Wir gehen im Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen davon aus, dass es der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit des Verwaltungshandelns gebietet, in einem solchen Fall nur die Geeignetheit des Hauptunternehmers infrage zu stellen und die Vergabestelle eigenverantwortlich entscheiden zu lassen, wie auch bei anderen Fragen der Geeignetheit eines Bieters, wie weiter zu verfahren ist. Das bedeutet: Wenn das öfter vorkommt, kann die Vergabestelle handeln. Ich glaube, das ist in diesem Zusammenhang der richtige Weg.
Frau Präsidentin, deshalb zum Schluss. Wir haben zusätzlich ein funktionierendes Nachprüfungssystem. Es gibt einen echten Bieterschutz. Er ist deshalb „echt“, weil sich die Rechtsschutzmöglichkeiten der Bieter nicht nur auf Schadenersatzansprüche beschränken, sondern weil sie auch im Rahmen des Nachprüfungssystems ihre Chance auf den Zuschlag, also auf den Erhalt des Auftrags, wahren.
Unternehmen werden die Möglichkeit haben, Aufträge, die unterhalb des EU-Schwellenwerts liegen, in einem Nachprüfungsverfahren prüfen zu lassen. Der vormals unterlegene Bieter hat somit die Möglichkeit, den Zuschlag zu erhalten. Das verstehen wir unter fair und transparent.
Ich kann deshalb zusammenfassen: Der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen entspricht den vergaberechtlichen Grundsätzen, dem haushaltsrechtlichen Gebot von wirtschaftlichen Beschaffungen und den Zielsetzungen, die der Koalitionsvertrag festsetzt. Es wird ein gutes Gesetz.
Wenn es am Ende bis zur dritten Lesung dauert, dann tut es mir leid. Davon wird das Gesetz aber nicht schlechter, sondern es wird eher klarer, dass wir damit ein gutes Verfahren für Hessen haben, ein gutes Verfahren für Nachhaltigkeit, für die ökologischen und sozialen Kriterien, für die
Wirtschaftlichkeit, für die Beschaffung insgesamt. Es ist handhabbar und erfüllt alle Ziele. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Es gibt eine weitere Wortmeldung der Kollegin Barth von der SPD-Fraktion. Frau Kollegin, Sie haben fünf Minuten und 40 Sekunden Restredezeit. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Staatsminister, weil Sie es eben vermisst haben: Es ist gut so, dass die Tariftreue jetzt endlich in ein Gesetz kommt, aber das Gesetz hätte besser sein können.
Ich möchte noch einmal auf ein paar Argumente eingehen. Sehr geehrter Herr Klose, Sie reden sich Ihr Gesetz wirklich schön. Sie sagen: Wer nicht tariftreu ist, wird vom Platz gestellt. – So haben Sie es vorhin gesagt. Dann hätten Sie aber auch die Generalunternehmerhaftung hineinnehmen müssen. Wenn Sie sich die Branche betrachten, stellen Sie fest, die meisten, die als Subunternehmer auftreten, sind nach zwei bis drei Jahren vom Markt. Sie wechseln ihren Namen so schnell, so schnell können Sie gar nicht schauen. Sie lachen sich über Ihr Gesetz tot, weil es keine Generalunternehmerhaftung vorsieht.
Fordern Sie einmal eine Kreditauskunft über Subunternehmer an. Sie werden sehen, der Geschäftsführer wechselt, der Name wechselt, das ist ein ganz bekanntes Spiel in der Branche.
Auch zu den Verkehren will ich noch etwas sagen. Der Hessen-Index, den wir in unseren Änderungsantrag aufgenommen haben, ist übrigens ein Vorschlag von RMV und NVV – das wissen Sie, denn Sie haben die Stellungnahmen auch gelesen. Es gibt eine große Unsicherheit aufseiten der Besteller, die meist Verträge über zehn Jahre Laufzeit abschließen. Sie brauchen schon eine Indexierung, die sie in ihrer Kalkulation verwenden können.
Den Hessen-Index, den wir vorschlagen, haben Sie selbst auch diskutiert, das hat Herr Arnold auch im Wirtschaftsausschuss gesagt. Sie haben sich aber dann nicht getraut und es in Ihrem Gesetz bei einer Empfehlung – wie Herr Staatsminister Al-Wazir eben sagte – belassen. Wie eine solche Indexierung auszusehen hat, lassen Sie weiter offen. Sie belassen es damit auch bei der Unsicherheit in der Kalkulation für die Betreiber.
Dann noch ein Wort zu den flexiblen Bedienformen. Hier geht es um den ländlichen Raum, wo Mitarbeiter sowohl im Einsatzbereich des LHO- sowie des TV-N-Tarifs, also quasi in beiden Tarifen, arbeiten. Das betrifft dieselben Mitarbeiter, die zum Teil die Busse und Anrufsammeltaxis fahren. Zu der Arbeitsbeschreibung gehört auch, dass sie in der freien Zeit die Busse zu reinigen haben. Wenn Sie hier keine Mischform zwischen den Tarifen von LHO und TV-N finden, machen Sie die flexiblen Bedienformen im ländlichen Raum kaputt. Wir haben uns das von den Be
treibern sehr eindringlich schildern lassen. Ein Gespräch mit dem NVV hätte Sie wirklich erleuchtet.
Herr Arnold, Sie beglückwünschen sich, ein schlankes Gesetz geschaffen zu haben. Wir würden das sogar noch etwas stärker ausdrücken: Wir finden Ihr Gesetz nicht schlank, wir finden es dünn. – Vieles, was Sie anpreisen, ist bei den sogenannten vergabefremden Kriterien – oder auch nicht – genauso als Kannregelung enthalten, wie es auch zuvor in dem aktuell gültigen Gesetz als Kannregelung enthalten war. Insofern wird das an der Realität der Vergaben leider nichts ändern. Das Wort „kann“ bedeutet dann wohl: kann nicht.
Als Letztes möchte ich noch einmal auf die Vergabegrenzen zurückkommen. Sie suchen sich leider wirklich die Untersuchungen heraus, die in Ihrem Sinne sind. Sie sagen, Ihr Finanzminister habe genau geschaut. Der Bundesrechnungshof hat aber nicht nur geschaut, er hat wirklich untersucht, nämlich 16.000 Vergaben. Das ist durchaus eine Untersuchung, die ich als repräsentativ betrachten würde. Diese Untersuchung hat viele andere Bundesländer auch dazu veranlasst, daraufhin ihre Vergabegrenzen wieder herabzusetzen, übrigens auch den Bund. Es gab nämlich tatsächlich ein erhöhtes Korruptionsrisiko, und zu mehr Wirtschaftlichkeit hat es mitnichten geführt.
Natürlich haben die Mittel des Konjunkturpakets II, das haben Sie vorhin angesprochen, auch dazu geführt, dass mehr Aufträge generiert wurden. Das hatte aber nichts mit der Vergabeart zu tun. Sie verfahren weiter nach dem Motto: nicht ein Geisterfahrer, sondern viele. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Vielen Dank, Frau Kollegin Barth. – Damit sind wir am Ende der zweiten Lesungen zu den Gesetzentwürfen.
Die Fraktion DIE LINKE hat die dritte Lesung beantragt. Kann ich davon ausgehen, dass alle Initiativen noch einmal an den Wirtschafts- und Verkehrsausschuss überwiesen werden? – Ich sehe ein Nicken der Geschäftsführer. Dann handhaben wir das so und überweisen alle drei Gesetzentwürfe inklusive dem Änderungsantrag noch einmal an den Wirtschafts- und Verkehrsausschuss. Vielen Dank.
Die Fraktion DIE LINKE hat beantragt, zwei Petitionen getrennt abzustimmen. Dabei handelt es sich um die Petition Nr. 3502/18 und um die Petition Nr. 543/19.
Ich lasse zuerst über die Beschlussempfehlung zur Petition Nr. 3502/18 abstimmen. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Fraktionen von SPD und DIE LINKE. Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen worden.
Ich lasse über die Beschlussempfehlung zur Petition Nr. 543/19 abstimmen. Wer dieser Beschlussempfehlung zu
stimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Wer stimmt dagegen? – Die Fraktion DIE LINKE. Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen worden.
Nun bitte ich Sie, über die Beschlussempfehlungen Drucks. 19/1087 im Gesamten abzustimmen. Wer diesen Beschlussempfehlungen zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist das gesamte Haus. Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.
Wir kommen zu den Beschlussempfehlungen ohne Aussprache. Darf ich wieder die Kurzform wählen? – Ich sehe ein großes Einverständnis. Dann handhaben wir das so.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 51 auf: Beschlussempfehlung und Bericht, Drucks. 19/1088 zu Drucks. 19/851.
Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Wer stimmt dagegen? – Die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich? – Die SPD-Fraktion. Damit ist diese Beschlussempfehlung angenommen worden.
Dann machen wir das so. Wer dem Punkt 4 dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD und DIE LINKE. Damit ist der Punkt 4 der Beschlussempfehlung angenommen worden.
Dann lasse ich über den Rest der Beschlussempfehlung abstimmen. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? – SPD, FDP und DIE LINKE. Damit ist auch diese Beschlussempfehlung angenommen worden.
Dann machen wir das so. – Dann lasse ich zu der Beschlussempfehlung Drucks. 19/1090 zu Drucks. 19/919 über Punkt 2 abstimmen. Wer diesem Punkt seine Zustim
mung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? – FDP und DIE LINKE. Wer enthält sich? – SPDFraktion. Damit ist dieser Punkt angenommen worden.
Ich lasse nun über den Rest der Beschlussempfehlung abstimmen. Wer stimmt zu? – CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die LINKE. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Fraktion der SPD. Damit ist diese Beschlussempfehlung in Gänze angenommen worden.