Für die Nutzung von zwischenzeitlich in fast allen hessischen Vollzugsanstalten eingeführten Telefonsystemen wurde eine rechtliche Grundlage geschaffen. Die Möglichkeit der Inhaftierten, selbstständig zu telefonieren, wurde in der Vergangenheit deutlich ausgeweitet und erleichtert, gerade auch im Bereich der Familien. Um die Sicherheit und Ordnung der Anstalt zu gewährleisten, ist es allerdings auch zwingend notwendig, das Telekommunikationssystem auf Missbrauch zu überprüfen oder überprüfen zu können. Dazu ist eine stichprobenartige Kontrolle einzelner Telefonate zwingend erforderlich. Durch die Einwilligung aller Beteiligten und die Information über eine mögliche Überwachung vor jedem Telefonat werden die Rechte der Gefangenen und ihrer Gesprächspartner nachhaltig geschützt.
Zur Vermeidung und Bekämpfung extremistischer Verhaltensweisen der Gefangenen werden die Handlungsmöglichkeiten der Anstalten deutlich verbessert, was von der hessischen Expertenkommission zum Thema NSU ausdrücklich begrüßt worden ist. Die von ihr angeregte sprachliche Optimierung wurde aufgenommen und im uns heute vorliegenden Entwurf umgesetzt, Frau Kollegin Hofmann.
Beim Suchtmittelmissbrauch – die Frau Ministerin hat bereits darauf hingewiesen – wird in Anlehnung an andere Bundesländer wie Bayern und Rheinland-Pfalz eine neue Regelung zur kostenpflichtigen Kontrolluntersuchung eingeführt. Hierbei wird zur Verifizierung einer positiven Testung eine weitere Untersuchung eines externen Fachlabors durchgeführt, wenn Gefangene den Suchtmittelkonsum bestreiten. Sollte sich dann das positive Testergebnis bestätigen, muss der Gefangene die Kosten der Kontrolluntersuchung tragen.
Des Weiteren wird eine rechtliche Grundlage für den Wohngruppenvollzug auch im Erwachsenenvollzug geschaffen. Bisher gab es diese Möglichkeit nur im Jugendstrafvollzug, wo wir allerdings recht positive Erkenntnisse gewinnen konnten. Durch diesen Wohngruppenvollzug können die Behandlungsmöglichkeiten für geeignete Gefangene optimiert werden, soweit es die vollzugsorganisatorischen Gegebenheiten zulassen.
Die Zuverlässigkeitsprüfung für anstaltsfremde Personen, die Zugang zu einer Justizvollzugsanstalt begehren, die bisher nur durch Erlass geregelt war, wird auf Anregung des Hessischen Datenschutzbeauftragten jetzt gesetzlich geregelt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die zur Verfügung stehende Zeit lässt es leider nicht zu, auf weitere Punkte einzugehen, obwohl es jeder einzelne Punkt verdient hätte, hier explizit aufgeführt zu werden; denn es gibt eine ganze Reihe mehr, es ist ein sehr umfangreiches Artikelgesetz. Ich gehe aber davon aus, dass wir im Rechtspolitischen Ausschuss – und, Frau Ministerin, auch im Unterausschuss Justizvollzug – dieses Gesetz intensiv diskutieren werden. Wir werden dort die einzelnen Begriffe genauer fassen. Wir werden noch einmal hinterfragen, was bisher hinsichtlich der Resozialisierungsbemühungen geschehen ist und was man noch verbessern kann, Frau Kollegin Hofmann. Niemand ist so gut, dass man nicht noch etwas verbessern könnte. Auch hier sind wir davon überzeugt, dass es nach wie vor Verbesserungsmöglichkeiten gibt.
Ich freue mich auf diese Diskussion in den Ausschüssen, ich freue mich auf die Anhörung und mit Sicherheit auf die zweite Lesung und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Das war heute Nachmittag die beste CDU-Rede!)
Vielen Dank, Herr Kollege Klein. – Als nächster Redner hat sich Herr Kollege Wilken von der Fraktion DIE LINKE zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Dr. Wilken, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ob wir alles einer Lösung zuführen können, weiß ich nicht; aber ich bin Ihnen für eine Bemerkung sehr dankbar, Herr Klein, nämlich uns darauf hingewiesen zu haben, dass eigentlich das Zusammenfassen einer solchen Gesetzgebung in einem umfangreichen Artikelgesetz eine ordentliche Beratung von uns als dem Gesetzgeber deutlich erschwert.
Was ich ausdrücklich zurückweisen möchte – und ich nehme an, das unabgesprochen auch in Ihrem Sinne zu tun, Frau Hofmann –: Wir suchen hier nicht nach Krümeln, sondern wir sind der Gesetzgeber, der einen Gesetzentwurf der Landesregierung berät. Was haben Sie denn für ein Verständnis von sich und von uns als Abgeordneten, wenn Sie das als Krümelsuche bezeichnen?
Meine Damen und Herren, ich will auch mit dem Gedanken anfangen, den die Frau Staatsministerin in ihrer Regierungserklärung vor ein paar Wochen in den Mittelpunkt gestellt hat. Ja, wir begrüßen es, dass wir wieder aufschreiben, dass das Vollzugsziel Resozialisierung heißt. Anlässlich der Regierungserklärung habe ich es bereits gesagt: Ich begrüße es deswegen, weil wir damit als Land Hessen offensichtlich wieder im Kreis der zivilisierten Völker angekommen sind.
(Beifall des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE) – Horst Klee (CDU): Sie noch nicht! – Weitere Zurufe von der CDU)
Aber, meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen und auch von der Regierung, Sie weisen in diesem Gesetzentwurf den Anstaltsleitungen und den Anstaltsbediensteten aus für mich teilweise vollkommen nachvollziehbaren Gründen sehr viele erweiterte Aufgaben und sehr viel mehr Verantwortung zu. Das steht in absolutem Widerspruch zu der derzeitigen Ausgestaltung der Anstalten bzw. den Belastungen der Anstalten, und es steht in absolutem Widerspruch zu Ihrer Missachtung der Anerkennung der Arbeit, die von den Beamtinnen und Beamten geleistet wird.
Wir werden in den Beratungen an einigen Punkten sehr sorgfältig nachfragen, bei denen aus unserer Sicht der Law-and-Order-Gedanke bei Ihnen wieder einmal durchgeschossen ist.
Viele für die Wiedereingliederung der Gefangenen wichtige Entscheidungen stehen zum Teil in sehr weitreichendem Ermessen der Anstalt. Ein Beispiel sind die Ausführungen, also das Verlassen der Anstalt unter ständiger und unmittelbarer Aufsicht. Nach Ihrem Gesetzentwurf kann von der Anstalt eine Ausführung gestattet werden, Punkt. Es sind zwar Regelbeispiele formuliert, wann dies ausgeschlossen ist, aber Sie sagen nichts dazu, wann eine Ausführung gestattet werden soll, oder besser: werden muss. Ob eine Ausführung stattfindet, steht also im Belieben der Anstalt. – Das ist mir als Gesetzgeber zu wenig.
Zudem sind nach Entscheidung der Anstalt Fesselungen bei Ausführungen immer dann zulässig, „wenn die vorgesehene Bewachung durch Bedienstete nicht ausreicht, die Gefahr einer Entweichung oder eines Angriffs auf Personen zu beseitigen“. Das ist ja alles korrekt, aber diese Gefahr werden Sie nie vollständig beseitigen. Das heißt, Sie schreiben in Ihrem Gesetzentwurf, Fesselungen sind immer zulässig und werden im Zweifelsfall auch angeordnet.
Ein weiteres Beispiel. Die Anstaltsleitung kann auch anordnen, dass eine Kontrolle der Gefangenen samt Entkleidung vor und nach Besuchen, vor und nach Verlassen der Anstalt durchgeführt wird. Wohlgemerkt: nicht im Einzelfall und bei Gefahr in Verzug, sondern generell für alle Gefangenen.
Ein weiterer Punkt ist, dass die Fesselung auf einer Fixierliege als besondere Sicherungsmaßnahme auch im Jugendstrafvollzug, also auch bei Jugendlichen, eine Maßnahme bleiben soll.
Jugendstrafvollzug hat ein Erziehungsziel. Wie erziehen Sie eigentlich Ihre Kinder und Jugendlichen, muss ich Sie fragen.
Ein weiterer Punkt, bei dem wir sehr genau hinsehen werden, ist die Arbeit als zentrales Mittel der Wiedereingliederung. Angemessene und gerechte Entlohnung ist im Hinblick auf Wiedereingliederung unabdingbar. Wenn der Resozialisierungsgedanke mit Leben erfüllt werden soll, muss Arbeit im Strafvollzug tarifgerecht angemessen vergütet und sozialversicherungspflichtig werden. Hier sehe ich bei Ihnen keinerlei Verbesserungen.
Meine Damen und Herren, ich wollte nur an einigen Beispielen skizzieren, in welcher Richtung wir seitens der LINKEN dieses Gesetzgebungsverfahren begleiten werden. Wir werden entsprechende Fragen stellen, und wenn nicht deutliche Verbesserungen und Veränderungen in die
sem Artikelgesetz möglich werden – da jedoch habe ich meine ganz großen Bedenken, auch angesichts Ihrer Zwischenrufe –, wird dies ein Gesetz sein, dem wir die Zustimmung verweigern müssen. – Ich bedanke mich.
Danke schön, Herr Kollege Wilken. – Als nächster Redner hat sich Kollege Rentsch von der Fraktion der FDP zu Wort gemeldet. Bitte schön.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will ein bisschen auf das eingehen, was der Kollege Klein gesagt hatte. Verehrter Kollege Klein, als wir 2009 in der Koalition aus CDU und FDP das erste von CDU und FDP beschlossene Strafvollzugsgesetz vorgelegt haben, haben wir uns in einer langwierigen Debatte zwischen den Koalitionspartnern auf ein Gesetz geeinigt, das damals von Linkspartei und GRÜNEN kritisiert worden ist, und zwar ist kritisiert worden, dass die Resozialisierung sozusagen nicht als Oberziel gelten sollte, sondern in diesem Gesetz gleichrangig neben anderen Zielen implementiert worden ist.
Meine Kollegen haben damals für uns festgestellt – wie auch die Kollegen der Union –, dass wir das Recht der Resozialisierung natürlich als Grundziel des Strafvollzugs sehen. Das kann man schon aus den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts ablesen. Es ist Ausfluss aus dem Grundprinzip der Menschenwürde, dem Sozialstaatsprinzip und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Es genießt somit Verfassungsrang.
Wir haben damals gemeinsam die Kritik von Dunkelrot und Grün abgelehnt. Sie haben jetzt im Koalitionsvertrag festgelegt, dass Sie selbst eine Änderung vornehmen wollen, Frau Ministerin, nämlich dass Sie das Thema Resozialisierung in den Gesetzestext aufnehmen wollen, mit expliziter Nennung. Es soll den beiden bisherigen Aufgaben des Vollzugs, der Eingliederung und der Sicherung, in einem eigenen Absatz vorangestellt werden. Ich gehe davon aus, dass das die Umsetzung des Koalitionsvertrags ist. Was die Union in dieser Frage bewogen hat, ihre alte Meinung aufzugeben, weiß ich nicht. Aber das werden wir sicherlich noch in der Gesetzesberatung diskutieren.
Wir haben uns das genauer angeschaut und mit dem abgeglichen, was damals GRÜNE und Linkspartei gefordert haben. Wenn man sich die Änderungen konkret anschaut, stellt man fest, dass der Gedanke, der als großes Ziel vorangestellt werden soll, nicht mit konkreten Maßnahmen und Folgen hinterlegt wird.
Offen gesagt, das kann man machen. Ich halte das deshalb auch für unschädlich, weil es unsere ursprüngliche Idee nicht konterkariert. Aber das, was die GRÜNEN geplant haben, sah irgendwann einmal anders aus. Deswegen ist die Frage: Was wollen Sie damit? Ist das ein reiner Schaufensterantrag? Worum geht es? Oder haben Sie damit inhaltliche Konsequenzen beabsichtigt? Dann allerdings enthält der Gesetzentwurf keine konkreten Forderungen. Im Gegenteil, er bleibt offen. Insofern erwarten wir, dass wir
Ich will noch auf ein Wort eingehen, das mich fasziniert hat: die „dynamische Balance“, von der wir hier lesen konnten, zwischen den verschiedenen Werten in diesem Gesetzentwurf. Das heißt letztendlich, dass Sie versuchen, verschiedene Dinge unter einen Hut zu bringen, die wir auch damals schon gesehen haben. Ich habe aber gerade schon gesagt, Herr Kollege Klein, dass die Resozialisierung, die Sozialisierung und die soziale Integration verschiedene Elemente sind, die beim Strafvollzug zu berücksichtigen sind. Insofern sind wir sehr gespannt, wie Sie diesen Ausgleich neu vollziehen wollen.
Es gibt eine ganze Reihe von Einzelmaßnahmen, die von den Kollegen zum Teil schon angesprochen worden sind, z. B. von Frau Hofmann. Natürlich ist es so beim Strafvollzug: Das ist ein immenser Eingriff in die Freiheitsrechte, der gerechtfertigt sein muss. Nur weil jemand eine Straftat begangen hat, gibt es noch keine Gewähr dafür, dass er alles über sich ergehen lassen muss. Jede Maßnahme, die wir im Strafvollzugsgesetz implementieren und festlegen, muss verhältnismäßig sein. Um diese Verhältnismäßigkeit geht es uns in der Debatte auch. Deshalb haben wir bei den einzelnen Neuregelungen alles auf diesen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz intensiv geprüft.
Meine Damen und Herren, wir sind bisher der Auffassung, dass viele der Regelungen des Gesetzentwurfs nachvollziehbar sind. Sie sind im Wesentlichen eine Weiterentwicklung dessen, was die Rechtsprechung von uns verlangt hat. Es gibt z. B. zu der Absenkung des Höchstmaßes des disziplinarischen Arrests die Äußerungen der Anstaltsleiter im Justizvollzug, die die Verkürzung der Arrestzeit kritisieren, weil sich daraus weniger Flexibilität ergibt. Wir halten das für einen Punkt, der definitiv diskutiert werden sollte, wie man mit dieser Forderung umgeht.
Ein weiterer Punkt ist die Bekämpfung von extremistischen Bestrebungen innerhalb der Haftanstalten. Frau Ministerin, das ist mir ein wichtiger Punkt, weil Sie stark damit geworben haben, wie man Salafismus aus hessischen Gefängnissen fernhalten kann. Wir haben auf der einen Seite gesehen, dass Sie wollen, dass es Erleichterungen gibt, Kontaktverbote zwischen Inhaftierten zu etablieren. Darüber kann man diskutieren. Wir sind zwar der Auffassung, dass der bisherige Gesetzesstand das schon ermöglicht. Aber ich sage noch einmal: Wenn man so etwas macht – die Expertenkommission zum NSU-Thema hat sich dazu geäußert –, dann muss man auf der anderen Seite klar die Frage beantworten, wie die seelsorgerische Betreuung sichergestellt wird, von der wir alle geredet haben, die Sie angekündigt haben, wo wir im Moment noch auf ein umfassendes Konzept warten, wie das in den Gefängnissen sichergestellt wird. Das eine bedingt das andere, und darüber muss zu reden sein.
Aufmerksam begleiten werden wir die Änderungen bei den Sicherungsmaßnahmen. Die Kollegen haben das gerade schon angesprochen. Fesselung, Separation usw. sind sehr intensive Maßnahmen, die wir uns im Einzelnen noch einmal anschauen werden. Der Gesetzgeber ist gut beraten, sehr genau zu überlegen, was er hier verhängt und was nicht. Ich glaube, es sind zum Teil Verschärfungen, die wir intensiv beim weiteren Fortgang des Verfahrens diskutie