Protokoll der Sitzung vom 04.03.2015

Die Bundesebene wäre eine Möglichkeit, dies auf den Weg zu bekommen, an dieser Stelle neben den verschiedensten Sachverhalten auch die Frage des Adoptionsrechts für gleichgeschlechtliche Lebenspartner in den Blick zu nehmen. Nehmen Sie es einfach hin, dass es eine Notwendigkeit gibt, dies in der Sache sehr intensiv zu diskutieren. Dann kommt die Frage von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften im Hinblick auf das Adoptionsrecht genauso zum Tragen wie der Ausschluss anhand gewisser Altersgrenzen, die das Adoptionsrecht letztendlich beinhaltet. Es ist die Frage, welche Kriterien bei Einzelfallprüfungen eine Rolle spielen.

All dies diskutieren wir mit aller Ernsthaftigkeit. Deswegen habe ich versucht, sehr differenziert darzustellen, dass ich das an der Stelle nicht in Bausch und Bogen ablehne, sondern um Verständnis geworben habe, dass es unterschiedliche Auffassungen geben kann, die zu diskutieren sind. Aber sie müssen zu diskutieren sein unter dem Blickwinkel der Überwindung von Grenzen, sowohl im Denken wie im Handeln. Dafür werbe ich, und dafür stehe ich auch ein. Das ist eine Position, die ich als Vertreter der Landesregierung auch in den einschlägigen Gremien vertrete. Da bin ich ganz zuversichtlich, was wir am Ende für ein Ergebnis haben werden – keine Frage. Nur bitte ich, dass man an der Stelle die Zeit zu einer entsprechenden Auseinandersetzung lässt, damit das Ergebnis von einem breiten Konsens getragen wird.

(Beifall bei der CDU)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. – Halt, Kollege Greilich wollte noch etwas sagen. Bitte schön.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es wundert mich nicht, dass es unerwartet wirkt, dass ich zu dem Tagesordnungspunkt noch sprechen will, weil ich das ursprünglich auch nicht vorhatte.

Ich will aber nach dieser Debatte, der ich sehr aufmerksam gefolgt bin, noch eines sagen. Ich denke schon, dass aus allen Fraktionen aus sehr unterschiedlichen Position heraus sehr nachdenkenswerte Dinge gesagt worden sind. Das gilt insbesondere auch für das, was Kollegin Wiesmann vorgetragen hat. Es gehören sehr viele Gedanken dazu, die auch meine Gedanken sind. Nur – da will ich noch einmal an den letzten Redebeitrag des Kollegen Lenders anknüpfen –: Das sind alles nicht die hier zu entscheidenden Fragen, sondern wir sind in einer Situation, in der das höchste deutsche Gericht eine wesentliche Entscheidung getroffen hat. Es hat nämlich die Sukzessivadoption bei gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften zugelassen.

Das ist die Entscheidung, damit ist die Grundsatzentscheidung gefallen. Die Koalition in Berlin hat dies nicht vollständig nachvollzogen oder nicht in der Konsequenz nachvollzogen, die sich eigentlich aus dieser Entscheidung ergibt. Das, worum es bei diesem Antrag geht, ist schlicht und allein die Entscheidung, das umzusetzen, den Weg jetzt ein für alle Mal festzuschreiben, den uns das Verfassungsgericht aufgezeigt hat.

Deshalb ist es richtig, den Antrag der FDP-Fraktion heute zu beschließen. Ich bitte da um breite Zustimmung.

(Beifall bei der FDP)

Nun liegen mir keine Wortmeldungen mehr vor.

Wir kommen zur Abstimmung, zunächst zu Tagesordnungspunkt 11: Entschließungsantrag der Fraktion der FDP, Drucks. 19/461. Wer dem zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind FDP, SPD und DIE LINKE. Wer ist dagegen? – Das sind die GRÜNEN und die Fraktion der CDU. Damit ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Ich lasse abstimmen zu Tagesordnungspunkt 52: Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Adoptionsrecht für eingetragene Lebenspartnerschaften, Drucks. 19/1679. Wer stimmt zu? – CDU und GRÜNE. Wer lehnt ab? – Der Rest des Hauses. Damit ist dieser Antrag mit Mehrheit angenommen.

Meine Damen und Herren, ich rufe Tagesordnungspunkt 12 auf:

Dringlicher Antrag der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Förderung der Fachlehrkräfte für arbeitstechnische Fächer – Drucks. 19/705 –

Es ist eine Redezeit von fünf Minuten vereinbart. Zunächst hat Herr Kollege Yüksel für die SPD-Fraktion das Wort.

(Hugo Klein (Freigericht) (CDU): Ich hatte mich am Anfang gemeldet, weil es unser Antrag ist!)

Augenblick, Herr Kollege Yüksel. – Es ist euer Antrag, aber die Reihenfolge der Abgabe der Wortmeldungen war anders. Herr Klein, wenn Sie darauf bestehen, kommt der Antragsteller zuerst.

(Zuruf von der SPD: Es ist doch ein gemeinsamer Antrag!)

Die Wortmeldung von Herrn Yüksel lag vorher hier, eindeutig. – Herr Yüksel, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die beruflichen Schulen in Hessen leiden unter einem eklatanten Mangel an Lehrerinnen und Lehrern. Zukünftig wird sich dieser Mangel durch Pensionierungen und die sinkende Zahl an Studierenden noch verschärfen. Deshalb ist es nicht zu verleugnen, dass der Bedarf an Lehrerinnen und Lehrern mit dem Lehramt für berufsbildende Schulen steigen wird.

Eine Vielzahl an sogenannten arbeitstechnischen Fachlehrenden übernimmt darum bereits jetzt Unterricht, der eigentlich von Lehrkräften mit Lehramt ausgeübt werden müsste. Hinzu kommt, dass in vielen Curricula für Ausbildungsberufe die früher übliche Trennung zwischen Theorie und Praxis mehr und mehr aufgehoben wird. Damit steigen auch die Anforderungen an die Lehrkräfte für deren pädagogische Qualifizierung in der Unterrichtspraxis.

Fachlehrkräfte für die arbeitstechnischen Fächer haben aber bislang keine Aufstiegsmöglichkeiten an den Berufsschulen. Ihre Kompetenzen, die sie aufgrund ihrer bisherigen Ausbildung und ihres Berufsweges erlangt haben, werden weder erfasst noch angemessen gewürdigt. Das muss sich ändern, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

Arbeitstechnische Fachlehrende übernehmen im Schulalltag nahezu alle Aufgaben wie Berufsschullehrkräfte mit Lehramt, erbringen also gleichwertige Leistungen.

Die SPD-Fraktion hatte bereits am 17. Juli 2014 im Plenum einen Antrag gestellt, der sich auf die Weiterqualifizierung und Aufstiegsoptionen für Fachlehrkräfte für arbeitstechnische Fächer an Berufsschulen bezog. Mit der Initiative haben wir gezeigt, dass wir uns für die gerechte Behandlung von Fachkräften in Bezug auf ihre noch nicht vorhandenen Aufstiegsmöglichkeiten einsetzen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Es darf kein Weg sein, Quereinsteigern an Berufsschulen die Perspektive auf Beförderung zu verwehren.

Mit den Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben wir einen guten gemeinsamen Nenner gefunden, um Gerechtigkeit für Fachlehrerinnen und Fachlehrer zu bewerkstelligen. Es wird die Bitte an die Landesregierung ausgesprochen, zu prüfen, welche Voraussetzungen notwendig sind, um Fachlehrerinnen und Fachlehrern für arbeitstechnische Fächer an Berufsschulen eine Aufstiegsmöglichkeit über ein Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren zu ermöglichen. Dies dient auf der einen Seite als Anreiz, dass zukünftig noch mehr Fachlehrerinnen und Fachlehrer als Lehrkräfte mit Lehramt fungieren, und ist ein Weg dahin, den Leistungen und den gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden. Auf der anderen Seite soll den Fachkräften durch eine berufsbegleitende Studienmöglichkeit für ein zweites Unterrichtsfach die Chance auf eine Aufstiegsoption gegeben werden.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Daniel May (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Es soll ermittelt werden, unter welchen Voraussetzungen und zu welchen Kosten dies passieren kann, um die Ergebnisse in Kulturpolitischen Ausschuss vorzutragen.

Zukünftig muss den arbeitstechnischen Fachlehrerinnen und Fachlehrern eine Aufstiegsperspektive mit einer durchgängigen Laufbahnregelung eröffnet werden, um ihre nonformal und informal erworbenen Kompetenzen gerecht zu würdigen. Hier geht es nicht darum, eine Gruppe gegen eine andere auszuspielen. Hier geht es darum, ein Stück Gerechtigkeit für Fachlehrerinnen und Fachlehrer zu schaffen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Daniel May (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Für die CDU-Fraktion, Herr Kollege Klein.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Tätigkeitsschwerpunkte der Fachlehrerinnen und Fachlehrer für arbeitstechnische Fächer an beruflichen Schulen haben sich in den vergangenen Jahren gravierend verändert. Geänderte Rahmenlehrpläne und neue Unterrichtsformen, wie z. B. die Lernfeldkonzeption, haben dazu geführt, dass die früher vorhandene starre Unterscheidung zwischen sogenannten Fachpraxislehrern, die für die praktische Unterweisung und für Demonstrationsunterricht zuständig zeichneten, und Fachtheorielehrern, die im Rahmen des berufsbezogenen Unterrichts für die theoretischen Inhalte verantwortlich waren, so heute nicht mehr aufrechterhalten werden kann.

Heute erteilen Fachlehrerinnen und Fachlehrer für arbeitstechnische Fächer arbeitstechnischen Unterricht als Bestandteil des berufsbezogenen Unterrichts, indem sie im dualen Ausbildungssystem in sogenannten Lernfeldteams den Unterricht mit beruflichen Lernsituationen und Lernaufgaben planen, durchführen und anschließend auch kontrollieren. Sie sind in vollschulischen Bildungsgängen, in denen sie handlungsorientiert arbeitstechnisch qualifizieren und ausbilden, genauso eingesetzt wie in den besonderen Bildungsgängen und den Praxistagen der Mittelstufenschule, wo sie die Schülerinnen und Schüler für die Berufs- und Arbeitswelt qualifizieren und zur Berufswahlreife hinführen.

Parallel zu dieser Entwicklung eines neuen Berufsbildes für Fachlehrerinnen und Fachlehrer für arbeitstechnische Fächer ist seit einiger Zeit ein Mangel an Berufsschullehrerinnen und Berufsschullehrern in bestimmten Berufsfeldern, insbesondere in Metalltechnik und Elektrotechnik, zu erkennen.

Von den Fachlehrern für arbeitstechnische Fächer wird heute eine deutlich höhere Qualifizierung in der Theorie gefordert. Zahlreiche Fachlehrerinnen und Fachlehrer übernehmen bereits derzeit Unterricht, der eigentlich von Berufsschullehrern mit dem Lehramt für berufsbildende Schulen erteilt werden müsste.

Mit dem vorliegenden Antrag bitten wir die Landesregierung, zu prüfen, welche Voraussetzungen notwendig sind, um Fachlehrerinnen und Fachlehrern für arbeitstechnische Fächer aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen eine

Aufstiegsmöglichkeit über ein Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren zu ermöglichen – der Kollege hat es eben schon erwähnt. Um den derzeit bereits erkennbaren Bedarf an Lehrerinnen und Lehrern mit dem Lehramt für berufsbildende Schulen für bestimmte Berufsfelder sicherzustellen, soll besonders geprüft werden, unter welchen Voraussetzungen eine Weiterqualifizierung durch ein berufsbegleitendes Studium eines allgemeinbildenden Unterrichtsfaches ermöglicht werden kann.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für diese angedachte Weiterqualifizierung in einem allgemeinbildenden Unterrichtsfach oder einer beruflichen Fachrichtung ist ein Studium an einer Hochschule allerdings nicht zwingend notwendig. Im Rahmen der hessischen Lehrerweiterbildung kann diese Qualifizierung ohne die formalen Hürden einer Universität problemloser und zügiger berufsbegleitend durchgeführt werden.

Der Abschluss, der durch ein Zertifikat dokumentiert wird, könnte sich auf ein allgemeinbildendes Unterrichtsfach oder eine berufliche Fachrichtung beziehen und jeweils zu einer entsprechenden Lehrbefähigung führen. Herr Staatsminister Dr. Lorz, ich bitte Sie ganz herzlich, diese Möglichkeit besonders intensiv zu überprüfen, da ich davon überzeugt bin, dass es eine sehr gangbare Möglichkeit darstellt.

(Beifall bei der CDU)

Das gesamte Thema der Fachlehrerweiterqualifizierung ist allerdings deutlich komplexer, als man es auf den ersten Blick erkennen kann. Es ist schon alleine deswegen deutlich komplexer, weil mit dieser Weiterqualifizierung und einer angedachten Aufstiegsmöglichkeit die Besoldung dieser betroffenen Kollegen eine Rolle spielen muss.

Derzeit sind die Fachlehrer im Eingangsamt in die Besoldungsgruppe A 10 eingruppiert. Frühestens nach drei Jahren Dienstzeit ist eine Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe A 11 möglich. Die Koordinatoren für Fachpraxis an beruflichen Schulen, das betrifft jeweils eine Stelle an einer berufsbildenden Schule, können nach A 12 besoldet werden. Diese Besoldungsgruppe A 12 muss auch als Anreiz das Ziel für die Weiterqualifizierung der Fachlehrer sein.

Hier gibt es allerdings noch einige Hürden wie das Hessische Besoldungsgesetz, das Hessische Beamtengesetz und die Hessische Laufbahnverordnung zu überwinden. Die Fachlehrer haben zwar eine Lehrbefähigung für arbeitstechnische Fächer und eventuell durch eine Weiterqualifizierung für ein allgemeinbildendes Unterrichtsfach, sie haben aber keine Befähigung für ein Lehramt an beruflichen Schulen.

Allerdings gilt auch an dieser Stelle mein Leitspruch: Wer etwas erreichen will, sucht Wege, wer etwas verhindern will, sucht Gründe. – Herr Staatsminister Dr. Lorz, Herr Staatssekretär Dr. Lösel, ich bin überzeugt, Sie suchen mit uns gemeinsam den richtigen Weg. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nächste Wortmeldung, Herr Kollege May für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die vorliegende Initiative der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD zur Frage der Fachlehrkräfte an beruflichen Schulen thematisiert die Weiterqualifizierung von eben jenen. Deswegen möchte ich Ihnen zuerst einmal kurz erläutern, was den Personenkreis ausmacht. Es handelt sich dabei um beruflich Qualifizierte, die nach 21 Monaten Vorbereitungsdienst Fachlehrer werden. Sie sind von denjenigen zu unterscheiden, die ein Berufsschullehramt an der Universität grundständig studiert und dann ein Referendariat absolviert haben.

Die Fachlehrkräfte übernehmen allerdings mit steigender Zeit an der Berufsschule immer ähnlicher werdende Tätigkeiten wie die Berufsschullehrerinnen und Berufsschullehrer. Ihr Anforderungsprofil hat sich in den letzten Jahren sehr stark verändert. Es ist komplexer geworden. Weil die beiden Personengruppen, die Berufsschullehrer im engeren Sinne und die Fachlehrkräfte auf der anderen Seite im selben Bereich tätig sind, wächst die Forderung, ob man nicht durch Weiterqualifizierung dieselbe Besoldung erreichen kann, also dieselben Aufstiegschancen erreichen kann. Dieser Wunsch der Fachlehrkräfte ist nicht verwerflich. Von daher finde ich es richtig, dass wir dieses Thema angehen wollen.