Ich will noch einmal erwähnen – das habe ich vorgestern auch gemacht –, dass es in vielen Bereichen Probleme sowie Diskussionen um die Personalkosten gibt. Das ist keine Erfindung der Hessischen Landesregierung. Wenn Sie sich einmal die Besoldungserhöhung bei ver.di anschauen – ich habe das zitiert –, dann werden Sie feststellen: Das machen die doch nicht aus Spaß, sondern weil sie festgestellt haben, dass die Einnahmen und Ausgaben auseinandergehen und dass man schauen muss, wie man die Personalkosten senken kann. Die Gewerkschaft ver.di, die von uns verlangt, dass wir den Tarifabschluss übernehmen, macht für ihre Mitarbeiter einen Abschluss von 1 % – man höre und staune: 1 %.
Im letzten Jahr stand in der „Frankfurter Rundschau“ vom 10.07.2015 unter der Überschrift „SPD bestreikt sich selbst“: „Wer alles gibt, muss mehr bekommen“. Weiter steht dort:
Immerhin hat der Arbeitgeber nun ein Angebot vorgelegt. Nach sieben Jahren ohne Tariferhöhung soll es 3,14 % mehr Geld geben. Der Haken: Gleichzeitig soll die Arbeitszeit von 35 auf 37,5 Stunden steigen …
Das zeigt doch, dass auch Sie Probleme haben, die Einnahmen und die Ausgaben zusammenzubringen, und schauen, wie man Personalkosten senken kann.
Ich komme zum Schluss und sage: Die 1-%-Regelung war keine Erfindung der Hessischen Landesregierung, sondern das ist in anderen Ländern schon gemacht worden. Ich will den Kollegen Rudolph am Ende meiner Redezeit noch einmal aus der 148. Sitzung vom 19. November 2013 zitieren; da dachte er noch, dass er auch in diese Regierung eintritt. Er sagte:
Das ist ein kleiner verfahrensleitender Hinweis, dass sich die Kolleginnen und Kollegen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz möglicherweise auch ihre Gedanken zur Finanzierung eines Landeshaushalts gemacht haben.
Herr Kollege Rudolph, ganz genau, die haben wir uns auch gemacht, und da nehmen wir Rückgriff auf Ihre Aussagen und auf das, was in anderen Ländern geschehen ist.
Vielen Dank, Herr Kollege Frömmrich. – Als nächster Redner spricht nun Kollege Schaus von der Fraktion Die LINKE. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach der zweiten Lesung am Dienstag haben wir nochmals versucht, die Koalitionsfraktionen, CDU und GRÜNE, angesichts der Proteste und verheerenden Stimmung unter den Beamtinnen und Beamten zur Einsicht zu bringen.
Es wäre angebracht, nach der Nullrunde von 2015 nun endlich den selbst ausgehandelten Tarifvertrag für die Landesbeschäftigten – Sie gehen diesen Sonderweg als einziges Bundesland – zu übernehmen. Dieser Tarifvertrag sieht immerhin Tariferhöhungen von insgesamt 4,4 % vor.
Wir haben am Dienstag in der abendlichen Innenausschusssitzung nochmals beantragt, statt der vorgesehenen Erhöhung um 1 % die Besoldung um 4,4 % zu erhöhen. Weil sich die Koalition nach den Protesten für eine sogenannte soziale Komponente – ich füge hinzu: aus der Portokasse – verständigt hat, haben wir ebenfalls beantragt, diese lächerlichen 35 € auf 150 € pro Monat anzuheben.
Das wäre angebracht und vernünftig. Mit der Vernunft ist das aber bei der schwarz-grünen Koalition, wie Sie wissen, so eine Sache. Die Koalition und auch die FDP haben dies alles abgelehnt.
Bei der öffentlichen Präsentation ihrer sozialen Komponente aus der Portokasse, also der zusätzlichen 35 € für zwei Jahre, haben sie zudem kräftig mit Nebelkerzen geworfen.
Die erste Nebelkerze, das haben wir gerade gehört, ist die Behauptung, es seien 420 € im Jahr mehr. Das soll natürlich suggerieren, es gebe auch in diesem Jahr 420 € mehr. Real sind es aber nur 210 €, weil die Besoldungserhöhung erst rückwirkend zum 1. Juli 2016 vorgenommen wird.
Weil Herr Heinz eben gerade in diesem Zusammenhang von einem Sockelbetrag gesprochen hat, will ich Ihnen an der Stelle sagen, das wäre schön, wenn es ein Sockelbetrag wäre. Lassen Sie es sich von einem Gewerkschaftssekretär erklären: Ein Sockelbetrag ist die Grundlage, auf der ein Prozentsatz aufbaut. Da wären wir bei 2 % und mehr, wenn es ein Sockelbetrag wäre. Nein, diese 35 € sind ein magerer Mindestbetrag. So viel zu Ihrer Begrifflichkeit.
Die zweite Nebelkerze finde ich noch viel interessanter. Das war nämlich gleichzeitig die Ankündigung, ab 2017 die Arbeitszeit von 42 auf 41 Wochenstunden zu reduzieren. Es wurde der Zusammenhang zwischen der Besoldungserhöhung um 1 % und der Arbeitszeitreduzierung hergestellt. Meine Damen und Herren, ich will Ihnen das gleich an dieser Stelle sagen: Das Gegenteil ist der Fall. Alle Beamtinnen und Beamten haben die Aussagen, ab 2017 wird die Arbeitszeit um eine Stunde reduziert, so verstehen müssen, dass das ab Jahresanfang 2017 bedeutet. Viel entscheidender finde ich, dass Sie jetzt so tun, als wäre diese Arbeitszeitverkürzung um eine Stunde eine soziale Wohltat. Das ist sie nämlich nicht.
Ich will daran erinnern: Die CDU-Koch-Regierung hat im Jahr 2004 die Arbeitszeit aller Beamtinnen und Beamten in der „Operation düstere Zukunft“ einfach hochgesetzt, und zwar ohne Lohnausgleich. Wenn Sie im nächsten Jahr nach über zwölf Jahren eine Reduzierung um eine magere Stunde vornehmen, dann ist das keine Wohltat, sondern eine viel zu geringe und längst überfällige Rückgängigmachung einer schreienden Ungerechtigkeit.
Herr Bellino, nun haben Sie nach den Protesten der Beamtinnen und Beamten und auch der der kommunalen Arbeitgebern eine sogenannte soziale Komponente von mindestens 35 € neu ins Gesetz aufgenommen, die ich schon als Wohltat aus der Portokasse bezeichnet habe. Für die wenden Sie zusätzlich 2,5 Millionen € auf. Meine Damen und Herren, ich will Ihnen zum Schluss Folgendes vorrechnen: Die 55 zusätzlichen Stellen bei der Unsicherheitsbehörde Verfassungsschutz
Damit liegen diese Kosten höher als das, was Sie zusätzlich für 100.000 Beamtinnen und Beamte ausgeben. Da sehen wir, wo die Schwerpunkte dieser Politik liegen. – Vielen Dank.
(Beifall bei der LINKEN – Holger Bellino (CDU): Das ist ein unerhörter Vorgang! Sie sind von der SED-Nachfolgepartei! – Alexander Bauer (CDU): Das eine Prozent kostet 70 Millionen €! – Anhaltende Zurufe von der CDU)
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, sich wieder zu beruhigen, auch in den Zurufen und freundschaftlichen Hinwendungen. – Das Wort hat der Innenminister, Peter Beuth.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein paar wenige Bemerkungen nach dieser Debatte. Ich werde Herrn Kollegen Schaus nicht den Gefallen tun, über das Stöckchen zu springen, das er hingehalten hat.
Herr Kollege Schaus, ich greife einen Begriff aus Ihrer Rede auf, der sich mit dem Thema Vernunft beschäftigt. Da muss ich sagen: Vernunft, finanzielle Vernunft für den Landeshaushalt, wird in der Koalition von CDU und GRÜNEN anders interpretiert, als Sie das gemacht haben.
Sie haben einen Antrag vorgelegt, der den Beamtinnen und Beamten in unserem Land alles verspricht, was man sich nur vorstellen kann, vor allen Dingen aber eine für das Land nicht leistbare Zahlung von Mitteln in Höhe von 500 Millionen €, die Kollege Frömmrich eben schon einmal dargestellt hat.
Wenn wir das beschließen würden, was Sie als Antrag vorgelegt haben, dann würden wir im Jahr 2016 120 Millionen € mehr und im Jahr 2017 241 Millionen € mehr ausgeben. Das würden wir dann in jedem weiteren Jahr ausgeben müssen. Das ist finanzielle, haushaltswirtschaftliche Unvernunft. Insofern können wir dem nicht nachgeben, was Sie beantragt haben.
Wir haben uns vorgenommen, dass wir in dieser Wahlperiode damit beginnen wollen, generationengerecht zu handeln. Was bedeutet das? – Das bedeutet, dass wir nur so viel Geld ausgeben wollen, wie wir einnehmen. Es ist schon eine große Herausforderung für uns, genau das zu erreichen.
Das Thema Generationengerechtigkeit bewegt uns auch bei der Frage der Besoldung. Wir wollen einen Beitrag dazu leisten, dass die jüngere Generation in Zukunft noch selbstverständlich dieselben Gestaltungsmöglichkeiten hat, wie wir das heute haben, wie wir Abgeordnete des Hessischen Landtags das im Jahr 2016 selbstverständlich für uns in Anspruch nehmen. Um das zu erreichen, müssen wir auch bei der Besoldung eine entsprechende Begrenzung vornehmen.