Diese Diskussion und den Austausch zu den weiteren politischen und wissenschaftlichen Fragen werden wir gemeinsam führen. Sobald sich daraus Handlungsoptionen auf Landesebene ergeben, werden wir das Thema sicherlich in geeigneter Weise wieder aufgreifen. – Vielen Dank.
Ich kann Sie trösten: Sie sind als Staatssekretärin in einem Ministerium, das für Ernährung und Verbraucherschutz zuständig ist, nicht dazu verpflichtet, alles zu essen und zu trinken, über das hier geredet wird.
Meine Damen und Herren, wir haben zwei Anträge, die wir vereinbarungsgemäß dem Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz überweisen. Kein Widerspruch? – Dann ist das so beschlossen.
Ich rufe nun die Frage der Kollegin Geis aus der Fragestunde auf, Frage 198, und gebe ihr das Wort. Frau Geis, bitte schön.
In welchem Umfang werden Kommunen zusätzliches Personal zur Umsetzung des „Pakts für den Nachmittag“ einstellen können, ohne dass die Haushaltsaufsicht dies moniert?
Frau Abg. Geis, grundsätzlich gilt vonseiten des Landes die Aussage, dass diese Angebote vonseiten der Kommunen freiwillige Leistungen sind. Auch inhaltlich handelt es sich dabei um Angebote zur freiwilligen Teilnahme, nach Anmeldung durch die Eltern allerdings für mindestens ein Schulhalbjahr verpflichtend.
In der Rahmenvereinbarung, die auf fachlicher Ebene derzeit erarbeitet wird, geht es aber zunächst nicht um zusätzliches Personal, sondern darum, die bereits vorhandenen schulischen und nicht schulischen Betreuungsangebote vonseiten der Kommunen, der Jugendhilfe und sonstiger Betreuungseinrichtungen und freier kommunaler und privater Träger miteinander zu verzahnen. Das heißt, das dort bereits tätige Personal soll zunächst einmal in die Kooperation mit den Schulen, die am Pakt teilnehmen, einbezogen werden.
Inwieweit hier zusätzliches Personal benötigt wird, richtet sich nach der Höhe der gemeinsamen Ressourcen und der Nachfrage durch die Eltern. Ob es dafür besonderer Regelungen für die Schutzschirmkommunen bedarf, ist derzeit noch Gegenstand der Gespräche.
Herr Kultusminister, wenn im Zuge der Ausweitung des Programms oder im Zuge einer Qualitätsverbesserung zusätzliches Personal seitens der Kommunen eingestellt werden müsste, diese Kommunen aber durch die Haushaltsaufsicht verpflichtet sind, zusätzliche Stellen in ihren Stellenplänen an anderer Stelle zu erwirtschaften, was in der Vergangenheit beispielsweise im Zusammenhang mit der MVO und ähnlich gelagerten Fällen geschehen ist,
wie werden Sie solche Fälle behandeln, damit es den Kommunen möglich ist, das Personal auch einzustellen?
Herr Abg. Merz, es gibt das schöne Sprichwort, man soll Brücken dann überqueren, wenn man sie erreicht hat.
Wir arbeiten im Moment mit den sechs Pilotregionen für den Pakt für den Nachmittag an der Erarbeitung des Programms für das Schuljahr 2015/2016. In diesen sechs Pilotregionen für das Schuljahr 2015/2016 zeichnen sich keinerlei Probleme dieser Art ab.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 15 auf und teile mit, dass er im nächsten Plenum aufgerufen wird. Das ist der FDPAntrag zu Cybermobbing.
Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Gewalt verherrlichende „Aufreiß-Seminare“ verhindern – Drucks. 19/1682 –
Wer stimmt diesem Dringlichen Entschließungsantrag zu? – Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist das einstimmig beschlossen.
Dann wollen wir die Tagesordnung insofern abräumen, dass ich Ihnen mitteile, was vereinbart ist. Es ist vereinbart, die Punkte 16, 17 und 18 dem Umweltausschuss zu überweisen.
Entschuldigung, das ist bei mir nicht so hinterlegt, aber die Welt ist nicht untergegangen. Ich bitte um Entschuldigung, es steht hier nicht.
Ich teile Ihnen mit, dass alle anderen Punkte im nächsten Plenum aufgerufen werden, und darf Sie herzlich in den Wahlkreis entlassen. Auf Wiedersehen.