Sie haben noch einmal nach dem Unterschied zwischen Rheinland-Pfalz und Hessen gefragt. Es gibt da einfach ganz unterschiedliches Planungsrecht. Sie waren doch damals für den Landesentwicklungsplan zuständig. Wir hatten uns damals auf dem Energiegipfel dafür entschieden, Vorranggebiete mit Ausschlusswirkung zu schaffen.
In Rheinland-Pfalz gibt es ein anderes Planungsrecht. Dort gibt es keine Vorranggebiete mit Ausschlusswirkung. Insofern können Sie das leider nicht einfach miteinander vergleichen. Es gibt unterschiedliche Planungsprozesse. So kommen die Unterschiede zustande.
Meine sehr geehrten Damen und Herren der FDP-Fraktion, da Sie es richtig finden, dass man durch das gleiche wunderbare Gebiet eine Brücke ziehen will, frage ich Sie noch einmal: Geht es Ihnen wirklich nur um das Welterbe, oder geht es Ihnen nur um das Thema Windkraft? – Aus meiner Sicht ist das klar: Sie haben immer dann Probleme, wenn es um konkrete Windkraftstandorte geht. Bei allen anderen Infrastrukturprojekten ist das Thema Welterbe für Sie nachrangig.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Rentsch, ich will noch einmal deutlich machen, dass es mir natürlich nicht darum geht, der FDP absprechen zu wollen, dass sie jemals einen Beitrag zum Denkmalschutz geleistet hat. Sicherlich hat da unter anderem die ehemalige Ministerin eine ganz vernünftige Rolle gespielt, so wie die FDP einmal eine Partei für Bürgerrechte war. Aber das ist alles schon eine ganze Weile her.
Ich finde, es gibt ein Hauptproblem. Das macht das Ganze so durchschaubar. Das Hauptproblem ist doch, dass wir uns auf das 2-%-Ziel verständigt haben. Das heißt, dass 2 % der Landesfläche Vorranggebiete für die Nutzung der Windkraft sind. Darauf hat man sich verständigt.
Sie versuchen, von allen Seiten dieses 2-%-Ziel anzugreifen. Denn es ist natürlich klar: Man hat gesagt, 2 % der Landesfläche. – Dann kommen Sie und wollen höhere Mindestabstände haben, zum Teil bis zum Zehnfachen der vorgesehenen Mindestabstände. Dann soll, bitte schön, keine Nutzung der Windenergie im Wald erfolgen, wobei man sagen muss, dass Hessen ein sehr waldreiches Bundesland ist.
Wenn man das 2-%-Ziel erreichen will, dann kann man überhaupt nicht pauschal auf die Nutzung der Windenergie im Wald verzichten. Das geht überhaupt nicht. Vielmehr muss man sich differenziert anschauen, was forstwirtschaftlich intensiv genutzter Wald ist, in dem man auch Windräder aufstellen kann, und welches die Wälder sind, in denen das aus naturschutzfachlicher Sicht nicht sinnvoll ist.
Jetzt kommen Sie mit der Frage des Denkmalschutzes und mit der Frage, dass das den ganzen Rheingau betreffe. In
Wiesbaden haben Sie die gleiche Kampagne hinsichtlich der Frage der Nutzung des Taunuskamms gemacht. In dem Moment, in dem man sagt – –
Ich habe es mir angewöhnt, dass ich die Rednerinnen und Redner erst ausreden lasse, bevor ich andere dazwischenreden lasse. Einverstanden?
Erstens haben wir einen breit angelegten Energiegipfel gehabt, auf dem wir uns genau darauf verständigt haben. Natürlich ist es so, dass auch dieses Ziel da festgelegt wurde. Selbstverständlich ist das so.
Zweitens. Der Landesentwicklungsplan, der jetzt umgesetzt wird, ist doch der, dem wir im Übrigen nicht zugestimmt haben und der aus Ihrem Wirtschaftsministerium kam und von Ihrem damaligen Wirtschaftsminister ist. Natürlich haben wir schon damals kritisiert, dass es diverse bürokratische Einschränkungen gibt. Nichtsdestotrotz ist das doch jetzt die Grundlage.
Ich meine, Sie haben im Gegensatz zu uns das Ergebnis des Energiegipfels unterschrieben. Da wurde das 2-%-Ziel klipp und klar festgelegt.
Dass das auf dem Energiegipfel nicht festgelegt worden ist, ist nun wirklich eine absurde Behauptung. Auf dem Energiegipfel haben wir lange darüber diskutiert. Dass sich der Energiegipfel nicht auf das 2-%-Ziel verständigt habe, ist nun wirklich eine absurde Behauptung. Jeder hier im Raum weiß, dass das einfach nicht stimmt.
Mein Eindruck ist: Sie wollen dieses Ziel einfach von allen Seiten aus unterlaufen. Sie wollen an allen Stellen versuchen, die Fläche immer kleiner zu machen. Das ist einfach unredlich. Das ist nicht in Ordnung. Ich finde, dass Sie auch noch den Eindruck erwecken, dass Sie die Stimme der Bürgerinitiativen seien, obwohl gerade das umgesetzt
Deswegen ist mein Eindruck, dass es Ihnen überhaupt nicht um das UNESCO-Welterbe geht. Es geht Ihnen genauso wenig um die Vögel, den Naturschutz und die Wälder. Vielmehr nutzen Sie das alles nur als Vehikel im Kampf gegen die Energiewende und im Kampf gegen die Nutzung der Windkraft. Das ist das Problem. Deswegen kann man mit Ihnen darüber leider keine vernünftige Auseinandersetzung führen. – Vielen Dank.
Wir haben einen Antrag der FDP-Fraktion vorliegen. Den wollen wir dem Ausschuss für Wissenschaft und Kunst, federführend, überweisen.
Okay. – Dann rufe ich ihn zur Abstimmung auf. Wer dem Antrag der Fraktion der FDP, Drucks. 19/3064, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Mitglieder der FDP-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – Das ist die Mehrheit, nämlich der Rest des Hauses. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Ich rufe den Dringlichen Antrag unter Tagesordnungspunkt 61 zur Abstimmung auf. Ich nehme an, dass wir auch ihn abstimmen. Wer stimmt dem Dringlichen Antrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen in Hessen, Drucks. 19/3097, zu? – Das sind die Mitglieder der Fraktionen der CDU und der GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Mitglieder der FDP-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? – Das sind die Mitglieder der Fraktionen der SPD und der LINKEN. Damit ist der Dringliche Antrag mit der Mehrheit der Mitglieder der Koalitionsfraktionen angenommen.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes sowie weiterer Vorschriften des Berufsrechts – Drucks. 19/3082 zu Drucks. 19/2643 –
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich darf Ihnen die Beschlussempfehlung des Ausschusses vortragen: Der Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung von SPD, DIE LINKE und FDP, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 19/3079 – und damit in der aus der Anlage zur Beschlussempfehlung ersichtlichen Fassung, die ich jetzt nicht vortragen werde – in zweiter Lesung anzunehmen.
Herr Abgeordneter, vielen Dank für den Bericht. – Zunächst darf ich auf der Tribüne unseren ehemaligen Abg.Dr. Lübcke begrüßen. Lieber Walter Lübcke, herzlich willkommen.