitte schön.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mit diesem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen – übrigens nicht der Landesregierung, Frau Cárdenas, das wollte ich bei dieser Gelegenheit klarstellen, für dessen Einbringung ich aber ausdrücklich dankbar bin – zur Neustrukturierung der Bildungsverwaltung haben wir die
Chance, dieses Thema nun nach langer Zeit zu einem guten Ende zu führen und damit auch für die Bildungsverwaltung das zu schaffen, was ich in meiner Regierungserklärung im letzten Plenum als generellen Orientierungspunkt der Landesregierung im Bildungsbereich bezeichnet habe, nämlich Verlässlichkeit, Kontinuität und Planungssicherheit.
Meine Damen und Herren, die meisten von Ihnen haben im Gegensatz zu mir die Debatte dazu in der letzten Legislaturperiode von Anfang an mitverfolgt. Es ist in der aktuellen Debatte durchaus einige Male Bezug darauf genommen worden. Sie wissen also, wie viele verschiedene Modelle im Laufe dieser Zeit diskutiert, erwogen und wieder verworfen worden sind. Und ebenso wie in den Schulen hat das natürlich auch in der Verwaltung die ebenso unvermeidliche wie unerfreuliche Konsequenz, dass sich die Institution primär mit sich selbst beschäftigt, statt sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren. Das Kerngeschäft der Bildungsverwaltung ist es, die Schulen bei der Erfüllung ihres zentralen Auftrags zu unterstützen, nämlich unsere Schülerinnen und Schüler möglichst gut und umfassend zu bilden und auszubilden.
Das Ergebnis, das am Ende der letzten Legislaturperiode in diesem Haus gefunden worden ist, die Errichtung eines Landesschulamtes, kann auch nicht befriedigen, allein schon deshalb, weil es draußen in der Fläche niemals angenommen worden ist. Aber das ist eine entscheidende Voraussetzung dafür, dass eine Verwaltungsreform tatsächlich gelingen kann.
Man muss allerdings sehen, dass diese Diskussion nicht ohne Grund stattgefunden hat. Denn wie allein schon der Hessische Rechnungshof festgestellt hat, hatte die vorher bestehende Organisation auch ihre Nachteile und Defizite. Daraus haben wir jetzt zwei Konsequenzen gezogen.
Erstens. Wir haben ganz viele und ganz intensive Gespräche mit und in den Staatlichen Schulämtern geführt, und zwar wirklich mit allen Beteiligten: Amtsleitungen, Personalräten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und allen ihren Vertretungen. Das hatten Sie, meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, schon zum Anlass genommen, uns wegen der Zeit zu kritisieren, die wir dafür gebraucht haben. Aber ich habe es in der Plenardebatte im Juni schon im Einzelnen ausgeführt. Ich will hier nicht alles wiederholen.
Ich will auch nicht wiederholen, dass Sie, lieber Herr Degen, die wesentlichen Elemente Ihres damals vorgelegten Gesetzentwurfs aus unserer Koalitionsvereinbarung abgeschrieben haben. Wenn wir schon über Urheberrechte reden, dann lässt sich hier sehr einfach nachvollziehen, wo diese Ideen ursprünglich herkommen.
Zweitens. Wir haben klargestellt, dass wir zwar die Vorteile des alten Systems, die direkten Entscheidungswege, die dezentralisierte Entscheidungsfindung, die unmittelbaren Kontakte der Staatlichen Schulämter zu den Beteiligten vor Ort, erhalten bzw. wiederherstellen wollen, aber auch, dass es kein einfaches Zurück zum Status quo ante geben darf; denn sonst würden wir auch die alten Defizite wieder er
Deswegen folgt dieser Gesetzentwurf zwei großen Linien. Erstens. Die 15 Staatlichen Schulämter werden erhalten, um die Betreuung der Schulen vor Ort weiter sicherzustellen. Sie werden wieder eigenständige Behörden mit einer größeren Steuerungsflexibilität als zuvor.
Ich fand die Kritik der Opposition schon sehr bemerkenswert. Wenn man an einem Gesetzentwurf, wie er ist, nichts zu kritisieren findet, dann muss man kritisieren, wie er hätte sein können.
Meine Damen und Herren, wenn es die Absicht der Koalitionsfraktionen und der von ihnen getragenen Landesregierung wäre, Staatliche Schulämter zusammenzuführen zu vier oder wie viel auch immer regionalen Schulämtern, Großschulämtern, oder was auch immer in die Debatte geworfen worden ist, dann wäre jetzt der Moment gewesen, es zu tun. Dass wir es nicht tun und wir stattdessen in diesem Gesetzentwurf die 15 Staatlichen Schulämter ausdrücklich mit ihren Dienstbezirken als solche festgelegt haben, das ist eine klare Entscheidung, die für diese Legislaturperiode gilt. Da sind alle Ihre diesbezüglichen Unterstellungen einfach fehl am Platze.
Wenn Sie stattdessen verlangen, was ich auch gehört habe, dass wir eine Garantie dafür übernehmen sollen, dass wir das in fünf Jahren noch genauso sehen, dann nehme ich das als eine erfreuliche Bestätigung, dass Sie selbst schon von der Annahme ausgehen, dass wir auch in fünf Jahren weiter die Regierungsverantwortung tragen werden. Aber das ist vielleicht etwas, worüber wir uns dann unterhalten werden.
Wir müssen zugleich Qualität und Effektivität des Verwaltungshandelns gewährleisten. Das heißt, wir brauchen eine Standardisierung, und wir müssen natürlich auf die Einhaltung der Sparvorgaben durch die Schuldenbremse achten. Deswegen wird zu klären sein, was zentraler Standardsetzung bedarf, was lokal vorgehalten werden muss und was überregional gebündelt werden kann. Ich will der Einfachheit halber auf all die Beispiele verweisen, die Herr Abg. Irmer schon vorgetragen hat. Das ist nämlich alles bereits im Zusammenwirken zwischen den Schulämtern und dem Ministerium ausgearbeitet worden. Wir warten jetzt nur auf die Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs und auf die Etablierung der neuen Struktur, um das alles entsprechend in die Praxis umsetzen zu können.