Protokoll der Sitzung vom 26.11.2014

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Aha, das werden wir sehen! – Weitere Zurufe von der SPD)

Es heißt nämlich, dass die erforderlichen Mittel bereitzustellen sind.

(Zuruf des Abg. Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD))

Herr Kollege Schäfer-Gümbel, hören Sie zu, und regen Sie sich überhaupt nicht auf. Ich habe Ihnen auch in aller Ruhe zugehört.

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Das habe ich gemerkt! – Ernst-Ewald Roth (SPD): Und trotzdem aufgeregt!)

Daraus folgt, dass Aufwendungen, die das Gebot wirtschaftlicher und sparsamer Haushaltsführung nicht beachten, unberücksichtigt bleiben dürfen. Das ist voll logisch und klar aus dem abzuleiten, was in der Verfassung und im Staatsgerichtshofurteil steht.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Norbert Schmitt (SPD): Wenn man Sozialhilfeausgleich von Bad-Homburg sieht!)

Der Staatsgerichtshof – das ist auch einer Ihrer Kritikpunkte – hat sehr deutlich etwas zu der Frage finanzstarke Kommunen gesagt; damit bin ich bei dem Kollegen Hahn und dem FDP-Antrag. Ich zitiere aus dem Urteil:

Der übergemeindliche Finanzausgleich wird durch den Gedanken der interkommunalen Solidarität geprägt, der seinem Wesen nach nicht nur Rechte, sondern auch eine Verantwortung der Gemeinden untereinander begründet. Hierdurch wird ein Ausgleich zwischen Eigenverantwortlichkeit und Individualität der Gemeinden auf der einen und solidargemeinschaftlicher Mitverantwortung für die Existenz der übrigen Gemeinden auf der anderen Seite begründet.

Aus diesem Satz und diesen Bemerkungen des Staatsgerichtshofs resultiert das Heranziehen der finanzstarken Kommunen. Wenn Sie sich anschauen, was wir gemacht haben, dann sehen Sie: 25 % der Steuerkraft werden abgeschöpft, und zwar in dem Maße, dass das Übermaßgebot nicht verletzt wird, sondern dass die finanzstarken Kommunen nach dem Vorgehen immer noch 37 % mehr als alle anderen Kommunen an Finanzkraft haben. Wenn Sie das so heftig kritisieren, Herr Kollege Hahn,

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Ja!)

dann müssen Sie sich die Frage gefallen lassen, wie Sie in der letzten Legislaturperiode bei den damaligen Veränderungen in dem Kommunalen Finanzausgleich die Kompensationsumlage begründet haben. Das ist eine andere Form, aber im Prinzip nichts anderes als das Heranziehen von finanzstarken Kommunen. Wir sind der Überzeugung, dass uns der Staatsgerichtshof in seinem Urteil ausdrücklich das vorgegeben hat.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zu der Frage des Übergangsfonds. Herr Schäfer-Gümbel, ich kann verstehen, dass Sie die Ausführungen machen. Aber dann muss ich auch feststellen, dass offensichtlich die Kommunikation zwischen Ihren und Ihrem haushaltsund finanzpolitischen Sprecher schlecht ist;

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Aha!)

denn der war bei allen Gesprächen und allen Vorstellungen dabei,

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Eben!)

die die Obleute bekommen haben. Dort wurde ausgeführt: Der Übergangsfonds hat eine Laufzeit von zehn Jahren, und er wird im ersten Jahr mit 100 Millionen € dotiert und in zehn Jahren abgebaut bis null.

(Norbert Schmitt (SPD): Nein, es geht um die Finanzierung!)

Herr Schmitt, ich habe bis jetzt noch nichts zu der Finanzierung gesagt.

Herr Schork, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abg. Schmitt?

Gleich. – Er hat gesagt, die Höhe steht nicht fest, und die Laufzeit steht nicht fest.

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Die Finanzierung!)

Sie haben gesagt: die Höhe und die Laufzeit.

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Aha!)

100 Millionen €, zehn Jahre – in zehn Jahren wird es von 100 Millionen € auf null abgesenkt, das steht fest. Der Finanzminister, um die Zwischenfrage des Kollegen Schmitt gleich zu beantworten, hat gesagt: Aus welchem Topf und wie die 100 Millionen € bereitgestellt werden, müssen wir im Ergebnis der Jahresabrechnung 2014 überprüfen, um zu sehen, woraus die finanziert werden können.

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Also? – Gegenrufe von der CDU)

Klare Aussage. Also auch das ist alles offen und fair kommuniziert.

(Zuruf des Abg. Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD))

Noch eine Bemerkung zu dem Dreiklang, den Kollege Hahn angesprochen hat. Da geht es am Ende um die Nivellierungshebesätze und um die Zeiten, wann der Herbsterlass herausgekommen ist.

Sie wissen, dass wir bei der Berechnung der Nivellierungshebesätze für die Modellrechnung die durchschnittlichen Hebesätze des ersten Halbjahres 2014 im Land Hessen zugrunde gelegt haben. Diese sind nahezu ausnahmslos vor dem 01.01.2014 in den Kommunen beschlossen worden. Damit können sie überhaupt nicht das Ergebnis des von Ihnen so genannten Rosenmontagserlasses und des Herbsterlasses des Innenministers gewesen sein, weil die nämlich erst 2014 veröffentlicht wurden. Das ist eine Tatsache.

Wenn Sie das Thema ansprechen, dann sage ich Ihnen: In den letzten Jahren haben wir mit der CDU/FDP-Koalition den Schutzschirm aufgelegt. In vielen dieser Schutzschirmvereinbarungen haben die Kommunen in ihrem Konsolidierungsprogramm die Erhöhung der Hebesätze in ihrer Kommune als notwendig erachtet, um ihre Haushalte zu konsolidieren.

(Zurufe von der SPD)

Daher kommen die erhöhten Hebesätze überwiegend in dem vor, was wir zurzeit diskutieren. Im Übrigen, das sage ich Ihnen auch sehr deutlich, halte ich es für richtig und angebracht, dass der Kommunalminister der Kommunalaufsicht und den Kommunen Leitlinien und Richtlinien an die Hand gibt, ihnen Wege aufzeigt und Empfehlungen gibt, wie sie ihre Haushalte nachhaltig konsolidieren können.

(Beifall bei der CDU)

Das ist die Aufgabe des Kommunalministers und des Innenministers, der für die Kommunalaufsicht zuständig ist.

Unter dem Strich glaube ich, dass wir mit der Modellrechnung und dem, was wir vorgestellt haben, eine nachvollziehbare Berechnungsgrundlage haben, an der im Übrigen die Kommunalen Spitzenverbände in über 20 Arbeitsgruppensitzungen mitgewirkt haben. Wir haben eine nachvollziehbare Berechnungsgrundlage und vor allem eine Diskussionsgrundlage geschaffen, um mit allen Betroffenen, den Kommunalen Spitzenverbänden, den Kommunen, den Bürgermeistern, einen fairen Dialog zu führen, um zu sehen, wo Veränderungen und Verbesserungen notwendig sind.

Ich will an dieser Stelle ausdrücklich anführen, dass der Finanzminister in dieser Frage eine Herkulesaufgabe auf sich genommen hat, indem er in jede Bürgermeisterdienstversammlung geht,

(Zurufe von der SPD: Oh!)

mit den Bürgermeistern und den Oberbürgermeistern der kreisfreien Städte, mit den Landräten, mit allen Beteiligten Gespräche führt, das Modell erläutert und aus jedem Gespräch Anregungen und Vorschläge mitnimmt, die in die weitere Diskussion einfließen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Kollege Schork, Sie müssen zum Schluss kommen.

Ich würde es begrüßen, wenn sich die Oppositionsfraktionen in diesem Hause daran beteiligen würden und nicht aus billiger Polemik schlicht und einfach sagen: Das geht alles nicht, das ist schlecht.

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Doch!)

Das ist falsche Politik. Das wird dem Anspruch dieses Parlaments nicht gerecht.

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Murks bleibt Murks!)

Sie sollten sich über diesen Weg Gedanken machen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke schön. – Für eine Kurzintervention hat Kollege Hahn das Wort.

(Marius Weiß (SPD): Jetzt weiß ich auch, warum ganze Kommunen aus Hessen abwandern wollen!)

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Schork, Sie haben eben zu Recht auf die Arbeit der Regierungskoalition von CDU und FDP in der letzten Legislaturperiode Bezug genommen. Sie haben bewusst – ich bedanke mich dafür – auf die Entscheidung Bezug genommen, die wir beim Thema Schutzschirm gemeinsam getroffen haben.