Es ist schon darauf hingewiesen worden, dass wir die Jugendfeuerwehren auch im Jahr ihres 50. Jubiläums besonders mit Zuschüssen bedacht haben, auch um das Ereignis entsprechend zu feiern. Es geht aber nicht nur darum, dass sie feiern können, sondern dass sie diese Feierlichkeiten auch dazu nutzen können, das, was die Jugendfeuerwehr in 50 Jahren geleistet hat, nach außen zu zeigen. Wir sind sehr stolz darauf, dass es uns gelungen ist, aus dem Haushalt eine Imagekampagne zu finanzieren. Damit können die Jugendfeuerwehren in den nächsten Jahren wieder gezielt junge Leute ansprechen und sie mit dem „Feuerwehrvirus“ infizieren.
Ich komme zum Schluss und will noch einen Gedanken aufgreifen, den Kollege Franz vorgetragen hat. Das ist mir sehr wichtig. Ich bin ihm dankbar dafür, denn ich hätte es in aller Bescheidenheit nicht erwähnt.
Wenn Sie es schon ansprechen, dann gibt es mir Gelegenheit, das auch klarzustellen. Herr Kollege Franz, in der Tat war es so, in den Jahren 2010 und 2012 hat der Ertrag der Feuerschutzsteuer über 30 Millionen € gelegen. Im Jahr 2010 lag er bei 30.231.000 € und im Jahr 2012 bei 31.338.000 €. In all den anderen Jahren lag der Ertrag immer unter 30 Millionen €. In den Jahren, in denen er über den 30 Millionen € gelegen hat, hat der Finanzminister – dem ich dafür sehr herzlich danke – diese zusätzlichen Mittel für die Feuerwehren in diesem Land erhalten. Herr Kollege Franz, ich bin Ihnen dankbar dafür, dass Sie mir Gelegenheit gegeben haben, das noch einmal zu sagen.
Im Gegensatz zu früheren Zeiten ist es so, dass wir seit 2008 erheblich in den Katastrophenschutz investiert haben, 22 Millionen € in den letzten Jahren. In früheren Zeiten ist das Geld dafür aus dem Brandschutzhaushalt gekommen. Seit 2008 ist das direkt aus dem Haushalt finanziert worden. Das kommt am Ende der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger, aber auch den Feuerwehren zugute. Auch das möchte ich hier noch erwähnt haben. Wie gesagt, von mir aus wäre ich gar nicht darauf gekommen. Herr Kollege Franz, da Sie es schon erwähnt haben, bin ich Ihnen sehr dankbar dafür, dass ich es noch einmal deutlich machen konnte.
Wir sind mit den Feuerwehren gut aufgestellt, dankenswerterweise durch den Einsatz der vielen ehrenamtlichen Feuerwehrleute in den Jugendfeuerwehren, in den Einsatzabteilungen und in den Vereinen. Vielen herzlichen Dank dafür und herzlichen Dank für die Debatte.
Damit kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 19/1120.
Wer dem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltung der LINKEN ist der Antrag so angenommen.
Antrag der Fraktion der SPD betreffend Reformmodell des Kommunalen Finanzausgleichs ist völlig inakzeptabel – Drucks. 19/1118 –
Dringlicher Antrag der Fraktion der FDP betreffend kommunale Selbstverwaltung erhalten – Steuererhöhungsorgie beenden – Drucks. 19/1146 –
Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Kommunaler Finanzausgleich: gute Gesprächsgrundlage für weiteren Dialog mit den Kommunen – Drucks. 19/1167 –
Vereinbarungsgemäß beträgt die Redezeit zehn Minuten. Als Erster spricht Kollege Schäfer-Gümbel, SPD-Fraktion.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, dass dieser Tagesordnungspunkt wie die klassische Faust aufs Auge passt. Während wir bei dem vorherigen Tagesordnungspunkt über die Handlungsfähigkeit der Jugendfeuerwehren und der Feuerwehren insgesamt geredet haben, geht es jetzt um Finanzierungsgrundlagen. Deswegen will ich gleich an den Anfang das Fazit unserer Ausführungen stellen: Herr Finanzminister, ziehen Sie Ihren Vorschlag zur Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs zurück.
Herr Reif, ich würde gerne reden und hätte gerne die Aufmerksamkeit der Regierungsbank. Das mit den Sekundärtugenden ist bei den Konservativen auch übersichtlich geworden.
(Beifall bei der SPD – Clemens Reif (CDU): Sie und Sekundärtugenden, das sagt der Richtige! – Abg. Clemens Reif (CDU) geht zurück auf seinen Platz.)
Herr Finanzminister, legen Sie einen neuen Vorschlag in Zusammenarbeit mit den Kommunalen Spitzenverbänden vor, der den Vorgaben des Staatsgerichtshofs vom 21. Mai 2013 Rechnung trägt. Herr Finanzminister, legen Sie endlich einen neuen Vorschlag vor, der der Entscheidung der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger unseres Bundeslandes bei der Verfassungsänderung zur Schuldenbremse Rechnung trägt.
Ich will mit diesem Punkt dezidiert anfangen, weil Sie in der Koalition nicht müde werden, immer wieder zu behaupten, das Thema Schuldenbremse sei der Ausgangspunkt für die KFA-Reform. Deswegen will ich Sie an das erinnern, was die Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gemeinsam in dem entsprechenden Gesetz beschlossen haben. Darin ist ausdrücklich festgehalten, dass Art. 137 Abs. 5 HV unberührt bleibt.
Der Staat hat den Gemeinden und Gemeindeverbänden die zur Durchführung ihrer eigenen und der übertragenen Aufgaben erforderlichen Geldmittel im Wege des Lasten- und Finanzausgleichs zu sichern. Er stellt ihnen für ihre freiwillige öffentliche Tätig
Herr Finanzminister, Sie haben nach eigenem Bekunden zehn Millionen Datensätze gewälzt, überprüft, gewichtet, und das Ergebnis ist am Ende zufälligerweise das Gleiche wie vor der Reform.
Der Ministerpräsident hat anlässlich einer Besprechung mit den parteiunabhängigen Bürgermeistern Folgendes erklärt – zumindest, wenn man den Zeitungen Glauben schenkt –:
Auch damit hat er recht. Allerdings irrt er mit der Einschränkung, die er danach gemacht hat, dass es um gläserne Taschen und nicht um offene gehe, ganz gewaltig, weil dieser Finanzausgleich eben genau diesen Ansprüchen nicht Rechnung trägt. Deswegen noch einmal: Ziehen Sie die Reform zurück.
Sie verteilen mit dem neuen Kommunalen Finanzausgleich ausschließlich den Mangel der Kommunalfinanzen. Sie pressen die Kommunen aus wie eine Zitrone, um die eigenen Versäumnisse der letzten 15 Jahre der CDU-Regentschaft zu verstecken. Sie drücken die Verantwortung ab. Als neues Dreamteam, nach so vielen, die es gab – Statler und Waldorf, Pat und Patachon, Ernie und Bert oder Bonnie und Clyde –, betreten jetzt Peter Beuth und Thomas Schäfer die Bühne. Sie sind aber nicht die neuen Robin Hoods der hessischen Landespolitik. Außer Überschriften haben Sie bisher wenig produziert, Herr Finanzminister und Herr Innenminister.
Da kommen so wunderbare Dinge wie die Solidaritätsumlage, die nichts anderes ist als die strukturelle Überforderung derer, die viel haben oder im Vergleich zu anderen mehr haben, oder auch der Übergangsfonds. Herr Finanzminister, Sie können ihn weder beziffern noch sagen, woraus Sie ihn finanzieren
Wir haben das schriftlich. Es gibt Hinweise darauf, dass das Finanzministerium nicht sagen kann, wie lange der Übergangsfonds gilt, für welche Zeit er aufgesetzt ist und wie er finanziert wird.
Das ist deswegen nicht so ganz uninteressant, Herr Arnold – aber zu Ihnen komme ich gleich ohnehin noch einmal –,
weil der Übergangsfonds ja das Instrument ist, mit dem Sie eine ziemliche Mehrzahl der Städte und Gemeinden von knappen Verlierern zu knappen Gewinnern der Reform machen. Wenn der Übergangsfonds weg ist, wird das alles