Im Speziellen regeln wir nun eine besonders intensive Form der Unterstützung der Opfer von Straftaten. Das ist richtig, und das ist wichtig.
Frau Kollegin Hofmann, zu häufig – da stimme ich fraktionsübergreifend zu – stehen im Strafprozess die Täter im Mittelpunkt, nicht aber die Opfer. Hier wird nun ein Rahmen geschaffen, in dem auch die Opfer von Straftaten nicht rechtlich, aber doch in allen anderen Fragen künftig intensiv begleitet werden – insbesondere jene Opfer, die eine ganz besondere Betreuung verdienen, weil sie Opfer ganz besonders schlimmer Straftaten sind oder noch so klein oder hilfsbedürftig sind, dass sie eine solche Begleitung benötigen.
Besonders herausgestellt wird in diesem Landesausführungsgesetz die Rolle der anerkannten Opferschutzorgani
sationen. Trotz anstehender weiterer Ereignisse möchte ich es nicht versäumen, an dieser Stelle den Opferschutzorganisationen, die sich seit sehr vielen Jahren, auch unter Begleitung von Ehrenamtlichen, in Hessen verdient gemacht haben, für ihre wertvolle Arbeit einmal hier zu danken.
Alles wichtige Weitere werden wir im Ausschuss nach einer Anhörung intensiv besprechen, insbesondere die Frage der gegenseitigen Anerkennung von Qualifikationen. Hier hat der hessische Entwurf, wie er von der Regierung kommt, schon einen richtigen Weg eingeschlagen. Dieser Gesetzentwurf zeigt eine große Offenheit in seinen Regelungen. Damit sind wir auf einem sehr guten Weg.
Alles Weitere werden wir sehen. In der Ausschussberatung werden wir intensiver, als es heute hier möglich ist, über diesen Gesetzentwurf beraten. Zunächst danken wir der Landesregierung für die Initiative und sehen uns zu diesem Thema in der nächsten Sitzung des Rechtspolitischen Ausschusses wieder.
Zur Vorbereitung der zweiten Lesung überweisen wir diesen Gesetzentwurf dem Rechtspolitischen Ausschuss.
Damit sind wir am Ende der heutigen Tagesordnung. Ich wünsche Ihnen allen einen wunderschönen Fußballabend.