(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD – Cle- mens Reif (CDU): Das war souverän!)
Vielen Dank, Herr Berichterstatter. – Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Herr Abg. Bauer für die Fraktion der CDU.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Sicherheitsüberprüfungsgesetz des Bundes weist darauf hin, dass die diesbezüglichen Landesgesetze nicht gravierend vom Bundesgesetz abweichen sollen. Dieser Gesichtspunkt spielt auch bei dem vorliegenden Gesetzentwurf eine wesentliche Rolle; denn es erleichtert die gegenseitige Anerkennung und Überprüfung und schließlich auch die Weitergabe von Verschlusssachen, wenn beide Gesetze harmonisiert sind.
Wie wichtig doch Sicherheitsüberprüfungen für Personen sind, die mit staatlichen Verschlusssachen zu tun haben, haben zuletzt die entsprechenden Berichte von Spitzeln in den Reihen des Bundesnachrichtendienstes oder auch des Bundesverteidigungsministeriums uns allen deutlich vor Augen geführt.
Meine Damen und Herren, wer geheimhaltungsbedürftige Informationen des Staates weitergibt, der schadet uns allen.
Deshalb ist es richtig, genauer hinzuschauen, wenn Personen mit diesen Daten umzugehen haben. Wir haben die bestehenden Regeln in Details sinnvoll ergänzt. Der vorliegende Gesetzentwurf wahrt dabei die Verhältnismäßigkeit. Jede Überprüfung findet mit Wissen und Mitwirkung des Betroffenen statt, und die Betroffenen müssen in ihre Überprüfung auch einwilligen.
In der ersten Lesung des HSÜG Ende September haben wir über die Gründe und die Notwendigkeiten dieser Gesetzesregelung bereits ausführlich debattiert. In der Zwischenzeit sind weltweit weitere Ereignisse passiert, und die Gefahr terroristischer Anschläge wurde uns erneut deutlich vor Augen geführt. Auch in unseren obersten Landesbehörden haben wir teils hochsensible Daten, und die müssen geschützt werden, im Übrigen nicht nur im Bereich der inneren Sicherheit, also der Polizeibehörden und des Verfassungsschutzes. Nein, denken Sie vielleicht einmal an Informationen über die Arbeit mit gefährlichen Stoffen an hessischen Forschungseinrichtungen aus dem Geschäftsbereich des Wissenschaftsministeriums. Es ist wichtig, Kontrollmöglichkeiten zu haben, wenn Beamte beispielsweise Zugang zu sabotagegefährdeten Bereichen haben.
Meine Damen und Herren, man soll aber nicht den Eindruck entstehen lassen, dass diese Sicherheitsüberprüfungen angesichts zahlreicher Gefährdungspunkte tagtäglich flächendeckend in großer Zahl durchgeführt werden würden. Die Zahl der Überprüfungen bewegt sich in den letzten Jahren landesweit bei gerade einmal 350 bis 500 Fällen. Es handelt sich dabei nur um Personen, die einen Zugang zu Verschlusssachen oder zu sabotagegefährdeten Bereichen haben. Ich denke, da ist eine Überprüfung durchaus sinnvoll.
Im Großen und Ganzen sind wir uns auch einig. Differenzen haben wir lediglich hinsichtlich der Frage, ob man Mitgliedschaften in sozialen Netzwerken oder bei Internetseiten, die man selbst betreibt, angeben soll. Ich denke, wenn man so etwas ohnehin öffentlich zugänglich betreibt, dürfte das kein Problem sein; denn es geht nicht nur darum, zu dokumentieren, wo man im Internet aktiv ist, sondern es geht um die Sensibilisierung der Betroffenen, dass sie im Internet auch selbst Gegenstand von Beobachtungen
sein können und vor Ausspähung durch ausländische Geheimdienste in diesem Bereich nicht geschützt sind.
Auch die Frage der Verschuldung von Betroffenen spielt eine große Rolle; denn wer verschuldet ist, ist im Einzelfall vielleicht auch anfällig für entsprechende Abwerbeversuche. Deswegen macht es Sinn, grundsätzlich eine SchufaAuskunft einzuholen, wenn entsprechend laufende oder abgeschlossene Insolvenzverfahren anzugeben sind. Das ist wichtig, meine Damen und Herren.
In der Debatte und der Anhörung haben wir den Vorschlag aufgegriffen, den Datenschutzbeauftragten von der Sicherheitsüberprüfung auszunehmen. Das macht durchaus Sinn.
Zum Abschluss sage ich noch einmal, dass sich der Gesetzentwurf an dem orientiert, was das Bundesgesetz regelt. Wir weichen in weitesten Teilen nicht grundsätzlich davon ab. Es ist ein guter Gesetzentwurf, dem wir gerne Gesetzesgeltung verschaffen wollen, und dafür bitte ich Sie um Ihre Zustimmung und danke an dieser Stelle für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Bauer hat dankenswerterweise den Personenkreis, den dieses Sicherheitsüberprüfungsgesetz betrifft, schon vorgestellt und eingegrenzt.
In der Anhörung zu diesem Sicherheitsüberprüfungsgesetz in der 13. Sitzung des Innenausschusses haben wir uns sehr intensiv mit diesem Thema befasst. Es wurde dabei durch die Anzuhörenden sehr schnell klar, dass der Knackpunkt in dem, wie ich finde, nicht sehr verantwortungsvollen Umgang mit den Bürgerrechten liegt. Konkret haben wir uns mit § 10 und § 11 in diesem Gesetz zu beschäftigen, Herr Bauer hat diese beiden Paragrafen bereits angeführt.
Natürlich kann die finanzielle Situation der von diesem Gesetz Betroffenen einen Angriffspunkt bieten, diese in ihrer Verpflichtung zur Verschwiegenheit anzugreifen. In § 10 Abs. 1 Satz 2 wird die Möglichkeit geschaffen, für diesen Fall von den Betroffenen eine Schufa-Selbstauskunft zu verlangen, um potenzielle Gefahren zu erkennen. Die Schufa-Selbstauskunft enthält aber eine Vielzahl von Informationen, die für die Überprüfung in den meisten Fällen gar nicht relevant sind.
Besonders der Hessische Datenschutzbeauftragte, aber auch der DGB hat eindringlich darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit der Anforderung einer Datenübersicht der Schufa rechtlich bedenklich erscheint. In der Anhörung hat der Hessische Datenschutzbeauftragte hinsichtlich der Aufnahme der Schufa in die Aufzählung der Sammlung möglicher Auskunftsquellen außerdem darauf hingewiesen, dass die Schufa eine rein privatwirtschaftlich organisierte Auskunftei ist.
Meine Damen und Herren, die Sicherheitsüberprüfung ist ein öffentlich-rechtliches Verfahren. Wir haben genügend Quellen, wie z. B. die Einsicht in das Schuldnerverzeich
nis, auf die wir in solchen Verfahren zurückgreifen konnten. Das muss reichen. Eine Aktiengesellschaft, die „nur“ die Daten ihrer Mitglieder erfasst, ist nur äußerst begrenzt ein geeignetes Mittel, die nötigen Daten zu erheben.
Die sicherheitsrelevante Angreifbarkeit ergibt sich sicher nicht aus einer vergessenen Handyrechnung oder der – wie schon so oft von Verbraucherschützern gerügten – falschen Speicherung von Daten. Das Zustandekommen der Auskunft über die Kreditwürdigkeit, die die Schufa geben will, ist dabei immer wieder Stein des Anstoßes und ist nicht transparent.
Die Übersicht über die finanziellen Kreditverbindlichkeiten bei Darlehensgebern, die gerade nicht bei der Schufa Holding Mitglied sind, kann aber im Einzelfall das deutlich höhere Risiko darstellen. Denkbar sind beispielsweise Spielschulden oder auch der ganze Bereich der Wucherkredite. Ich bin fast sicher – zumindest hoffe ich es –, dass solche dubiosen Geschäfte und die entsprechenden Partner nicht Bestandteil der Schufa-Auskunft sind.
Wir haben dazu den Änderungsantrag Drucks. 19/1187 auf den Weg gebracht, in dem diese Anregungen der Anhörung aufgegriffen werden, der aber im Ausschuss leider keine Mehrheit gefunden hat. Ich bedauere sehr, dass die von vielen Seiten in der Anhörung vorgetragenen Bedenken zur Schufa keine Berücksichtigung fanden, vor allem, wenn man bedenkt, dass es sich um einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen handelt, den es zu rechtfertigen gilt. Der vorliegende Gesetzentwurf kann deshalb aus unserer Sicht auch nicht mitgetragen werden.
Zu kritisieren ist ebenfalls § 11 dieses Gesetzentwurfs. Hier sollen pauschal von den durch das Gesetz betroffenen Personen Angaben gemacht werden, die keinerlei Bezug zur Sicherheitsüberprüfung haben. Es werden Daten zu allgemein zugänglichen, eigenen Internetseiten oder die Mitgliedschaft und die Teilnahme an sozialen Netzwerken abgefragt, um sie in ihrem Netzverhalten beobachten zu können.
Der hier von diesem Gesetz betroffene Personenkreis besteht nicht nur aus Verfassungsschutzmitarbeitern, bei denen das Zurückhaltungsgebot greift, das solche Medien betrifft. Hier wäre es im Übrigen völlig ausreichend, wenn diese beispielsweise eben an dieses Zurückhaltungsgebot erinnert würden. Bei allen anderen ist die Erfassung schlicht und einfach nicht notwendig, zumal es bei den öffentlich zugänglichen Daten einfach mit einer Anfrage in einer Suchmaschine wie z. B. Google erledigt ist.
Für alle anderen Arten der Internetznutzung möchte ich aus der Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten zitieren:
Ich habe erhebliche Bedenken, ob bei einer so weiten Möglichkeit der Datenerhebung der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit … auf informationelle Selbstbestimmung gewahrt ist. Zumal zumindest für die Darstellung in sozialen Netzen … der Betroffene es selbst in der Hand hat, gegebenenfalls relevante
Wir schließen uns diesen Bedenken an und haben auch dies mit unserem Änderungsantrag aufzugreifen versucht. Leider haben auch hier die Regierungsparteien eine laxere Interpretation der Bürgerrechte.
Ich bin gleich fertig. – Es ist unstrittig, dass wir das Sicherheitsüberprüfungsgesetz der teilweise rasanten Entwicklung bei der Datenspeicherung und -auswertung anpassen. Dafür stehen auch wir.
Meine Damen und Herren von der CDU und GRÜNEN, in Ihrer Begründung zum Änderungsantrag betreffend die Funktion des Hessischen Datenschutzbeauftragten heißt es, seine Position als unabhängige oberste Landesbehörde und seine Wahl durch den Landtag würden diese Stellung stützen. – Stützen Sie ihn nicht nur, sondern hören Sie auch zu. Besser noch: Setzen Sie seinen Rat auch in Taten um. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Ich habe es doch hier vorliegen. Aber es ist zuerst Kollege Hahn, dann Sie. – Herr Hahn, möchten Sie getragen werden, oder geht es so?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Präsident: Sollten Sie mich tragen, hätte ich vollstes Vertrauen, gut zum Pult und auch wieder zurück an meinen Platz zu kommen.
Ich möchte ganz kurz in Vertretung des Kollegen Greilich, der gerade einen anderen Termin wahrnimmt, noch einmal wiederholen, was die FDP-Fraktion sowohl in der ersten Lesung hier im Plenum wie auch durch unseren Änderungsantrag im Ausschuss vorgetragen hat.
Die erste – ich hoffe unter allen fünf Fraktionen unstreitige – Feststellung lautet, dass das Hessische Sicherheitsüberprüfungsgesetz notwendig ist. Wir brauchen ein Hessisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz, da gibt es überhaupt keine Diskussion.
Die zweite Bemerkung. Wenn man eine Sicherheitsüberprüfung durchführt, dann hat man es mit sensiblen persönlichen Daten zu tun, und zwar nicht nur mit sensiblen persönlichen Daten der zu überprüfenden Person, sondern in aller Regel auch ihres Umfeldes: Verwandtschaftsbeziehungen, Arbeitsverhältnisse, berufliche Dinge, private Dinge. Deshalb muss immer und überall der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Anwendung finden.
Wir finden, dass beim von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf diese Abwägung in einer großen Zahl von Fällen ordentlich durchgeführt worden ist. Insbesondere auch die Änderungen zum Thema Ausnahmeregelungen für Personen, die kurzfristig als Handwerker usw. in sicherheitsrelevanten Bereichen tätig sind, siehe § 8, stellen eine kluge Änderung dar, ebenso die Verpflichtung der Behörden, die Betroffenen über Ergebnisse ihrer Sicherheitsüberprüfung zu informieren, auch dann, wenn sie „positiv“ sind, siehe § 12. Diese Änderungen sind sinnvoll und richtig und werden von der FDP unterstützt.
Wir haben Ihnen drei Bereiche vorgetragen – Wolfgang Greilich hat in der Ausschusssitzung heftig dafür geworben und gekämpft –, wo wir meinen, dass das, was jetzt im Gesetz steht, falsch ist. Das Erste ist das Thema Schufa-Eigenauskunft.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, jeder, der im beruflichen Leben etwas mit der Schufa zu tun hat, weiß, dass die Schufa eine sehr selektive Informationsquelle ist. Sie ist deshalb eine selektive Informationsquelle, weil sie – nehmen wir einmal das Thema Kreditverträge – nicht mit all denjenigen zusammenarbeitet bzw. zusammenarbeiten kann, die Kredite vergeben. Bei der Überprüfung ist es doch relativ uninteressant, ob in der Schufa-Auskunft etwas zum Thema Sparkasse Oberhessen steht oder Dresdner Bank – die Volksbank fehlt noch, dann habe ich alle drei Säulen.