Frau Faeser, wenn z. B. Sie als Generalsekretärin der hessischen SPD mir Kumpanei mit der Atomindustrie zum Schaden Hessens vorwerfen
(Demonstrativer Beifall bei der SPD und des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE) – Manfred Pentz (CDU): Unerhört!)
und die hessische SPD zu diesem Unsinn heute auch noch heftig klatscht, dann ist das nicht nur falsch und niederträchtig, sondern das wird von mir in aller Form zurückgewiesen, meine Damen und Herren.
Verehrte Frau Faeser, wenn Sie dann auch noch meinen, feststellen zu müssen, dass ich keinerlei Verantwortungsgefühl für Hessen besäße – Zitat –,
(Beifall bei der CDU – Norbert Schmitt (SPD): Und einen Landesorden bekommen hat! – Zuruf der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE))
Aber, meine Damen und Herren, Ihr Verhalten zeigt noch etwas sehr deutlich. In Ihrer oppositionellen Verzweiflung
(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Norbert Schmitt (SPD): War das jetzt die Sachaufklärung? – Gegenruf des Abg. Manfred Pentz (CDU): Ich bitte Sie!)
Von Ihnen wird bewusst der Eindruck erweckt, mein Antwortschreiben an den Vorstandsvorsitzenden von RWE, Dr. Großmann, sei die Grundlage für eine Schadenersatzforderung gegenüber dem Land Hessen und – noch doller – aller Energieversorgungsunternehmen in Deutschland, z. B. auch für deren Klagen gegen das Land Bayern, gegen das Land Niedersachsen oder gegen das Land Baden-Württemberg.
(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Günter Rudolph (SPD): Den haben Sie gemacht, jawohl!)
Zur allgemeinen Erinnerung in wenigen Punkten: Hessen hat wie alle anderen Länder auch, die betroffen waren, im Auftrag des Bundes
Herr Schmitt, es ist immer klug, man hört erst einmal zu. Sie müssen meine Meinung ja nicht teilen. Wenn Sie aber ständig brüllen, sind Sie hinreichend gehindert, zuzuhören, und das ist für eine Debatte eine der Grundvoraussetzungen.
Also, am 18.03. ging diese Schließungsverfügung heraus. RWE hat am 1. April 2011 gegen diese Verfügung geklagt. Diese Verfügung war Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung und der gerichtlichen Feststellung der Rechtswidrigkeit. Diese Verfügung und die Gerichtsentscheidung zu dieser Verfügung sind die Grundlage der Schadenersatzforderung von RWE.
Wie man bei einem solchen Sachverhalt mit einem Antwortbrief vom 13. Juni 2011, also zweieinhalb Monate nach Klageerhebung, einen Schadenersatz begründen soll, bleibt nicht nur mir unerfindlich.
sondern Ausdruck des einheitlichen politischen Willens des Hessischen Landtags, der Hessischen Landesregierung, der Bundesregierung und weiter Teile der Öffentlichkeit. Der Inhalt war auch nicht überraschend, denn zuvor, in der Plenarsitzung im Juni 2011, hat die damalige Umweltministerin Frau Kollegin Puttrich in der Fragestunde deutlich gemacht, dass nach Auffassung der Hessischen Landesregierung, aber auch der Bundesregierung, auch nach Abschluss des dreimonatigen Moratoriums das Kernkraftwerk Biblis nicht mehr in Betrieb gehen würde.
Das war also nichts Neues. Diese Aussage der damaligen Landesregierung, der ich damals auch vorstand, wurde ausweislich des damaligen Plenarprotokolls vom ganzen Haus einhellig gelobt. Das ist der Sachverhalt. Genau diese politische Überzeugung habe ich in meinem Antwortbrief zum Ausdruck gebracht.
Um Ihre unhaltbaren Unterstellungen zu untermauern, haben Sie bewusst den Eindruck erweckt, die Beantwortung des Briefs von Dr. Großmann sei ohne ordnungsgemäße Bearbeitung, sozusagen von mir im Alleingang, erfolgt. Sie wissen es besser, zumindest könnten Sie es besser wissen; denn ebenso wie der Brief, der schon seit Langem öffentlich bekannt ist,
dass das Schreiben von Dr. Großmann von der Staatskanzlei an das Umweltministerium ging, dort ein Antwortent
wurf gefertigt wurde und dieser Antwortentwurf mit wenigen Änderungen auch als Antwortbrief herausging.
erwecken Sie bewusst den Eindruck von Mauschelei und Unkorrektheit. Das weise ich mit aller Entschiedenheit zurück.
Sie behaupten weiter, mein Antwortbrief eröffne RWE einen Schadenersatzanspruch. Das ist nicht nur in der Sache falsch. Das ist auch grob unlogisch.
Meine Damen und Herren, ich will Ihnen das erläutern. RWE hatte das Recht, das Kernkraftwerk wieder anzufahren.