und in der Tat dargelegt, wie er das in Erinnerung hatte und was an diesen ereignisreichen Tagen, mit denen keiner rechnen konnte, abgelaufen ist.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir erleben jetzt den zweiten Setzpunkt, der sich mit einem laufenden Untersuchungsausschuss auseinandersetzt. Das ist ein zumindest ungewöhnliches Verfahren – ein Verfahren, das meines Erachtens nicht gerade von Respekt zeugt. Dieses Verfahren zeigt aber, dass der Opposition – trotz der Haushaltsberatungen – anscheinend die Themen ausgegangen sind. Denn wir haben überhaupt nichts Neues gehört.
Nur so ist es doch zu erklären, dass dieser Setzpunkt jetzt kommt, wo doch der Untersuchungsausschuss quasi im Landeanflug ist und wir bald die Schlussdebatte an dieser Stelle führen werden. Herr Kollege Schmitt hat darauf hingewiesen, dass wir uns dann natürlich auch inhaltlich mit den Ergebnissen, die jeder daraus zieht, auseinandersetzen werden.
Andererseits ist die Beweisaufnahme noch nicht abgeschlossen. Ein respektvoller Umgang mit den im Ausschuss vernommenen Zeugen, die bisher noch nicht aus dem Zeugenstand entlassen worden sind, verbietet es eigentlich, bereits heute inhaltliche Schlussfolgerungen zu ziehen.
Wenn ich nun doch einige inhaltliche Anmerkungen mache, dann auch deswegen, weil die bisherigen Ausführungen der Opposition einen quasi zwingen, einiges klarzustellen.
Wir erinnern uns: Im März 2011 kam es in Japan zu einem Erdbeben und einem Tsunami bisher unbekannten Ausma
ßes. Wegen des Ausfalls der Kühlsysteme in einem japanischen Kernkraftwerk kam es zu einem bisher in einem Hochtechnologieland nicht für möglich gehaltenen Versagen der Sicherungssysteme und in der Folge zu einer Kernschmelze.
Herr Gremmels, melden Sie sich doch zu Wort. Dann kann man Sie auch besser verstehen – zumindest akustisch, inhaltlich wahrscheinlich sowieso nicht.
Nach diesen Ereignissen wollten alle in Deutschland sofort aus der Kernenergie aussteigen, und manche, die über Nacht und besonders schnell aussteigen wollten, wissen heute noch nicht, wo sie dafür einsteigen wollen.
Die Energiewende, also der Ausstieg aus der Kernenergie, sollte beschleunigt werden. Manchen ging es damals nicht schnell genug.
Im ersten Schritt beschloss die Bundesregierung, dass vor dem Hintergrund dieser bisher nicht für möglich gehaltenen Vorkommnisse alle Kernkraftwerke zu überprüfen sind und die sieben ältesten Kernkraftwerke sogar – zunächst vorübergehend – abgeschaltet werden sollten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses Verfahren, fand breite Zustimmung in der Bevölkerung, in den Landesparlamenten und im Deutschen Bundestag, und es ging nicht, wie es hier dargestellt wurde, um irgendeine Landtagswahl. In Hessen gab es zu diesem Zeitpunkt keine Landtagswahl.
Heute versuchen Einzelne den Eindruck zu erwecken, das Ganze sei zu schnell, zu unüberlegt vollzogen worden. Manche versteigen sich sogar zu der These, es sei gemauschelt worden, man habe bewusst Fehler im Verfahren gemacht, um den Unternehmen Schadenersatzansprüche zu ermöglichen. Das ist unverschämt, meine Damen und Herren.
Als diese Vorwürfe von allen Seiten ausgeräumt werden konnten, gab es noch nicht einmal eine Entschuldigung. Das war blamabel.
Wieder andere verweisen auf die meines Erachtens überzogene und unbegründete Klage der Energieversorger und tun so – auch Frau Wissler –, als ob Schadenersatzansprüche bereits gerichtlich feststünden und dass es sich hierbei um ein rein hessisches Problem handele. – Weit gefehlt. Beides ist falsch.
Erstens. Hessen hat keinen Alleingang unternommen, sondern hat im Verbund mit den anderen Bundesländern und im Auftrag des Bundes entsprechende Maßnahmen ergriffen.
Keines der betroffenen Bundesländer hat bezüglich der Stilllegungsverfügung eine Anhörung durchgeführt. Auf diese Anhörung wurde auch nicht leichtfertig verzichtet, sondern der Verzicht war das Ergebnis einer Abwägung, an der Fachleute aus den Ministerien und externe Gutachter beteiligt waren.
(Günter Rudolph (SPD): Wie bitte? Das ist Verwaltungsrecht in Deutschland! Erste Stunde Ausbildung! – Weitere Zurufe von der SPD – Glockenzeichen des Präsidenten)
Zweitens. Jenen, denen heute plötzlich alles zu schnell gegangen ist und die auf ein Bundesgesetz verweisen, mit dem alles angeblich rechtssicher gewesen wäre, ging es doch damals nicht schnell genug. Auch die nachgelagerte bundesgesetzliche Regelung, die logischerweise einige Monate in Anspruch nahm, wird zurzeit beklagt. Ich frage Sie: Was hätten Sie hier im Hessischen Landtag veranstaltet, wenn wir damals weiter abgewartet hätten?
Drittens. Mehrere Zeugen haben in den vergangenen Monaten bestätigt, dass die Länder im Auftrag des Bundes gehandelt haben.
Jawohl. – Wir wissen doch aus den Sitzungen, aber auch aus den Medienberichten von damals, dass die Entscheidung in Berlin beschlossen und auch verkündet wurde, bevor sich die Ministerpräsidenten am 15. März in Berlin mit der Bundesregierung zusammenfanden.
(Timon Gremmels (SPD): Falsch! – Gegenruf des Abg. Michael Boddenberg (CDU): Dummes Zeug! Das ist richtig!)
Wir haben es doch mehrfach gehört und in den Vermerken und im Schriftverkehr nachlesen können: Der Bund gab die Rechtsgrundlage vor. Er benannte die stillzulegenden Kernkraftwerke. Er formulierte die Begründung für die Stilllegungsverfügungen und pochte auf einen einheitlichen Vollzug.
(Beifall bei der CDU – Timon Gremmels (SPD): Und wer hat im Bund regiert? Es war doch Ihre Kanzlerin, Frau Merkel! – Gegenrufe von der CDU)
Der Bund gab das Wer, Was, Wann und Wie vor: Stilllegung der ältesten Kernkraftwerke, Moratorium der Laufzeitverlängerung, einheitliche Begründung, einheitliches Verfahren, und dies sofort.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist auch logisch. Es geht doch schließlich nicht um die Frage, ob eine Umgehungsstraße mit Bundes- oder Landesmitteln finanziert wird oder ob ein Bundesprogramm für die eine oder andere kommunale Maßnahme verwendet werden kann.
Herr Kollege, einen kleinen Moment, bitte. – Ich muss sagen, es wird jetzt langsam wirklich quer durchs Haus in einer Art und Weise unruhig, dass keiner mehr der Debatte vernünftig folgen kann. Ich bitte um etwas mehr Konzentration.
Es ging und geht um einen grundlegenden Wandel der Energiepolitik in der Bundesrepublik Deutschland. Das kann kein Bundesland im Alleingang entscheiden. Es ging und geht um die Energiewende in Deutschland. Das kann kein Bundesland alleine stemmen.
Die Stilllegungsverfügung kam nicht überraschend. Es wurde doch damals in den Medien über fast nichts anderes berichtet als über das große Unglück in Japan und über die Konsequenzen. RWE hat vor der Stilllegungsverfügung klar gesagt, dass man alles machen werde, was die Politik wünscht.