Auch hier wiederhole ich mich: Wir haben keinen Grund, staatlichen Institutionen nicht zu trauen. Ich tue mich auf jeden Fall schwer damit, die Sicherheitslage von Hessen aus zu beurteilen, und würde mir dies gar nicht anmaßen, und das steht mir auch gar nicht zu. Auch Mathias Wagner hat das in der letzten Debatte vorgetragen.
Deswegen sollten wir das auch den Behörden überlassen, die dafür zuständig sind. Dafür zuständig ist der Bund und nicht das Land Hessen.
(Gabriele Faulhaber (DIE LINKE): Und die schicken sie dahin! – Willi van Ooyen (DIE LIN- KE): Jeder, der zurückschickt, hat Verantwortung!)
Wir haben die Entscheidung des Bundes im Rahmen der gesetzlichen Aufgabenverteilung umzusetzen. Es bestehen hier – das können Sie in unserem Antrag nachlesen – geringe Ermessensspielräume. Dazu gehören beispielsweise die familiäre Bindung, der Gesundheitszustand, individuelle Abschiebehindernisse oder auch die Berufsausbildung. In den Fällen, in denen diese Kriterien im Rahmen der Einzelfallprüfung nicht greifen und damit eine Ausreisepflicht besteht, muss die Ausreise dann auch vollzogen werden. Hierbei – das finden Sie auch in unserem Antrag – wollen wir uns vorrangig auf Straftäter konzentrieren.
Ja. Danke, Herr Präsident. – Keiner macht es sich in dieser Frage leicht. Ich gestehe, wenn ich manche Wortbeiträge – auch manche Zwischenrufe heute in der Debatte – höre, finde ich aber, dass es sich manche hier wirklich zu leicht machen.
Sie suggerieren nämlich, Gesetze seien nur nach der persönlichen politischen Einschätzung einzuhalten oder umzusetzen. Das ist nicht das Wesen des Rechtsstaats. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal zur Klarstellung des Antrags der Linkspartei: Nach Auskunft des Leiters des Innenministerbüros Schleswig-Holstein vom 25. Januar, 10 Uhr, gibt es keinen Abschiebestopp in Schleswig-Holstein. Das heißt, Ihre Information, dass es dort einen Abschiebestopp gibt, ist falsch.
Der dortige Innenminister äußert hierzu Folgendes: Er erwäge, die Abschiebungen ab Februar auszusetzen. Ausgenommen von dieser Anordnung wären Personen, bei denen eine vollziehbare Abschiebeanordnung nach § 58 Aufenthaltsgesetz erlassen worden ist. Dazu gehören auch Menschen, die im Bundesgebiet Straftaten begangen haben. Grob gesagt: Entsprechend würden Straftäter und islamistische Gefährder sowieso ausgenommen werden. Ihre Kernaussage ist falsch. Punkt.
(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Sehr richtig! – Janine Wissler (DIE LINKE): Da steht „Initiative … für einen Stopp“!)
Sie ist einfach falsch. Man sollte auch nicht so tun, als ob der Innenminister von Schleswig-Holstein etwas tun könnte – was er rechtmäßig nicht tun kann.
Wir alle im Landtag müssen doch feststellen, dass die Beurteilung der Sicherheitslage in Afghanistan, und damit die Grundlage für Asylentscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, in die alleinige Kompetenz des Bundes fällt. Den Ländern obliegt es dagegen, diese Entscheidung im Rahmen der gesetzlichen Aufgabenverteilung umzusetzen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt komme ich zu dem Grund, wieso ich Ihnen von der SPD noch etwas sagen möchte. Ernst-Ewald Roth, ich schätze Sie sehr. Aber wie ist denn die Situation auf Bundesebene? Die Bundesregierung stellen die SPD und die CDU gemeinsam. Sie stellen den Bundesaußenminister, Sozialdemokrat Frank-Walter Steinmeier.
Der Auftrag an das Auswärtige Amt ist folgender: Das Auswärtige Amt erstellt Lageberichte in Erfüllung seiner Pflicht zur Rechts- und Amtshilfe. Das Auswärtige Amt erstellt diese Lageberichte ausschließlich in eigener Verantwortung.
Wenn ein Außenminister wie Frank-Walter Steinmeier solche Lageberichte erstellt und der Bundesinnenminister auf dieser Grundlage solche Erlasse macht, dann sind Sie auf Bundesebene in der Mitverantwortung, und es verbietet sich Ihnen, hier solche Anträge zu stellen und den GRÜNEN die Vorwürfe dafür zu machen. Das ist unfassbar. Sie haben in der Bundesregierung alle Möglichkeiten – –
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU – Hermann Schaus (DIE LINKE): Das sind die Nebelkerzen, die Sie werfen, um Ihre Zustimmung zu verschleiern! – Unruhe – Glockenzeichen des Präsidenten)
Mit Ihnen rede ich doch gar nicht. Zu Ihnen komme ich schon noch. Die Linkspartei behauptet etwas, was nicht stimmt. Haltet doch einmal die Luft an.
Bei der SPD halte ich es für einen unglaublichen Zustand, dass Sie den Bundesaußenminister und den stellvertretenden Parteivorsitzenden stellen und sie es nicht schaffen, die Sicherheitslage in Afghanistan so einzuschätzen, dass die Bundesländer gar nicht erst gezwungen sind, überhaupt abzuschieben.
(Lebhafter Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und der CDU – Nancy Faeser (SPD): Fragen Sie Ihren Koalitionspartner! – Zurufe von der SPD)
Wenn eine Partei wie die SPD den Anspruch erhebt, den Bundeskanzler zu stellen, wenn ihre Mitglieder dabei noch in den engeren Führungszirkeln sitzen, wie Herr SchäferGümbel es tut, wenn sie den Außenminister stellt, der alle Möglichkeiten hat, diese Sicherheitslageberichte so zu organisieren, dass es dem Bundesinnenminister nicht mehr möglich ist, noch weitere Zweifel daran zu hegen, dann frage ich Sie allen Ernstes, wieso Sie im Hessischen Landtag auf die GRÜNEN deuten. Das ist absurd.
(Lebhafter Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und der CDU – Zurufe der Abg. Holger Belli- no (CDU), Norbert Schmitt und Nancy Faeser (SPD))
Meine sehr verehrten Damen und Herren, zu den landespolitischen Ermessensspielräumen: Wir machen doch gar kein Hehl daraus, dass wir große Zweifel haben. Das geht auch an die Kolleginnen und Kollegen von der CDU. Das wissen Sie auch. Unsere Auffassung ist dort eine andere.
Wir sind der Meinung, dass die Sicherheitslage in Afghanistan erneut überprüft werden muss. Wir haben auch die Berichte des UNHCR gelesen, die im hohen Maße zur Beunruhigung beitragen müssen.
Diese besagen in mehrfacher Hinsicht, dass sich die Situation verschlechtert hat. Diese besagen aber auch, dass jeder Fall einer Einzelfallprüfung bedarf. Dieses Wort kommt dreimal vor – dreimal auf einer Seite. Ich kann es Ihnen zitieren. Ich habe den Bericht hier liegen. Es muss eine individuelle Einzelfallprüfung geben.
Jetzt komme ich zu dem, was wir in Hessen machen werden. Die landespolitischen Ermessensspielräume ermöglichen die Prüfung individueller Abschiebehemmnisse: nach dem Aufenthaltsgesetz beispielsweise die familiäre Situation, der Gesundheitszustand, die Dauer des Aufenthalts, die bereits erbrachten Integrationsleistungen oder eine Berufsausbildung. Das kann das Land tun. Das wird das Land tun.
Wir werden intensiv prüfen – das gibt auch unser Antrag wieder –, wie wir die landespolitischen Spielräume, soweit es geht, ausnutzen können. Aber wir werden auch Ross und Reiter benennen. Es ist das Problem der Bundesregierung, das wir hier ausbaden müssen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist die Wahrheit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Abschiebungen sind ein Thema – das haben wir hier im Dezember zuletzt diskutiert –, wo keiner mit Freude sagt: Das ist eine tolle Sache, wenn wir einmal ein paar Leute abschieben können. – Nein, es wird sich jeder sehr genau überlegen, wie er mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe
umzugehen hat. Aber eines steht auch fest, und da sollten wir uns gar nichts vormachen: Abschiebungen müssen in der Situation, die wir haben, erleichtert und beschleunigt werden, um den Schutz für tatsächlich verfolgte und gefährdete Menschen dauerhaft zu sichern und die Akzeptanz unserer Bürger, unserer Bevölkerung in Deutschland nicht zu gefährden.
Nun ist Afghanistan ein besonderes, ein schwieriges Thema. Deswegen hat dies Herr Kollege Roth auch für die Sozialdemokraten angesprochen. Afghanistan zählt nicht – da sind wir uns wahrscheinlich einig – zu den sichersten Ländern der Welt. Die Frage, die sich daraus ergibt, ist, ob man deswegen keine Abschiebungen nach Afghanistan vornehmen darf. Herr Kollege Roth, dazu muss ich sagen: Die Position der hessischen SPD wundert mich etwas, wenn ich z. B. schaue, was die SPD im Bundestag vertritt. Vor fünf Wochen, am 15. Dezember, hat der SPD-Abgeordnete Niels Annen im Deutschen Bundestag, als es um die Verlängerung des Afghanistan-Mandates ging, gesagt:
Man kann zur Sicherheit in Afghanistan keine pauschale Aussage treffen. Ich kenne übrigens auch kein Gerichtsurteil, das zu einem solchen Ergebnis kommt. Ich glaube, trotzdem ist es richtig, dass es, wenn der Rechtsweg ausgeschöpft ist, grundsätzlich die Möglichkeit gibt, Menschen, die keine Bleibeperspektive haben, zurückzuschicken.