Protokoll der Sitzung vom 25.01.2017

(Nancy Faeser (SPD): Wer hat seitdem die Aufgaben erweitert?)

13.550 Polizeivollzugsbeamte waren tatsächlich da, und davon waren 800 im Studium.

Meine Damen und Herren, heute ist die Situation, dass wir im Jahr 2016 13.969 Polizeivollzugsstellen haben, die auch besetzt sind. Das ist sozusagen das, was wir in den letzten Jahren erreicht haben.

(Lebhafter Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Kollegin Faeser, ich habe das mit den 29 Stellen auf die Schnelle nicht hingekriegt. Ich habe es mir nur so erklären können: Wir haben in der Tat zehn Stellen, die wir an das Landesamt für Verfassungsschutz – übrigens auch eine Sicherheitsbehörde, die dringend Personal braucht – abgegeben haben.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Eine Unsicherheitsbehörde!)

Wir haben darüber hinaus eine höhere Ausbildungsleistung bei der HPA zu leisten. So könnte man die 29 Stellen ungefähr erklären. Aber sei es drum. Wir liegen jedenfalls mit den besetzten Stellen weit über dem, was Sie uns irgendwann einmal hinterlassen haben.

(Beifall bei der CDU)

Lassen Sie uns nicht über besetzte Stellen, unbesetzte Stellen, wie auch immer, streiten. Wir werden dieses Thema im Jahr 2020 erledigt haben, weil wir im Jahr 2020 im Haushaltsplan nachlesbar haben, dass wir mit 14.779 Stellen weit über 200 Stellen mehr haben, als Sie uns im Stellenplan – wie gesagt, nicht besetzte Stellen – hinterlassen haben. Insofern haben wir uns hier nicht zu verstecken.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Nancy Faeser (SPD): Die zusätzlichen Stellen ersetzen die Arbeitszeitreduzierung! – Norbert Schmitt (SPD): Nach 20 Jahren!)

Lassen Sie mich zum Thema Besoldung ein paar Sätze sagen. Dabei will ich mich vor allem auf Fakten stützen, auf die Aussagen der zuständigen Finanzbehörden. Hörensagen, Kampagnen von Interessenverbänden und, noch schlimmer, stille Post sind selten seriöse und zuverlässige Quellen.

In einem Vergleich der Gesamtjahresbesoldung für das gerade abgelaufene Jahr 2016 mit insgesamt sieben Nachbarländern, darunter Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bayern und Baden-Württemberg, liegt Hessen – Achtung, Frau Kollegin Faeser – bei der Besoldung A 10 genau in der Mitte, vor Niedersachsen, vor Thüringen, vor Rheinland-Pfalz.

(Nancy Faeser (SPD): Nein, weil Sie nicht alles berücksichtigen!)

Bei der Besoldungsgruppe A 11 liegen wir an dritter Stelle: nach Bayern und Baden-Württemberg, vor Thüringen, vor Nordrhein-Westfalen, vor Niedersachsen und vor Rheinland-Pfalz. – So weit die Fakten. Das ist die Gesetzeslage.

(Lebhafter Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Nancy Faeser und Günter Ru- dolph (SPD): Falsch!)

Die Bezüge der Beamtinnen und Beamten des Bundes und der Länder haben sich seit dem 1. September 2006 durch

die neue Gesetzeslage zwangsläufig unterschiedlich entwickelt. Bund und Länder konnten seitdem die Besoldung entsprechend den länderspezifischen Gegebenheiten

(Unruhe – Glockenzeichen der Präsidentin)

auch mit Rücksicht auf die eigene Haushaltslage anpassen. Für die hessischen Beamtinnen und Beamten war das nicht von Nachteil. Frau Kollegin Faeser, Sie haben schon beim Kollegen Frömmrich nicht zugehört. Sie sollten vielleicht jetzt einmal zuhören, weil ich Ihnen ein paar Fakten zu präsentieren habe.

(Nancy Faeser (SPD): Ich höre jedes Wort von Ihnen! Das macht es nicht besser! – Weitere Zurufe von der SPD)

Die Besoldung in Hessen lag seit 2006 durchgehend in allen Besoldungsgruppen im Spitzenbereich, da die meisten Länder, darunter vor allem auch die Nachbarländer Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Thüringen, nicht nur geringere Besoldungsanpassungen vorgenommen hatten, sondern vor allem die Sonderzahlungen damals erheblich reduziert oder ganz abgeschafft hatten. Das muss man zur Kenntnis nehmen, Frau Kollegin Faeser.

(Nancy Faeser (SPD): Sie haben die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulagen abgeschafft!)

Viele Länder mussten zur Erreichung einer verfassungsmäßigen Alimentation insbesondere in den Jahren 2015 und 2016 deutlich höhere Anpassungen vornehmen. Daraus entstand das Zerrbild, dass die Beamtinnen und Beamten in anderen Ländern besser behandelt würden. Ihre Besoldung lag aber tatsächlich die ganzen Jahre hinter der hessischen zurück und erreicht teilweise erst jetzt das hessische Niveau. – So weit die Fakten.

Das sehen Sie ganz deutlich aus der Entwicklung der Besoldung im Jahr 2016, wie ich sie für die Nachbarländer Hessens soeben vorgestellt habe. Bei Betrachtung der Dienstherren, darunter auch der Bund und die Stadtstaaten, erreicht Hessen bei der Besoldungsgruppe A 11 Rang fünf.

Meine Damen und Herren, ich habe mich dabei auf die Gesetzeslage gestützt.

Herr Minister, ich erinnere an die Redezeit.

Ich komme sofort zum Schluss. – Ich will noch einen anderen Punkt ansprechen. Ich erinnere ausdrücklich daran, dass sich die Bezahlung der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten seit 1999 durch die zweigeteilte Laufbahn massiv verbessert hat. Bei der Bundespolizei gehören rund 60 % der Polizeivollzugsbeamten auch heute noch dem mittleren Dienst an. 60 % sind im mittleren Dienst; in der Karriereplanung ist für sie in den meisten Fällen damit lediglich das Spitzenamt des mittleren Dienstes erreichbar. Das gilt vergleichbar für Bayern, wo von vornherein nur 10 % der Bewerber für den gehobenen Polizeivollzugsdienst eingestellt werden.

Meine Damen und Herren, in Hessen befinden sich die Polizeivollzugskräfte hingegen ausschließlich im gehobenen und höheren Dienst. Für die gleiche Tätigkeit, sei es in

Bayern, sei es im Bund, erhält mehr als die Hälfte der hessischen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten damit eine höhere Besoldung. – So weit die Faktenlage, die Sie vielleicht einmal zur Kenntnis nehmen sollten.

(Lebhafter Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Nancy Faeser (SPD): Nein!)

Frau Präsidentin, ich entschuldige mich, aber ich muss auch das Thema Beihilfe wenigstens kurz angesprochen haben. Es ist schlicht unzutreffend, dass es Kürzungen bei der Beihilfe gegeben hat. Das ist falsch, es stimmt nicht.

(Nancy Faeser (SPD): Die Beamten müssen pro Monat 18,90 € zuzahlen, Herr Minister!)

Meine Damen und Herren, die hessische Beihilfe ist im Leistungsvolumen seit Jahren unverändert auf einem hohen Niveau. Insbesondere hat die von der Koalition geführte Landesregierung in Hessen ausdrücklich darauf verzichtet,

(Zuruf der Abg. Nancy Faeser (SPD))

nach Besoldungsgruppen gestaffelte Kostendämpfungspauschalen einzuführen, wie es zahlreiche andere Länder gemacht haben, wie z. B. Baden-Württemberg, NordrheinWestfalen und Rheinland-Pfalz.

(Fortgesetzte Zurufe der Abg. Nancy Faeser (SPD) – Glockenzeichen der Präsidentin)

Hessen hat sich etwa bei der Beihilfefähigkeit von Arzneimitteln ausschließlich auf verschreibungspflichtige Medikamente beschränkt – anders z. B. die Hansestadt Bremen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Thüringen. Hessen hat schließlich die Beihilfefähigkeit für die sogenannten Wahlleistungen im Krankenhaus gerade nicht abgeschafft, wozu sich so viele andere Länder gezwungen sahen:

(Nancy Faeser (SPD): Es ist einfach falsch, Herr Innenminister!)

Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, MecklenburgVorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein.

(Nancy Faeser (SPD): Sie vergleichen Dinge miteinander, die nicht vergleichbar sind!)

Im Gegenteil, in Hessen ist es gelungen, durch den Eigenanteil bei der Beihilfe dafür Sorge zu tragen, dass die Beamtinnen und Beamten diese Leistung in Zukunft entsprechend erhalten können. Dieser Eigenanteil ist geringer als in Rheinland-Pfalz, wo er 26 € kostet, oder in Baden-Württemberg, wo er 22 € kostet.

(Nancy Faeser (SPD): Es ist schlicht falsch!)

Also hören Sie mit der Mär auf, wir würden die Beamtinnen und Beamten exklusiv in Hessen schlecht behandeln. Das ist schlicht und ergreifend falsch.

(Lebhafter Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf der Abg. Nancy Faeser (SPD))

Frau Kollegin Faeser, ich will Ihnen einen Exkurs über die Heilfürsorge in Nordrhein-Westfalen ersparen. Wenn Sie mit den hessischen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sprechen,

(Nancy Faeser (SPD): Sehr gern!)

dann werden Sie erfahren, dass nicht viele, die das Leistungsvolumen der Heilfürsorge kennen, vom Beihilferecht bei uns umsteigen wollen auf eine freie Heilfürsorge, die nur Nachteile hat gegenüber der Beihilfe und der privaten Krankenversicherung in unserem Land.

(Nancy Faeser (SPD): Das stimmt nicht!)

Ich bleibe dabei: Hessen ist ein sicheres Land. Diese Koalition kümmert sich um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Aber sie kümmert sich auch um die Beamtinnen und Beamten dieses Landes.

(Lang anhaltender Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Nancy Faeser (SPD): Nein!)

Vielen Dank. – Als Nächster spricht Herr Kollege Rudolph für die SPD-Fraktion.