ihre Infrastruktur so zu ändern, dass sie auf die Zukunft und auf die kommenden Änderungen in der Bevölkerungsstruktur gut vorbereitet sind. Das werden wir gemeinsam tun.
Dann möchte ich noch kurz sagen: Ich finde es nicht gut, immer Gebühren und freiwillige Leistungen zu vermischen. Wir haben auf der einen Seite besondere Leistungen. Dafür werden Gebühren und Beiträge erhoben. Auf der anderen Seite haben wir natürlich auch freiwillige Leistungen. Es war z. B. von Schwimmbädern die Rede. Natürlich wollen wir auch Schwimmbäder erhalten.
Es wäre ganz gut, wenn im Bund die Ertragsteuern erhöht worden wären. Dann hätte die öffentliche Hand auf allen
Ebenen nämlich noch deutlich mehr Geld, um z. B. Schwimmbäder zu finanzieren. Aber das hat die SPD leider nicht gemacht.
Letzter Punkt – auch wenn Sie von der Opposition das ärgert –: Wir haben im Koalitionsvertrag ganz klar gesagt, wir werden die Vorgaben aus dem Urteil des Staatsgerichtshofs umsetzen.
Meine Damen und Herren, bitte, noch einmal: Ich verstehe selbst nicht mehr, was hier gesagt wird. Manchmal verstehe ich es sowieso nicht. Aber ich bitte darum, zuzuhören. – Das letzte Wort hat jetzt die Frau Kollegin. Sie ist auch am Ende der Redezeit und wird noch einen schönen Schlusssatz machen.
Gut. Die Stimmung ist bombig. Das freut mich sehr. Ich bitte Sie, hier vorne zu sagen, was Sie zu kritisieren haben. Über meine Rede debattieren wir weiter.
Aber ich denke, dieser Erlass bietet keinen Grund zur Aufregung, sondern präzisiert nur Dinge, die ohnehin gegeben sind.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man sich die öffentliche Reaktion auf diesen Erlass anschaut, könnte man zu der Auffassung kommen, dass er etwas ganz Besonderes ist. Ich finde, es ist schon etwas Besonderes, wenn der Präsident des Hessischen Landkreistags in einer Presseerklärung schreibt – also es nicht flapsig ins Mikrofon sagt, so, wie wir Herrn Pipa kennen –:
Wie Peter Beuth das Gespräch anschließend verkauft hat, kann ich mir nur mit einer Wahrnehmungsstörung erklären.
Wenn ich mir diese Reaktion anschaue, habe ich das Gefühl, wir haben es hier mit einem Erlass zu tun, der die Welt in Hessen, insbesondere das Verhältnis zwischen dem Land Hessen und den Kommunen, vom Kopf auf die Füße oder von den Füßen auf die Hände – wie auch immer – stellt.
Eine nüchterne und entspannte Lektüre dieses Erlasses zeigt – ich habe das Gefühl, dass Landrat Pipa das erst nachher gemacht hat; denn einen Tag später gab es eine Richtigstellung der Presseerklärung des Hessischen Landkreistags –, es steht überhaupt nicht viel Neues drin.
insbesondere auch die Landräte, lieber Kollege Rock – in den letzten Jahren offensichtlich nicht immer ordentlich oder vielleicht auch nicht immer gesetzestreu verhalten hat
und dass es wohl notwendig war, noch einmal das zusammenzustellen, was in der Hessischen Verfassung, in der Hessischen Gemeindeordnung und in den Ausführungsgesetzen, z. B. auch in der Gemeindehaushaltsverordnung, steht.
Wenn in diesem Erlass überhaupt etwas Neues steht, dann sind das – das stört uns Liberale – die Ausführungen zu den Realsteuerhebesätzen in Nr. 10 der Leitlinie, in der nunmehr verbindlich, sogar mit Zahlen, festgeschrieben wird, wie hoch die Kommunen die jeweiligen Steuern, seien es die Hebesätze der Grundsteuer B oder die Gewerbesteuerhebesätze, normieren sollen. Das gab es bisher in dieser Ausschließlichkeit nicht.
Ich kann mich daran erinnern – ohne dass ich jetzt Geheimnisse der letzten Koalition verrate –, wir Liberale haben uns immer dagegen gewehrt, dass das festgeschrieben wird. Wir sind der Auffassung, dass es die Verantwortung der Kommunen ist, zuallererst darauf zu schauen, dass man die Ausgaben reduziert und damit eine ordentliche, effektive Verwaltung macht. Wenn das nicht reicht, gehört dazu natürlich auch, dass man sich die Steuern anschaut, die auf kommunaler Ebene zu erheben sind. Ich kann das als aktiver Kommunalpolitiker in meiner – und Tobias Utters – Heimatstadt nur bestätigen: Wir haben das in Bad Vilbel für den Haushalt 2014 so gemacht.
Aber dass nun in einer entsprechenden Verordnung steht, was gemacht werden muss, und dass auch noch drinsteht, dass es keine Ersatzvornahme geben darf, sondern dass dann abgelehnt werden muss, finden wir Liberale nicht liberal. Das finden wir nicht korrekt.
Ansonsten bedanke ich mich ganz herzlich bei Herrn Bauer und auch bei Frau Goldbach, die noch einmal zusammengestellt haben, was in den letzten drei bis vier Jahren für die Kommunen gemacht worden ist. Lieber Thomas Schäfer, wir, die FDP, sind stolz darauf, dass wir in der letzten Legislaturperiode gemeinsam mit der Union einen Kommunalen Schutzschirm für unsere Not leidenden Kommunen durch- und umgesetzt haben.
Ich höre von Landräten – auch von sozialdemokratischen, z. B. von meinem Landrat aus der Wetterau –, dass sie sehr zufrieden sind, dass es diesen Kommunalen Schutzschirm mit diesen Kriterien gibt, so, wie wir ihn ganz bewusst gestaltet haben. Mein Landrat hat die Hoffnung, dass er bereits im Jahr 2016 einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen wird.
Ich glaube, wir sollten uns darüber im Klaren sein, es war auch richtig, dass die Finanzkontrolle im Rahmen des Schutzschirms von den Landräten auf die Regierungspräsidien hochgezurrt worden ist.
Das ist das, was ich vorhin gemeint habe. Landrat Pipa – er lebt dafür, sich so darzustellen; er lebt das immer wieder aus – ist ein klassisches Beispiel dafür. Das zeigt sich erstens daran, wie er mit dem amtierenden Innenminister umgeht – „Wahrnehmungsstörungen“ –, aber auch daran, dass er der Auffassung ist, man müsse nur mehr Geld fordern. Es ist gut, dass die Regierungspräsidien die Finanzkontrolle übernommen haben.
Meine Damen und Herren, wir finden an diesem Erlass nichts gravierend Schlimmes, bis auf die Feststellung, dass nunmehr die Kommunen gezwungen werden sollen, erst einmal die Steuern zu erhöhen. Lieber Peter Beuth, ich bin der Auffassung, es wäre besser, die Kommunen dazu zu zwingen, erst einmal zu sparen. – Vielen herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir, die Kolleginnen und Kollegen im Hessischen Landtag, die wir weitestgehend kommunal verankert sind, wissen, was in den Kommunen dieses Landes los ist – um das vorneweg zu sagen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Sozialdemokraten, das Problem ist, es besteht im Moment die Gefahr, dass Sie die Landkreise – und zwar ausschließlich die Landkreise – in Ihre parteipolitische Geiselhaft nehmen, und das ist nicht in Ordnung.
Nicht einmal der Hessische Städte- und Gemeindebund und der Hessische Städtetag teilen das, was im Moment seitens der Landkreise veröffentlicht wird. Ich glaube, die Veröffentlichung seitens des Landkreistags – ich will gar nicht den ganzen Landkreistag in die Verantwortung nehmen, sondern vielleicht nur einzelne – ist eher der Parteipolitik als der Sache geschuldet.
In der Sache will ich für die Hessische Landesregierung eines feststellen: Mit dem Gespräch, das wir am 24. Februar mit den Vertretern der Spitzenverbände geführt haben, haben wir einen Dialog mit den Kommunen begonnen. Die
Hessische Landesregierung wird an diesem Dialog mit den Kommunalen Spitzenverbänden festhalten. Ich lasse mich auch nicht durch irgendwelche öffentlichen Verlautbarungen dazu provozieren, etwas anders zu machen.
Meine Damen und Herren, wir haben uns vorgenommen, dass wir miteinander versuchen, die Reform des Kommunalen Finanzausgleichs auf die Reihe zu bekommen. Das hat uns der hessische Staatsgerichtshof aufgegeben. Wir haben bis zum 01.01.2016 Zeit. Das läuft im Moment bereits in Form von Gesprächen zwischen Mitarbeitern des Finanzministeriums und Vertretern der Spitzenverbände.