(Zurufe von der SPD und der LINKEN – Hermann Schaus (DIE LINKE): In Hessen muss aber 42 Wochenstunden gearbeitet werden!)
und vor dem Land von Herrn Ramelow von ebenfalls 400 €. Insofern haben wir uns auch da nicht zu verstecken, und es zeigt, mit welchen Maßstäben Sie an diese Frage herangehen.
Lassen Sie mich einen letzten Punkt anführen. Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahre 2008 ausgeurteilt, dass eine Arbeitszeitverlängerung nicht gegen Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz verstößt, sie mithin bei der Frage der Besoldung konsequenterweise keine Rolle spielt, wie sie es auch in jüngeren Urteilen festgestellt haben. Insofern bewegen wir uns auch diesbezüglich im Rahmen des Urteils des Verfassungsgerichts aus dem letzten Jahr.
Ich glaube, dass wir einen ausgewogenen Gesetzentwurf vorgelegt haben. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen.
Danke, Herr Staatsminister. – Wir sind am Ende der ersten Lesung angelangt und überweisen den Gesetzentwurf über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen, Drucks. 19/3373, zusammen mit dem Änderungsantrag, Drucks. 19/3399, zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Innenausschuss.
Erste Lesung des Dringlichen Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Hessischen Landtags – Drucks. 19/3388 –
Herr Vorsitzender, meine sehr geehrten Damen und Herren! In der letzten Woche hat uns der Herr Landtagspräsident Zahlen des Statistischen Landesamtes zukommen lassen, um darüber zu berichten, wie sich die Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr für die hessische Gesellschaft prozentual dargestellt hat.
Ich sage das deshalb, um daran zu erinnern, dass die Einkommensentwicklung in Hessen im Jahr 2015 2,2 % betrug und dass wir bis vor wenigen Jahren im Landtag den Konsens hatten, uns an der allgemeinen Einkommensentwicklung zu orientieren. An dieser Regelung, die wir nach wie vor richtig, klug und angemessen finden, halten wir grundsätzlich fest. Ich sage das zu Beginn dieser Debatte bewusst, weil wir davon überzeugt sind, dass dies nicht nur ein faires Verfahren ist, sondern dass man sich als Politiker, als Landtagsabgeordneter an dem orientieren sollte, was im vergangenen Jahr bezüglich der Einkommensentwicklung in der Gesellschaft „passiert“ ist.
Das tun wir in Zukunft mit Sicherheit wieder. Wir sind aber auch der Meinung – darauf muss man immer hinweisen –, dass die Einkommensentwicklung, über die ich eben gesprochen habe, in beide Richtungen gehen kann. Ich mache jetzt einen kleinen Werbeblock für die Landtagsabgeordneten.
Als Mitglied einer Volkspartei bin ich das gewohnt. Wir sind ständig im Gespräch mit den Bürgerinnen und Bürgern, lieber Herr Kollege Rudolph, nicht nur mit Beamtinnen und Beamten, sondern auch mit allen anderen. – Da ist manch einer überrascht, dass die Entscheidung, sich an der allgemeinen Einkommensentwicklung zu orientieren, auch bedeuten kann, dass man eine negative Einkommensentwicklung hat.
Wenn wir nun vorschlagen, von diesem Verfahren abzuweichen, dann tun wir das unseres Erachtens aus einem guten Grunde. Wir haben eben darüber debattiert und den
entsprechenden Gesetzentwurf in erster Lesung eingebracht, dass wir die Beamtenbesoldung um 1 % erhöhen wollen. Da ist es nach unserem Empfinden redlich, angemessen und richtig, dass wir uns als Abgeordnete des Landtags diesem Beispiel anschließen und auch für uns eine Begrenzung auf 1 % – statt der 2,2 %, die das Statistische Landesamt errechnet hat – ansetzen.
Wir halten das, wie ich sagte, für richtig und redlich. Dabei hilft es ein wenig, dass wir zurzeit eine historisch niedrige Inflationsrate haben, nämlich 0,2 %. Das gibt es in der Bundesrepublik Deutschland nur dann, wenn die CDU in der Regierungsverantwortung ist, aber es hat einen so niedrigen Prozentsatz schon lange nicht mehr gegeben.
Wenn wir eine Inflationsrate von nur 0,2 % haben, dann hilft das eben auch bei der Entscheidung, die Erhöhung der Bezüge auf 1 % zu begrenzen.
Wir verfolgen damit eine konsequente Linie mit Blick auf das, was wir im vergangenen Jahr gemacht haben. Sie erinnern sich, dass wir damals aus genau diesen Gründen eine Nullrunde auch für die Abgeordneten vorgeschlagen haben und dass wir uns in der Frage der Beihilfe dem angeschlossen haben, was wir an anderer Stelle von den Beamtinnen und Beamten verlangen und wovon wir erwarten, dass es bei ihnen auf Akzeptanz stößt.
Deshalb werben wir für Ihre Zustimmung im weiteren Verfahren, was diesen Gesetzentwurf anbelangt. Im Klartext heißt das: Die Diäten werden um 1 % erhöht – statt um die möglichen 2,2 %.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Bellino hat bereits darauf hingewiesen, dass es formal die Aufgabe des Landtagspräsidenten ist, zu den Abgeordnetendiäten im Landtag einen entsprechenden Bericht vorzulegen. Dies ist in den letzten Wochen geschehen.
In der letzten Legislaturperiode – lassen Sie mich so weit zurückblicken – war es üblich, dass über den Bericht zunächst zwischen allen Fraktionen intern beraten und danach entsprechend beschlossen wurde – wie gesagt: bis zum Ende der letzten Legislaturperiode.
Ich will auch darauf hinweisen, dass sich unsere Fraktion im Jahre 2009, als erstmals beschlossen wurde, sich an dem vom Statistischen Landesamt ermittelten Einkommensindex zu orientieren, auf den sich der Bericht des Landtagspräsidenten bezieht, dafür ausgesprochen hat, den errechneten Index als objektiven Maßstab der Diätenerhöhung zugrunde zu legen. Wir haben aber schon damals gesagt: Wir wollen keine pauschalen Entscheidung über dessen Anwendung über eine gesamte Legislaturperiode von fünf Jahren, sondern wir wollen, dass in jedem einzelnen Jahr eine Entscheidung aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung – und deren politischer Bewertung – im Hessischen Landtag von allen Landtagsabgeordneten getroffen
und damit die Verantwortung nicht an ein Statistisches Landesamt abgegeben wird. Vielmehr müssen wir hier selbst entscheiden und dann vor die Wählerinnen und Wähler treten. Mit dieser Auffassung standen wir schon 2009 allein – und stehen damit vermutlich noch immer allein.
Die Diätenerhöhung nach dem Index des Statistischen Landesamtes – so der Vorschlag –, gemessen an den Lohnsteigerungen im privaten und im öffentlichen Bereich, sollte in diesem Jahr 2,2 % betragen. Das ist zweifellos mehr, als in der Vorlage steht, die wir jetzt haben.
Im letzten Jahr haben sie übrigens eine Erhöhung um 2,37 % vorgeschlagen, aber da es bei den Beamtinnen und Beamten eine Nullrunde gab, wurde von der Koalition gar kein Gesetzentwurf eingebracht, sodass es auch hier automatisch zu einer Nullrunde kam. Herr Bellino, damals haben wir das aus der Presse erfahren, noch bevor die Initiative im Landtag besprochen werden konnte.
Bei dem Dringlichen Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen frage ich mich, wo da die Dringlichkeit ist. Formal weiß ich das natürlich – aber nach außen? Wenn es um einen Dringlichen Gesetzentwurf zur Diätenerhöhung geht, frage ich mich, worin die Dringlichkeit besteht.
Herr Bellino, ich denke, das müssen die Regierungsfraktionen beantworten, auch in der Öffentlichkeit; denn das birgt noch etwas anderes. Nachdem vor der Einbringung Ihres Gesetzentwurfs wiederum nicht, so, wie es jahrzehntelange Übung im Landtag war, zwischen den Fraktionen diskutiert werden konnte, sollen unsere Diäten also in diesem Jahr entsprechend der geplanten Erhöhung der Beamtenbesoldung auch nur um 1 % erhöht werden.
Herr Bellino, einen kleinen Moment, ich komme gleich dazu. – Im letzten Jahr wurden die Diäten, wie bekannt, wegen der Nullrunde nicht erhöht. Nun haben wir als LINKE im letzten Jahr nichts gegen eine Nullrunde bei den Diäten eingewendet. Wir wandten uns aber schon damals ebenso wie heute wieder dagegen, dass diese Diätenanpassung ausschließlich als Alibi dient: dass sie bei der diesjährigen Magerrunde ebenso wie bei der letztjährigen Nullrunde als Beruhigungspille für alle hessischen Beamtinnen und Beamten missbraucht werden soll.
Frau Dorn, Sie haben den Gesetzentwurf nämlich nur deshalb eingebracht, damit die Debatten über die Erhöhung der Beamtenbesoldung und über die Erhöhung der Diäten hier zeitgleich stattfinden können und müssen.
Nur die Ruhe, ich sage gleich etwas dazu. – Die Botschaft nach außen ist, wie auch im letzten Jahr, als Sie keinen Gesetzentwurf eingebracht haben, die – das ist bewusst so gemacht –: Wir wollen selbst nicht mehr; deswegen dür
fen wir den Beamten auch etwas wegnehmen bzw. ihnen diese Magerkost verordnen. – Frau Dorn, als LINKE können wir auch in diesem Jahr gut ohne Diätenerhöhung auskommen. Wir können aber schlecht damit leben, dass die hessischen Beamtinnen und Beamten wiederum in diese Argumentation einbezogen werden sollen.
Meine Damen und Herren, letztlich geht es bei dieser Entscheidung der Koalitionsfraktionen, die uns – ich habe es eben gesagt – ohne Vorankündigung per Dringlichem Gesetzentwurf auf den Tisch gelegt wurde, doch nur darum, den wachsenden Protest und den Unmut unter den Beamtinnen und Beamten zu kanalisieren. Darum geht es in dieser Debatte.
Deshalb lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab und fordern, in diesem Jahr keine Diätenerhöhung vorzunehmen. Es ist übrigens ein Treppenwitz der Geschichte, dass CDU und GRÜNE in der letzten Legislaturperiode maßgeblich daran beteiligt waren, im Landtag eine jährliche Debatte über die Diätenerhöhung zu vermeiden.
Natürlich wollten Sie das. – Nur, durch Ihre ständige Verknüpfung mit der Beamtenbesoldung leisten Sie unserer ursprünglichen Forderung nach einer jährlich zu treffenden Entscheidung Vorschub. Frau Dorn, vielen Dank.
Zum Schluss bleibt auch hier festzustellen, dass diese vordergründigen, nur politisch motivierten Manöver inhaltlich überhaupt nicht überzeugen. Ich bin sicher, dass sowohl die Wählerinnen und Wähler als auch die Beamtinnen und Beamten diese Manöver sehr genau durchschauen.