Protokoll der Sitzung vom 26.11.2014

(Alexander Bauer (CDU): Dem stelle ich mich aber mit guten Argumenten!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Kollegen der CDU, die das vor Ort sagen, haben recht.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Meinen Sie eigentlich, es macht Spaß, Stadtverordneter zu sein, wenn man weiß, dass man nichts mehr zu sagen hat? Meinen Sie, es macht Spaß, Verantwortung zu übernehmen, sich für die Kommunalwahl 2016 bereitzustellen, wenn man weiß, dass man aufgrund des Dreiklangs von diesen beiden Herren Staatsministern vor Ort eigentlich nichts mehr zu sagen habe?

(Lebhafter Beifall bei der FDP und der SPD)

Das gilt – und das erregt mich am meisten – nicht nur für die defizitären Kommunen. Das gilt auch für die Kommunen, die einen ausgeglichenen und wettbewerbsfähigen Haushalt haben. Auch die werden mit der Steuerschraube auf der einen Seite und den Nivellierungssätzen auf der anderen Seite – wieder dieser Kombipack von Beuth und Schäfer – dazu gezwungen, höhere Gebühren, als sie eigentlich haben wollen, zu erheben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieser Griff in das Portemonnaie von Bürgerinnen und Bürgern hat in Hessen künftig den Namen Schäfer und Beuth. Das sind beides Christdemokraten, und das überrascht mich sehr.

(Beifall bei der FDP und der SPD – Michael Bod- denberg (CDU): Jetzt kommt Ihr Vorschlag!)

Hören Sie doch auf, zu fragen, wie das mit dem Vorschlag ist. Sie wissen doch genau nach einer so langen Zeit des Regierens: Vorschläge unterbreitet die Regierung.

(Beifall bei der FDP – Lachen bei der CDU und des Ministers Tarek Al-Wazir)

Ich freue mich so, dass Kollege Al-Wazir dasselbe macht wie ich. Ich bin früher immer getadelt worden, wenn ich von der Regierungsbank – –

Herr Kollege Hahn, trotzdem sollten Sie mit dem Parlament reden und nicht mit der Regierungsbank.

Ich darf mit jedem hier im Raum reden, mit dem ich reden möchte, Frau Kollegin. Das ist ganz klar.

(Minister Tarek Al-Wazir: Ich habe nicht zwischen- gerufen, ich habe gelacht! – Zurufe von der CDU – Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Keine Vorschläge von der FDP?)

Ich will deutlich sagen: Der erste Fehler bei der Berechnungsgrundlage war die Statistik. Der zweite Fehler – Herr Kollege Boddenberg, auch darüber haben wir schon gesprochen – ist dieses Trimmen auf die Einwohner. Das kann doch nicht richtig sein, und das ist es doch, was Sie aus Fulda-Land hören, alles nur an der Zahl der Einwohner festzumachen. Es muss noch ein irgendwie geartetes anderes Kriterium geben. Das haben Sie hier nicht vorgenommen.

(Peter Stephan (CDU): Machen Sie einen Vorschlag!)

Machen Sie es sich doch nicht so einfach. Reden Sie einmal mit Ihren Parteifreunden. Sie kommen doch aus demselben Kreisverband. Sie wissen doch, wie Ihr Landrat dazu steht. Herr Stephan, was soll dieses Aufgeplustere? Sie haben doch die Diskussion vor Ort in Ihrem Kreisverband. Also machen Sie mich doch nicht an, machen Sie Herrn Wilkes an oder die Bürgermeister der CDU in Ihrem Landkreis. Was soll denn das? Reinster Kindergarten.

(Lebhafter Beifall bei der FDP und der SPD)

Eine letzte Bemerkung möchte ich zum Thema Solidaritätsumlage machen.

(Zuruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

Herr Kollege Schäfer-Gümbel hat schon die Hessische Verfassung zitiert. In Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz steht teilweise wortgleich dasselbe, das Gleiche, wie auch immer man das ausdrücken will. Es gibt nicht nur die Opposition in diesem Hause, sondern es gibt auch die Kommunalen Spitzenverbände, die auf die verfassungsrechtlichen Fragen der Solidaritätsumlage hinweisen.

Lassen Sie mich einmal taktisch als ehemals forensisch tätiger Anwalt kommen. Ich würde mir während eines laufenden Prozesses nie die Blöße geben, die Argumente meiner Gegner zu übernehmen. Das, was hier mit Solidaritätsumlage beschrieben ist, ist nichts anderes als das, was das Land Hessen im Rahmen des Länderfinanzausgleichs gerade vor dem Bundesverfassungsgericht angreift.

(Beifall bei der FDP und der SPD – Manfred Pentz (CDU): Das ist falsch!)

Wo leben wir von der Taktik her? Sie können doch nicht auf der einen Seite in Karlsruhe vortragen – ich war dafür, dass es vorgetragen wird –, dass diese Art der Solidarität, die von uns abgefordert wird, verfassungswidrig ist, und jetzt genau dasselbe bei den Kommunen machen. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wo ist da die Stringenz in der Arbeit?

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Die gibt es gar nicht!)

Das war die taktische Frage. Jetzt kommt die rechtliche Frage. Wo ist die Rechtsgrundlage für diese Solidaritätsumlage? Sie ist nicht im Grundgesetz. Wir haben gehört, es muss eine auskömmliche Ausstattung geben, und zwar durch das Land und nicht von Kommune zu Kommune. Eine ähnliche Formulierung steht in der Hessischen Verfassung. Kollege Schäfer-Gümbel hat sie vorgetragen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, darf ich als Stadtverordneter meiner Heimatstadt Bad Vilbel eigentlich überhöhte Gebühren mit der Begründung nehmen, ich wolle das dann meinen Freunden in Hirzenhain überweisen? Ich habe das Gefühl, dass das rechtlich nicht korrekt ist. Ich habe außerdem das Gefühl, dass die Kommunalaufsicht dagegen einschreiten müsste.

(Manfred Pentz (CDU): Was sind überhöhte Gebühren?)

Was ist das für eine Logik, die Gemeinden, die keine neuen Schulden machen, die eine ordentliche Wirtschaftlichkeit haben, zu zwingen, höhere Beträge einzunehmen, als sie das für ihren eigenen Bedarf müssten, weil sie mit der Solidaritätsabgabe noch andere bezahlen müssen? Das hat mit kommunaler Selbstverwaltung nun wirklich nichts zu tun.

(Beifall bei der FDP)

Wir Liberale gehen nicht so weit wie die Sozialdemokraten. Aber wir sagen: Die beiden Teile der Erlasse – lieber Innenminister, lieber Antikommunalminister Peter Beuth –, die gegen die Interessen der Selbstverwaltung der Kommunen sind, müssen unverzüglich zurückgenommen werden. – Vielen herzlichen Dank.

(Anhaltender lebhafter Beifall bei der FDP – Leb- hafter Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. – Als Nächster hat Herr Kollege Schork, CDU-Fraktion, das Wort.

(Minister Tarek Al-Wazir: Wo kommt jetzt das Geld her? – Norbert Schmitt (SPD): Endlich kommt Klarheit in die Debatte!)

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs 2016 ergibt mittel- bis langfristig eine dramatische Verbesserung der Finanzausstattung der Kommunen.

(Lachen bei der SPD – Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜ- NEN – Dr. Thomas Spies (SPD): Es ist noch kein Karneval! – Weitere Zurufe von der SPD)

Sie garantiert eine Mindestfinanzausstattung unabhängig von den Steuereinnahmen des Landes. Sie fixiert diese Mindestausstattung auf außergewöhnlich hohem Niveau, und die Neuordnung und Neuregelung des Kommunalen Finanzausgleichs bedeutet ein erhebliches finanzielles Risiko für den Landeshaushalt.

(Zuruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

Das ist das Ergebnis, die Zusammenfassung und die abschließende Feststellung des Wirtschaftsprüfers PwC, der die Neuregelung, die Modellrechnung des Kommunalen Finanzausgleichs unabhängig untersucht hat.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

Herr Kollege Schmitt, Sie waren doch bei allen Gesprächen dabei. Die Mindestausstattung ist doch das Ergebnis des Urteils des Staatsgerichtshofs. Der Staatsgerichtshof

hat gesagt, die Pflichtaufgaben der Kommunen sind vom Land zu finanzieren, und ein Mindestmaß an freiwilligen Leistungen ist zu finanzieren, und zwar unabhängig von der Steuerkraft und den Steuereinnahmen des Landes.

(Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

Ein zweiter Teil an freiwilligen Leistungen ist abhängig von der Finanzkraft des Landes zu finanzieren. – Sie haben noch nicht verstanden, dass dies ein System- und Paradigmenwechsel ist.

(Manfred Pentz (CDU): Das ist Fakt!)

Sie denken immer noch in der Kategorie: Abhängig von der Steuerkraft des Landes bekommen die Kommunen Geld. – Der Staatsgerichtshof hat gesagt, es ist am Bedarf zu orientieren.

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Eben! Dann macht es doch! – Zuruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

Der Staatsgerichtshof hat gesagt, das Land kann sich an wirtschaftlich handelnden Kommunen orientieren.

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Ja!)

Der von Ihnen zitierte Art. 137 Abs. 5 Satz 1 der Hessischen Verfassung impliziert genau das, was wir gemacht haben.

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Aha, das werden wir sehen! – Weitere Zurufe von der SPD)