Protokoll der Sitzung vom 23.07.2015

Denn Büchereien und Bibliotheken sind nicht nur Lernund Leseorte, sondern sie sind auch ein sozialer Treffpunkt; dazu haben sie sich jedenfalls in der letzten Zeit entwickelt.

Vor zwei Jahren hatten wir die gleiche Diskussion schon einmal, Frau Wissler. Sie haben im Wesentlichen Ihre Punkte zu den Mindeststandards von damals noch einmal vortragen. Wir haben schon damals gesagt: Wenn wir in einem Bibliotheksgesetz Mindeststandards für die Kommunen formulieren, dann müssen wir auch sagen, wie das bezahlt werden soll. – Dazu haben Sie damals und auch heute nichts gesagt.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Dann brauchen wir doch kein Gesetz!)

Mindeststandards gibt es übrigens in keinem Bibliotheksgesetz. Daher ist das nicht zielführend. Die Kommunen sind sächlich und personell für die Büchereien in ihrem Verantwortungsbereich zuständig.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Dann brauchen wir kein Landesgesetz, wenn die Kommunen eh zuständig sind!)

Die Landesregierung hat ein Programm, mit dem der Umbau oder der Neubau von Bibliotheken gefördert wird. Man kann natürlich sagen: „Da müsste mehr Geld rein“, aber dann muss man auch sagen, wo das Geld herkommen soll. Es ist immer sehr schön, so etwas zu fordern oder sich gegen alles zu stellen, was vonseiten der Regierungsfraktionen vorgebracht wird, aber selbst keine Vorschläge zu präsentieren.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Sie wissen aber schon, dass das ein schwarz-gelbes Gesetz war?)

In diesem Sinne freue ich mich trotzdem auf die Beratung zu dem Gesetz und bedanke mich bei Ihnen. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Vielen Dank. – Als Nächster spricht Kollege Hofmeister, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Trotz Beschleunigung der Debatte seien mir einige Bemerkungen zu dem Gesetzentwurf erlaubt, gerade im Sinne unseres ehemaligen Kollegen Aloys Lenz.

Vor fünf Jahren hat Hessen als erstes westdeutsches Bundesland und nach Thüringen und Sachsen-Anhalt als drittes Bundesland insgesamt ein Bibliotheksgesetz verabschiedet. Hessen gehörte damit bundesweit zu den Vorreitern, die der Empfehlung der Enquetekommission „Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestages nachkamen und die Rahmenbedingungen für Bibliotheken in einem Gesetz festgelegt haben. Nun, nach fünf Jahren, steht das Gesetz zur Verlängerung an, und wir können sagen: Es hat sich bewährt und die gesetzten Erwartungen erfüllt. Die wissenschaftlichen, öffentlichen und Schulbibliotheken haben

klare rechtliche Rahmenbedingungen erhalten, und die Bibliotheksvielfalt mit über 430 Bibliotheken in öffentlicher Hand, rund 100 wissenschaftlichen Bibliotheken und noch zahlreichen Schul- und kirchlichen Bibliotheken wurde weiter gestärkt.

Meine Damen und Herren, der CDU-Fraktion in diesem Hause ist die Stärkung der Bibliotheken insbesondere deshalb sehr wichtig, da diese als zentrale Bildungs- und Kultureinrichtungen einen wichtigen Auftrag in unserem Bundesland und in unserer Gesellschaft insgesamt erfüllen. Die Aufgabe der Bibliotheken geht mittlerweile weit über das klassische Bücherausleihen hinaus. Bibliotheken bieten zahlreiche Dienstleistungen und Informationen rund um Medien insgesamt: Filme, digitale Recherchemöglichkeiten und vieles mehr. Das wird auch im Entwurf deutlich, in dem einige Begrifflichkeiten durch den Begriff „Medienwerke“ ersetzt werden. Da die Bibliotheken im Normalfall – Ausnahmen sind hier sicherlich Schul- und Hochschulbibliotheken – öffentlich zugänglich sind, sorgen sie dafür, dass Bildung und der Zugang zu Informationen für alle Menschen möglich ist.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Sie erfüllen damit den Auftrag der Meinungsfreiheit und des freien Bezugs von Wissen, den uns das Grundgesetz in Art. 5 und auch die Hessische Verfassung in Art. 13 stellen, und sie sind natürlich ein wichtiger Bestandteil des lebenslangen Lernens, der Aus- und der Weiterbildung.

Bibliotheken tragen dazu bei, Medienkompetenz zu stärken, was gerade in unserer heutigen Zeit mit einem Überangebot an ungefilterten Informationen – wir denken hier insbesondere an das Internet – wichtig ist.

Bibliotheken mit landesbibliothekarischen Aufgaben sind zudem ein wichtiger Ort zur Bewahrung unseres kulturellen Erbes unter fachkundiger Aufsicht.

Vergessen wir nicht zuletzt den Beitrag, den Bibliotheken an der Förderung der Sprach- und Lesekompetenz insbesondere bei Kindern und Jugendlichen haben.

Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion ist der Hessischen Landesregierung, speziell dem Minister für Wissenschaft und Kunst, Boris Rhein, und auch seiner Vorgängerin, Eva Kühne-Hörmann, dankbar, dass sie die Bedeutung der Bibliotheken in unserem Bundesland ebenso hoch einschätzen und sich daher mit großem Engagement für die Stärkung der Bibliothekslandschaft einsetzen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Vorredner sind teilweise schon darauf eingegangen: Das 2010 erlassene Bibliotheksgesetz hat sich bewährt. Daher werden auch nur wenige Änderungen vorgeschlagen. Ich erspare Ihnen aus Zeitgründen, auf einzelne Punkte einzugehen. Durch die Präzisierungen, die jetzt im Regierungsentwurf vorgesehen sind, wird der Gesetzestext an sich beibehalten, aber in Teilen noch etwas konkreter gefasst, um auch zukünftig einen stabilen Rahmen für unsere Bibliotheken darzustellen. Wir werden das Ganze im Ausschuss noch entsprechend bearbeiten, aber ich bin mir sicher, dass wir dann mit der Verlängerung um weitere fünf Jahre dazu beitragen, dass wir weiterhin eine attraktive Bibliothekslandschaft in Hessen mit rechtlich eindeutigem Rahmen haben. – Besten Dank für die Aufmerksamkeit und eine schöne Sommerzeit.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. – Nächste Rednerin ist Kollegin Beer, FDPFraktion.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon mehrfach betont worden, wie wichtig die Funktion von frei zugänglichen Bibliotheken in unserer Gesellschaft ist, sowohl im Hinblick auf den kulturellen Auftrag als auch auf den Bildungsauftrag. Kulturpflege, Recherchemöglichkeiten, Informationsquelle ganz allgemein, aber auch die Möglichkeit, nach wie vor einen Ort der Lesemöglichkeit zu schaffen, stehen hier im Mittelpunkt. Lassen Sie mich an der Stelle nur ganz kurz anfügen, dass mir daher die komplette Streichung der Präambel in dem vorgelegten Entwurf nicht einleuchtet. Ich meine, dass hier gerade die Frage des Zugangs für jedermann ein wenig unter die Räder gerät. Ich weiß, dass es noch zwei Nennungen im weiteren Entwurf gibt, aber wir sollten gemeinsam darüber nachdenken, die doch wesentlich explizitere Nennung aus der Präambel in § 1 oder an eine andere Stelle zu übernehmen.

(Beifall bei der FDP)

Der zweite Punkt, den ich kurz anfügen möchte, ist: Es ist wichtig, um den Ort Bibliothek lebendig zu halten, auf die vielen Aktivitäten zu schauen, die sich heutzutage in unseren Bibliotheken abspielen.

Es ist schon darauf hingewiesen worden, dass es häufig auch ein Treffpunkt für kulturelle Aktivitäten bzw. für Leseaktivitäten vor Ort ist. Dies gilt es auch weiter zu nutzen. Gleichwohl sollten wir uns selbst an dieser Stelle auch nicht zu viel vormachen, gerade wenn Frau Kollegin Wissler die veränderten Öffnungszeiten angesprochen hat. Frau Wissler, ich glaube, dass hier vor Ort in Kommunen und in Stadtteilen durchaus auf ein verändertes Nutzungsverhalten von Bibliotheksnutzerinnen und -nutzern reagiert wird.

Es ist schlicht so, dass im Zuge der Digitalisierung – und dieses Gesetz vollzieht eben auch die Entwicklung der Digitalisierung in bestimmten Bereichen nach – heute vieles nicht mehr dadurch erledigt werden muss, dass ich mich wirklich vor Ort befinde. Ich habe mittlerweile viele Recherchemöglichkeiten online, nicht nur im Katalog der Bibliothek, sondern auch darüber hinaus auf deren Plattformen und in den Verlinkungen. Ich habe mittlerweile online Bestellmöglichkeiten bis hin zu dem Punkt, möglicherweise gar nicht mehr vor Ort sein zu müssen, um das entsprechende Buchwerk auch körperlich abzuholen, sondern indem man es sich zuschicken lassen kann. Sofern ich die Bibliothek nicht als Leseraum benutze, habe ich sehr viel mehr Möglichkeiten, auch ohne das persönliche Aufsuchen des Ortes Bibliothek.

Vor dem Hintergrund auch einer ausgewogenen Balance im Hinblick auf öffentliche Ausgaben ist es durchaus gerechtfertigt, darüber nachzudenken, die Zeiten so zu stricken, dass der Leseort im Mittelpunkt steht und nicht diese rein verwaltungsmäßigen Abwicklungen. Da ist es durchaus im Sinne der Entwicklung zum Begegnungszentrum, dass wir darüber nachdenken – die meisten Biblio

theken haben es auch getan –, wie durch Kooperationen z. B. zwischen Stadtteilbibliotheken und Schulbibliotheken hier effiziente Strukturen geschaffen werden können.

In diesem Sinne: Ihre Kritik höre ich wohl, und ich weiß auch darum, dass vor Ort immer wieder strikt dafür gekämpft wird, möglichst große Zeiträume offen zu halten. Ich glaube aber, dass man da auch den Realitäten ins Auge blicken und es letztendlich um die Nutzungsmöglichkeiten gehen muss, und die müssen realistisch sein.

(Beifall bei der FDP – Janine Wissler (DIE LINKE): Bei Videotheken haben Sie das anders gesehen!)

Einen letzten Punkt kann ich mir dann aber doch nicht verkneifen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich freue mich sehr, dass Frau Kollegin Feldmayer hier für die GRÜNEN eine derartige Kehrtwendung hingelegt hat. Wir mussten uns vor fünf Jahren zusammen mit den Kolleginnen und Kollegen von der CDU auch seitens der GRÜNEN den Vorwurf anhören, den Frau Wissler heute wiederholt hat. Damals war es allerdings die Kollegin Sorge, die für die GRÜNEN erklärt hat, man müsse hier entsprechende Finanzierungsregelungen und Mindeststandards vorsehen. Deswegen hat sie auch davon gesprochen, dass dieses Gesetz eine Farce sei und sie dementsprechend nicht wisse, ob sie angesichts des Gesetzentwurfs in Tränen ausbrechen sollte oder ob es eher Lachtränen seien.

Ich glaube, die Ausführungen der Kollegin Feldmayer haben uns in der Beschlussfassung von damals bestätigt. Man kann noch viele Wünsche an dieses Gesetz äußern, aber Sie haben ja offensichtlich in der gemeinsamen Evaluation gesehen, dass es an dieser Stelle nicht ganz so viele Verbesserungsnotwendigkeiten gibt. Von daher sehe ich den Beratungen im Ausschuss durchaus wohlwollend entgegen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank. – Als Nächste spricht Kollegin Alex, SPDFraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wozu braucht man ein Bibliotheksgesetz? Ich will Ihnen einmal ein gutes Beispiel sagen. Die hessischen Kommunen sind unterfinanziert, sie haben kein Geld und suchen natürlich immer nach Möglichkeiten, sich etwas dazuzuverdienen und die Einnahmesituation zu verbessern. Da ist schon einmal eine Stadtverwaltung auf die Idee gekommen, man könnte doch von den Rentnern, die morgens immer in der Bibliothek sitzen und die Zeitung lesen, einen Eintritt verlangen. – Das hätte sicherlich eine zwei- bis dreistellige Summe abzüglich der Verwaltungskosten gebracht, aber der Satzungsvorschlag lag im Raum. Dann ist es vor Ort sehr praktisch, wenn man einfach auf ein Bibliotheksgesetz verweisen kann und nicht über das Grundgesetz diskutieren muss.

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD)

Insofern sagt man dann einfach: „§ 8 Abs. 3 Hessisches Bibliotheksgesetz: Geht nicht.“ Für so etwas ist das praktisch.

Natürlich wollen die hessischen Kommunen auch ihre Ausgabesituation verbessern, und das geht gerade nicht zugunsten der Bibliotheken. Da ist in der letzten Zeit viel eingeschränkt worden. Ich will jetzt nicht den ganzen Kanon vortragen, den auch Herr Hofmeister vorgetragen hat, was Bibliotheken leisten. Ich möchte aber kurz auf das, was Frau Beer gesagt hat, erwidern: Wenn Sie von einem bestimmten Nutzungsverhalten reden, dann haben Sie auch eine bestimmte Klientel vor Augen. In den Bibliotheken wird heutzutage auch viel soziale Arbeit geleistet, viel Pädagogik, viel Hausaufgabenhilfe. Dafür braucht man einen Raum. Die geben Struktur für junge Leute, die vielleicht Referate halten und mit den Unwägbarkeiten und der Undifferenziertheit des Internets nicht klarkommen. Dafür braucht man Bibliotheken vor Ort. Es ist schade, dass unsere Bibliotheken nicht so unterstützt werden, wie man es sich wünschen sollte.

Wir werden ja die Evaluation zu hören bekommen. Eines aber ist klar: Schon damals gab es in der Anhörung den Hinweis auf die Deutsche Bibliotheksstatistik. Da hat sich Hessen leider nur im letzten Drittel befunden. Es wäre eine Möglichkeit, einmal zu schauen, wo Hessen heute steht. In der Anhörung wurden die Zahlen von 2008 genannt. Die zitierfähigen Zahlen der Deutschen Bibliotheksstatistik sind aus dem Jahr 2013, und wir sind exakt auf den gleichen Plätzen geblieben – zweitletzter, viertletzter, fünftletzter Platz –, insbesondere z. B. bei Personalausgaben pro Einwohner: Da haben wir ungefähr halb so viel wie Hamburg und Bremen, oder, um ein Flächenland zu nennen, halb so viel wie Sachsen. In diesem Bereich hat sich also keine Verbesserung ergeben. Bei so einem Gesetz hätten wir uns schon etwas mehr Ehrgeiz gewünscht.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

Schon in der damaligen Anhörung war die klamme Lage der Kommunen ein Thema, und das war vor der Entnahme von 345 Millionen € jährlich aus dem Kommunalen Finanzausgleich. Schon damals war es ein Thema, und die Kommunen haben natürlich Angst, dass ihnen Verpflichtungen auferlegt werden, die sie nicht bezahlen können. Deswegen könnte ein Gesetz ja eine klare Förderung und Regelung enthalten, die sozusagen eine Konnexität begründet – wenn man das denn will und wenn man vorankommen möchte.

Wir haben einen Bibliotheksentwicklungsplan. Da muss ich wirklich einmal den Minister fragen, weil ich einfach nicht glauben kann, was ich gelesen habe, dass wir nämlich einen Bibliotheksentwicklungsplan von 1981 haben.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Da bin ich geboren!)

Daran kann sich ja selbst hier keiner mehr erinnern.

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD – Günter Ru- dolph (SPD): Lothar schon! – Gegenruf des Abg. Lothar Quanz (SPD))

Das muss doch einmal vorangebracht werden.

Frau Beer, ich fand es schön, dass Sie Frau Sorge zitiert haben – das möchte ich auch tun –, die nicht wusste, ob sie über dieses Gesetz in Tränen des Weinens oder Lachens ausbrechen sollte, weil es ihr so schäbig vorkam. Sie hat dann zu dem Kollegen der CDU, Herrn Lenz, der seinerzeit Bibliotheksspezialist war, gesagt: Herr Lenz, lassen Sie uns GRÜNE mit Ihnen zusammen für die Bibliotheken kämpfen. – Sie haben gekämpft. Und was ist herausgekommen? Wir haben ein paar Änderungen, wir sagen – das

habe ich etwas anders in Erinnerung als Frau Feldmayer –, nicht das Wort „Buch“, sondern das Wort „Literatur“ wird durch „Medienwerke“ ersetzt, die Präambel fällt nach den Vorschriften weg, und es finden noch ein paar andere schwerwiegende redaktionelle Änderungen statt.