Protokoll der Sitzung vom 25.06.2015

(Dr. Ulrich Wilken (DIE LINKE): Genau!)

Ich kann mich sehr gut daran erinnern, dass insbesondere die CDU damals eine Partei war, die sich lange Zeit mit Händen und Füßen gegen dieses Gesetz gesträubt hat. Selbst als es dann eingeführt worden ist und die Deutsche Umwelthilfe wissen wollte, wie denn die Abgaswerte des Autos des Ministerpräsidenten waren,

(Günter Rudolph (SPD): Ein Staatsgeheimnis!)

wurde daraus ein Staatsgeheimnis gemacht, woraufhin die Deutsche Umwelthilfe vor Gericht zog und Herr Bouffier auch diese Klage verloren hat. Irgendwie hat es der Ministerpräsident mit Klagen nicht so.

(Zuruf der Abg. Angela Dorn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Da fallen mir auch andere Geschichten ein: Verwaltungsgerichtshofentscheidung, Bundesverwaltungsgerichtsentscheidung zu Biblis, jede Klage bisher verloren.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch in dieser Frage hat sich die Deutsche Umwelthilfe auf das Hessische Umweltinformationsgesetz berufen können und hat recht bekommen.

Ich sage Ihnen an dieser Stelle klar und deutlich: Auch wir haben als Landtag in Gänze schon vom Umweltinformationsgesetz profitiert. Wir haben auf der Grundlage dieses Gesetzes Akteneinsicht beim Thema Woolrec bekommen. Wir haben auf der Grundlage dieses Gesetzes Akteneinsicht zum Thema Biblis bekommen. Herr Schmitt und ich

waren Anfang vorletzten Jahres im Umweltministerium und haben uns die Akten angeschaut. Erst danach, als wir die Dinge gesehen haben, haben wir uns entschieden, einen Untersuchungsausschuss einzuberufen. Selbstverständlich, dieses Umweltinformationsgesetz hat verhindert, dass Woolrec weitermacht, hat verhindert, dass Sie mit der Biblis-Abschaltung zulasten der Steuerzahler einfach so durchkommen, und hat auch deutlich verhindert, dass Fracking in Nordhessen kommt.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wer hat alles hingelegt?)

Selbstverständlich haben wir beim Thema Fracking auch die Unterlagen von BNK einsehen dürfen. Wenn wir sie einsehen dürfen, wenn Journalisten sie einsehen dürfen, wenn die Bevölkerung sie einsehen darf, dann wächst auch die öffentliche Sensibilität für ein Thema, wächst auch das Problembewusstsein der handelnden Akteure.

Insofern ist ein solches Umweltinformationsgesetz eine gute Grundlage für mehr Transparenz und mehr Offenheit und erleichtert all denen, die für Transparenz kämpfen, die Arbeit. Es erschwert den Regierenden die Arbeit. Meine sehr verehrten Damen und Herren, beides ist legitim.

Ich will an dieser Stelle noch einmal deutlich sagen, dass wir ein solches Informationsfreiheitsgesetz nicht auf den Bereich Umwelt beschränken wollen. Wir hätten gerne ein vollumfängliches Informationsfreiheitsgesetz.

(Beifall bei der SPD)

Dafür haben wir gekämpft, übrigens zusammen mit den GRÜNEN und der FDP. Okay, die FDP hat in der letzten Periode noch regiert. Aber zusammen mit den GRÜNEN haben wir gekämpft, als sie noch in der Opposition waren. Leider ist diese Frage an der CDU gescheitert. Irgendwie haben Sie Angst davor, dass Bürgerinnen und Bürger mehr Information bekommen. Irgendwie haben Sie Angst davor, dass man Ihnen auf die Finger schaut.

Deswegen ist Hessen bis zum heutigen Tag eines der wenigen Länder, die kein eigenes Informationsfreiheitsgesetz haben. Das ist etwas, was wir einfordern, was wir von Ihnen verlangen. Es steht in einer guten Tradition und einer guten Geschichte auch zum Umweltinformationsgesetz.

Frau Ministerin, um noch etwas Aktuelles zu sagen: Sie haben gerade gesagt, dass man künftig auch Rechtsverordnungen einsehen kann. Wenn das so ist, dann hätten wir gerne die Jagdverordnung. Das können Sie uns schon im Vorgriff auf den Beschluss, den wir hier treffen werden, zur Verfügung stellen. Das wird gerade sehr strittig diskutiert. Das ist ein sehr spannendes Thema. Frau Ministerin, das können Sie uns gerne zur Verfügung stellen.

(Norbert Schmitt (SPD): Ein gutes Beispiel!)

Ansonsten sage ich Ihnen an dieser Stelle deutlich: Das Umweltinformationsgesetz ist eine Bereicherung für uns, die wir hier arbeiten. Wir müssen es zwar bekannter machen, damit auch Bürgerinitiativen es nutzen können, damit auch Journalisten es nutzen können. Wer nichts zu verstecken hat, kann die Informationen auch offenlegen. Wir möchten, dass die Grundlage des Umweltinformationsgesetzes zur Grundlage für ein richtiges, ein echtes hessisches Informationsfreiheitsgesetz wird.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich danke Ihnen und freue mich auf die Anhörung im Ausschuss. – Danke.

(Beifall bei der SPD)

Danke, Herr Kollege Gremmels. – Als nächster Redner spricht nun Kollege Stephan von der CDU-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich kann mich inhaltlich vollumfänglich dem anschließen, was Frau Ministerin Hinz hier ausgeführt hat.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Sachverhalt ist klar. Wir werden uns mit den wenigen Änderungen in diesem Gesetz zu beschäftigen haben. Man kann natürlich, wie wir es heute Morgen schon einmal erlebt haben, aus einer kleinen Mücke im Gesetz einen Elefanten machen und breit herumreden. Das wollen wir nicht.

Herr Gremmels, Sie haben die Jagdverordnung angesprochen. Ich nehme an, Sie haben sie längst; denn wir haben die Erfahrung gemacht, dass das, was im Ministerium vorbereitet wird, meistens schneller draußen ist, als wir es im Parlament bekommen.

(Timon Gremmels (SPD): Das ist eine Unterstellung gegenüber den Mitarbeitern!)

Nein, man geht an die Verbände heran, und es gibt Verbände, die es weitergeben. Insofern sollte man ganz vorsichtig sein mit der Informationsverordnung, die wir brauchen.

Ich habe eine Anmerkung zu dem Gesetzentwurf, zur Kostenneutralität. Natürlich wird es uns, wenn mehr Informationen zur Abgabe aufbereitet werden müssen, Geld kosten. Dessen müssen wir uns bewusst sein.

(Timon Gremmels (SPD): So ist das in einer Demokratie!)

Dessen sind wir uns bewusst, das wissen wir, und wir sollten mit in die Erwägung einbeziehen, dass Informationsweitergabe nicht umsonst ist.

Im Übrigen können wir dieses Gesetz in der Art unseres Formel-1-Piloten Vettel aus Heppenheim abarbeiten: schnell und dynamisch. Herr Gremmels, Sie sind wahrscheinlich der, der beim Reifenwechsel dann irgendwo die Schraube am Reifen nicht richtig angebracht hat und das Ganze etwas verzögert. – Vielen Dank und viele Grüße an die Heppenheimer oben auf der Tribüne.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Stephan. – Als nächster Redner spricht nun Kollege Rock von der FDP-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege.

(Clemens Reif (CDU): Herr Gremmels, das war beispielhaft!)

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Das Umweltinformationsgesetz soll an zwei Stellen nachgearbeitet werden. Das ist zum Vorteil derer, die Informationen erhalten möchten. Ich denke, man kann die Anhörung nutzen, um nach Schwachpunkten in dem Gesetz zu suchen. Vielleicht schaffen wir es dann, an der einen oder anderen Stelle nachzuarbeiten, wenn es in der Anhörung entsprechende Hinweise geben sollte.

Ich will auch noch Herrn Gremmels recht geben, dass er sich Zeit genommen hat, das eine oder andere allgemein auszuführen. Ich glaube, das sollte deutlich machen, wie viel dieses Gesetz in der Praxis geändert hat, wenn auch vielleicht nicht im parlamentarischen Betrieb. Ich hatte zumindest den Eindruck, beim Thema Biblis war die Ministerin sehr wohl bereit, uns die Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Ich weiß nicht, ob das Gesetz sie motiviert hat oder ob sie das aus Transparenzgründen gemacht hat – so habe ich das wahrgenommen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich glaube, dass noch eine Gruppe an Informationen interessiert ist. Das sind die Bürgerinitiativen, die sich mit dem Bau von Windkraftanlagen auseinandersetzen. Die sind ganz interessiert an den Informationen, die sie dort erlangen können.

(Timon Gremmels (SPD): Das ist legitim!)

Auch da werden wir uns natürlich austauschen und überlegen, welche Optimierungen es im Gesetz gibt. Von daher betrachten wir die Anhörung mit großer Spannung. Ich glaube schon, dass es angemessen war, noch einmal grundsätzlich etwas dazu zu sagen, weil es für die Bürgerinnen und Bürger ein wichtiges Gesetz ist. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und des Abg. Timon Gremmels (SPD))

Vielen Dank, Herr Kollege Rock. – Als nächster Redner spricht nun Kollege Wilken von der Fraktion DIE LINKE. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht bei der Informationsweitergabe nicht in erster Linie um uns in diesem Haus. Wir haben hervorragende Möglichkeiten, uns mit Informationen zu versorgen.

Es geht darum, dass in einer Demokratie mündige Bürgerinnen und Bürger informiert sein müssen, um Entscheidungen beurteilen und treffen zu können. Von daher war es von Anfang an unverständlich, dass die Informationsmöglichkeiten, die wir in diesem Gesetz haben, insbesondere von den Mitgliedern der CDU so durchlöchert wurden, dass der Europäische Gerichtshof korrigierend eingreifen musste. Das ist eine Klatsche für diejenigen, die gesagt haben: Oberste Behörden sind prinzipiell nicht auskunftspflichtig. – Dafür gibt es auch keinen Grund. Das, was wir jetzt mit dieser Richtigstellung, mit diesen Korrekturen im Gesetz machen werden, sollte eigentlich in einer Demokratie eine Selbstverständlichkeit sein.

(Beifall der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE) und bei Abgeordneten der SPD)

Ich gebe meinem Vorredner ausdrücklich recht: Wir müssen nicht nur in Bezug auf Umweltinformationen, sondern für alle politischen Informationen auch in Hessen endlich zu einem Informationsfreiheitsgesetz kommen, das alle Behörden dazu verpflichtet, Bürgerinnen und Bürger mit den Daten auszustatten, die für politische Entscheidungen nun einmal notwendig sind. Diese Informationen sind kein Eigentum der Behörden. So ist das nun einmal in einer Demokratie.

Herr Stephan, ja, selbstverständlich kostet es Geld, wenn Behörden auskunftspflichtig sind. Aber auch das – das sage ich ganz deutlich – sollte in einer Demokratie eigentlich selbstverständlich sein.

(Beifall bei der LINKEN)

Herr Dr. Wilken, vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Ende der ersten Lesung.

Zur Vorbereitung der zweiten Lesung überweisen wir den Gesetzentwurf dem Umweltausschuss.