Protokoll der Sitzung vom 23.06.2016

Drittens.

Im Jahr 2017 wird die Entwicklung des Flughafens seit seiner Inbetriebnahme umfassend evaluiert. Dabei wird … die dann absehbare Entwicklungsperspektive des Flughafens kritisch geprüft.

Das haben wir auch im gemeinsamen Antrag noch einmal formuliert. Ich denke, damit ist dieser Komplex umfassend erläutert. Was wir tun wollen und was wir in der Koalition vereinbart haben, habe ich damit noch einmal sehr deutlich gemacht.

Das soll uns aber nicht daran hindern, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Argumente, die wir zum Vergaberecht und zu Vergabeverstößen ausgetauscht haben, noch einmal miteinander auszutauschen. Dieser dem Hessischen Landtag zugeleitete Bericht des Rechnungshofs stützt sich auf zwei separate Prüfungsmitteilungen an das Wirtschaftsministerium und an das Finanzministerium. Er ist ergänzt worden durch Stellungnahmen des Wirtschaftsministeriums und entsprechende Rechtsgutachten.

Bevor ich aber zu den Einzelheiten dieses Berichts komme, möchte ich im Namen meiner Fraktion zunächst sehr gerne dem Hessischen Rechnungshof danken, namentlich Herrn Präsidenten Wallmann und auch den Kollegen bzw. Kolleginnen des Fünften Senats des Rechnungshofs, für einen detaillierten, sehr professionellen und vor allen Dingen auch verständlichen und nachvollziehbaren Bericht.

Um eine wichtige Erkenntnis vorwegzunehmen: Es muss nicht nur bei großvolumigen Infrastrukturprojekten nachhaltig dafür gesorgt werden, dass bei künftigen Auftragsvergaben immer – ich zitiere aus dem Bericht – die Vergabegrundsätze Transparenz, Gleichbehandlung, echter Wettbewerb – ich füge noch dazu: auch die Wirtschaftlichkeit – unbedingt eingehalten werden.

Der Rechnungshof empfiehlt, zwingend in den Zuwendungsbescheiden künftig solide Mechanismen vorzusehen, die eine ordnungsgemäße und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel gewährleisten. Die schwarz-grünen Koalitionsfraktionen begrüßen daher die Absicht des Finanzministers, mit den Abgeordneten des Landtags und dem Rechnungshof in eine Erörterung dessen einzutreten, wie bei großen Bauvorhaben zukünftig die Einbindung des Landtags intensiviert werden kann.

(Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Herr Präsident Wallmann, wenn wir dies gemeinsam einführen können und das externe Projektcontrolling durch den Zuwendungsgeber auch noch eingeführt wird, denke ich, hat sich die intensive Arbeit Ihrer Kolleginnen und Kollegen mindestens in diesem Punkt sehr gelohnt. Ich halte es für eine wirklich wichtige Aufgabe, sich darum zu kümmern.

Leider ist festzustellen, dass sich die Kosten für den Neubau des Flughafens Kassel-Calden, die sich inzwischen auf insgesamt 282 Millionen € erhöht haben und damit deutlich über den zu Beginn des Projektes geplanten Beträgen liegen, in den folgenden Jahren verändert haben, obwohl – auch das halte ich für wichtig noch einmal deutlich zu erwähnen – die Flughafengesellschaft ein umfangreiches Vergaberegime zur Kostenkontrolle und Begutachtung aufgebaut hat. Da gab es einen im Flughafenbau erfahrenen externen Vergaberechtler ab 2006, ein externes Claim Management durch Ernst & Young, die Fraport AG als erfahrenen Berater, eine begleitende Arbeitsgruppe mit Gesellschaftern und einen im Flughafenbau und -betrieb sehr erfahrenem Geschäftsführer, nämlich Herrn Ries.

Trotzdem waren aufgrund gegebener Situationen Kostensteigerungen nicht vermeidbar und sicherlich auch teilweise nicht vorhersehbar. Gleichwohl hat der Rechnungshof nachvollziehbar Mängel bei der Kostenermittlung festgestellt, die uns Sorgen machen müssen. Die ursprünglich von der Flughafengesellschaft erstellten Kostenprognosen wurden im Lauf der Zeit mehrfach auf der Grundlage zwischenzeitlich gewonnener Erkenntnisse überarbeitet und entsprechend umgesetzt.

Ich möchte aber für meine Fraktion ausdrücklich noch einmal sehr deutlich feststellen, dass die Landesregierung in den entscheidenden Jahren 2011 und 2012 den Landtag auf der Grundlage des jeweils bekannten Sachstandes auch bei der Aufstellung der Haushalte 2011 und 2012 eindeutig informiert hat. Die heutige Kostensumme von 282 Millionen € wird durch Grundstücksverkäufe der Flughafengesellschaft aufgefangen.

Der Rechnungshof hat sich in seinem Bericht dezidiert und fachkundig mit der Vergabe von Bauaufträgen beschäftigt. Die Flughafengesellschaft vergab im September 2010 die ersten Bauaufträge. Die Bauarbeiten begannen im März 2011. Am 4. April 2013 wurde der Verkehrsflughafen Kassel-Calden in Betrieb genommen. Der Rechnungshof hat stichprobenartig insgesamt 17 Bauaufträge mit einer Auftragssumme von rund 130 Millionen € geprüft. Bei der Vergabe wurden vom Rechnungshof verschiedene Unregelmäßigkeiten und Vergabeverstöße festgestellt.

Das haben wir diskutiert. Die Abgeordneten hatten im Wirtschaftsausschuss und auch im Haushaltsausschuss ausführlich Gelegenheit, mit den Vertretern des Rechnungshofs über Vergabekonzepte und Details des Vergaberechts zu diskutieren und beispielsweise das Rechtsgutachten, das das Wirtschaftsministerium erstellen ließ, entsprechend zur Kenntnis zu nehmen. Es wurde klar, warum der Rechnungshof aus Gründen der Transparenz und Gleichbehandlung das offene Verfahren als die vorrangige Vergabeart empfohlen hat. Aber es wurde auch klar, dass die von der Flughafengesellschaft gewählte Vorgehensweise der Sektorenverordnung, einem Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung, zulässig war und keinen Vergaberechtsverstoß darstellt.

(Willi van Ooyen (DIE LINKE): Das klären wir aber noch!)

Wir haben zu dem Großprojekt „Vergabe des großräumigen Erdbaus“ in den Ausschusssitzungen ausführlich über den Unterschied einer zulässigen Nachtragsverhandlung im Gegensatz zu einer nicht zulässigen Nachverhandlung die Erörterung der Juristen mitverfolgt, und wir haben auch die Möglichkeit zeitnaher Dokumentation noch einmal als wichtig erfahren. Ich stelle für die CDU-Fraktion fest, dass sich der Rechnungshof, die beteiligten Ministerien für Wirtschaft und Finanzen und die Flughafengesellschaft intensiv um die Klärung der Sachverhalte kümmern. Werden dabei schwere Vergabeverstöße festgestellt, dann müssen auch entsprechende Rückforderungen gestellt werden.

Ich möchte abschließend allerdings eines betonen: Von besonderer Bedeutung sind uns die Umsetzungen der wertvollen Erkenntnisse zu künftigen Vergabeverfahren, die der Rechnungshof uns dankenswerterweise – auch den Abgeordneten – zugeleitet hat, durch den Bericht und die Diskussionen. Das halte ich für eine wichtige Aufgabe, die wir in der nächsten Zeit miteinander umsetzen sollen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat der Abg. Hahn für die FDP-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute den Antrag der LINKEN sicherlich ausschließlich deshalb, weil der Rechnungshof vor einigen Tagen einen Bericht nach § 88 Abs. 2 der Landeshaushaltsordnung zu dem Thema „Zuwendungen für den Ausbau des Verkehrslandeplatzes Kassel-Calden zu einem Verkehrsflughafen“ vorgelegt hat. Das Werk datiert vom 22. April 2016, und ich bin allen Beteiligten, natürlich

auch den Vertreterinnen und Vertretern des Rechnungshofs, dafür dankbar, dass wir in mehreren Ausschusssitzungen im Haushaltsausschuss unseres Landtags – Kollege Arnold hat darauf hingewiesen, am vergangenen Mittwoch war es – dieses Gutachten, seine Vorhalte, die Gegenargumente und auch die Schlussfolgerungen sehr umfangreich diskutieren konnten. Jedenfalls ich habe das Gefühl, Herr Kollege Arnold, dass vier Fraktionen des Hessischen Landtags die Beurteilung in Nuancen unterschiedlich, aber ansonsten einigermaßen gleich sehen, und dafür bin ich dankbar.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich muss Ihnen gestehen, dass ich ein großer Freund des Hessischen Rechnungshofs bin. Das weiß jeder hier im Raum, der meine politische Tätigkeit der letzten 28 bis 29 Jahre hier im Landtag kennt. Ich bin der festen Überzeugung, dass der Landesrechnungshof eine ganz wichtige Aufgabe in unserem parlamentarischen und demokratischen System hat, indem er immer wieder fachlich fundiert auf Themen hinweist, bei denen wir als erste Gewalt oder die zweite Gewalt – möglicherweise oder sogar de facto – gegen bestehende Rechtsregeln, gegen anerkannte Regeln der jeweiligen Fachbruderschaften oder einfach gegen Transparenzmaßgaben verstoßen.

Ich muss aber gestehen – Herr Dr. Wallmann und seine ihn auch heute begleitenden Kollegen wissen es –, dass ich mir mit einem schon immer schwergetan habe und es bei diesem Bericht wieder so ist: Liebe Kolleginnen und Kollegen, die öffentliche Berichterstattung war von dem Bild geprägt, dass eigentlich fast alles schiefgelaufen ist. Da wurden mindestens einmal zweistellige – in einer Berichterstattung sogar dreistellige – Millionenbeträge unter der Überschrift „falsch vergeben“, „falsche Vergabe“ korrespondiert.

(Zuruf des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Das kann ich dem Rechnungshof nicht vorwerfen; denn er hat diese Berichterstattung nicht gemacht. Aber er hat natürlich ein bisschen die Grundlage dafür gelegt.

(Beifall bei der FDP)

Ich will das hier sehr deutlich sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Ich finde, Kritik ist nie eine Einbahnstraße, sondern hat immer etwas mit Gegenverkehr zu tun. Nicht nur ich, sondern die Freien Demokraten insgesamt in diesem Hause finden die Argumentation in einem zentralen Punkt dieses Berichts, nämlich dass das Vergabeverfahren hätte offen durchgeführt werden müssen, nicht richtig.

Ich bin auch dankbar, dass der Präsident, Herr Dr. Wallmann, festgestellt hat – ich sage es jetzt trotzdem, auch wenn es eine interne Sitzung war; man möge mich rügen; ich glaube, es wird keiner tun; Herr Kollege Dr. Arnold hat es eben schon fast so gesagt –, dass das von der Landesregierung, ich komme gleich noch dazu, wer das Vergabeverfahren wirklich gemacht hat, gewählte Verfahren der Sektoren rechtlich nicht zu beanstanden ist.

(Beifall bei der FDP)

Herr Dr. Wallmann und ich haben uns ein bisschen gestritten; aber ich will es auch Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht vorenthalten, wenigstens über die Frage der Diktion zu sprechen. Der Rechnungshof schreibt nämlich auf Seite 21 unter „Würdigung“, Nr. 4:

Das Wirtschaftsministerium hat es versäumt, der Flughafengesellschaft von Anfang an die Anwendung des offenen Verfahrens aufzuerlegen.

Das Wirtschaftsministerium hat es nicht versäumt. Das Wirtschaftsministerium hat ganz offensichtlich in Absprache mit dem Finanzministerium die Entscheidung getroffen, dass die Vergabe nach dem Sektorenmodell auch möglich ist, und deshalb keine Vorgaben gemacht. Daraus die Schlussfolgerung zu ziehen – das wird in diesem Bericht von der Diktion her immer fester –, dass das alles falsch sei, weil man nur etwas verabsäumen kann, wenn man etwas falsch gemacht hat, ist nicht korrekt.

(Beifall bei der FDP)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, werte Vertreter des Rechnungshofs, Sie haben in einer einzigen Anmerkung – ich habe mich noch an meine akademischen Arbeiten erinnert –, in einer Fußnote, darauf hingewiesen, woher Sie die Behauptung nehmen, dass nur das offene Verfahren das richtige Verfahren sei, nämlich aus einem Beschluss der Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder im Jahre 2005. Ich finde, dass die Aussage dieser Persönlichkeiten von besonders wichtiger Bedeutung ist. Sie ersetzen aber nicht Recht,

(Beifall bei der FDP)

sondern versuchen, selbst Recht zu setzen. Das haben sie jetzt auch im Wege der öffentlichen Diskussion wieder versucht – – Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich vervollständige diesen Satz bewusst nicht. Ich habe gemerkt, dass er nicht vollständig ist, weil ich sagen möchte – wieder ein bisschen Luft raus –: Man kann darüber streiten, was das richtige Verfahren ist. Der Rechnungshof hat ganz offensichtlich den damaligen Wirtschaftsminister davon überzeugt, dass man von dem Sektorenverfahren auf das offene Verfahren übergeht. Aber es ist keine Begründung dafür, dass das andere Verfahren nicht geht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, nach dieser sehr grundsätzlichen, auch rechtlichen Bewertung will ich Ihnen – genau wie Herr Kollege Dr. Arnold – sagen: Ja, es sind bei der Vergabe erkennbar Fehler gemacht worden. Jeder von uns, der es leugnet, wäre dumm. Die Höhe ist streitig. Darüber haben wir diskutiert, und ich bin dem Finanzminister sehr dankbar dafür, dass er das in der ihm eigenen lockeren Art am vergangenen Mittwoch bei dem Thema „Schaden“ definiert hat, nach dem Motto: Was ist denn der Schaden? – Eines scheint mir klar zu sein, dass von Dritten aus rechtlichen Gründen irgendwelche Beträge nicht geholt werden können. Also geht es um das Innenverhältnis zwischen dem Land Hessen auf der einen Seite und der Kassel-Calden Airport International Trallala GmbH & Co. KG auf der anderen Seite. Ich habe den Namen vergessen, denn dieser hat sich irgendwann einmal geändert.

(Dr. Walter Arnold (CDU): Flughafengesellschaft Kassel!)

„Flughafengesellschaft Kassel“. Aber, Walter, das Wort „Airport“ kommt drin vor. Das weiß ich ganz genau, weil es eine Erhebung für meine Geburtsstadt ist.

Wenn es also keine Ansprüche gegenüber Außenstehenden, außer der 68-prozentigen Tochtergesellschaft des Landes Hessen, gibt, dann ist es letztlich im Innenverhältnis zu klären. Dazu hat der Finanzminister zu Recht darauf hingewiesen: Okay, den Schaden, der jetzt wohl erkennbar ist in

Höhe von unter 2 Millionen €, kann man irgendwie aus der Gesellschaft herausquetschen. – Das Argument, man übernehme jetzt Grundstücke, und deshalb sei kein Schaden vorhanden, halte ich für ein bisschen hinkend, weil man die Grundstücke bzw. den Wert der Grundstücke auch für etwas anderes hätte nutzen können.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Ich sage aber bewusst, denn ich habe als Europaminister ja Diplomatie gelernt: Es ist hinkend. – Wenn die Forderungen jetzt aber so groß wären – der Finanzminister hat einen Betrag in Höhe von 20 Millionen € und mehr genannt, um uns deutlich zu machen, was er meint –, dann wäre es für das Land Hessen wiederum nicht sinnvoll, den Betrag von der Gesellschaft zu holen.

(Zuruf des Abg. Hans-Jürgen Irmer (CDU))

Ich habe verstanden, dass das für das Land Hessen dann nicht okay ist, dass der Schaden dann größer wäre.

Jetzt komme ich zu der letzten Bemerkung. Das ärgert mich schon, aber wir sind von der LINKEN ja nichts anderes gewohnt. Was mich schon ärgert, ist, das Thema, wer denn bei der Vergabe den Zuschlag bekommen habe, so anzuschneiden, nach dem Motto: Ich wollte es ja mal gesagt haben, aber ich habe nichts behauptet; also ich mache mich sofort wieder vom Acker, aber ich spritze einmal kurz mit der Giftpistole.

(Zuruf des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Si tacuisses.

(Zuruf des Abg. Hans-Jürgen Irmer (CDU))

Ja, das wollte ich jetzt nicht weitersagen.

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, es ist klar, dass nicht eine einzige Vergabe von Mitarbeitern oder Hausleitungen eines hessischen Ministeriums vorgenommen worden ist. Es ist klar, dass sie bei keiner Vergabe einen direkten Einfluss hatten, mit Ausnahme derjenigen, die Mitglied des Aufsichtsrats waren. Die Vergabe ist ausschließlich, so auch der Bericht, von dem Unternehmen in Kassel vorgenommen worden, unter Begleitung von Beratungsgesellschaften, von Anwälten bis hin zu Fraport, wie es Herr Kollege Arnold vorgetragen hat. Herr van Ooyen, wie Sie sich dann trauen können, ein ehemaliges Aufsichtsratsmandat eines ehemaligen hessischen Staatsministers in die Diskussion zu bringen, zeigt, dass es Ihnen nur um Giftspritzen geht und nicht um die inhaltliche Aufklärung dessen, was dort wirklich passiert ist.