Protokoll der Sitzung vom 24.06.2015

Zu diesem Gesetzentwurf gab es aus der Praxis sehr positive Rückmeldungen. Es sind kleine Änderungen vorgeschlagen worden, die sich auch auf die aktuelle Rechtsprechung beziehen. Es sind Anregungen und Empfehlungen des Hessischen Datenschutzbeauftragten, des Europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter und der hessischen Expertenkommission NSU in den Gesetzentwurf eingeflossen.

Insgesamt dienen die Änderungen dazu, die Resozialisierung zu stärken, die Handhabung der Gesetze zu erleichtern und die Sicherheit und Ordnung der Einrichtungen des Justizvollzugs für Gefangene, Untergebrachte, Besucher und andere Landesbedienstete zu verbessern.

Ich will zunächst darauf hinweisen, dass ein wesentlicher Eckpunkt des Änderungsgesetzes ist, das Vollzugsziel der Resozialisierung im hessischen Strafvollzug wieder ausdrücklich zu nennen.

(Beifall der Abg. Karin Müller (Kassel) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Zwar war der hessische Strafvollzug bereits zuvor auf eine wirkungsvolle, der Resozialisierung dienende Behandlung ausgerichtet, jedoch fand das Vollzugsziel in § 2 des Hessischen Strafvollzugsgesetzes keine ausdrückliche Erwähnung mehr. Durch die vorgesehene Änderung werden jegliche Missverständnisse ausgeschlossen und das Vollzugsziel sowie der daraus abgeleitete Eingliederungsauftrag im Gesetz klar benannt. Die Gefangenen sollen befähigt werden, „künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen“.

Dem Ziel dient auch, dass geeignete Gefangene im Erwachsenenvollzug künftig aus Gründen der Behandlung in Wohngruppen untergebracht werden können, soweit das baulich möglich ist. Dies gab es bislang nur im Jugendvollzug und hat sich dort bewährt.

Die Überprüfung der Zuverlässigkeit von anstaltsfremden Personen, die Zugang zu einer Justizvollzugsanstalt begehren, wird auf Anregung des Hessischen Datenschutzbeauftragten auf eine eigene gesetzliche Grundlage gestellt. Die bislang engen Vorschriften über einen zeitweisen freiwilligen Verbleib in einer Vollzugseinrichtung im Ausnahmefall, zur Verbesserung der Entlassungsvorbereitung oder zur Sicherung der Eingliederung werden flexibilisiert.

Die Regelungen zur Ausführung von Gefangenen werden der aktuellen Rechtsprechung und der Systematik des Hessischen Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes angepasst. Die Vorschriften zur Fesselung bei Ausführungen, Vorführungen oder Transport der Gefangenen werden durch die Aufnahme von Regelbeispielen und einer Sonderregelung zur Entlassungsvorbereitung differenzierter ausgestaltet. Zur besseren Bekämpfung extremistischer Bestrebungen werden auf Anregung der Expertenkommission NSU Kontaktverbote und Sicherheitsmaßnahmen erleichtert.

Für den Einsatz von Telekommunikationssystemen wird eine gesetzliche Grundlage geschaffen. Damit wird es den Gefangenen und Untergebrachten erleichtert, Telefongespräche mit Familienangehörigen selbstständig zu führen, um den familiären Kontakt aufrechtzuerhalten. Voraussetzung ist aber, dass zur Gewährung der Sicherheit eine stichprobenartige Überwachung ermöglicht wird.

Der Suchtmittelmissbrauch und das Verstecken unerlaubter Gegenstände werden besser bekämpft werden können. Insbesondere wurde eine neue Regelung zur kostenpflichtigen Kontrolluntersuchung bei positiver Ersttestung auf Drogen geschaffen. Ein Disziplinartatbestand bei Verweigerung einer Drogenkontrolle wird neu in die Gesetze aufgenommen.

Das Höchstmaß eines disziplinarischen Arrestes wird von vier Wochen auf zwei Wochen herabgesetzt. Die Schutzvorschriften für die Betroffenen besonderer Sicherungsmaßnahmen werden erweitert.

Für das Recht auf vollständige Akteneinsicht des Europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung wird eine gesetzliche Rechtsgrundlage geschaffen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die hessischen Justizvollzugsgesetze sind gut und haben sich bewährt. Die Änderungen, die ich gerade angesprochen habe, dienen der Feinjustierung der Vollzugsgesetze. Der Gesetzentwurf wurde auf der Grundlage der Erfahrungen aus der Praxis und unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung sorgfältig ausgearbeitet.

Ich freue mich auf die weiteren Beratungen im Rechtsausschuss und hoffe, dass der Entwurf parlamentarische Unterstützung findet. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Staatsministerin, vielen Dank für die Einbringung. – Als erste Rednerin hat sich Frau Kollegin Hofmann von der SPD-Fraktion zu Wort gemeldet. Vereinbart sind siebeneinhalb Minuten Redezeit. Bitte schön.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben es gehört, dass mit dem vorgelegten Gesetzentwurf die hessischen Vollzugsgesetze, die zum Ende dieses Jahres auslaufen, mit Änderungen verlängert werden sollen.

Kernpunkt ist, die Resozialisierung als ausdrückliches Vollzugsziel in das Gesetz zu schreiben. So sieht es der Koalitionsvertrag zwischen CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor. So weit, so gut, denkt man. Meine Damen und Herren, reicht es aus, das Ziel der Resozialisierung einfach so in das Gesetz zu schreiben? – Wir als SPD sagen an dieser Stelle klar: Nein, das reicht nicht. Denn die Resozialisierung, d. h., die Gefangenen dahin gehend zu befähigen, künftig ein Leben ohne Straftaten zu führen, dieses hehre Ziel muss mit sehr viel Leben ausgefüllt werden.

Dafür braucht es erhebliche Anstrengungen, nämlich ausreichendes Personal in den Justizvollzugsanstalten, geeignete intelligente und innovative Behandlungskonzepte und an der einen oder anderen Stelle bestimmt auch neue Wege. Meine Damen und Herren, solche Ansätze fehlen in diesem Gesetzentwurf gänzlich. Wir brauchen eine sorgfältige Diagnostik, die eine individuelle Behandlung des Gefangenen möglich macht. Wir brauchen eine auf Motivation beruhende Vollzugsplanung, die das Fördern und Fordern der Gefangenen in den Mittelpunkt stellt. Das fehlt diesem Gesetzentwurf gänzlich.

(Beifall bei der SPD)

Es gibt mit diesem Gesetz nicht den dringend erforderlichen konzeptionellen Entwurf. Frau Ministerin, da reicht es auch nicht, wenn Sie zu Recht sagen, Sie hätten einzelne vollzugliche Anregungen aus der Praxis aufgenommen. Das ist zutreffend. Aber dem eigentlichen Anspruch, dem Sie mit diesem Gesetzentwurf Rechnung tragen wollen, die Resozialisierung sozusagen in den Mittelpunkt zu stellen, werden Sie mit diesem Gesetzentwurf nicht gerecht.

Ich will das an einem ersten konkreten Punkt deutlich machen. In Ihrem Gesetzentwurf haben Sie von den sogenannten vollzugsöffnenden Maßnahmen gesprochen. Das sind die Maßnahmen, die beispielsweise den Ausgang eines Gefangenen ermöglichen. Diese Regelung haben Sie

im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung geändert und haben sie stärker in das pflichtgemäße Ermessen der Anstaltsleitung gestellt. Die Anstaltsleitung muss dann überprüfen, ob eine Ausführung des Gefangenen möglich ist. Das ist unter sehr engen und restriktiven Voraussetzungen geregelt. Das ist nichts, von dem man sagt: Das ist jetzt der Kniff.

Es ist doch viel entscheidender, dass wir im Justizvollzug ausreichend Psychologen, Psychiater haben, den sozialen Fachdienst. Daran mangelt es, das wissen Sie ganz genau.

Es fehlt auch an Stellen im allgemeinen Vollzugsdienst. Wie ist denn die Stimmung unter den Bediensteten? Wir brauchen hoch motiviertes Personal, das mit dieser schwierigen Klientel arbeitet. Wie ist da die Stimmung? Insbesondere der allgemeine Vollzugsdienst klagt über eine immer schwieriger werdende Gefangenenklientel, die 42-StundenWoche, die dann auch in einem Rasterdienstplan schwierig abzubilden ist, über den Schicht- und Wechseldienst, mangelnde Aufstiegsmöglichkeiten, viele Überstunden, einen hohen Krankenstand, der in den einzelnen Anstalten zum Teil bei über 10 % liegt.

Meine Damen und Herren, das ist doch der Status, das sind die Fakten, und das muss uns doch mit Sorge erfüllen. Zwar wird unter diesen schwierigen Rahmenbedingungen von dem Personal gute Arbeit geleistet; das erkennen wir ausdrücklich an, und das loben wir. Aber die Rahmenbedingungen sind denkbar schwierig, und die müssen sich ändern.

(Beifall bei der SPD)

Dazu kommt natürlich noch, dass Sie die Beamtinnen und Beamten in unserem Land immer wieder zu neuen Sonderaufgaben heranziehen. Die 42-Stunden-Woche habe ich schon angesprochen, die Nullrunde, die Beihilfekürzungen. All das führt dazu, dass viele Beamtinnen und Beamte zwar ihren Dienst versehen, auch gute Arbeit im Rahmen des Möglichen leisten, aber im Kern doch frustriert sind. Die Rahmenbedingungen für diese Arbeit, die sie leisten, sind denkbar schwierig. Sie haben die Anerkennung von uns allen verdient.

Dazu kommt noch: Die Gefangenenklientel wird immer schwieriger. Die Anzahl der psychisch Auffälligen, diesen Punkt habe ich schon angesprochen, wird immer größer und problematischer. Auch die Gefangenenklientel an sich wird immer differenzierter. Wir haben zum einen die Sicherungsverwahrten, dann haben wir immer ältere Strafgefangene, die psychisch Auffälligen. Das erfordert wirklich hoch motiviertes, sehr gut aufgestelltes Personal, um dann die Resozialisierung richtig anzusetzen.

Ich habe es in der Regierungserklärung jüngst schon einmal gesagt, muss es aber an dieser Stelle wiederholen: Gerade für psychisch auffällige Gefangene brauchen wir ein intelligentes Behandlungskonzept, ein stimmiges Konzept, das hier in Hessen aus meiner Sicht fehlt. Da ist vielleicht einmal Nordrhein-Westfalen in den Blick zu nehmen. Dort hat man ein eigenes Krankenhaus für die Gefangenen geschaffen. Das wäre vielleicht ein Ansatz von NordrheinWestfalen, den wir uns näher anschauen könnten.

(Beifall bei der SPD)

Ich darf einen weiteren wichtigen Aspekt ansprechen. Auf eine Kleine Anfrage meiner Fraktion mussten Sie einräumen, dass es einen erheblichen Sanierungsstau in den hessischen Strafvollzugsanstalten gibt, insbesondere bei den

älteren Anstalten wie z. B. in Butzbach. Marode Gebäude schaffen nicht nur für die Bediensteten eine schlechte Arbeitsatmosphäre. Ein moderner Strafvollzug weiß, dass auch geeignete Unterbringungsmöglichkeiten für Gefangene für die Resozialisierung von hoher Bedeutung sind. Sie haben zu diesem drängenden Sanierungsstau auf unsere Kleine Anfrage im Ausschuss auch nur geantwortet: Na ja, da tagt eine Arbeitsgruppe, wir wissen aber nicht, zu welchem Ergebnis sie kommen wird, und vor allem wissen wir noch nicht einmal, wie lange sie tagen wird.

Meine Damen und Herren, das ist einfach zu wenig. Da muss wirklich etwas geschehen. Wir brauchen moderne Justizvollzugsanstalten mit gut ausgestatteten Räumlichkeiten, nicht nur für einen guten Strafvollzug, sondern auch für die Bediensteten, die in den Justizvollzugsanstalten arbeiten müssen.

(Beifall bei der SPD)

Ein weiterer Aspekt, den ich an dieser Stelle auch noch einmal unterstreichen muss: In den vergangenen Wochen und Monaten haben wir zu Recht über die radikalisierten Straftäter in den Justizvollzugsanstalten gesprochen, denen wir sehr viel Aufmerksamkeit schenken müssen. Denn das Potenzial der Radikalisierung in den Gefängnissen wächst zurzeit, weil auch radikalisierte Rückkehrer aus den syrischen und irakischen Kampfgebieten hier einsitzen und ihre Zahl steigt. Das muss uns mit Sorge erfüllen, und dem müssen wir entgegenwirken.

Frau Kollegin, Sie müssten zum Ende der Rede kommen.

Ich komme gleich zum Schluss. – Da haben wir jetzt auch schon mehrfach nachgebohrt. Sie haben jetzt ein paar Mittel draufgelegt. An der Stelle darf ich noch einmal den Imam Meyer zitieren, der gesagt hat: Na ja, das ist ein Tropfen auf den heißen Stein. – Sie wissen, dass Sie da ein Problem haben. Auch da müssen wir entgegensteuern. Alles andere hat relativ wenig mit gelungener Resozialisierung zu tun.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Hofmann. – Als nächster Redner hat sich Herr Kollege Klein von der CDU-Fraktion zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Hessische Strafvollzugsgesetz, das Hessische Jugendstrafvollzugsgesetz und das Hessische Untersuchungshaftvollzugsgesetz sind bis zum 31. Dezember 2015 befristet und bedürfen der Verlängerung ihrer Geltungsdauer.

Die Gesetze haben sich in der Vergangenheit bewährt. In einer gemeinsamen Stellungnahme haben sich die Justizvollzugsanstalten sehr positiv zu den Gesetzen geäußert und diese, Frau Hofmann, als hervorragend gelungen und

an der Sache orientiert bewertet. Daneben wurden auch die Gerichte und die Staatsanwaltschaften gebeten, aus ihrer Sicht möglichen Änderungsbedarf zu artikulieren. Weitere Anregungen und Empfehlungen gibt es vonseiten des Hessischen Datenschutzbeauftragten, des Europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter und von der hessischen Expertenkommission NSU. Letztlich wurden unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung der hessischen Gerichte geringfügige Änderungen vorgeschlagen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein ganz entscheidender Punkt im vorliegenden Gesetzentwurf ist die Umsetzung einer Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag zwischen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die vorsieht, das Vollzugsziel der Resozialisierung wieder explizit in das Strafvollzugsgesetz aufzunehmen.

An dieser Stelle will ich aber ausdrücklich feststellen, dass der hessische Strafvollzug bereits in der Vergangenheit auf eine wirkungsvolle, der Resozialisierung dienenden Behandlung der Strafgefangenen ausgerichtet war. Das Vollzugsziel Resozialisierung fand zwar keine ausdrückliche Erwähnung im Strafvollzugsgesetz, allerdings war in dem Begriff „Eingliederungsauftrag“ die klare Verpflichtung enthalten, während des Vollzugs einer Freiheitsstrafe alles Vertretbare zu unternehmen, um die Inhaftierten zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Diese Aufgabe haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im hessischen Strafvollzug in den vergangenen Jahren vorbildlich erfüllt. Ich darf an dieser Stelle allen am Vollzug der Freiheitsstrafe Beteiligten ein herzliches Wort des Dankes und der Anerkennung für ihre hervorragende Arbeit aussprechen.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Sehr geehrte, geschätzte Frau Kollegin Hofmann, es ist halt das altbekannte Muster des Lamentierens: in den Krümeln suchen, Negatives finden wollen. Sie bemühen sich in jeder Rede, irgendwo zu schauen: Wo könnte ich denn etwas Negatives vonseiten der Landesregierung oder der Koalition finden? – Aber ich habe einmal eines gelernt, liebe Kollegin Hofmann: Wenn im Zeugnis gestanden hat: „Sie hat sich bemüht, gute Leistungen zu zeigen“, war das nicht zwingend das, was man darunter verstanden hat.

(Heike Hofmann (SPD): Ich lege keinen Wert darauf, von Ihnen benotet zu werden, Herr Kollege!)

Es ist doch gar nicht so, dass in der Vergangenheit nicht das gemacht wurde, was Sie hier angeprangert haben. Ob das in der Diagnostik war, ob das in der Behandlung war, egal was war, alle Mitarbeiter haben möglichst das getan, was sie tun konnten, um den Resozialisierungsgedanken umzusetzen. Durch die jetzt vorgesehene Änderung sollen Missverständnisse ausgeschlossen und das Vollzugsziel sowie der daraus abgeleitete Eingliederungsauftrag im Gesetz unmissverständlich benannt werden. Der Eingliederungsauftrag umfasst somit sowohl den Bereich der Resozialisierung als auch, wenn erforderlich, der Sozialisation oder der sozialen Integration.

Die zur Verfügung stehende Redezeit erlaubt es mir nicht, auf alle inhaltlichen Änderungen des Artikelgesetzes ausführlich einzugehen. Lassen Sie mich in der gebotenen Kürze einige wenige dieser inhaltlichen Änderungen nennen.

Für die Nutzung von zwischenzeitlich in fast allen hessischen Vollzugsanstalten eingeführten Telefonsystemen wurde eine rechtliche Grundlage geschaffen. Die Möglichkeit der Inhaftierten, selbstständig zu telefonieren, wurde in der Vergangenheit deutlich ausgeweitet und erleichtert, gerade auch im Bereich der Familien. Um die Sicherheit und Ordnung der Anstalt zu gewährleisten, ist es allerdings auch zwingend notwendig, das Telekommunikationssystem auf Missbrauch zu überprüfen oder überprüfen zu können. Dazu ist eine stichprobenartige Kontrolle einzelner Telefonate zwingend erforderlich. Durch die Einwilligung aller Beteiligten und die Information über eine mögliche Überwachung vor jedem Telefonat werden die Rechte der Gefangenen und ihrer Gesprächspartner nachhaltig geschützt.