Protokoll der Sitzung vom 24.06.2015

Was die Öffnung des Begriffs Ehe angeht, ist die Position der GRÜNEN klipp und klar. Wir waren es, die vor fast

auf den Tag genau 25 Jahren das erste Mal im Deutschen Bundestag beantragt haben, die Ehe für Homosexuelle zu öffnen – weil wir alle rechtlichen Schlechterstellungen gleichgeschlechtlicher Paare abschaffen wollen und dies der einfachste Weg dazu wäre.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Landesvorsitzendenkollegin Daniela Wagner und ich gehörten am 1. Juni zu den Erstunterzeichnerinnen und -unterzeichnern des offenen Briefs an die Bundeskanzlerin, der genau dies fordert.

Der Landesvorstand der hessischen GRÜNEN hat die Bundesregierung am 9. Juni ebenfalls aufgefordert, die bestehenden Benachteiligungen gleichgeschlechtlicher Paare zu beenden und eine vollständige Gleichbehandlung im gesamten Bundesrecht herzustellen.

(Günter Rudolph (SPD): Das war nach der Enthaltung, gell? – Vizepräsidentin Ursula Hammann übernimmt den Vorsitz.)

Dazu gehört aber auch, dass in diesen bundespolitischen Fragen, die nach den Urteilen des Verfassungsgerichts noch offen sind, also der Öffnung der Rechtsinstitution Ehe und dem uneingeschränkten Adoptionsrecht, zwischen den Koalitionspartnern CDU und GRÜNE in diesem Landtag unterschiedliche Auffassungen bestehen. Daraus machen wir kein Geheimnis, und wir verbrämen auch nichts, sondern wir können das nur feststellen und weiter damit arbeiten. Dieses Damit-Arbeiten setzt voraus, sich mit den Argumenten, aber auch mit den Wertvorstellungen und den Glaubenssätzen des Gegenübers, so schwer das manchmal fallen mag – das sage ich ganz persönlich –, ernsthaft auseinanderzusetzen, Fragen zu formulieren und die Punkte zu identifizieren, an denen die Debatte einen Grundkonsens verlässt.

Was beispielsweise viele Menschen wirklich ärgert, teilweise auch verletzt und wütend macht, ist der Eindruck, die Liebe zweier Menschen gleichen Geschlechts werde willkürlich als geringerwertig betrachtet als die Liebe zwischen zwei Menschen verschiedenen Geschlechts, wobei doch die Werte, die beidem zugrunde liegen, nämlich in guten wie in schlechten Tagen füreinander Verantwortung zu übernehmen, die gleichen sind. Ein Bauchgefühl genügt als Begründung im politischen Diskurs nicht, wenn es um unterschiedliche Rechte geht.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU – Günter Rudolph (SPD): War das jetzt Kritik an Merkel?)

Auf der anderen Seite: Während wir Befürworter einer Eheöffnung immer von der staatlichen Zivilehe sprechen, gibt es Menschen, die das christliche Sakrament der Ehe infrage gestellt sehen, die z. B. sogar sagen, sie seien zwar für die vollständige Gleichstellung, aber auch für die Beibehaltung unterschiedlicher Begrifflichkeiten, weil das ihre religiöse Überzeugung berührt. Obwohl ich selbst kein religiöser Mensch bin, kann ich solche Positionen respektieren, auch wenn ich zu einem anderen Schluss komme. Gleichzeitig erwarte ich aber, dass solcher Respekt auch umgekehrt gilt.

Das Ergebnis der Abstimmung in Irland als eine – Herr Rentsch hat es bereits zitiert – „Niederlage für die Menschheit“ zu bezeichnen, wie es der Vatikan getan hat, oder auch den Diskurs über die Ehe für alle in einen Kontext mit Inzest und Polygamie zu stellen, ist, ob es so gemeint

war oder nicht, ebenso falsch wie verletzend, und es ist deshalb nicht akzeptabel.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der LINKEN und der FDP sowie bei Abgeord- neten der CDU)

Lassen Sie uns also diese Debatte in der Tiefe und grundsätzlich führen. Meine Überzeugung ist, dass eine Argumentation auf der Basis „Es ist längst eine Mehrheit da“ ebenfalls zu kurz greift. Es geht nicht so sehr darum, ob aktuell eine gesellschaftliche Mehrheit die Eheöffnung richtig findet – so etwas kann sich übrigens auch wieder ändern –, sondern aus meiner Sicht geht es darum, dass die Gleichstellung rechtlich und normativ richtig ist. Menschen und Bürgerrechte gelten immer, und sie gelten universal. Das Grundgesetz erklärt nicht, die Würde der Menschen, denen die Mehrheit eine solche Würde zugesteht, sei unantastbar, sondern es heißt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU)

Das Bundesverfassungsgericht hat immer wieder bekräftigt, dass wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln ist. Die eingetragene Partnerschaft gegenüber der Ehe zu benachteiligen verlangt deswegen vom Gesetzgeber die Benennung von Gründen, warum sie wesentlich ungleich sein soll, und dafür genügt die Differenzierung „sexuelle Orientierung“ eben nicht. Der Erste Senat hat ausdrücklich festgestellt:

Es bedarf hinreichend gewichtiger Unterschiede zwischen diesen beiden auf Dauer angelegten, rechtlich verfestigten Partnerschaften, um die konkrete Ungleichbehandlung zu rechtfertigen …

Deshalb geht es auch weniger um die Frage, ob Ansichten über die Gleichstellung altmodisch oder modern sind, sondern darum, ob die Gegner der Gleichstellung das Recht haben, anderen Rechte zu verweigern.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN)

Wer seine privaten und religiösen Vorstellungen nicht nur für sich beansprucht, sondern auch für andere definieren will, was eine akzeptable Beziehung oder eine akzeptable Familie ist, ist in der Begründungspflicht. Ministerpräsident Kretschmann hat es im Bundesrat in aller Klarheit ausgeführt – ich darf noch einmal zitieren –:

Bei uns kann jedermann leben, wie es ihm gefällt, solange er nicht in die Rechte anderer eingreift und sich rechtskonform verhält. Es ist schlechthin nicht zu begründen, warum gleichgeschlechtliche Paare ihre Vorstellung von Gemeinschaft nicht leben dürfen.

Deshalb führt an einer ordentlichen Diskussion kein Weg vorbei. Vielleicht übersehe ich etwas; aber gerade wer die Ehe als Institution schützen will, weil er an die Beistandsund Verantwortungsgemeinschaft zweier Menschen glaubt, könnte doch dankbar alle begrüßen, die sich dieser Verantwortung stellen wollen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Gerade wer sich um das Wohl von Kindern sorgt, könnte doch alle unterstützen, die Kinder liebevoll großziehen

möchten. Manchmal drängt sich in diesen Debatten der Eindruck auf, homosexuelle Paare müssten Vorstellungen von der Norm der Familie erfüllen, die es historisch selten gegeben hat und deren Umsetzung heterosexuellen Paaren so nie abverlangt wurde. Ich wünsche mir, dass wir die Kraft haben, das zu erkennen und auch zu hinterfragen.

Ich sage ganz ausdrücklich: Ja, Ehe und Familie genießen besonderen staatlichen Schutz, aber dieser Schutz sollte für alle gelten, die den Mut und die Liebe aufbringen, sich zu binden und ihre Kinder zu begleiten. Niemand verliert seine Rechte, wenn auch andere diese Rechte erhalten.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der LINKEN und der FDP)

Das Land Hessen hat sich im Bundesrat aufgrund der unterschiedlichen Auffassungen von CDU und GRÜNEN enthalten, wie es im Koalitionsvertrag vereinbart ist. Das Gleiche gilt für die Länder Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt.

Herr Rentsch, das Gleiche galt übrigens auch 2013, als die FDP in Hessen noch Regierungspartei war und sich Hessen im Bundesrat bei der gleichen Frage ebenfalls enthielt. Hier gilt Gustav Heinemanns Satz:

Wer auf andere mit dem ausgestreckten Zeigefinger zeigt, der deutet mit drei Fingern seiner Hand auf sich selbst.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN so- wie bei Abgeordneten der CDU und der SPD)

Herr Kollege, Sie müssten zum Ende Ihrer Rede kommen.

Die Konzentration auf den Bundesrat bringt uns nicht wirklich weiter. Herr Wilken hat bereits darauf hingewiesen, entscheidend ist, was im Deutschen Bundestag passiert. Daran müssen alle, die eine Öffnung der Ehe wollen, über Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg weiter arbeiten. Vielleicht ist es doch irgendwann möglich, dass das Volk an der Willensbildung in den noch fehlenden Parteien mitwirkt. 25 Jahre nachdem die GRÜNEN im Deutschen Bundestag den ersten Antrag zur Öffnung der Ehe gestellt haben, ist die Zeit reif dafür. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Klose. – Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, möchte ich auf der Besuchertribüne einen ehemaligen Kollegen begrüßen: Herrn Jan Schneider. Herzlich willkommen im Hessischen Landtag.

(Allgemeiner Beifall)

Als nächster Redner spricht Herr Kollege Schäfer-Gümbel. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! „Nichts ist mächtiger als eine Idee, deren Zeit gekommen

ist.“ So hat Malu Dreyer, Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, im Bundesrat die Initiative der rot-grünen Landesregierung zur vollständigen Gleichstellung homosexueller und heterosexueller Paare begründet.

(Beifall bei der SPD)

Mit ähnlichen Worten haben das an diesem Tag diverse Landesregierungen – rot-grüne Landesregierungen, eine grün-rote Landesregierung sowie das Bundesland Thüringen – im Bundesrat begründet.

Die vollständige Gleichstellung homosexueller und heterosexueller Paare: Das geht – das ist in dieser Debatte schon mehrfach gesagt worden – von einem bemerkenswerten Referendum und dessen Ausgang in Irland aus. Dass in einem erzkatholischen Land – auf die Reaktion des Vatikans ist ebenfalls schon zweimal hingewiesen worden – mit einer solch breiten Mehrheit erklärt wird, dass die vollständige Gleichstellung von homosexuellen und heterosexuellen Paaren bezogen auf die Ehe normative Kraft werden soll, hat viele überrascht und die Debatte über die Gleichstellung in Deutschland, wie ich finde, zu Recht, noch einmal angespornt.

Klar ist – ich teile ausdrücklich, was Kai Klose eben gesagt hat –: Das ist am Ende nicht nur eine Frage von gesellschaftlichen Mehrheiten und Parlamentsmehrheiten, sondern es ist vor allem eine Frage der normativen Setzungen. Am Ende muss aber auch klar sein: Für diese vollständige Gleichstellung gibt es sowohl klare gesellschaftliche als auch parlamentarische Mehrheiten – im Deutschen Bundestag, im Bundesrat und in nahezu allen Landtagen der Republik, mit Ausnahme des Bundeslands Bayern, in dem die CSU eine absolute Mehrheit hält und für sich entscheiden kann, dass sie das nicht will. In allen anderen Parlamenten haben wir eine Mehrheit zur vollständigen Gleichstellung von homosexuellen und heterosexuellen Paaren.

(Willi van Ooyen (DIE LINKE): Auch im Bundestag!)

Auch im Bundestag. – Das einzige Problem, das es bei diesem Thema in der Bundesrepublik gibt, ist der Meinungsbildungsprozess innerhalb der Unionsfamilie.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Die Unionsfamilie insgesamt, die bayerische CSU noch stärker als die CDU, erklärt, dass sie das nicht will. Deswegen rate ich Ihnen, im Rahmen einer solchen Debatte innerhalb der Union einmal eine Inventur Ihrer Vorurteile vorzunehmen und nach einer solchen Inventur vielleicht zu anderen Entscheidungen zu kommen, weil es selbst in Ihrer Partei inzwischen eine qualifizierte Minderheit gibt, die diese Frage anders sieht. Deswegen finde ich, dass man dem Vorschlag von Volker Beck vom 26. Mai 2015 in der Tat nähertreten könnte, nämlich eine Abstimmungsfreigabe im Deutschen Bundestag vorzunehmen, um an dortiger Stelle zu entscheiden, wie es weitergehen kann. Herr Bouffier, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch diese Entscheidung hängt vor allem an der Positionierung einer Parteifamilie, nämlich der Unionsfraktion, die an dieser Stelle auf der Nichtklärung im Koalitionsvertrag beharrt und keine andere Abstimmungssituation herstellt. Der Schlüssel für die Lösung dieser anhaltenden Diskriminierung liegt in Deutschland ausschließlich bei einer Partei: der CDU/CSU.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Ich will das noch einmal in der Sache begründen. Art. 6 des Grundgesetzes besagt:

Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

Warum ist das damals so in die Verfassung gekommen? Es ist deswegen so hineingekommen, weil das klassische, „normale“ Familienverhältnis dieser Zeit ein heterosexuelles war, das den formalen Status der Ehe mit der Frage der Familiengründung in einen Zusammenhang stellte. Die heutige gesellschaftliche Realität ist aber eine andere; dieses „normale“ Familienverhältnis ist längst – das wissen Sie doch selbst aufgrund der Situationen innerhalb Ihrer Parteien; auch dort gibt es dafür andere Beispiele – anders.