Aber ich darf Sie herzlich darum bitten, wenigstens noch einmal darüber nachzudenken, ob bei der Begutachtung, Aufbewahrung und Präsentation von Fundstücken nicht auch die Landesmuseen einbezogen werden können. Herr
Minister, ich finde wirklich, dass dieser von den Landesmuseen vorgetragene Wunsch absolut nachvollziehbar ist. Wenn Sie schon die Frist, innerhalb derer der wissenschaftliche Wert eines Fundstücks festgestellt werden muss, abschaffen, nehmen Sie doch wenigstens die Landesmuseen mit hinein, damit die Finder eine Chance darauf haben, dass diese Entscheidung nicht auf den Sankt-Nimmerleins-Tag vertagt wird.
Zudem, Herr Minister, würde das auch den benötigten Lagerraum reduzieren. Wo wollen Sie das alles denn monateund jahrelang stapeln? Dann wird zu dem nächsten Haushaltsplanentwurf garantiert der Antrag gestellt, dass wir Hallen mit der entsprechenden Tragfähigkeit bauen oder mieten.
Herr Präsident, ich komme zum Schluss. – Ich möchte betonen, dass uns selbst die sinnvollen Gesetzesänderungen, die sich jetzt aufgrund der Änderungsanträge ergeben, leider nicht dazu bringen, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen; denn bei dem, was Sie hier machen, ist es so, als ob Sie aus dem Wort „Denkmalschutz“ das Wort „Schutz“ herausstreichen würden. Wir werden in Hessen zum ersten Mal ein „Antidenkmalgesetz“ haben, und das ist traurig.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit Blick auf die fortgeschrittene Zeit möchte ich es kurz machen. Wir haben uns bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf der Stimme enthalten. Vieles können wir mittragen. Zu dem Thema Klima- und Ressourcenschutz ist schon einiges gesagt worden. Da teile ich die Position von Frau Alex, nicht die von Frau Beer.
Auch im Hinblick auf die Barrierefreiheit sind Verbesserungen in den Gesetzentwurf aufgenommen worden. Frau Feldmayer, deswegen haben wir Ihrem Änderungsantrag im Ausschuss zugestimmt: weil er den Gesetzentwurf verbessert hat.
Ich will aber sagen, was uns fehlt und weshalb wir doch nicht zustimmen werden. DIE LINKE hat schon sehr frühzeitig einen Änderungsantrag gestellt, der ein Verbandsklagerecht beinhaltete. Ich möchte an die Anhörung erinnern, in der alle diejenigen, die im Denkmalschutz aktiv sind, dafür waren, ein Verbandsklagerecht in das Gesetz aufzunehmen.
In der Anhörung waren die Vertreter von Haus & Grund dagegen. Ich finde es ein bisschen bedauerlich, dass sich Schwarz-Grün für die Position von Haus & Grund entschieden und unseren Änderungsantrag abgelehnt hat – obwohl er eine Forderung der Menschen enthält, die sich im Denkmalschutz engagieren, und obwohl es eine Änderung wäre, die die Rechte der Menschen gestärkt hätte, die sich engagieren.
Das finden wir bedauerlich, und das fehlt uns in dem Gesetzentwurf. Aber ansonsten stehen dort viele richtige und wichtige Dinge, und deswegen werden wir uns enthalten. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Hofmeister hat schon detailliert ausgeführt, was alles der Entwurf für das Denkmalschutzgesetz beinhaltet und die Änderungsanträge beinhalten. Deswegen will ich mich auf wenige Punkte beschränken.
Ich muss sagen, in der Anhörung hat es mich gefreut, zur Kenntnis zu nehmen, dass der Gesetzentwurf sehr positiv angekommen ist. Sowohl in den Stellungnahmen zur schriftlichen als auch in den Stellungnahmen zur mündlichen Anhörung hieß es, das Denkmalschutzgesetz habe sich bewährt. All das, was jetzt geändert worden sei, seien notwendige kleine Änderungen. Man hat auch davon gesprochen, dass dort mit dem Skalpell und nicht mit der Machete gearbeitet worden sei. Ich glaube, das weist darauf hin, dass wir mit diesem Denkmalschutzgesetz in die richtige Richtung gehen.
Die Welt hat sich in den letzten Jahren weitergedreht, und ich glaube, es ist richtig, dass man die Gesetze dann entsprechend anpasst. Wir stehen vor der Herausforderung durch den Klimawandel. Deswegen ist es wichtig, dass das Thema Klima- und Ressourcenschutz im Denkmalschutzgesetz erstmals eine besondere Berücksichtigung findet.
Wir sind in Hessen in der glücklichen Lage, viele UNESCO-Welterbestätten zu haben. Das heißt, diese Welterbestätten sind für die ganze Menschheit von besonderer Bedeutung. Das wird im Denkmalschutzgesetz erstmals festgeschrieben werden. Ich glaube, auch das ist notwendig und gut.
Wir haben in der Anhörung gelernt, dass man auch die Barrierefreiheit mit im Gesetz verankern sollte. Frau Wissler, das ist übrigens einer der vielen Punkte, die wir aus der Anhörung mitgenommen haben. Ich erinnere mich, dass Sie vorhin gesagt haben, wir würden überhaupt keine Änderungen aufnehmen, die Anhörungen ignorieren oder so etwas Ähnliches.
Es ist da also eine ganze Menge passiert. Ich glaube, es ist auch richtig, festzulegen, dass die Barrierefreiheit zwar bei öffentlich zugänglichen Gebäuden besonders berücksichtigt wird, nicht aber, wie es die SPD fordert, generell. Natürlich ist es wünschenswert, dass das generell möglich ist. Aber ich erinnere daran, dass es für die Besitzer schwierig ist, denkmalgeschützte Gebäude zu unterhalten. Wenn wir fordern, dass die Barrierefreiheit generell sichergestellt ist, wird es für die Besitzer sehr schwierig. Wir haben im ländlichen Raum überhaupt Schwierigkeiten, die denkmalgeschützten Gebäude wieder mit Leben zu füllen. Viele stehen leer. Viele Menschen wollen keine denkmalgeschützten Gebäude kaufen, weil es Schwierigkeiten gibt. Daher wollen wir den Leuten nicht noch mehr Steine in den Weg legen.
Das wurde in der Anhörung auch im Zusammenhang mit dem Verbandsklagerecht noch einmal gesagt. Es war nicht nur der Eigentümerverband Haus & Grund, sondern auch die Architektenkammer hat sich zum Verbandsklagerecht negativ geäußert. Ich glaube, wir stehen in Hessen bei dem Bestand denkmalgeschützter Gebäude sowieso vor großen Herausforderungen, vor allen Dingen in den Regionen, die nicht so belebt sind wie die Ballungsräume. Da ist es gut und richtig, dass wir die entsprechenden Städtebauförderprogramme haben, um dafür zu sorgen, dass die Gebäude z. B. modernisiert werden können.
Von daher haben wir die richtigen Instrumente gewählt. Wir haben in diesem Gesetzentwurf auch notwendige Änderungen vorgenommen. Alles in allem hatte ich den Eindruck, dass es eine positive Resonanz auf den Gesetzentwurf und die Änderungsanträge gibt. Auch von der SPD kamen positive Signale, obwohl wir dem nicht zu 100 % entgegenkommen können, was Sie, Frau Alex, gefordert haben. Aber es freut mich, dass wir in diesem Hause trotzdem einen relativ großen Konsens haben. Ich glaube, dieser Gesetzentwurf ist gut geworden. Ich freue mich darauf, dass wir ein schönes neues Denkmalschutzgesetz haben werden, wo der Klima- und Ressourcenschutz zum ersten Mal drinsteht. Ich glaube, das ist der richtige Weg für Hessen. – Vielen Dank.
Herr Staatsminister Rhein, Sie haben das Wort. Denken Sie an die Redezeit, fünf Minuten als Empfehlung.
Herr Präsident, ich werde mich natürlich an die Redezeit halten. – Fidel Alejandro Castro Ruz hat einen bedeutenden Satz gesagt, und zwar am 26. Mai 2004. Er hat gesagt:
Das Denkmalschutzgesetz macht die Welt zwar nicht unbedingt besser – Herr Abg. Boddenberg, Sie sind mir jetzt etwas schuldig –, aber Denkmäler als geschichtliche Zeugnisse für die Nachwelt zu erhalten, ist die große Aufgabe der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes. Diese Aufgabe möglich zu machen, unterstützt das neue Hessische
Denkmalschutzgesetz, wenn Sie es denn vom Entwurf zum Gesetz erheben. Verehrte Frau Beer, Sie stehen mit Ihrer Meinung nicht nur allein da, sondern sie ist auch fachlich sowie juristisch falsch. Anders sind die vielen Stellungnahmen gar nicht zu erklären. Insofern ist es geradezu grotesk, was Sie erklärt haben.
Ich will beispielsweise Herrn Prof. Gerd Weiß, der uns allen bekannt ist, zitieren. Dieser schreibt:
Es ist daher erfreulich, dass keine grundsätzlichen Eingriffe in den Gesetzesbestand zu verzeichnen sind.
Wenn wir ein Antidenkmalschutzgesetz formuliert hätten, würde Herr Prof. Weiß, glaube ich, nicht solch eine Formulierung gefunden haben.
Oder lassen Sie mich den Präsidenten des Landesamts für Denkmalpflege, Herrn Dr. Harzenetter zitieren, der als Fazit schreibt:
Das Landesamt für Denkmalpflege begrüßt den vorliegenden Entwurf zur Novellierung des Hessischen Denkmalschutzgesetzes, der geeignet ist, in Kontinuität der bisherigen vorbildlichen hessischen Gesetzgebungen den Schutz der Bau- und der Bodendenkmäler in Hessen zu gewährleisten.
Das mag zwar sein. Aber auch die Hessen-Archäologie schreibt: Wir begrüßen den Gesetzentwurf ausdrücklich.
Frau Beer, Sie sagen, das seien alles Beschäftigte von uns. Der Verband Deutscher Kunsthistoriker ist aber nicht von uns beschäftigt. Dieser schreibt:
Der Verband Deutscher Kunsthistoriker begrüßt den vorliegenden Gesetzentwurf und würdigt ihn als eine fachlich engagierte und um sinnvollen Interessenausgleich bemühte Anpassung an die jüngere Rechtsprechung und als notwendige Präzisierung angesichts veränderter Rahmenbedingungen.
Oder nehmen Sie Herrn Prof. Dr. Winfried Speitkamp als Vorsitzenden des Hessischen Landesdenkmalrats. Dieser schreibt:
Aus Sicht des Denkmalrats handelt es sich um eine insgesamt positive Weiterentwicklung des bislang gültigen Denkmalschutzgesetzes.
Nehmen Sie viele andere, die positive Stellungnahmen abgegeben haben, beispielsweise die Vereinigung der Landesdenkmalpfleger. Diese sagen, der Gesetzentwurf ist „erfreulicherweise sehr ausgereift und durchdacht“.
Dem muss man eigentlich wirklich gar nichts mehr hinzufügen. Vielleicht nur so viel, dass ich den Fraktionen von CDU und GRÜNEN ausdrücklich dankbar bin, weil sie einen wirklich guten Gesetzentwurf zur Novellierung des Hessischen Datenschutzgesetzes
nein –, des Denkmalschutzgesetzes vorgelegt haben. Ich will aber auch sagen: Mein Dank gilt ausdrücklich den Oppositionsfraktionen von SPD und Linkspartei für eine wirklich konstruktive Beratung, was sich am Ende auch in den Änderungen des Gesetzentwurfs niedergeschlagen hat.