Der deutsche Meisterbrief ist in Brüssel in Ungnade gefallen. Die EU-Kommission meldete in der Vergangenheit bereits Zweifel an, ob die höchste Qualifikationsstufe im Handwerk noch zeitgemäß ist. Nun verlangt die EU-Kommission eine generelle Überprüfung. „Der Druck seitens der EU-Kommission nimmt zu. Alles, was nach Regulierung riecht, soll auf den Prüfstand gestellt werden“, sagte Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks …
Recht hat er. Die EU-Kommission stellt aber nicht nur den deutschen Meisterbrief infrage, sondern überprüft im Übrigen alle 152 geschützten deutschen Berufsbilder. Dabei
Je weniger Hürden es für die Berufe gibt, desto besser sei das für den Wettbewerb. Das ist der allgemeine Slogan, und insofern finde ich es schon sehr interessant, wenn ich sehe, wie die FDP-Fraktion sich hier mit Vehemenz gegen eine Deregulierung und für den Erhalt des Meisterbriefs stark macht, was eigentlich im Kern zum freien Marktzugang, der vonseiten der FDP immer ganz besonders propagiert wird, in Widerspruch steht. Aber, meine Herren von der FDP, Sie wissen: Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen.
Insofern bin ich mir nicht ganz sicher, ob diese Debatte, die wir heute führen, nicht oder gerade den bevorstehenden Europawahlen geschuldet ist. Sicherlich, das Thema ist wichtig, und es ist notwendig, darauf hinzuweisen. Aber es muss ganz grundsätzlich genauso darauf hingewiesen werden, dass Deutschland innerhalb Europas immer agiert und agiert hat und dass Deutschland für alle Entscheidungen, die in der EU gefallen sind, mitverantwortlich ist und daran beteiligt war. Wir können nicht so tun – das will ich an dieser Stelle vorweg sagen –, als ob es immer die anderen wären, als ob es immer die böse EU wäre. Die CSU-Vertreter sind besonders gut darin, als Minister auf der einen Seite EU-Regularien zuzustimmen und am nächsten Tag nach Deutschland zu reisen und genau dieselben zu kritisieren. Das machen wir nicht, das wollen wir auch nicht. Das gehört zur Ehrlichkeit in dieser Debatte hinzu.
Zurück zur Deregulierung im Bereich des Handwerks und der Meisterordnung. Ich will daran erinnern, dass nicht übersehen werden darf, dass der Angriff der EU-Kommission nicht der erste Schritt ist. Wir haben bereits im Jahr 2004 durch die seinerzeitige rot-grüne Bundesregierung, übrigens im Rahmen der Hartz-Gesetze, eine erhebliche Deregulierung durch die Änderung der Handwerksordnung erfahren. Von den seinerzeit 94 Gewerken, bei denen ein Meisterbrief als Grundvoraussetzung für die selbstständige Ausübung vorgeschrieben war, blieben nur 41 erhalten. Der überwiegende Teil der traditionsreichen Handwerksberufe, also 53, wurde bereits vor zehn Jahren in Deutschland dereguliert, darunter Berufe wie Schuhmacher, Parkettleger, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Modellbauer oder Feinoptiker.
Die Europäische Union plant nun weitere Deregulierungen. Zukünftig ohne Meisterbrief, also ohne eine qualifizierte Ausbildung, die im Übrigen auch den kaufmännischen Bereich umfasst, könnten so z. B. Berufe wie Dachdecker, Tischler, Maler, Bäcker, Fleischer oder Elektrotechniker dastehen. Die Qualität der handwerklichen Arbeit würde durch solche Lockerungen sinken, befürchten zu Recht viele Handwerker, und das befürchten auch wir als LINKE.
Dies sei z. B. bei den Fliesenlegern festzustellen, sagen Vertreter des Handwerks. Hier wurde die Meisterpflicht bereits 2004 abgeschafft.
Dort haben sich viele selbstständig gemacht, denen die technischen und kaufmännischen Fähigkeiten fehlten. Aufgrund der billigen Konkurrenz mussten einige Fachbetriebe schließen. Die Handwerker befürchten zudem eine
Schwächung des dualen Ausbildungssystems mit weiteren Veränderungen, denn bislang dürfen bekanntlich nur Handwerker mit Meisterbrief Lehrlinge ausbilden. Sollte es also immer weniger Betriebe mit einem Meister geben, wird es zu einem Ausbildungsplatzrückgang kommen.
Meine Damen und Herren, wer auf der einen Seite das deutsche duale Ausbildungssystem lobt, darf auf der anderen Seite die Grundvoraussetzung dafür aber nicht infrage stellen. In einer neuen Studie des Volkswirtschaftlichen Instituts für Mittelstand und Handwerk an der Universität Göttingen wird belegt, welche Schwächung durch die Veränderung in der Handwerksordnung 2004 vorgenommen wurde. Die Studie mit dem Titel „Stabilität und Ausbildungsbereitschaft von Existenzgründungen im Handwerk“ zeigt, dass zehn Jahre nach der Novellierung der Handwerksordnung strukturelle Folgen schon deutlich sichtbar sind. Ich darf zitieren:
Die herausragenden volkswirtschaftlichen Stärken des Handwerks als Reservoir für solide Existenzgründungen und Nachwuchsschmiede haben sich in den vergangenen zehn Jahren deutlich abgeschwächt.
Als Hauptursache dafür macht das Institut die 2004 novellierte Handwerksordnung aus. Das Institut hat seitdem die Entwicklung der handwerklichen Strukturen wissenschaftlich begleitet und erforscht. Dabei kam es den Autoren besonders auf die Auswirkung der Handwerksnovelle auf die Nachhaltigkeit von Gründungen und deren Ausbildungsverhalten – also der Ausbildungsbetriebe – an. Ich darf daraus nochmals zitieren:
Bis 2004 hatte die Meisterprüfung als gute Qualifikation für die berufliche Selbstständigkeit für bestandsfeste Unternehmensgründungen mit einer auf fünf Jahre betrachteten Überlebensrate von rund 70 % gesorgt.
Der Wert gilt der Untersuchung zufolge auch bis heute annähernd fort, soweit es sich um zulassungspflichtige Handwerke, also die in der Anlage A der Handwerksordnung verzeichneten handelt, die nach wie vor auf einen Meisterbrief verpflichtet sind.
Bei den zulassungsfreien Handwerken, also B-1-Handwerken, für deren Ausübung seit 2004 keine Qualifikation verlangt wird, brach jedoch die Überlebensrate seit Inkrafttreten der Handwerksnovelle auf unter 50 % ein. Existenzgründungen in B-1-Handwerken seien infolge der Zulassungsfreiheit nicht mehr sehr nachhaltig, stellt die Studie fest. Nach fünf Jahren seien fast 60 % dieser Gründungen vom Markt verschwunden.
Meine Damen und Herren, also: Handwerk hat offensichtlich nicht immer goldenen Boden, sondern es gehören auch die Rahmenbedingungen dazu, die damit verbunden sind.
Lassen Sie mich noch einen Satz zu den Ausbildungsplätzen sagen. Frau Lannert hat es schon angesprochen. Wir wissen, dass die Ausbildungsquote im Handwerk weitaus höher als in der Industrie oder im Dienstleistungssektor ist. Während die Gewerkschaften schon seit Jahren eine Ausbildungsquote, gemessen an der Beschäftigtenzahl, von 7 % für alle Betriebe fordern, liegt die Quote in der Industrie – Frau Lannert hat darauf hingewiesen – bei unter 4 %, aber im Handwerk bei über 10 %.
Insofern wäre es auch wichtig, weiterhin eine Ausbildungsplatzumlage voranzutreiben, denn das käme genau
den über diese 7 % hinausgehenden Handwerksbetrieben zugute, die entsprechende finanzielle Unterstützung im Transfer von den Industriebetrieben zu den Handwerksbetrieben bekämen.
Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. – Wir müssen nicht Europa den Meisterbrief erklären. Die EU-Kommission muss vielmehr uns erklären, warum sie ein über Hunderte Jahre gewachsenes und sich weiterentwickelndes Ausbildungs- und Berufssystem dem freien Markt der Kräfte und damit Dumpinglöhnen und schlechten Arbeitsbedingungen weiterhin den Weg öffnen will. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zuallererst stelle ich einmal fest, dass in dieser Frage bei allen Unterschieden in Einzelheiten offensichtlich doch in der Grundfrage Einigkeit im Hessischen Landtag besteht. Ich finde, das ist diesem Thema auch wirklich angemessen.
Ich möchte vorab sagen, dass das grundsätzliche Ziel der EU-Kommission, sich einmal anzuschauen, wie die nationalen Reglementarien im Berufszwang sind, eigentlich auch grundsätzlich richtig ist, wenn es das Ziel ist, mehr Beschäftigung durch den Abbau nicht gerechtfertigter – ich betone: nicht gerechtfertigter Berufsschranken – und durch eine größere Transparenz zu erreichen.
Allerdings – es ist angesprochen worden – sehen wir durch die Novelle der Handwerksordnung im Jahre 2004 wesentliche Forderungen der Europäischen Kommission in Deutschland bereits als erfüllt an, weil die Novellierung der Handwerksordnung im Jahre 2004 ein großer Einschnitt in die bis dato geltenden Regelungen war.
Es wurde damals eine grundsätzliche Einteilung der Handwerksberufe in zulassungspflichtige und zulassungsfreie Berufe unternommen, also in gefahrgeneigte und weniger gefahrgeneigte Berufe. Ich finde, auch die Haarpracht des Kollegen Lenders spricht jetzt nicht gegen die Novelle, die im Jahr 2004 vorgenommen wurde.
Zulassungspflichtige Handwerke unterliegen weiterhin der Meisterpflicht. Das bedeutet, dass nur Handwerksmeister und Handwerksmeisterinnen oder ihnen Gleichgesetzte
entsprechende Betriebe leiten dürfen. Zulassungsfreie Handwerke unterliegen diesem Zwang nicht. Dadurch wird eine Existenzgründung in diesem Segment deutlich vereinfacht.
Bis 2004 hatte die Meisterprüfung als gute Qualifikation für die berufliche Selbstständigkeit für bestandsfeste Unternehmensgründungen mit einer auf fünf Jahre betrachteten Überlebensrate von rund 70 % gesorgt. Dieser Wert gilt nach aktuellen Untersuchungen auch bis heute annähernd fort, soweit es sich um zulassungspflichtige Handwerke, also nach der Anlage A der Handwerksordnung, handelt, die nach wie vor auf den Meisterbrief verpflichtet sind.
Das heißt und das zeigt, dass ausgewiesene Experten, Handwerksmeisterinnen und -meister, bei allen Diskussionen über Wettbewerbs- und Zulassungsbeschränkungen auch weiterhin für Fachexpertise in der ganzen Europäischen Union stehen. Ich will ausdrücklich sagen, es ist natürlich so, dass sich in den letzten zehn Jahren viel verändert hat, Stichwort: zehn neue EU-Mitgliedstaaten in Osteuropa. Dadurch ist natürlich auch die Konkurrenz härter geworden. Doch Konkurrenz sollte man nicht durch Senkung bewährter Qualitäts- und Qualifizierungsstandards begegnen, sondern durch Erhalt dieser Qualitätsstandards am oberen Ende der Qualifizierung auch und gerade den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleisten.
Es gibt – auch das ist angesprochen worden – natürlich auch Folgen der Novelle des Jahres 2004, die uns nicht so ganz gefallen dürfen und die zeigen, worauf wir jetzt bei den noch zulassungspflichtigen Handwerken auch achten müssen. Es ist klar, die Ausbildungsfunktion hat in den letzten zehn Jahren gelitten.
Vor der Novelle im Jahr 2004 bildeten in den B-1-Handwerken, die bis dahin mit der Meisterpflicht verbunden waren, 20 % der Existenzgründer aus. Heute sind es nur noch 3 %. Und das ist ein Problem, denn wir sind darauf angewiesen, dass das Handwerk seine Ausbildungsleistung weiterhin erfüllt, weil das ein Beitrag zu einer nachhaltigen Arbeitsmarktpolitik ist.
Wir sollten nicht vergessen, dass 19 % aller Betriebe in der deutschen Wirtschaft Handwerksunternehmen sind. Das Handwerk gibt in Deutschland über 5 Millionen Menschen Arbeit. Es gibt über 1 Million kleine und mittlere Handwerksbetriebe, die Jahr für Jahr über 500 Milliarden € Umsatz erwirtschaften. Was für mich ein ganz entscheidender Punkt ist: All diese ganz verschiedenen Betriebe beschäftigen derzeit über 400.000 Auszubildende.
Das bedeutet, dass die Ausbildungsquote beim Handwerk bei 10 % liegt. In der Großindustrie liegt sie bei 3,5 % bis 4 %. Im Ergebnis kann man sagen, dass das Handwerk über 30 % aller Ausbildungsplätze in Deutschland stellt. Es bildet weit über den eigenen Bedarf hinaus aus, und zwar hoch qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das soll auch so bleiben.
Wenn die EU-Kommission jetzt die Meisterqualifikation auch in den Berufsgruppen der Anlage A der Handwerksordnung infrage stellt, dann greift sie, vielleicht auch mehr
oder weniger unbeabsichtigt – da muss man ein Fragezeichen machen –, das duale System an. Das ist genau jenes duale System, das die gleiche EU-Kommission europaweit lobt und den Krisenländern der EU gerade als Beispiel hinsichtlich dessen preist, was man gegen die dortige hohe Jugendarbeitslosigkeit tun sollte. Ich glaube deswegen, dass wir sehr gute Argumente haben, die wir gegenüber der EUKommission auch vorbringen können, die besagen, warum wir da gegen eine Änderung sind.
In diesen 41 Gewerken der Anlage A mit Meisterpflicht findet 95 % der handwerklichen Ausbildung statt. Im zulassungsfreien Bereich sind es nur 5 %.
Ich sage ausdrücklich: Wir wollen, dass das Handwerk mit seiner durchdachten, praxis- und betriebsbezogenen dualen Ausbildung weiterhin die Funktion erfüllt, die es in Deutschland hat.
Andere Länder beneiden uns um die Qualität unserer Ausbildung und um unsere Meisterbetriebe. Die EU-Kommission macht Best-Practice-Beispiele, wie man das Neudeutsch nennt, um zu zeigen, wie sich auch andere Länder an diesem Modell ein Beispiel nehmen können, um ihre hohe Jugendarbeitslosigkeit in den Griff zu bekommen.
Es ist völlig klar: Eine gute duale Ausbildung funktioniert nur, wenn es nicht nur gute Berufsschulen, sondern auch qualifizierte Ausbilder gibt, also Meisterinnen und Meister. Ich glaube, dass die Krisensicherheit der handwerklichen Berufe sicherlich auch darauf zurückzuführen ist, dass man, wenn man eine Meisterausbildung gemacht hat, besonders gut auf die Existenzgründung vorbereitet ist. Das ist ein weiterer Beweis für die hohe wirtschaftliche Bedeutung der Meisterprüfung.