Protokoll der Sitzung vom 04.02.2015

Frau Faeser, wenn z. B. Sie als Generalsekretärin der hessischen SPD mir Kumpanei mit der Atomindustrie zum Schaden Hessens vorwerfen

(Demonstrativer Beifall bei der SPD und des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE) – Manfred Pentz (CDU): Unerhört!)

und die hessische SPD zu diesem Unsinn heute auch noch heftig klatscht, dann ist das nicht nur falsch und niederträchtig, sondern das wird von mir in aller Form zurückgewiesen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Verehrte Frau Faeser, wenn Sie dann auch noch meinen, feststellen zu müssen, dass ich keinerlei Verantwortungsgefühl für Hessen besäße – Zitat –,

(Zuruf der Abg. Nancy Faeser (SPD))

so ist das nicht nur falsch.

(Nancy Faeser (SPD): Warten wir es einmal ab, was herauskommt!)

Das ist eine Unverschämtheit gegenüber jemandem,

(Manfred Pentz (CDU): Ganz genau!)

der seit 33 Jahren und davon fast 20 Jahre in Regierungsverantwortung

(Janine Wissler (DIE LINKE): Sein Unwesen treibt!)

für dieses Land arbeitet.

(Beifall bei der CDU – Norbert Schmitt (SPD): Und einen Landesorden bekommen hat! – Zuruf der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE))

Aber, meine Damen und Herren, Ihr Verhalten zeigt noch etwas sehr deutlich. In Ihrer oppositionellen Verzweiflung

(Lachen bei der SPD)

haben Sie offenkundig jedes Maß in der politischen Diskussion verloren.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Norbert Schmitt (SPD): War das jetzt die Sachaufklärung? – Gegenruf des Abg. Manfred Pentz (CDU): Ich bitte Sie!)

Von Ihnen wird bewusst der Eindruck erweckt, mein Antwortschreiben an den Vorstandsvorsitzenden von RWE, Dr. Großmann, sei die Grundlage für eine Schadenersatzforderung gegenüber dem Land Hessen und – noch doller – aller Energieversorgungsunternehmen in Deutschland, z. B. auch für deren Klagen gegen das Land Bayern, gegen das Land Niedersachsen oder gegen das Land Baden-Württemberg.

(Zuruf der Abg. Nancy Faeser (SPD))

Meine Damen und Herren, das ist purer Unsinn, was Sie mir da vorwerfen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Günter Rudolph (SPD): Den haben Sie gemacht, jawohl!)

Zur allgemeinen Erinnerung in wenigen Punkten: Hessen hat wie alle anderen Länder auch, die betroffen waren, im Auftrag des Bundes

(Zurufe von der SPD: Nein! – Falsch!)

mit gleicher Begründung mit Bescheid vom – –

(Norbert Schmitt (SPD): Jetzt wird dem Herrn Röttgen etwas unterstellt!)

Herr Schmitt, es ist immer klug, man hört erst einmal zu. Sie müssen meine Meinung ja nicht teilen. Wenn Sie aber ständig brüllen, sind Sie hinreichend gehindert, zuzuhören, und das ist für eine Debatte eine der Grundvoraussetzungen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Also, am 18.03. ging diese Schließungsverfügung heraus. RWE hat am 1. April 2011 gegen diese Verfügung geklagt. Diese Verfügung war Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung und der gerichtlichen Feststellung der Rechtswidrigkeit. Diese Verfügung und die Gerichtsentscheidung zu dieser Verfügung sind die Grundlage der Schadenersatzforderung von RWE.

Wie man bei einem solchen Sachverhalt mit einem Antwortbrief vom 13. Juni 2011, also zweieinhalb Monate nach Klageerhebung, einen Schadenersatz begründen soll, bleibt nicht nur mir unerfindlich.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Günter Rudolph (SPD): Wunderbar!)

Mein Antwortbrief war gerade kein Bescheid,

(Günter Rudolph (SPD): Warum schreibt man einen solchen Brief überhaupt?)

sondern Ausdruck des einheitlichen politischen Willens des Hessischen Landtags, der Hessischen Landesregierung, der Bundesregierung und weiter Teile der Öffentlichkeit. Der Inhalt war auch nicht überraschend, denn zuvor, in der Plenarsitzung im Juni 2011, hat die damalige Umweltministerin Frau Kollegin Puttrich in der Fragestunde deutlich gemacht, dass nach Auffassung der Hessischen Landesregierung, aber auch der Bundesregierung, auch nach Abschluss des dreimonatigen Moratoriums das Kernkraftwerk Biblis nicht mehr in Betrieb gehen würde.

Das war also nichts Neues. Diese Aussage der damaligen Landesregierung, der ich damals auch vorstand, wurde ausweislich des damaligen Plenarprotokolls vom ganzen Haus einhellig gelobt. Das ist der Sachverhalt. Genau diese politische Überzeugung habe ich in meinem Antwortbrief zum Ausdruck gebracht.

(Norbert Schmitt (SPD): Das ist wirklich unglaublich!)

Um Ihre unhaltbaren Unterstellungen zu untermauern, haben Sie bewusst den Eindruck erweckt, die Beantwortung des Briefs von Dr. Großmann sei ohne ordnungsgemäße Bearbeitung, sozusagen von mir im Alleingang, erfolgt. Sie wissen es besser, zumindest könnten Sie es besser wissen; denn ebenso wie der Brief, der schon seit Langem öffentlich bekannt ist,

(Zuruf der Abg. Nancy Faeser (SPD))

ergibt sich aus den Ihnen bekannten Unterlagen,

(Zuruf des Abg. Günter Rudolph (SPD))

dass das Schreiben von Dr. Großmann von der Staatskanzlei an das Umweltministerium ging, dort ein Antwortent

wurf gefertigt wurde und dieser Antwortentwurf mit wenigen Änderungen auch als Antwortbrief herausging.

(Norbert Schmitt (SPD): An welcher Stelle wurde denn geändert? – Weitere Zurufe von der SPD)

Meine Damen und Herren, obwohl Ihnen diese ordnungsgemäße Bearbeitung bekannt ist,

(Günter Rudolph (SPD): Falsch!)

erwecken Sie bewusst den Eindruck von Mauschelei und Unkorrektheit. Das weise ich mit aller Entschiedenheit zurück.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

Sie behaupten weiter, mein Antwortbrief eröffne RWE einen Schadenersatzanspruch. Das ist nicht nur in der Sache falsch. Das ist auch grob unlogisch.

(Norbert Schmitt (SPD): Nehmen Sie das Urteil nicht zur Kenntnis?)

Meine Damen und Herren, ich will Ihnen das erläutern. RWE hatte das Recht, das Kernkraftwerk wieder anzufahren.

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Genau darum geht es!)