Protokoll der Sitzung vom 12.03.2014

Derzeit ist es aber eben so, dass die Hebammen ihre Dienstleistungen nicht mehr anbieten. Damit kann die Dienstleistung insgesamt nicht mehr geleistet werden. Deshalb muss es im Interesse der Krankenhäuser sein – da müssen wir appellieren –, dass sie wieder dazu übergehen, die Hebammen als Angestellte einzustellen. Das ist in ihrem eigenen Interesse. Dienstleister aus sozialen Berufen in der Medizin werden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sehr gerne angenommen, weil sie eine hohe soziale Kompetenz haben, weil sie kommunikativ sind und weil sie an flexible Arbeitszeiten gewöhnt sind. Das muss den Krankenhausträgern klar werden.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Dr. Thomas Spies (SPD))

Der nächste Appell geht an die Versicherungswirtschaft und an die Krankenkassen. Sehr hohe Schadenssummen bei einer kleinen Anzahl Versicherter sind natürlich ein hohes Risiko für die Versicherer. Deshalb ist es wünschenswert, dass die Krankenkassen und die Haftpflichtversicherer Regelungen treffen, wie in Grenzfällen, beispielsweise krankheitsbedingten Risiken bei Schwangerschaft in Verbindung mit einem möglichen fehlerhaften Verhalten der Ärzte und Hebammen, die Kostenübernahme geregelt wird. Das darf nicht alles zulasten der Haftpflichtversicherer gehen.

Erfreulicherweise befinden sich schon derzeit die Haftpflichtversicherer und die gesetzlichen Krankenkassen in

nerhalb der interministeriellen Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesgesundheitsministeriums im Gespräch. Bereits 2012 haben die Krankenkassen Zuschüsse für die Haftpflichtversicherung der Hebammen geleistet – allerdings nicht genug.

Vereinbarungen zwischen den Versicherungen sind natürlich staatlichen Fondsmodellen vorzuziehen. Das gilt gerade angesichts der Spitzen bei sehr hohen Deckungssummen und Schadensfällen. Insofern möchte ich zunächst einmal einen Appell an die gesetzlichen Krankenkassen richten, mit den privaten Haftpflichtversicherern zu Übereinkünften zu kommen und sehr hohe Versicherungssummen innerhalb der Versicherungswirtschaft selbst durch ein System der Rückversicherung solidarisch abzudecken.

Wenn das nicht funktioniert, muss der Staat durchaus Verantwortung übernehmen. Hier gibt es entsprechende Fondsmodelle in den Niederlanden und in den skandinavischen Staaten, an denen man sich durchaus orientieren kann. Das ist natürlich eine Sache auf Bundesebene. Als Land können wir das aber durchaus begleiten.

Es bedurfte natürlich nicht erst des Antrags der LINKEN, damit sich die Politik dieses Problems annimmt.

(Manfred Pentz (CDU): Eben!)

Im Jahr 2012 wurde der Bundeskanzlerin der Sachverhalt in einem Bürgerdialog durch eine Vertreterin der Hebammen bereits vorgetragen. Die Bundeskanzlerin veranlasste bereits damals eine interministerielle Arbeitsgruppe, um ein Gespräch zwischen den Verbänden der Hebammen, den Versicherungen und den Ministerien einzuleiten. Dies führte eben als erster Schritt zu der Bezuschussung der Haftpflichtversicherungen durch die gesetzlichen Krankenversicherungen.

Die aktuelle Zuspitzung der Lage erbrachte ein ausführliches Gespräch zwischen dem Bundesgesundheitsminister Gröhe und der Vorsitzenden des Deutschen Hebammenverbandes, Frau Martina Klenk. Sie bewertete das Gespräch am 18. Februar 2014 als durchaus hoffnungsvoll. Der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Bundestag wurde am 5. März 2014 über dieses Gespräch informiert.

Die die Landesregierung tragenden Fraktionen unterstützen natürlich alle Bestrebungen, dass Versicherer, gesetzliche Krankenkassen, Krankenhausträger und die Politik auf Bundesebene zusammen mit den Hebammen zu guten Lösungen kommen. Daran wollen wir arbeiten. Das wird gemacht. Wir werden den Prozess begleiten, kontrollieren und auch kritisch nachfragen. Das ist das Ziel einer konstruktiven Politik zur Lösung der Frage.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Meine Damen und Herren, mir ist das Thema auch deshalb wichtig, weil es nicht auszuschließen ist, dass andere medizinische Dienstleistungsberufe, etwa bei delegationsfähigen Leistungen, künftig mit dem Problem der Haftpflichtversicherung konfrontiert werden. Das haben wir bisher noch gar nicht so im Blickfeld. Ich verweise aber darauf, dass etwa die Krankenschwestern in unserem Nachbarland Frankreich, die aufgrund eines anderen Berufsbildes mehr Leistungen eigenverantwortlich ausführen, bereits heute über hohe Berufshaftpflichtversicherungsprämien klagen. Das stellt dort durchaus ein Problem dar. Deshalb müssen wir jetzt eine Lösung finden, damit wir gewappnet sind,

wenn solche Probleme bei anderen medizinischen Dienstleistungen auftreten würden.

Einige ganz wenige Bemerkungen zum Abschluss zur flächendeckenden medizinischen Versorgung durch Geburtshilfe, meine Damen und Herren:

Die Zielmarke des Krankenhausrahmenplans, eine Geburtsklinik pro Landkreis, ist in Hessen überall erfüllt. In den meisten Landkreisen gibt es mehr als eine Geburtsklinik. Insgesamt gibt es in Hessen 53 Geburtskliniken, nach Versorgungsbezirken aufgeteilt: in Kassel neun, Fulda/Bad Hersfeld fünf, Gießen/Marburg neun, Frankfurt/Offenbach 16, Wiesbaden vier und Darmstadt zehn. Insofern sehe ich keine Notwendigkeit, den Krankenhausrahmenplan zu verändern.

Ich möchte nur darauf hinweisen, dass in sehr kleinen Abteilungen von weniger als 300 Geburten pro Jahr die medizinische Qualität signifikant geringer ist. Es ist also nicht eine Frage der Wirtschaftlichkeit, es ist eine Frage der medizinischen Qualität, verehrte Frau Schott. Deshalb meine ich, dass der Krankenhausrahmenplan eine ausreichende Versorgung garantiert. Aber wir können gerne immer wieder darüber diskutieren. Im Rahmen der Versorgung und des Krankenhausgesetzes werden wir im Laufe dieses Tages noch einmal Gelegenheit dazu haben.

Ich hoffe, dass wir das Problem konsensual im Gespräch mit allen Beteiligten angehen. Es ist wichtig, das Problem im Sinne der Betroffenen einer Lösung zuzuführen. Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen werden alle erdenklichen Beiträge hierzu leisten. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. – Als Nächster spricht Herr Kollege Rock, FDP-Fraktion.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Freiberufliche Hebammen und Geburtshilfe sind ein Thema, das uns nicht erst seit einem halben Jahr beschäftigt, es steht schon seit Jahren auf der Agenda der Sozialpolitik. Seit 2008 sind die Beiträge für die Versicherungen massiv gestiegen. Sie sind fast explodiert von 1.500 € im Jahr auf jetzt mehr als 5.000 €. Dass das von einem Berufsstand mit einem durchschnittlichen Nettoeinkommen von 1.800 € im Monat nicht zu leisten ist, muss jedem klar sein.

Diese Thematik haben wir häufiger mit den Verbänden besprochen. Ich selbst habe im März 2011 sowie im Februar 2012 an den damaligen Gesundheitsminister geschrieben und mich auch in persönlichen Gesprächen für das Thema eingesetzt. Ich will nicht sagen, dass das ausschlaggebend war – ich habe gehört, Frau Merkel habe auch einen Anstoß gegeben –, aber das Bundesgesundheitsministerium hat ja dann eine Studie dazu finanziert. Auf der Grundlage dieser Studie ist 2012 eine Anpassung durchgeführt worden, die zwar die aktuell schwierige Situation leicht abgedämpft, aber natürlich nicht die Ursache bekämpft hat.

Darüber können wir uns im Ausschuss hoffentlich konsensual auseinandersetzen. Ich könnte mir vorstellen, dass ei

ner der Anträge, die heute zur Diskussion stehen, die Basis für einen übergreifenden Antrag sein könnte. Es wäre ein gutes Signal, wenn der Hessische Landtag das Thema mit breiter Mehrheit abarbeiten könnte, weil es um eine kleine Gruppe von Menschen geht. Deutschlandweit sind vielleicht um die 3.000 Menschen in diesem Berufsstand tätig. Sie haben keine große politische Lobby, aber sie haben eine große Wirkung auf die Menschen, die von ihren Leistungen profitieren können. Darum sollten wir hier einen Konsens suchen.

(Beifall bei der FDP, der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Natürlich gibt es hier zwei sehr starke Positionen. Die einen wollen das Problem auf der Basis der gesetzlichen Krankenkassen lösen, die anderen schlagen einen staatlichen Fonds vor. Ich meine, wir sollten im Ausschuss einmal darüber debattieren, was sinnvoll wäre.

Ich könnte mir eine gesetzlich festgelegte Kappungsgrenze für die Versicherer vorstellen. Der finanzielle Teil, der über der Kappungsgrenze liegt, sollte von den Krankenkassen direkt übernommen werden. Sie müssen sich vor Augen führen – ich weiß nicht, ob Sie es wissen –, dass 71 % der Schadensfälle unter 1.000 € liegen und 0,1 % der Gesamtversicherungssumme ausmachen. 1,5 % der Fälle machen 46,7 % der Gesamtversicherungssumme aus. Das sind ganz wenige Bereiche. Herr Dr. Bartelt hat darauf hingewiesen, dass die Rechtsprechung den Betroffenen mittlerweile Schadenersatz zuspricht, der über die gesamte potenzielle Lebensleistung geht, potenzielle Verdienstausfälle berücksichtigt, und deshalb am Ende enorme Schadenssummen herauskommen. Es gibt inzwischen Fälle, dass Hebammen in die Privatinsolvenz geraten, weil die Deckungssummen nicht ausreichen. Vor allem das darf es auf keinen Fall geben. Das würde man, glaube ich, keiner Berufsgruppe in der Form zumuten wollen.

Daher halte ich es schon für notwendig – ich habe ja gesagt, dass ich schon seit vielen Jahren versuche, positiv an der Lösung mitzuwirken –, auf der Basis eines der Anträge, die heute vorliegen, eine gemeinsame Haltung des Hessischen Landtags zu entwickeln. Ich würde mir natürlich wünschen, dass darin etwas Konkreteres steht als in dem jetzigen Koalitionsantrag. Das ist vielleicht ein bisschen zu unkonkret. Da können wir im Ausschuss sicher noch zu Anreicherungen kommen.

Da es ein Thema ist, das wir nicht selbst bezahlen müssen, ist vielleicht die Bereitschaft, das eine oder andere konkreter zu fassen und zu appellieren, deutlicher ausgeprägt, als wenn es der Haushaltsgesetzgeber selbst leisten müsste. Da kann man, glaube ich, leichter appellieren. Auch in Berlin wird aktuell über das Thema diskutiert und versucht, eine Lösung zu finden. Umso wichtiger wäre es, wenn aus den Bundesländern klare Positionen nach Berlin gesandt würden.

Das Problem kann eigentlich gar nicht so schwer zu lösen sein. Wenn man über Geburtshilfe und Hebammen vor Ort nachdenkt, dann kommt man vielleicht erst mal zu dem Schluss, dass sie bei weniger Geburten in Deutschland und einer hochintensiven Medizin gar nicht mehr so nachgefragt werden. Laut den Statistiken werden aber gerade die Leistungen der Geburtshilfe durch Hebammen immer stärker nachgefragt. Daher ist es nicht eine Frage, ob das Angebot angenommen wird, sondern die Frage ist: Können die Leistungen noch angeboten werden, ohne die Belas

tungen für die Hebammen zu hoch zu schrauben? Daher muss man noch mal genau hinschauen.

Wir reden auch nicht über gewaltige Summen, sondern es geht um überschaubare Beträge. Ein Land, das im Hinblick auf Geburten optimale Voraussetzungen fordert, muss für 3.000 betroffene Menschen eine konstruktive, eine pragmatische Lösung finden.

(Beifall bei der FDP, der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)

Wenn man schon dabei ist, sollte man auch noch die passenden Gesetzesvorgaben ins Sozialgesetzbuch übernehmen. Auch das ist eine langjährige Forderung, und es wäre schön, wenn man an dieser Stelle noch etwas nacharbeiten könnte.

Wirklich gespannt bin ich aber darauf, wie es dem neuen Arbeitskreis gelingen wird, speziell die Krankenversicherungen zu mehr Kooperation zu bringen. Wer die Diskussion in Berlin verfolgt hat und wer die Diskussion von den Hebammen zurückgespiegelt erhalten hat, der hat erlebt, dass es dort eine enorme Hartleibigkeit gab. Erst das Gutachten, das langwierig erstellt werden musste, war überhaupt die Grundlage, in diese Diskussion einzusteigen. Es ist jetzt höchste Zeit. Seit 2008 konnte man sehen, dass das Problem zwischen Versicherern und Versicherten hin- und hergeschoben wurde. Es muss jetzt gelöst werden. Es ist höchste Zeit. Das duldet keinen Aufschub mehr.

Es ist sehr interessant, zu sehen, wie sich die Hebammen selbst positionieren. Es gibt die Tendenz, zu sagen: Warum kann man das nicht einfach staatlich regeln? Es ist interessant, dazu einmal in das Gutachten von 2012 hineinzuschauen, denn dort wurden die Hebammen dazu befragt. Man hat sie gefragt: Wollt ihr euch weiter selbst versichern, oder habt ihr an einem Haftpflichtsystem in irgendeiner Art und Weise Interesse? Darauf hat die überwiegende Zahl der Hebammen geantwortet, sie wollten sich weiter selbst versichern. Das liegt vielleicht daran, dass man Gewohnheiten nicht ändern will. Dennoch sollte man das in seiner Betrachtung der Lösungen berücksichtigen.

Wenn man dies alles einfließen lässt, kann man einen Konsens finden, der sachgerecht, angemessen und bezahlbar ist und der auch die Qualität der Hebammen, die Geburtshilfe leisten, ermöglicht. Wir haben viel mehr Hebammen, die in diesem Bereich tätig sind, die sich aber schon von der Geburtshilfe verabschiedet haben, weil sie das Risiko oder die finanzielle Belastung nicht tragen können oder wollen. In dem Verband sind etwa 18.000 Hebammen organisiert, und wir reden von 3.000 bis 4.000 Hebammen, die Geburtshilfe leisten. Es besteht also ein sehr großer Unterschied zwischen der Anzahl derer, die zuarbeitend im Umfeld der Geburt tätig sind, und derer, die direkt Geburtshilfe leisten.

Daher mein Appell an die anderen. Ich kenne das aus dem Sozialausschuss. Dort haben wir oft genug versucht, einen vernünftigen Konsens zu finden. Ich hoffe, wir schaffen das. Wir bieten unsere Mitarbeit an. Wir arbeiten lange an diesem Thema. Ich bin froh, dass wir es heute beraten konnten. Ich hoffe, wir werden im Sozialausschuss eine gute Lösung finden. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Herzlichen Dank. – Für die SPD-Fraktion spricht Kollege Spies.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir reden heute nicht zum ersten Mal über dieses Thema, und es ist auch nicht neu. In der Tat ist die Situation der Hebammen und insbesondere derjenigen, die tatsächlich Geburtshilfe leisten, unter dem Gesichtspunkt ihrer Haftpflichtversicherung ein Problem, das diese Tätigkeit nahezu unmöglich gemacht hat. Das ist nicht ganz neu.

Wenn wir über das Thema Haftpflichtregelung reden – Herr Kollege Bartelt hat dazu schon einiges ausgeführt –, muss man zunächst einmal Folgendes sehen: Haftpflichtkosten haben etwas mit real vorhandenen, zu Recht höchstrichterlich geurteilten Haftungsregelungen zu tun. Denn wenn es zu einem seltenen, dann aber manchmal doch sehr dramatischen Problem kommt, muss eine adäquate Sicherung der Existenz eines solchen Kindes gewährleistet sein. Dafür muss man aufkommen. Das kann doch keine Frage sein.

Daher besteht das Problem nicht in dem Vorwurf einer zu hohen Haftpflichtprämie, sondern darin, wer sie tragen muss.

(Beifall des Abg. Torsten Warnecke (SPD))

Dazu sind bereits wesentliche Schritte unternommen worden. Insofern hinkt dieser Antrag der Linksfraktion den Tatsachen ein Stück weit hinterher; denn bereits jetzt müssen die Krankenkassen, wenn auch unvollständig, die Mehrkosten, die durch die höheren Haftpflichtprämien entstanden sind, aufnehmen.

Es stimmt: In einer Arbeitsgruppe in Berlin arbeitet man keineswegs erst seit gestern daran, wie die Herausforderungen zur Sicherstellung der Hebammenversorgung gelöst werden können. Dabei geht es keineswegs ausschließlich um die Frage der Berufshaftpflicht. Es geht dabei auch um die Berufshaftpflicht. Es geht aber auch um die Ausbildungsregelung und darum, wie die Versorgung flächendeckend sichergestellt werden soll. Es geht auch darum, wie die Versorgungsqualität gesichert werden soll – auch das ist eine relevante Frage von erheblicher Bedeutung.

Diese Verhandlungen laufen nicht erst seit gestern, sondern seit dem Jahr 2012, und sollen in der gegenwärtigen Abstimmung zwischen den Hebammenverbänden und der Arbeitsgruppe aus Bundestag, Bundesregierung und fachlich kompetenten Personen in diesem Quartal zu einem Ergebnis kommen. Insofern kommt dieser Antrag vielleicht um 14 Tage zu früh.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Wir sind unserer Zeit eben voraus!)

Vielleicht wissen wir in zwei Wochen, wie Lösungen hier konkret aussehen können. Heute Morgen gab es noch keine. Ich habe nochmals nachgefragt. Man ist sich noch nicht ganz einig. Aber offensichtlich steht das Problem kurz vor einer Lösung.

Dabei war es nicht immer ganz einfach, dass die Hebammenverbände untereinander nicht in allen Punkten in vollständiger Übereinstimmung agiert haben. Auch das hat die Lösung manchmal erschwert.