Protokoll der Sitzung vom 24.06.2015

Bitte? – Tja, das haben die vergessen.

Ich habe mir vom Kollegen Warnecke einen Antrag geben lassen, den Sie als CDU in Hersfeld-Rotenburg eingebracht haben. Hinterher haben Sie ihn wieder zurückgezogen, aber das war Ihre Position. Ich zitiere jetzt einmal von dort, Antrag vom 26.04.2015 für die dortige Kreistagssitzung. Da steht:

Die Vorgaben der bayerischen Landesregierung, die einen Abstand von Wohnbebauung und Windrädern auf mindestens das Zehnfache der Windradhöhe festlegen, sind auch in Hessen zu übernehmen.

Das beantragen Sie von der CDU im Landkreis HersfeldRotenburg. An dieser Stelle sehen Sie doch, dass Sie hier wieder uneinheitlich handeln: Hier im Landtag sagen Sie das eine, vor Ort machen Sie das andere.

(Günter Rudolph (SPD): Trickserei!)

Da wir das aber merken und das ein Widerspruch ist, haben Sie in Hersfeld-Rotenburg Gott sei Dank den Antrag

zurückgezogen. Es wird aber doch deutlich, dass Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDU, hier ein doppeltes Spiel spielen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Wir werden diesen Gesetzentwurf, den uns die FDP vorgelegt hat, in den Ausschüssen intensiv beraten. Wir werden sicherlich dazu eine Anhörung machen und Experten einladen. Aber ich sage Ihnen: Sehenden Auges eine rechtlich zweifelhafte, der dezentralen Energiewende schadende Gesetzgebung hier in den Landtag einzubringen, das kann nicht die Zustimmung der hessischen SPD finden. Wir stehen für eine bürgerfreundliche, dezentrale Energieversorgung, und zwar mit Windkraft, auch in Hessen. Dafür stehen wir, und dafür gibt es in diesem Land auch eine gesellschaftliche und politische Mehrheit. Das werden wir Ihnen beweisen. – Danke.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Herr Kollege Gremmels. – Zu einer Kurzintervention hat sich Kollege Rock gemeldet. Bitte schön, zwei Minuten Redezeit.

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Heißer Wind!)

Frau Präsidentin! Lieber Herr Gremmels, ich will noch einmal zwei, drei Dinge klarstellen.

Wir haben uns in diesem Gesetzentwurf vor allem daran orientiert, welche Möglichkeiten SPD und CDU als Bundesgesetzgeber uns als Ländern eingeräumt haben. Das haben Sie in Berlin, zusammen mit der CDU, auf den Weg gebracht. Ich nehme an, Sie haben sich in Berlin darüber Gedanken gemacht. Wir versuchen, das hier umzusetzen.

Wenn es hier ins Gesetzblatt kommt und beklagt würde, dann wäre jedenfalls der erste Schritt für uns schon eine Freude.

Das Zweite. Ich kann Sie beruhigen, dass Sie zu oft mit uns einer Meinung sind. Es ist schon gut, wenn man noch Unterschiede sieht.

(Beifall bei der FDP)

Lieber Herr Gremmels, ich möchte nochmals klarstellen: Ich habe Ihnen den Tipp gegeben, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen, weil das die Akzeptanz in Hessen erhöhen würde. Ich habe darauf hingewiesen, dass wir beide dann froh sein könnten. Ich wäre froh, denn es gäbe weniger Windräder; und Sie hätten das Ziel erreicht, mehr Akzeptanz für weniger Windräder erreicht zu haben. Dies also nur nochmals als Klarstellung, damit Sie meine politische Aussage hier nicht falsch verstanden haben. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Rock. – Herr Kollege Gremmels, Sie haben zwei Minuten zur Erwiderung. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Rock! Auf solche schmutzigen Deals mit der hessischen FDP in dieser Frage sind wir nicht angewiesen. Ich glaube, auch Sie sind darauf nicht angewiesen.

(Zurufe von der FDP)

Wir haben da unterschiedliche Auffassungen. Am Ende des Tages wird die Geschichte zeigen, wer recht bekommt.

Sie haben auf die Länderöffnungsklausel hingewiesen. Ja, die gibt es.

(René Rock (FDP): Ah!)

Natürlich, das hat doch niemand bestritten. – Das ist eine Lex Seehofer, die bis zum heutigen Tag auch nur in einem von 16 Bundesländern zur Anwendung kommt, nämlich in Bayern. Die Bayern haben wieder einmal übertrieben. Natürlich können Sie einen Abstand festlegen. Das ist doch gar keine Frage. Aber Sie können doch die Abstandsregelung nicht so ausdehnen, dass Sie letztendlich den Tatbestand, der in § 35 Baugesetzbuch normiert ist – nämlich eine Privilegierung –, faktisch ausschalten. Genau das aber tun die Bayern in ihrem Gesetz, und genau das haben Sie vor, hier mit einem Gesetzentwurf, den Sie abgeschrieben haben.

Herr Kollege, die zwei Minuten sind zu Ende.

Mit diesem Gesetzentwurf werden Sie genauso scheitern wie die CSU in Bayern. Lassen Sie uns das auf Wiedervorlage legen, und die Geschichte wird zeigen, wer recht hat. – Danke.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Danke, Herr Kollege Gremmels. – Als nächster Redner spricht nun Kollege Stephan von der CDU-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zwei Bemerkungen vorab: Herr Gremmels hat wieder einmal versucht, Gräben innerhalb der CDU aufzureißen.

(Günter Rudolph (SPD): Das machen Sie schon selbst!)

Es ist bekannt, dass beim Thema Windenergie der eine oder andere in der CDU-Landtagsfraktion eine andere Auffassung vertritt als die Mehrheit. Herr Gremmels, solange Sie als energiepolitischer Sprecher dem Energieminister aber einen Brief schreiben mit der Bitte, den Bau von Windparks einzustellen, haben Sie das Recht verloren, andere zu kritisieren. Sie stehen an der Stelle ganz vorne, und das wissen Sie auch ganz genau.

(Beifall bei der CDU – Zurufe von der SPD – Vize- präsident Frank Lortz übernimmt den Vorsitz.)

Ich werde Ihnen immer wieder sagen: Das haben Sie gemacht, und wenn bei uns jemand eine andere Meinung hat, dann akzeptieren Sie das bitte. Wir werden als Landtagsfraktion unsere Meinung aber weiterhin gemeinsam vertreten.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der SPD)

Herr Rock, Sie haben sehr blumig über die Frage der Akzeptanz gesprochen. Ihre „Akzeptanz“ der Windenergie besteht, soweit ich das in den letzten Monaten erkennen konnte, darin, dass Sie dann zufrieden sind, wenn kein neues Windrad mehr gebaut wird und alle bestehenden Windräder abgebaut sind. Genau das ist die Haltung des Bündnisses Vernunftkraft, dem Sie so ungeheuer nahestehen, Herr Rock. Das ist keine Art, Energiepolitik zu betreiben.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN)

Kolleginnen und Kollegen, auch bei mir steht am Anfang der Rede die Frage der Seehoferisierung der FDP. Bei den Themen Castoren – Herr Gremmels, Sie haben es angesprochen –, SuedLink und Abstände der Windkraftanlagen zu Wohnbebauungen deckt sich vieles mit dem, was Sie von der FDP ausgeführt haben, mit dem, was vor allem Herr Seehofer vorantreibt. Der Satz, die Energiepolitik sei auf dem Holzweg, ist eine Aussage, die man von der FDP und von Herrn Seehofer kennt.

(René Rock (FDP): Der Seehofer ist aber von euch! Das wissen Sie schon, oder?)

Kolleginnen und Kollegen, bei der Erstellung des Regionalplans für Südhessen im Jahre 2010 hat sich die Regionalversammlung mit den Stimmen der kommunalen Vertreter von FDP und CDU auf so strenge Vorgaben festgelegt, dass die Zahl der übrig gebliebenen möglichen Windvorrangflächen so gering gewesen wäre, dass der Plan nicht mehr genehmigungsfähig war. Das war eine Art Verhinderungsplanung. Gott sei Dank haben sowohl Minister Rhiel als auch Minister Posch von der FDP erkannt, dass ein solcher Plan nicht genehmigungsfähig wäre bzw. bei der ersten Klage gekippt werden würde. Beide Minister haben die Regionalversammlung darauf hingewiesen, dass es so nicht geht. Folglich hat Südhessen momentan keinen Regionalplan bezüglich der Windenergie.

Damit war auch in Südhessen dem ungeplanten wilden Bauen Tür und Tor geöffnet. In der Antwort auf Ihre diesbezügliche Kleine Anfrage haben Sie von der FDP gelesen, wie viele Anlagen außerhalb der vorgesehenen Vorrangflächen gebaut worden sind. Das sind zwischen 60 und 70 % der Anlagen. Sie sehen: Da ist ein Bauen im Gange, das wir nicht haben wollen. Wir sind für eine geordnete Planung auf den 2 % der Landesfläche, die für Windenergieanlagen vorzusehen sind.

Herr Rock, das, was Sie jetzt erreichen wollen, führt in unserem dicht besiedelten Land zu einer absoluten Verhinderungsplanung. Wo finden wir denn noch Abstände zwischen den Gemeinden, zwischen den Bebauungen, zwischen den Siedlungsflächen, die größer als 4 oder 5 km sind? Das ist doch kaum der Fall. Von daher gesehen, ist der Ansatz, den Sie hier wollen, eine neue Art Verhinderungsplanung.

Sie sehen an dem konkreten Beispiel Bayern – Bayern ist nicht ganz so dicht besiedelt wie Hessen –, dass es auch dort kaum noch zu einem Ausbau der Windkraftnutzung käme, wenn die von Ihnen geforderte Regelung Bestand hätte. Der Parameter „zehnfache Höhe“ – also 2 km oder 2,5 km – ist ja nicht fix. Der Parameter muss dynamisch sein. Wie wollen Sie solche Anlagen regionalplantechnisch sonst unterbringen?

Immerhin sieht die bayerische Regierung vor, dass die Kommunen eigenständig entscheiden können, ob sie diese Regelung auf ihrem Gemeindegebiet anwenden wollen. Das ist in Ihrem Gesetzentwurf, Herr Rock, nicht der Fall. Sie sehen vor, dass die Kommunen gegebenenfalls über die Bauleitplanung Abweichungen vorsehen könnten, d. h. geringere Abstände auf ihren Gemarkungen vorsehen könnten. Nur: Was bedeutet das? Bauleitplanungen, das wissen Sie so gut wie ich, sind unendlich lange Prozesse, die man durchführen muss, die im Grunde genommen das gleiche Ergebnis haben wie ein kompletter Stopp der Planung von Windenergieanlagen. Herr Rock, damit ist auch das Thema „entprivilegierte Anlagen“ eigentlich zu einer Luftnummer geworden. Ich glaube nicht, dass das je realistisch sein wird, dass man derartige Planungen bei den Gemeinden so vorantreiben kann, dass wieder Windenergieanlagen gebaut werden können.

Kolleginnen und Kollegen, wir haben im Koalitionsvertrag ganz klar einen Abstand von 1.000 m festgehalten. Wir haben auch festgehalten: Selbst wenn wir die Regionalpläne ändern müssen, bleibt es bei dem Abstand von 1.000 m.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN)

In Bayern laufen Klageverfahren. Herr Gremmels hat darauf schon hingewiesen. Noch eines: Zu dem Gesetzentwurf in Bayern gab es natürlich eine Anhörung. Elf von zwölf Sachverständigen haben empfohlen, das Gesetz nicht wie vorgeschlagen neu zu fassen. Elf von zwölf Sachverständigen – das scheint mir eine relativ deutliche Mehrheit zu sein,

(Zuruf des Abg. Timon Gremmels (SPD))

vor allem deshalb, weil die Sachverständigen auch sagen, das Gesetz sei eine Verhinderungsplanung.

Zweitens. Der Brandenburger Landtag hat eine entsprechende Regelung in der Zwischenzeit abgelehnt. Im Parlament von Sachsen gibt es eine Diskussion über dieses Thema. Die Tendenz geht in der Diskussion dahin, dass es keine Regelung im Sinne dessen geben wird, was Sie von der FDP wollen, nämlich eine 10-H-Abstandsregelung. Kein anderes Bundesland hat sich bisher mit dieser Regelung beschäftigt, obwohl, wie Sie wissen, das Bundesgesetz schon etwa ein Jahr lang die Möglichkeit dazu bietet.