Wir haben Ende der Neunzigerjahre diese Privilegierung eingeführt, um es überhaupt zu ermöglichen, dass Windräder auf Feldern und in Wäldern entstehen können. Als diese Privilegierung eingeführt worden ist, waren die Windkraftanlagen zahlenmäßig deutlich weniger. Man überlegte damals, neben einer Scheune auf einem Feld Windkraftanlagen zu errichten. Das war kein Problem, vielleicht war die dann 60, 70 m hoch. Das hat zu jener Zeit die Menschen dort auch wenig gestört.
Mittlerweile sind die Windräder in Hessen bis zu 230 m hoch, und diese Anlagen, die mittlerweile über 230 m hoch sind, stehen nicht mehr auf irgendeinem Feld oder auf irgendeiner Wiese, sondern sie stehen in Wäldern, und die werden demnächst auch – so ist jedenfalls in einigen Bereichen die Planung – in Naturschutzgebieten errichtet werden. Deshalb ist die Frage: Ist diese Privilegierung grundsätzlich überhaupt noch zeitgemäß?
Ist sie grundsätzlich noch zeitgemäß, wenn man sieht, dass die Planungen, die Anlagen, die Orte, an denen die Anlagen errichtet worden sind, ganz andere sind, als man es damals zugrunde gelegt hat, als die Privilegierung eingeführt worden ist? – Sie ist aus meiner Sicht nicht mehr akzeptabel. Ich erinnere mich dabei an einige Debatten – einige sind ja schon länger dabei –, die wir dazu Ende der Neunzigerjahre, Anfang 2000 geführt haben, als die Privilegierung weitgehend akzeptiert wurde und die Anlagen neben den Scheunen errichtet worden sind.
Aber schon Anfang 2000, als die ersten Regionalpläne auf den Weg gebracht worden sind, als noch klar war, Windkraftanlagen werden nicht in Wäldern errichtet, nur ausnahmsweise in Wäldern errichtet – mittlerweile werden wohl über 70 % der Anlagen in Hessen in Wäldern stehen –, stellte sich die Frage: Kann man das einfach noch über das Immissionsschutzrecht genehmigen?
Wir meinen, hier muss man ganz andere Wege gehen, da muss man genauso hohe Anforderungen an die Genehmigung stellen, wie man sie auch an Fahrradwege und an Straßen stellt. Also, das ist aus unserer Sicht zwingend notwendig.
Sie werden auch – das werden die Debatte und die Anhörung sicherlich zeigen –, wenn Sie unser Gesetz mittragen, verhindern, dass die gesamte Landschaft in Hessen mit Windrädern überzogen wird.
Dieses Gesetz wird dafür sorgen, dass nicht 5.000 Windräder, wie Sie es ja immer in Aussicht gestellt haben, in Hessen errichtet werden können, sondern durch diese Schutzzonen werden deutlich weniger Windräder in Hessen errichtet werden können. Das ist, glaube ich, an sich schon einmal ein sinnvoller Grund, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Aber Sie sollten auch nicht vergessen, dass wir in vielen Bereichen noch nicht über ausreichende wissenschaftliche Erkenntnisse verfügen, welche schädlichen Wirkungen von den Windrädern ausgehen können. Von daher ist, glaube
ich, der Grundsatz, einen deutlichen Abstand zu den Windrädern zu halten, schon einmal sehr sinnvoll. Jedem wird wohl einleuchten, dass ein Windrad, das 100 m hoch ist, die Menschen belastet, dass aber ein Windrad, das 200 m hoch ist, für die Menschen eine deutlich höhere Belastung mit sich bringt.
Von daher ist es eine grundsätzliche Logik: Höhere Windräder brauchen einen höheren Abstand. Das können Sie mit unserem Gesetzentwurf erreichen.
Dann würden Sie auch Ihrem Ziel, mehr Akzeptanz zu bekommen, näher kommen, und wir würden unserem Ziel näher kommen, dass in Hessen deutlich weniger Windkraftanlagen errichtet werden. Also ein Win-win-Effekt für Sie und für uns und natürlich auch ein großer für das Land Hessen. – Vielen Dank.
Danke, Herr Kollege Rock. – Als nächster Redner hat sich Kollege Gremmels von der SPD-Fraktion zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Kollege Gremmels, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieser Tage ging durch die Nachrichten, dass die CSU, Herr Seehofer, darüber nachdenkt, die CSU bundesweit auszudehnen. Ich finde, energiepolitisch könnte die hessische FDP der Landesverband der CSU in Hessen werden. Herr Rock, Sie liegen da 1 : 1 mit Herrn Seehofer auf einer Linie.
Sie machen Werbung gegen Windkraft, Sie arbeiten gegen SuedLink – und auch den Atommüll wollen Sie nicht mehr zurücknehmen, auch Sie als hessische FDP nicht. Einen solchen Populismus habe ich bisher nur bei Herrn Seehofer erlebt, und leider jetzt auch in Hessen bei Ihnen.
Gerade haben Sie gesagt, die ganze Landschaft werde zugepflastert mit Windkraftanlagen, Zitat von gerade eben. Wenn Sie ein Stück weit redlich wären, dann würden Sie einmal in den Landesentwicklungsplan schauen. Den hat Ihr heutiger Fraktionsvorsitzender, Florian Rentsch, als Minister damals mitunterschrieben. Darin steht: 98 % Hessens sind Ausschlussgebiete. Herr Rock, es ist unredlich, was Sie hier abliefern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren von der FDP, ich finde das sehr ärgerlich, denn in den heutigen Debatten haben wir sehr kluge Reden gehört, auch von Herrn Rentsch. Wir hatten mit Ihnen sehr viel Übereinstimmung. Es tut mir leid, dass wir diesen Tag heute so beenden müssen. Aber das haben Sie selbst ausgewählt.
Dann lassen Sie uns doch einmal genau das prüfen, was Sie hier beantragt haben. Sie sagen auf einmal, wir müssten hier eine Regelung mit höheren Abständen haben. – Ich sage Ihnen eines: Das Zehnfache der Höhe als Abstand für diese Anlagen bedeutet, dass wir bei den modernen Anlagen in der Regel einen 2-km-Radius um die Anlagen haben.
Er lacht. Herr Rock, dann sagen Sie das doch. Stellen Sie sich hierhin und sagen: Wir wollen die Windkraftnutzung verhindern. – Sie sagen, mit dem größeren Abstand würde es bei der Bevölkerung eine höhere Akzeptanz geben. Nein, dann würde es keine Windkraftnutzung mehr geben, wenn Ihr Gesetz hier durchkäme.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe der Abg. Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn (FDP) und Angela Dorn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))
Sie haben es sich sehr einfach gemacht. Sie haben – das ist legitim – Ihren Gesetzentwurf weitestgehend bei der CSU in Bayern abgeschrieben. Dazu kann ich Ihnen einmal sagen: Gegen diese bayerische Regelung laufen gerade mehrere Verfahren vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Dort laufen mehrere Klagen.
Jetzt zitiere ich Ihnen einmal ein paar Gutachter. Beispielsweise Prof. Dr. Josef Franz Lindner hat deutlich darauf hingewiesen: Ja, es gibt den § 35 Baugesetzbuch; er bedeutet eine Privilegierung der Windkraft im Außenbereich. Darauf haben Sie auch hingewiesen. Er hat deutlich gemacht, dass die Entscheidung über das Ob der Privilegierung nach wie vor beim Bund liegt. Sie darf vom Landesgesetzgeber nicht relativiert werden:
Den Ländern ist es hingegen verwehrt, den Abstand zwischen Windenergieanlagen und baulichen Anlagen so auszugestalten, dass die Regelung einer Abschaffung des Privilegierungstatbestandes – faktisch – gleichkommt.
Genau das aber machen Sie mit diesem Gesetzentwurf, den Sie heute hier eingebracht haben. Sie würden damit die Windkraft verhindern. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das würde gegen das Baugesetzbuch verstoßen. Das sagt nicht nur Herr Prof. Dr. Josef Franz Lindner, es gibt auch noch weitere Juristen, die diese Auffassung teilen. Ich zitiere noch Rechtsanwalt Dr. Michael Bihler:
Eine landesgesetzliche Abstandsregelung, die durch die Wahl des Abstandsparameters zur praktisch vollständigen Entprivilegierung von Windkraftanlagen führt, ist mit dem vorrangig geltenden Bundesrecht nicht vereinbar.
Und eine dritte Meinung: Prof. Dr. Martin Kment, Uni Augsburg: Bei dem, was Sie vorlegen, handelt es sich
„nicht um eine Abstandsregelung im klassischen Sinne …, sondern vielmehr um eine Entprivilegierungsregelung“. Das würde dem Bundesgesetz zuwiderlaufen.
Sie sehen, wir finden hier sehr viele juristische Stellungnahmen, die völlig deutlich machen, dass das, was Sie hier vorlegen, was Sie hier beantragen, dazu führen wird, dass wir in Hessen faktisch keine Windkraftnutzung mehr haben. Das Gesetz wird überdehnt und läuft dem Bundesbaugesetz zuwider. Deshalb gehe ich sehr davon aus, dass die bayerische Regelung demnächst beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof scheitern wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nehmen Sie das zur Kenntnis. Schauen Sie sich die Unterlagen der Anhörung an, die der Bayerische Landtag dazu durchgeführt hat. Schreiben Sie nicht 1 : 1 die Gesetze von Herrn Seehofer ab. Sehr geehrter Herr Rentsch, sehr geehrter Herr Rock, von Ihnen habe ich da mehr erwartet, insbesondere von Herrn Rentsch, der von der Materie auch Ahnung hat.
Herr Greilich, Sie sind doch Jurist. Gern stelle ich Ihnen die Anhörungsunterlagen aus dem Bayerischen Landtag zur Verfügung. Das bildet, damit können Sie sich weiterbilden. Wer von Herrn Seehofer abschreibt, hat in der Regel unrecht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, an dieser Stelle muss man aber auch noch einmal sehr deutlich in Richtung CDU sagen: Ich finde es richtig spannend, was die Kollegen hier im Landtag machen. Auf der Grundlage des Koalitionsvertrages werden Sie hier – wie ich finde: inhaltlich zu Recht – diesen Gesetzentwurf der FDP ablehnen,
(Angela Dorn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das war doch im Koalitionsvertrag mit der FDP! – Gegenruf des Abg. Günter Rudolph (SPD): Das haben sie wieder vergessen!)