Protokoll der Sitzung vom 21.04.2016

Da Sie den ausführlichen Bericht alle vorliegen haben, beschränke ich mich auf einige zusammenfassende Erläuterungen. Wir haben 1.220 Petitionen von Bürgerinnen und Bürgern in diesem Berichtszeitraum erhalten. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der eingegangenen Petitionen um 10 % gestiegen und hat damit immerhin den höchsten Stand seit zehn Jahren erreicht.

Als Schnittstelle – manchmal sind wir auch Vermittler – haben die Kolleginnen und Kollegen des Petitionsausschusses in zehn Sitzungen die behandelten Anliegen mit enormem Aufwand in der ganzen Bandbreite bearbeitet. Sie können sich vorstellen, dass wir uns dabei immer wieder neu in vielfältigste Themen sehr tief einarbeiten müssen.

Einen Schwerpunkt bilden wie fast immer, aber diesmal in zunehmendem Maße, die Petitionen zum Aufenthaltsrecht. Zu den Schwerpunkten gehören aber auch die Petitionen zum Bereich öffentliche Sicherheit und Ordnung, zum Baurecht, zu Schulen, zu Sozialleistungen und – das ist das Sachgebiet, das am zweithäufigsten Gegenstand von Petitionen ist – zum Bereich der Justiz, in den vor allem die Eingaben von Gefangenen fallen. Die werden im Unterausschuss Justizvollzug behandelt. Es wurden hier 69 neue Petitionen registriert und bearbeitet.

Im Berichtszeitraum haben wir 1.201 Petitionen abschließend behandelt. Davon wurden 89 positiv und 57 teilweise positiv erledigt – das machen wir am liebsten –, was 12,2 % der eingegangenen Petitionen ausmacht. 57 % sind negativ beschieden worden – das ist also gut die Hälfte –, und 30 % bewerten wir als „neutral“. „Neutral“ heißt, diese Petitionen sind an andere Landtage gegangen, an Ministerien, weil es nur Auskunftsersuchen waren, oder zuständigkeitshalber auch an den Deutschen Bundestag.

Lassen Sie mich noch einige Bemerkungen zum Aufenthaltsrecht machen. Die Zahl der Petitionen zum Aufenthaltsrecht ist im Berichtszeitraum stark gestiegen, und zwar von 248 im Jahr 2014 um 72 % auf 427 Petitionen. Das ist ein sprunghafter Anstieg, aber im Zuge der Flüchtlingskrise hatten wir das auch so erwartet. Waren 2012

noch 35 % der eingegangenen Petitionen zum Aufenthaltsrecht, hat sich diese Anzahl in dem Berichtszeitraum 2015 also verdoppelt.

Meine Damen und Herren, das ist so ein bisschen die andere Seite der Debatte über die Obergrenze: Es sind die vielen Tausenden von Menschen, die sich in Zeiten der Flüchtlingskrise mit den Flüchtlingen beschäftigt haben, sie unterstützt haben, ihnen bei der Integration helfen, ihnen Handreichungen geben, was dann eben oft auch in Petitionsanliegen mündet, teilweise mit sehr emotionalen Anschreiben an uns.

Bei dem Anstieg handelt es sich in dem Berichtszeitraum, wie gesagt, vorrangig um Petitionen im Bereich des Aufenthaltsrechts, und zwar – auch das wird Sie nicht überraschen – in Bezug auf die Westbalkanstaaten. Dazu gehören Albanien, Kosovo, Mazedonien und Serbien.

Bei den kosovarischen Staatsangehörigen – das haben wir hin und wieder besprochen – ist das Ministerium mit dem ausdrücklichen Wunsch auf uns zugekommen, wir mögen deren Petitionen vorrangig behandeln, weil die Rechtslage bezüglich der Asylfrage sehr eindeutig war. Diesem Anliegen sind wir nachgekommen. Ich sage aber auch dazu: Wir sind dem nachgekommen und haben trotzdem sehr akribisch jeden Einzelfall geprüft.

Wir haben auch der Bitte des Ministeriums entsprochen, in 13 Fällen bei vorgesehenen Rückführungsmaßnahmen nicht zu intervenieren. Das heißt, es gab Eilentscheidungen in 13 Fällen.

Es gab auch Erfreuliches. Im Berichtszeitraum haben sich einige Punkte im Aufenthaltsrecht geändert. So konnten einige Petitionen gut abgeschlossen werden, bzw. die Petentinnen und Petenten konnten die Petitionen zurückziehen, weil ihrem Anliegen Rechnung getragen wurde.

Wir haben einerseits die Petitionen, wo es um Einzelthemen geht, um vorwiegend persönliche Probleme. Wir haben aber auch Mehrfachpetitionen, 30 Stück im Berichtszeitraum. Mehrfachpetitionen schneiden grundsätzlich eher ein gesellschaftliches Thema an und erfahren besondere Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit. Eine davon haben wir heute Morgen auf der Tagesordnung gehabt: keine Stellenstreichungen an hessischen Schulen. Sie wurde immerhin von über 30.000 Personen unterzeichnet.

Wir hatten aber auch eine Petition, die mit 5.331 Unterschriften eingereicht wurde, und zwar zum Einsatz von Mäusegift in der Landwirtschaft. – So breit ist unser Spektrum.

Meine Damen und Herren, die Behandlung des Anliegens – das muss ich nicht extra wiederholen – ist natürlich unabhängig von der Zahl der Unterstützerinnen und Unterstützer.

Ein großer Teil unserer Arbeit ist auch die Öffentlichkeitsarbeit; denn ein Instrument wie die Petitionen kann nur genutzt werden, wenn die Bürgerinnen und Bürger wissen, dass es dieses Instrument gibt. Zu diesem Zweck machen wir Bürgersprechstunden. Wir haben im Berichtszeitraum sowohl in Wiesbaden als auch in Friedberg und in Kassel beim Landeswohlfahrtsverband Sprechstunden abgehalten: zum Sozialleistungsrecht, zu Beschwerden bei Bau- und Katasterämtern, zum Erhalt von Schwimmbädern, aber auch zu aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten.

Es ist gerade kein Medienvertreter da. Ich habe mich immer etwas beklagt, dass die Medien nicht gut über die Angebote berichten, die der Petitionsausschuss macht. Das ist besser geworden. Das spüren wir auch gleich bei den Sprechstunden, bei den Anliegen, die an uns herangetragen werden. Aber bitte, Medien, lassen Sie nicht nach. Die Bürger müssen wissen, dass es dieses Instrument gibt.

(Allgemeiner Beifall)

Ein großer Teil der Öffentlichkeitsarbeit ist unser Angebot, das wir immer auf dem Hessentag machen. Wir haben einen eigenen Petitionsstand. Diesmal haben wir Bürgersprechstunden in Hofgeismar auch am Petitionsstand angeboten. Die sind mit großem Erfolg wahrgenommen worden.

Was auch schon fast Tradition hat, ist, dass wir uns in der Hessentagsstadt eine Schule aussuchen und mit dieser Schule ein Petitionsprojekt machen. Das wird im Landtag vorbereitet. Dann gehen wir am Hessentag dort in die Schule und machen sozusagen ein Petitionsrollenspiel. Bei der letzten Schule war das sehr lebendig. Das war die Herwig-Blankertz-Schule in Hofgeismar. Da wollten die Schülerinnen und Schüler einen Selbstverteidigungskurs festschreiben. Sie wollten einen Erste-Hilfe-Kurs festschreiben, und auch über die Abgabe von Energydrinks wurde diskutiert.

Manche Petitionen benötigen einen Ortstermin, damit die Berichterstatterinnen und Berichterstatter sich ein Bild von der Situation vor Ort machen können, wenn es um eine Eingabe geht, die eine örtliche Gegebenheit betrifft. Im letzten Berichtszeitraum haben wir ziemlich viele Ortstermine durchgeführt.

Wir haben eine Informationsbroschüre herausgegeben, und zwar ist in Art. 9 der UN-Behindertenrechtskonvention der Zugang zu Information und Kommunikation geregelt. Um dem gerecht zu werden, haben wir uns seit Längerem mit der Frage der Barrierefreiheit und der leichten Sprache auseinandergesetzt. Seit der 19. Wahlperiode liegt die Broschüre in leichter Sprache vor. Wir haben hier mit der Lebenshilfe Main-Taunus zusammengearbeitet, und bei dieser bedanke ich mich für die Unterstützung bei dieser Broschüre.

(Allgemeiner Beifall)

Meine Damen und Herren, Sie wissen auch, dass wir seit Oktober 2013 die Möglichkeit haben, Onlinepetitionen beim Hessischen Landtag entgegenzunehmen. Das ist ein Instrument, das sehr gut genutzt wird. Das heißt, man kann in einem Onlineformular die Petition einreichen. Immerhin wurde diese Möglichkeit von 259 Petentinnen und Petenten genutzt. Das heißt, jede fünfte Petition ging als Onlinepetition ein. Die Onlinepetition ist ein wichtiger Baustein geworden, um den Bürgerinnen und Bürgern sehr schnell die Möglichkeit zu geben, ihre Petition beim Hessischen Landtag anzubringen.

Eine Sache haben wir nicht verwirklicht. Ich hatte im letzten Petitionsbericht angekündigt, dass wir uns dem Bereich öffentliche Onlinepetitionen widmen wollten. Ich hätte gerne eine Expertenanhörung dazu gemacht, weil es öffentliche Onlinepetitionen auch schon in anderen Bundesländern gibt. Ich fände es sehr interessant, wenn der Landtag sich damit beschäftigt hätte. Leider haben wir ein solches Gespräch nicht zustande gebracht, weil sich die Obleute der Fraktionen auf das Vorgehen und den Kreis der

Expertinnen und Experten nicht einigen konnten. Es wäre schön, wenn sich die eine oder andere Fraktion diesem Thema dann doch annehmen würde.

Es stehen noch ein paar wichtige Termine in diesem Jahr an. Vom 12. bis 14. Juni findet in Brüssel die Konferenz des Europäischen Verbindungsnetzes der Bürgerbeauftragten und Petitionsausschüsse statt. Dort geht es – wen wird es wundern? – um die Reaktionen auf Europas Migrationskrise und die Förderung der Lobbytransparenz. Das gleiche Thema der Lobbytransparenz in der Europäischen Union wird bei der Tagung der Petitionsausschüsse des Bundes und der Länder im September auf der Tagesordnung stehen.

Der Petitionsausschuss hat darüber hinaus beschlossen, eine Ausschussreise nach Athen und Lesbos zu machen, weil wir uns das, was immer wieder in Petitionen eine Rolle spielt, vor Ort ansehen wollen.

Zum Schluss bleibt mir noch der Dank. Es gab Fluktuation im Arbeitskreis. Frau Müller war meine Stellvertreterin. Frau Müller, ich danke Ihnen für die gute Zusammenarbeit. Ich bin sicher, dass ich auch mit Ihnen, Frau Goldbach, als meiner neuen Stellvertreterin gut zusammenarbeiten werde. Ich bedanke mich auch bei den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Verwaltung, insbesondere im Petitionsbereich, die uns sehr gut unterstützen und vorbereiten.

(Allgemeiner Beifall)

Ganz ausdrücklich bedanke ich mich bei den Kolleginnen und Kollegen der Fraktionen. Wissen Sie, gerade im ausländerrechtlichen Bereich beschäftigen wir uns ganz oft mit wirklich schwierigen Fällen. Wir wissen oft, wenn Petitionen nicht entsprochen werden kann und Rückführungen gemacht werden, dass dort Familiendramen sind, dass Kinder dazugehören. Es fällt uns allen schwer, und oft beschäftigt uns das noch über die Entscheidung über die Unterrichtung nach Sach- und Rechtslage hinaus. Deshalb vor allem an die Kolleginnen und Kollegen den herzlichen Dank, dass sie sich immer wieder so intensiv in die Fälle einarbeiten und sie mit uns gemeinsam entscheiden. Ich wünsche uns auch weiterhin gute Zusammenarbeit. – Vielen Dank.

(Allgemeiner Beifall)

Vielen Dank, Frau Ypsilanti. – Ich glaube, ich spreche im Namen des ganzen Hauses, wenn ich sage: nicht nur vielen Dank für Ihren Bericht, sondern vielen Dank für Ihre Tätigkeit als Vorsitzende des Petitionsausschusses.

(Allgemeiner Beifall)

Ich eröffne die Aussprache zu diesem Bericht. Als Erste hat sich für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Goldbach gemeldet. Die vereinbarte Redezeit beträgt fünf Minuten.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich erst einmal bei Frau Ypsilanti bedanken für den Bericht, aber vor allem auch dafür, wie Sie diesen Ausschuss leiten: immer ruhig, sachlich, aber engagiert. Ich glaube, das trägt ganz wesentlich dazu bei, dass

wir dort zusammen mit allen Fraktionen so konstruktiv und gut zusammenarbeiten können. Herzlichen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU und der LINKEN)

Ich bin jetzt seit zwei Jahren im Petitionsausschuss. Eines kann ich ganz klar sagen. Ich habe in dieser Zeit außerordentlich viel gelernt, weil wir uns eben mit so vielen Themen befassen. Es geht z. B. darum, ob eine Hütte in einem Naturschutzgebiet widerrechtlich errichtet wurde oder nicht. Es geht ganz oft um das Aufenthaltsrecht: Kann jemand bei uns bleiben oder nicht? – Es geht um das Sozialrecht: Empfängt jemand Leistungen, ja oder nein, in welcher Höhe und für welchen Zeitraum? Oder es geht um den Justizvollzug. Muss jemand wirklich seine Haftstrafe antreten, oder kann ihm noch einmal eine Zahlung seiner Geldstrafe in Raten gewährt werden?

Die Bandbreite ist also ungeheuer groß. Das ist das Schöne an der Arbeit: Man lernt unglaublich viel; denn wir alle schaffen uns immer richtig in die Fälle und Sachthemen hinein.

Die Arbeit ist schwer, weil wir mit sehr persönlichen Schicksalen konfrontiert werden und weil wir die Lage der Petenten mit unseren Entscheidungen oft leider nicht verbessern können, auch wenn wir das gerne tun würden. Aber es gibt auch viele Fälle, in denen wir zusammen mit den Fachabteilungen der zuständigen Ministerien gute Lösungen finden, mit denen den Petenten geholfen wird. Dafür lohnt sich die Arbeit. Ich finde, daran zeigt sich der große Unterschied zwischen der Arbeit im Petitionsausschuss und unserer sonstigen parlamentarischen Arbeit. Wir sind im Petitionsausschuss den Bürgerinnen und Bürgern sehr nah. Wenn wir im Gesetzgebungsverfahren sind, können wir uns vorstellen, welche Auswirkungen das für die Bevölkerung haben wird. Aber im Petitionsausschuss werden wir direkt mit Menschen und ihren Anliegen konfrontiert. Ich glaube, das ist für uns und unsere Arbeit im Landtag sehr gut.

Von den Petitionen, die wir bearbeitet haben, wurden 57,1 % negativ beschieden. Das heißt, da konnten wir dem Anliegen der Petenten nicht entsprechen. Das klingt erst einmal nicht so gut. Aber bei vielen Petitionen, bei denen wir zur Mitteilung der Sach- und Rechtslage entscheiden, dem Anliegen also nicht entsprechen können, entscheiden wir mit Maßgaben. Das heißt, wir bitten darum, dass zu der Entscheidung noch eine Erläuterung gegeben wird. Die sieht z. B. so aus: Wir bitten die Verwaltung vor Ort, dem Petenten noch einmal zu erläutern, warum sie so entschieden haben und warum sie nicht anders entscheiden konnten. – Manchmal wird darum gebeten, dem Petenten Alternativen zu erläutern, die ihm offenstehen. Gerade wenn es um das Baurecht geht, gibt es vielleicht andere Möglichkeiten, einem Bürger weiterzuhelfen oder sein Anliegen irgendwie zu befördern.

Frau Ypsilanti, Sie haben es letztes Jahr angekündigt, und Sie hatten völlig recht: Die Zahl der Petitionen hat sich weiter erhöht. Das betrifft insbesondere die Ausländerpetitionen. Wir hatten im Jahr 2015 eine Steigerung um 72 % auf 427 Petitionen. Sie haben auch schon gesagt, aus welchen Ländern diese Petenten vor allem kamen.

Ich möchte noch einmal kurz auf die Petitionen minderjähriger Ausländer eingehen. Da haben wir durch die veränderte, verbesserte Rechtslage jetzt viel öfter die Chance,

diese jungen Leute hierzubehalten, wenn sie sich in Ausbildung befinden. Ich möchte Ihnen gerne die Information weitergeben, dass wir da tolle Fälle gelungener Integration erleben.

Es ist beeindruckend: Ein junger Mensch kommt hierher. Er lernt innerhalb kürzester Zeit Deutsch; das dauert oft nur ein halbes oder ein Dreivierteljahr. Er macht hier einen Schulabschluss und engagiert sich im Fußballverein, dazu vielleicht auch noch im Musikverein. Sein Ausbildungsbetrieb bittet uns händeringend – wir haben in dieser Woche über die Zukunft des Handwerks schon gesprochen –, dieser junge Mensch möge doch hierbleiben und seine Ausbildung zu Ende führen, um dann weiter in dem Handwerksbetrieb zu arbeiten.

Dann ist es natürlich besonders schön, wenn wir diesem Anliegen entsprechen können. Diese ganz persönlichen Fälle zeigen uns aber auch, wie eine gute Integration für junge Menschen in Deutschland gelingen kann.

Ich komme nun zu den Ortsterminen. Frau Ypsilanti sagte schon ein paar Worte dazu. Auch im Jahr 2015 haben wir viele Ortstermine durchgeführt. Sie dienten dazu, uns ein Bild von der Lage vor Ort zu machen. Es geht also um eine wirkliche Inaugenscheinnahme und nicht nur um das Aktenstudium. Wir haben dabei gelernt, dass man gescheites Schuhwerk anziehen muss, wenn man hinausgeht; ansonsten versinken die feinen Lederschuhe im Matsch.

Ich glaube, diese Ortstermine sind sehr gut, und zwar nicht nur deshalb, weil wir uns dann ein besseres Bild machen können, sondern auch, weil die Petenten sehen, dass wir sehr wohl wissen, was wir nach Aktenlage entscheiden können, dass wir aber auf der anderen Seite manches auch in Augenschein nehmen müssen. Sie sehen da unser Bemühen.

Frau Goldbach, kommen Sie bitte zum Schluss Ihrer Rede.

Ja, gerne. – Insgesamt kann ich sagen, dass es eine sehr gute Zusammenarbeit zwischen allen Fraktionen gibt. Ich danke dem Bereich für die tolle Unterstützung ganz herzlich. Das gilt gerade für die Zeit, als ich mich neu einarbeiten musste und durfte. Das hat Spaß gemacht. Ich bedanke mich bei den Zuständigen in den Ministerien für die tollen Stellungnahmen und die intensive Zusammenarbeit. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen allen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN so- wie bei Abgeordneten der CDU und der SPD)