Protokoll der Sitzung vom 25.11.2014

Daher unterstützen wir Minister Grüttner bei seinem Einsatz in der Bund-Länder-Kommission, die Finanzierung der Krankenhäuser auf eine zukunftssichere, nachhaltige Grundlage zu stellen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Besonders im Hinblick auf den Fachkräftemangel in der Pflege benötigen die Kliniken Gestaltungsmöglichkeiten bei den Personalausgaben. Damit meine ich Ausgaben für interne Qualifizierung, für Auswahl und Anwerbung von Pflegekräften im Ausland sowie Prämienanreize für spezialisierte Pflege. Ich will noch einmal auf das Statistische Landesamt Bezug nehmen: Für ärztliches Personal stiegen die Ausgaben während des letzten Jahres um 7,6 %, für Pflegepersonal nur um 2 %. Das heißt, die Kliniken brauchen erkennbar mehr Handlungsspielräume, um leistungsbezogene Anreize gerade in der Pflege zu setzen.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Darüber hinaus bleibt die Herausforderung, mehr junge Menschen für den Pflegeberuf zu motivieren. Nach Angaben des „Krankenhaus-Monitors“ 2013 haben bundesweit 34 % der Kliniken Probleme, vorhandene Stellen in der Pflege zu besetzen. Das heißt, mit einem gesetzlichen Personalmindeststandard könnte man das Problem nicht lösen; schlimmstenfalls müssten diese Kliniken schließen, und das wollen wir nicht.

Das seit Jahren diskutierte und nun auf Bundesebene beschlossene Zusammenlegen von Alten- und Krankenpflege wird von uns begrüßt. Ausbildungsmodule geben den Pflegeschülern die Wahlmöglichkeit, Schwerpunkte zu setzen. Das Berufsbild wird interessanter und eröffnet mehr Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt. Es soll 2017 eingeführt werden. Die bei der Ausbildung entstehenden Mehrkosten sollten auch durch Beteiligung des Bundes mitgetragen werden. Auch hierbei unterstützen wir unseren Minister bei seinen Gesprächen mit dem Bund.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Ein letzter Aspekt der stationären medizinischen Versorgung sei ein Blick auf die Finanzierung der Hochschulmedizin.

Nach Angaben des Verbandes der Universitätskliniken Deutschlands erwarten für das Jahr 2014 55 % der Kliniken ein negatives Jahresergebnis. Hessen investiert in seine Universitätskliniken vorbildlich. Beispielsweise wurden in diesem Jahr in der Frankfurter Universitätsklinik das Richtfest des Medicum – eine Investition von 17 Millionen € – und die Grundsteinlegung des Audimax – Finanzvolumen 10 Millionen € – gefeiert.

Von den Unikliniken in Hessen wird aber auch mehr erwartet. Im Rahmen des Onkologie-Konzepts sollen sie Diagnostik und Therapie auch für andere kooperierende Kliniken organisieren. Sie sollen schon im Studium das Interesse für Allgemeinmedizin und Landarztpraxen wecken. Wir erwarten, dass bei der Forschung die gestiegene Sensibilität in der Gesellschaft für ethische Grundsätze – Stichwort: relative Risikoreduktion bei Tierversuchen – berücksichtigt wird. Das alles unterstützen wir.

Die Finanzierung über die DRGs bildet diese Kosten aber nur unvollständig ab. Wir unterstützen daher Wissenschaftsminister Rhein bei seiner Forderung an den Bund, mit einem Systemzuschlag für Hochschulmedizin eine dritte Säule der Finanzierung der Unikliniken zu schaffen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN)

Ich möchte nun zur ambulanten Medizin überleiten. Die Bürgerinnen und Bürger werden durch 10.350 niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sehr gut ambulant versorgt. Die Vertragsarztdichte ist in Hessen mit 182 pro 100.000 Einwohner im Vergleich der Flächenländer überdurchschnittlich hoch. Die Zahl der Praxen ist in den letzten 25 Jahren um fast ein Drittel gestiegen. Dieselbe Entwicklung trifft auch auf die Zahl der Hausärzte zu. Die Qualität der Versorgung ist durch die vielen freiberuflich tätigen Mediziner deutlich gestiegen.

Der Anteil der Allgemeinmediziner an der hausärztlichen Versorgung hat sich erhöht. Der Allgemeinmediziner unterscheidet sich vom praktischen Arzt durch eine vorgeschriebene Weiterbildung im Krankenhaus und eine Prüfung durch die Landesärztekammer. Diagnostische und therapeutische Verfahren, die früher nur stationär durchgeführt werden konnten, werden heute auch von den Praxen geleistet. Die obligatorische Fortbildung ist durch die Kammer und die Kassenärztliche Vereinigung geregelt. Bei einer Unterlassung der Fortbildung erfolgen Honorarabschläge, im Extremfall erfolgt der Entzug der KV-Zulassung.

Der Zugang auch zur spezialisierten Medizin ist in keinem Land so gut wie in Deutschland. Deshalb organisieren die Menschen, die im Ausland vorübergehend ihren Beruf ausüben oder den Ruhestand genießen, ihre Arzttermine stets in Deutschland.

Trotzdem bewegen die Patienten vor allem zwei Fragen, die wir einer Lösung zuführen müssen. Erstens. Wie wird die wohnortnahe ärztliche Versorgung im ländlichen Raum und in Stadtteilen mit schwierigen Sozialstrukturen nachhaltig auch in der Zukunft sichergestellt? Zweitens. Wie bekommt der Patient zeitnah einen Termin in einer Facharztpraxis?

Bis 2012 hat die Bundes-KV Hessen in 27 Zulassungsbezirke entsprechend den Grenzen der Kreise und der kreisfreien Städte eingeteilt. Bei einem Wechsel des Praxisinhabers konnte der Sitz innerhalb eines Bezirkes frei gewählt werden. Die Praxen konzentrierten sich so in Kreisstädten, Innenstädten und Gebieten mit wohlhabender Bevölkerung. Die Zentralisierung verstärkte sich mit dem zunehmenden Altersdurchschnitt der Ärzte. 20 % der Ärzte sind über 60 Jahre alt, 40 % sind zwischen 50 und 60 Jahre alt. Daher entwickelte sich im ländlichen Raum eine Mangelversorgung, obgleich der jeweilige Zulassungsbezirk normal oder gar überversorgt war.

Die Verkleinerung der Zulassungsbezirke und der Anstieg der Zahl der Bezirke auf 67 stoppte diese Tendenz. Dies wird nun spürbar. Diese Änderung wurde ganz maßgeblich von Minister Grüttner angestoßen.

Der Hessische Pakt zur Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung ist ein weiterer Schritt zur Festigung und Wiederherstellung einer wohnortnahen Versorgung. Dieser Pakt zwischen dem Land, den Krankenkassen, der KV, der Kammer und den Instituten für Allgemeinmedizin an den

Universitätskliniken Frankfurt und Marburg soll 2015 fortgesetzt werden. Es werden Zuschüsse in Höhe von bis zu 50.000 € für Praxisgründungen gewährt. Damit wird das Interesse junger Ärzte für die Einrichtung einer Landarztpraxis geweckt.

Der Pakt zeigt erste Wirkungen. Die KV veröffentlichte kürzlich, dass die Mittel des letzten Paktes von insgesamt 1,8 Millionen € aufgebraucht sind und 50 Praxen in den Kreisen Schwalm-Eder, Werra-Meißner, Waldeck-Frankenberg, Hersfeld-Rotenburg, Vogelsberg, Fulda und Odenwald entweder gegründet oder am Ort erhalten bzw. erweitert worden sind.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN)

Extreme Fälle von Mangelversorgung – beispielsweise hatten im Werra-Meißner-Kreis sechs benachbarte Gemeinden keinen einzigen Kassenarztsitz – konnten teilweise behoben werden.

Dieser Pakt wurde vor zwei Jahren und auch heute wieder von der SPD-Fraktion belächelt. Es seien Mitnahmeeffekte bei ohnehin geplanten Praxisgründungen; eine zusätzliche Altersversorgung für ausscheidende Ärzte und eine Verbesserung der Situation könnten so nicht erzielt werden. Die Realität zeigt allerdings das Gegenteil. Deshalb wollen wir 2015 den Pakt unter Einbeziehung von Pflegeleistungen fortsetzen und unter Berücksichtigung von Bedarfsanalysen sowie Alters- und Morbiditätsstrukturen weiterentwickeln.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Das Land wird sich weiterhin finanziell engagieren. Wir benötigen aber auch die bisherigen Partner, nicht zuletzt die KV. In diesem Zusammenhang irritierte uns eine Äußerung des Kovorsitzenden der KV im „Hessischen Ärzteblatt“ vom 18. September 2014. Ich zitiere: „Wir müssten uns … fragen, wie wir ein finanzielles Engagement der KV Hessen im hessischen Pakt zur Sicherung der … medizinischen Versorgung rechtfertigen können.“ Er stellt bei seinen weiteren Ausführungen einen Zusammenhang zwischen diesem Engagement und der vom Bundesgesetzgeber vorgeschlagenen Verpflichtung der KV her, bei mit Praxen überversorgten Zulassungsbezirken unter bestimmten Bedingungen – z. B. bei Praxisaufgabe aus Altersgründen – den Sitz käuflich zu erwerben und im überversorgten Bereich aufzulösen.

Wenn wir Instrumente schaffen, in unterversorgten Gebieten Praxen anzusiedeln, muss es auch wirksame Maßnahmen geben, in überversorgten Gebieten Kassensitze aufzulösen. Die KV hätte diese Möglichkeit schon jetzt, nimmt sie aber nicht wahr. Die Pressekampagne der KV Hessen, verbunden mit Briefen an die Abgeordneten, die ärztliche Versorgung sei in Gefahr, ist deshalb – jedenfalls für mich – inhaltlich nicht nachvollziehbar.

(René Rock (FDP): Für mich schon!)

Der Ausgleich von über- und unterversorgten Gebieten muss auch im Interesse der KV liegen. Sie ist durch ihren Sicherstellungsauftrag für die gesamte Bevölkerung hierzu auch verpflichtet. Diskussionen über den Gesetzentwurf des Bundes und Gespräche über die Umsetzung sollen natürlich geführt werden, wenn der Gesetzentwurf vorliegt.

(Zuruf des Abg. Florian Rentsch (FDP))

Die Zahl der aufgelösten Sitze soll die Zahl der Neugründungen nicht übersteigen. Spezialisierte Leistungen und regionale Sonderbedarfe sollen berücksichtigt werden. Die Übertragung von Praxen auf nahe Verwandte soll möglich sein und bei einzelnen Entscheidungen bedacht werden. Der abgebende Praxisinhaber müsste dies aber darlegen.

Diese Diskussion werden wir differenziert führen. Es bleibt für mich aber abwegig, ein in der Diskussion befindliches Gesetzesvorhaben des Bundes mit der Fortsetzung einer erfolgreichen Vereinbarung auf Landesebene zur Sicherstellung der Versorgung zu verbinden. Das leuchtet mir nicht ein. Die Verhandlungen würden in eine Sackgasse führen, wenn die KV nicht über eine Überversorgung sprechen wollte, die Kassen diese aber reflexartig zur Bedingung für Gespräche machen würden. Das wäre nicht verantwortlich, und dann würde ein solcher Pakt auch nicht zustande kommen. Wir wollen aber, dass dieser Pakt zustande kommt. Deshalb werden wir entsprechende Hinweise geben. Ich sage: Wir werden den Pakt für den Zeitraum 2015 bis 2018 schließen.

Neben der objektiv feststellbaren Mangelversorgung in zahlreichen Gemeinden empfinden die Bürger die Versorgung dann als nicht ausreichend, wenn sie sehr lange auf einen Termin beim Facharzt warten müssen. Bei einer Normal- oder Überversorgung in einem Zulassungsbezirk liegt die Ursache hierfür manchmal in der Systematik von Honorierungen. Es ist bei manchen Elementen kontraproduktiv, einen neuen Patienten aufzunehmen und innerhalb kurzer Zeit eine Diagnostik durchzuführen. Die Politik sollte sich natürlich nicht in die Verteilung der Honorare einmischen; wenn es aber um den Sicherstellungsauftrag geht, sollte die KV über zwei Punkte der Honorarverteilung einmal nachdenken. Der überwiegende Teil des Honorars besteht in einer Pauschale; wenige Leistungen werden separat bezahlt. Dies könnte den Fehlanreiz setzen, dem Patienten einen Folgetermin im nächsten Quartal zu geben. Bei einer Steigerung der Zahl der Patienten gibt es sehr deutliche Abschläge. Dies setzt keinen Anreiz, neue Patienten aufzunehmen. Im ländlichen Raum führt dies manchmal zu betriebswirtschaftlichen Problemen, wenn eine Nachbarpraxis aufgelöst wird.

Die Forderung von Bundesgesundheitsminister Gröhe, dass der Bürger einen Facharzttermin innerhalb von vier Wochen erhält, wird von uns geteilt. Es wäre wünschenswert, dass die Selbstverwaltung der KV dies organisiert. Sie würde es zweifelsohne besser machen als die staatliche Bürokratie. Die AOK Hessen und die großen Ersatzkassen haben Hotlines eingerichtet, um Termine zu vermitteln. Dafür gebührt ihnen Dank.

Wir verstehen die KV als Partner bei der Sicherstellung einer guten ambulanten Versorgung. Wir kennen ihre Verdienste bei deren Organisation in der Vergangenheit. Wir erlauben uns aber auch Hinweise, wenn der Auftrag der Sicherstellung berührt wird. Das werden wir in freundschaftlichen Gesprächen darlegen. Was Hinweise betrifft, so könnte die KV folgenden an ihre Mitglieder weitergeben: dass die telefonische Auskunft, dass der Arzt keine neuen Patienten mehr annimmt, schlichtweg nicht zulässig ist.

Wir führen bereits jetzt Gespräche über den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Wir haben das aufgenommen. Das letzte Gespräch fand am 8. August statt. Auch hier engagiert sich unser Sozialminister.

(Beifall bei der CDU)

Ich fasse zusammen: Hessen wird sich verstärkt dabei engagieren – auch finanziell –, den hohen Standard in der ambulanten und in der stationären Medizin aufrechtzuerhalten und das weiterzuentwickeln. Hessen wird sich auf der Bundesebene für eine Neuordnung der Krankenhausfinanzierung einsetzen. Die Vertreter des Landes Hessen werden in freundlichen Gesprächen mit Vertretern der KV Hinweise geben, wenn es um den Sicherstellungsauftrag geht. Hessen wird die kommunale Familie ermuntern, ihre Krankenhäuser in Verbünden zusammenarbeiten zu lassen. Hessen wird einen Beitrag dazu leisten, mehr junge Menschen für den Dienst an kranken und alten Menschen zu interessieren.

Abschließend möchte ich allen, die uns in Krankenhäusern, Praxen, Pflegediensten und Rettungsdiensten mehr als 24 Stunden lang zur Verfügung stehen, herzlich danken. – Ihnen danke ich für die Aufmerksamkeit.

(Anhaltender Beifall bei der CDU und dem BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Herr Bartelt. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Regierungserklärung des Hessischen Ministers für Soziales und Integration betreffend „Gesundheit im Blick – Hessen gestaltet zukunftssichere Versorgung“ entgegengenommen und besprochen.

Wenn ich mich richtig erinnere, haben wir den Dringlichen Antrag der Regierungsfraktionen betreffend flächendeckende und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung in Hessen, Drucks. 19/1163, mit aufgerufen. Den überweisen wir an den Sozial- und Integrationspolitischen Ausschuss. – Das machen wir so. Damit ist der Tagesordnungspunkt erledigt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Hessisches Jugendarrestvollzugsgesetz (HessJA- VollzG) – Drucks. 19/1108 –

Zur Einbringung erteile ich Staatsministerin Kühne-Hörmann das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Land Hessen hat von der durch die Föderalismusreform übertragenen Gesetzgebungskompetenz für den Justizvollzug verantwortungsvoll Gebrauch gemacht. Seit 2008 sind vier große Vollzugsbereiche auf eine umfassende landesgesetzliche Grundlage gestellt worden, nämlich der Jugendstrafvollzug, der Erwachsenenstrafvollzug, die Untersuchungshaft und die Sicherungsverwahrung.

Nun legen wir auch für den letzten verbliebenen Bereich, den Jugendarrest, einen Entwurf für ein Vollzugsgesetz vor. Der Jugendarrestvollzug hat eine Sonderstellung. Sein Anteil an der Gesamtbelegung des hessischen Justizvollzugs beträgt nur etwa 1 %. Er ist aber bedeutungsvoll und sehr wirksam; denn es geht um die Zukunft junger Menschen, in diesem Fall um die Zukunft solcher, die mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind.

Die sehr kurze Arrestdauer von wenigen Tagen bis maximal vier Wochen muss sinnvoll genutzt werden. Darüber

besteht große Einigkeit. Der Gesetzentwurf ist sorgsam vorbereitet worden. Im Januar 2014 hat sich eine Arbeitsgruppe aus Vertretern von neun Ländern unter der Federführung von Hessen und Rheinland-Pfalz konstituiert und bis zum Mai 2014 einen Musterentwurf für ein Jugendarrestvollzugsgesetz erarbeitet.

Orientiert daran wurde parallel durch eine eigene hessische Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Praktikern und Wissenschaftlern ein Entwurf für ein Hessisches Jugendarrestvollzugsgesetz angefertigt. Dieser liegt, nach der Durchführung eines gut besuchten Symposiums zu dem Thema im Juni 2014 und einer Regierungsanhörung, dem Landtag nun vor.

Hessen hat bereits im Jahr 2013 eine moderne Konzeption für den Jugendarrestvollzug in Gelnhausen erarbeitet. Die Bediensteten – das will ich hier sagen – machen eine hervorragende Arbeit, und damit steht der Jugendarrest in Hessen auf einer soliden Basis, die es nun mit Bedacht fortzuentwickeln gilt.