in Hessen anscheinend Bewegung gibt. Herr Kollege Wagner, da braucht man anscheinend noch nicht einmal die GRÜNEN als Koalitionspartner, wenn man gerade die aktuelle Meldung liest, dass die CDU Berlin eine Mitgliederbefragung zum Thema „Ehe für alle“ macht.
Um auf den Kern der Debatte zurückzukommen, Herr Ministerpräsident: Der Einzige oder die Einzigen, die hier blockieren, sind Sie, weil alle anderen dafür sind. Dann finde ich den Weg richtig, und den kann ich nur unterstützen, dass die CDU jetzt intern das Thema angeht und endlich einmal feststellt, wo sie selbst steht, weil ja immer mehr Persönlichkeiten in der Union eine andere Position haben. Deshalb halte ich es für richtig: Geben Sie doch die Abstimmung frei. Es ist doch völlig in Ordnung, dass Sie zum Teil auch andere Positionen haben.
Nein, Herr Kollege Boddenberg. Der Ministerpräsident hat gesagt, das Thema sei zu wichtig für parteipolitisches Klein-Klein. Wo ist denn da Ihre Unterstützung bei der Frage?
Wenn es zu wichtig für parteipolitisches Klein-Klein ist, ist heute der richtige Tag, um hier einmal Klartext zu reden. Dann kann jeder seine Meinung sagen, und dann werden wir wissen, wo der Hessische Landtag in Gänze durch seine frei gewählten Abgeordneten am Schluss steht.
Aber, meine Damen und Herren, das Thema sozusagen für sakrosankt zu erklären, nach dem Motto, es sei parteipolitisch nicht geeignet: Natürlich ist es eine parteipolitische Frage, weil dieses Land durch Parlamente regiert wird und diese Parlamente zum Schluss entscheiden müssen. Das ist ihr verfassungsgemäßer Auftrag, und diesem Auftrag können wir hier heute nicht entgehen – Sie übrigens auch nicht.
Vielen Dank, Herr Kollege Rentsch. – Als nächster Redner spricht Herr Kollege Wilken von der Fraktion DIE LINKE. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Ministerpräsident Bouffier, Sie haben eben sehr nachdenklich eingefordert, dass wir alle es doch respektieren sollten, wenn Sie hier und heute als CDU z. B. aus religiöser Überzeugung geschlossen nicht den Weg gehen könnten, gleichgeschlechtliche Partnerschaften anzuerkennen.
Herr Ministerpräsident, meine Damen und Herren von der CDU, ich möchte Ihnen mit der gleichen Ruhe sagen: Der Respekt, den Sie uns damit abverlangen, heißt konkret Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Paaren. Das ist das, was Sie uns abverlangen, wenn Sie uns den Respekt abverlangen.
Herr Ministerpräsident, Ihr Verweis auf die biologische Fähigkeit, zu zeugen und zu gebären, bedarf doch des Hin
weises – das dürfte den meisten in diesem Hause durchaus bekannt sein –, dass es dazu nicht des Instituts der Ehe und Familie bedarf.
Meine Damen und Herren, der FDP-Antrag ist – ich hatte es eben schon gesagt – vollkommen zu Unrecht zu einem Bekenntnis für die gleichgeschlechtliche Partnerschaft und ihre Anerkennung hochstilisiert worden. Deswegen werden wir ihm gleich zustimmen. Aber diese formalistische Art und Weise, wie Sie gerade auch zum Schluss noch einmal argumentiert haben, Herr Rentsch, teilen wir ausdrücklich nicht, und dies ist der Sache auch nicht angemessen.
Vielen Dank, Herr Dr. Wilken. – Als nächster Redner spricht nun Kollege Schäfer-Gümbel. Bitte schön.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, ich will fünf kurze Bemerkungen machen.
Erstens. Wenn Sie mir zugehört hätten, hätten Sie gehört, dass ich keinen einzigen Satz zu der Frage der Enthaltung gesagt habe, sondern, ganz im Gegenteil, erklärt habe, dass die GRÜNEN in Hessen ein ähnliches Problem haben wie wir im Bund, weil wir Auffassungen haben, die mit Ihnen derzeit nicht mehrheitsfähig sind. Deswegen habe ich überhaupt keine kritische Bemerkung zur Enthaltung und zu Koalitionsmechanismen gemacht. Natürlich ist es genau so, wie Sie es beschrieben haben: Es ist ein Antrag beschlossen und ein Gesetzentwurf in den Ausschuss gegeben worden, um zu verhindern, dass man sofort in Abstimmungen kommt, weil: Alle warten auf Sie.
Zweitens. Lebenspartnerschaftsgesetz. Warum ist es damals nicht anders gekommen? Zu unserem größtmöglichen Bedauern gab es im Januar 1999 eine Landtagswahl, die nicht ganz so ausgegangen ist, wie wir es uns gewünscht hätten. Danach gab es für eine Grundgesetzänderung anderer Art oder einen entsprechenden Gesetzentwurf im Bundesrat keine Mehrheit mehr. So einfach ist das, Herr Ministerpräsident.
Drittens. Zu der Frage der religiösen Orientierung und des Respekts vor religiösen Haltungen: Da bin ich ganz bei Ihnen. Ich kenne natürlich Debatten, auch aus dem persönlichen Umfeld, mit tiefgläubigen katholischen Menschen oder freikirchlichen Menschen, die ein großes Problem damit haben und nach wie vor große Debatten darüber führen, ob es aus ihrer Sicht und ihrer theologischen Auffassung heraus richtig ist, zu akzeptieren, dass gleichgeschlechtliche Paare genauso zu behandeln sind wie heterosexuelle Paare.
Genauso respektvoll ist es deswegen für mich, Herr Ministerpräsident, wenn dann eine Synode wie die der Landeskirche der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau zu dem Ergebnis kommt: „Das ist richtig, und deswegen werden wir Segnungen vornehmen, um jetzt auch den nächsten
Schritt zu gehen“, das genauso in den Mittelpunkt zu stellen. Es gibt nämlich keine einheitliche religiöse Auffassung zu dieser Frage, sondern inzwischen wird selbst dort in großer Offenheit und mit weitgehenden Öffnungen diskutiert – anders als in anderen Bereichen. Ich finde, das ist ein ziemlich wichtiger Punkt, den Sie in Ihre Beratungen mitnehmen sollten.
Damit will ich zur vierten Bemerkung kommen. In der Tat, und da bin ich ganz beim Kollegen Rentsch: Bei Ihrer Bemerkung hinsichtlich des Gemeinwohls als Begründung dafür, unterschiedlich zu behandeln, sind Sie die Antwort heute schuldig geblieben, was eigentlich diese Gemeinwohlgründe sind. Es würde mich sehr interessieren, welche Frage des Allgemeinwohls Sie hier ins Feld führen wollen, um anschließend mit einer Ungleichbehandlung unterschiedlicher Paare zu antworten. Vielleicht können Sie uns die Antwort darauf geben.
Damit komme ich zum fünften Punkt, meine Damen und Herren, Herr Ministerpräsident. Das ist das Einzige, was mich nach einer solchen Debatte immer wieder fasziniert – nicht nur heute, sondern wirklich immer wieder. Die CDU Berlin, darauf ist eben schon hingewiesen worden, macht einen Mitgliederentscheid. Die CDU Schleswig-Holstein hat entschieden, dass man das für richtig hält und will. Frau Kramp-Karrenbauer hat für die saarländische CDU eine aus meiner Sicht abstruse Position vertreten, aber wenigstens hat sie eine. Das Einzige, was heute nicht klar geworden ist, Herr Ministerpräsident: Was ist eigentlich Ihre Haltung zu dieser Frage?
Wenn Sie schon betonen, das sei keine Frage von 40 Jahren, möchte ich gerne einmal wissen, wie lange wir denn noch auf die Unionsfamilie warten sollen. Es bleibt ja so. Den Schlüssel für diese Entscheidung hat die Union in der Hand und sonst niemand. Das war der Punkt, warum ich auf Volker Beck verwiesen habe, der sinngemäß gesagt hat: „Gebt die Abstimmung frei“, weil ihr da sozusagen auch das politische Spiel spielen wollt.
Die Einzigen, die diese Frage klären können, ist die Unionsfamilie. Da gibt es die CSU, die es unter keinen Umständen will. Wir erleben innerhalb der Unionsfamilie derzeit dezidiert Öffnungen in dieser Frage. Ich freue mich auch darüber, dass Sie anfangen, über solche Fragen zu diskutieren. Wie gesagt: Ich bin fest davon überzeugt, wenn wir es heute offen und frei abstimmen würden, gäbe es Kollegen und Kolleginnen in Ihrer Fraktion, die auch sagen, dass die Union eine Position vor sich herträgt, die nicht mehr haltbar ist.
Aber das Einzige, was nach einer solchen über einstündigen Debatte im Hessischen Landtag bleibt, ist die Frage: Wo steht eigentlich Volker Bouffier, Ministerpräsident von Hessen, CDU-Landesvorsitzender? Vielleicht könnten Sie das in einer zweiten Runde beantworten, es würde uns wenigstens ein bisschen Erkenntnisgewinn in dieser Debatte bringen. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Schäfer-Gümbel. – Ich stelle fest, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Es wurde von der FDP-Fraktion beantragt, eine namentliche Abstimmung vorzunehmen. Dann machen wir es so und treten in die Abstimmung ein. Ich darf mit dem Aufruf beginnen.
Wir lassen abstimmen über den Antrag der Fraktion der FDP betreffend echte Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften verwirklichen – Blockadehaltung Hessens im Bundesrat aufgeben, Drucks. 19/2080.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Ergebnis liegt vor. Für den Antrag haben 43 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 68. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Dann lasse ich über Punkt 80 abstimmen: Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Bundesratsinitiative zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare, Drucks. 19/2108. Wer diesem Dringlichen Entschließungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? – SPD, FDP und DIE LINKE. Damit ist dieser Dringliche Entschließungsantrag angenommen worden.