Man kann zur Sicherheit in Afghanistan keine pauschale Aussage treffen. Ich kenne übrigens auch kein Gerichtsurteil, das zu einem solchen Ergebnis kommt. Ich glaube, trotzdem ist es richtig, dass es, wenn der Rechtsweg ausgeschöpft ist, grundsätzlich die Möglichkeit gibt, Menschen, die keine Bleibeperspektive haben, zurückzuschicken.
Mit der Einschränkung durch das Wort „grundsätzlich“ hat er den Appell verbunden, dass jeder Einzelfall sehr sorgfältig geprüft werden muss. Auch darin sind wir uns mit Herrn Annen, dem sozialdemokratischen Bundestagsabgeordneten, sehr einig, der für seine Fraktion gesprochen hat. SPD und CDU haben dann auf der Grundlage dieser Argumentation gemeinsam im Deutschen Bundestag die Fortsetzung des Einsatzes in Afghanistan definiert und den damit verbundenen Auftrag erteilt, die afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte zu befähigen, ihrer Sicherheitsverantwortung nachzukommen.
Meine Damen und Herren, falls dieses Land, Afghanistan, so unsicher wäre, dass wir es keinem einzigen Menschen, selbst den Menschen aus Afghanistan nicht, zumuten könnten, dort zu leben, wie wollen wir es dann verantworten, knapp 1.000 deutsche Soldaten dorthin zu schicken und in Gefahr zu bringen?
Meine sehr verehrten Damen und Herren, insbesondere von der Sozialdemokratie, was DIE LINKE dazu sagt, interessiert mich, ehrlich gesagt, nicht.
Aber denken Sie einmal darüber nach, warum Ihr Bundesaußenminister, wahrscheinlich unser künftiger Bundespräsident, seine Lageeinschätzungen so abgibt, dass Abschiebungen nach Afghanistan nach Recht und Gesetz, nach der grundsätzlichen Prüfung des Einzelfalls, möglich sind.
Dieser Einwand ist zu erwarten. – Deswegen habe ich mir auch den UNHCR-Bericht einmal genauer angeschaut, der übrigens nicht aus dem Januar 2017 stammt, sondern den es schon im Dezember gab, als wir das letzte Mal zu dieser Frage debattiert haben,
und dort steht genau das drin – da muss ich Herrn Kollegen Bocklet einmal recht geben –, was er hier zitiert hat. Dort steht, dass das gesamte Staatsgebiet Afghanistans von einem innerstaatlichen bewaffneten Konflikt betroffen sei. Das wissen wir alle. Aber es heißt dann auch, dass dies schlechterdings Abschiebungen nicht grundsätzlich ausschließe. Die Bundesregierung hat dazu klare Ausführungen gemacht. Auch ich stelle außer Frage: Afghanistan ist kein sicheres Herkunftsland. Das ist anders als bei den Maghreb-Staaten, über die wir uns heute früh unterhalten haben. Deswegen brauchen wir hier auch die entsprechende Einzelfallprüfung, und diese wird vorgenommen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, deswegen will ich abschließend sagen: Der Antrag der Koalition zu diesem Punkt findet unsere Zustimmung. Er ist im Wesentlichen nichts anderes als das, was wir hier im Dezember schon einmal gemeinsam beschlossen haben.
Allerdings gibt das noch zu einer abschließenden Bemerkung Anlass. Wir hatten hier das erstaunliche Ergebnis, dass wir diesen Beschluss zwar mit einer Mehrheit von CDU, GRÜNEN und Freien Demokraten gefasst hatten, kurz danach aber in der Zeitung lesen durften, dass sich Herr Klose hingestellt und erklärt hat, dass das alles nicht in Ordnung sei.
Ich meine, diesen Eiertanz habe ich durchaus verstanden. Man hat gesagt: Na ja, in Hessen machen wir das alles anders; das sind alles diejenigen im Bund. – Aber der Innenminister wird es bestätigen: Das, was das Land hier macht, ist zwar die Umsetzung der Bundesgesetzgebung, aber die Abschiebung im Vollzug ist ausschließlich Ländersache. Es ist ausschließlich diese Landesregierung, die hierbei richtigerweise nach Recht und Gesetz handelt. Und das ist die letzte Bewertung, die ich dazu zu machen habe: Das Land hat zu vollziehen. Die Kritik von Herrn Klose ist damit eine Kritik an der Landesregierung. Herr Bocklet, wenn etwas bigott ist, dann ist es das.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Land Hessen hat in den vergangenen Monaten mit der Aufnahme vieler Hunderttausender Schutzsuchender wirklich Großartiges geleistet. Wir haben im Rahmen eines gerechten und rechtsstaatlichen Asylverfahrens, das selbstverständlich dazugehört, den Auftrag, denjenigen Schutz zu geben, die einen Anspruch auf Asyl oder andere Fluchtgründe in unser Land haben. Wir werden sehr viel Mühe
und Arbeit damit haben, diejenigen, die zu uns gekommen sind und ein Bleiberecht haben, in unserem Land zu integrieren, sie in unsere Gesellschaft aufzunehmen. Das wird sehr viel Zeit und Mühe kosten.
Die Gegenseite dieser Medaille ist, dass wir für diejenigen die Akzeptanz seitens der Bevölkerung hochhalten müssen, die in unserer Gesellschaft ein Bleiberecht haben werden, und daher müssen wir diejenigen, die kein Bleiberecht haben, wieder in ihre Heimatländer zurückführen. Das ist unsere Aufgabe. Ich glaube, das dient am Ende auch dem gesellschaftlichen Frieden in unserer Gesellschaft. Insofern steht die Rückführung abgelehnter Asylbewerber eben in einem direkten Zusammenhang mit der Schutzgewährung für Verfolgte. Die Bürger unseres Landes, aber auch Personen, die hier tatsächlich ein Recht auf Asyl zuerkannt bekommen, erwarten von der vollziehenden Gewalt zu Recht eine differenzierte Behandlung.
Der Spielraum der Bundesländer ist aufgrund der wesentlichen Zuständigkeiten – das ist hier schon erörtert worden – des BAMF begrenzt. Die Behauptung, dass es in Afghanistan zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine sicheren Regionen gebe, in die Menschen abgeschoben werden könnten, entspricht nicht – das ist diskutiert worden – der aktuellen Bewertung der Bundesregierung,
einer Bundesregierung, der neben der CDU auch die Sozialdemokratische Partei angehört. Dieser Bewertung der Bundesregierung schließe ich mich ausdrücklich an. Wie Ihnen vermutlich bereits bekannt ist, ist die geltende Beschlusslage der Innenministerkonferenz, dass die Sicherheitslage in Afghanistan in einigen Regionen eine Rückkehr ausreisepflichtiger afghanischer Staatsangehöriger grundsätzlich erlaubt und dass Rückführungen in diese sicheren Regionen Afghanistans möglich sind, wenn im Einzelfall nicht tatsächliche Anhaltspunkte dagegen sprechen. Das ist die Beschlusslage der Innenministerkonferenz, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD. Gott sei es geklagt, aber die Mehrheit der Innenminister in Deutschland sind Angehörige Ihrer Partei.
Das will ich noch einmal deutlich machen: Es gibt Provinzen und Distrikte, in denen die Lage vergleichsweise sicher und stabil ist. Die afghanischen Sicherheitskräfte sind weiterhin in der Lage, in den meisten urbanen Zentren, darunter fallen die Hauptstadt Kabul sowie die Mehrzahl der 33 weiteren Provinzhauptstädte, die Kontrolle auszuüben. Bezogen auf afghanische Staatsangehörige möchte ich betonen, dass auch aufseiten der afghanischen Regierung der Wille und die Einigkeit bestehen, mehr ausreisepflichtige Staatsangehörige in ihre Heimat aufzunehmen. Wie Sie wissen, hat sich der Bund in einer gemeinsamen Erklärung vom 2. Oktober 2016 mit der afghanischen Regierung auf verlässliche Regeln für die Rückkehr nach Afghanistan geeinigt.
Zu dem Sammelabschiebungscharter sollte man vielleicht sagen, auch wenn die Begrifflichkeit pauschale Behandlung insinuiert, dass alle Personen, die damit zurückgeführt werden, durch eine Einzelfallentscheidung überprüft worden sind. Die Begrifflichkeit liegt ein bisschen neben dem eigentlichen Hintergrund. Beim ersten Sammelabschiebungscharter nach Afghanistan im Dezember hat die Praxis gezeigt, dass die Einigung, die wir mit der Republik Af
Die Ankunft der Rückreisenden verlief problemlos. Neben Mitarbeitern der Deutschen Botschaft, die die 34 Personen am Flughafen in Kabul in Empfang genommen haben, waren weiterhin Mitarbeiter des afghanischen Flüchtlingsministeriums, Vertreter der Internationalen Organisation für Migration sowie einer Nichtregierungsorganisation für psychosoziale Betreuung vor Ort. Sie kümmerten sich um die Betroffenen und stehen auch weiterhin für Fragen im Zusammenhang mit dem Neuaufbau einer Existenz zur Verfügung.
Wie Sie sicherlich bereits gemerkt haben, bauen wir im Land Hessen insgesamt verstärkt auf freiwillige Rückkehr. Wir investieren Zeit, Mühe und finanzielle Mittel in einen vernünftigen Aufbau einer Rückkehrberatung. Die freiwillige Erfüllung der gesetzlichen Ausreisepflicht funktioniert jedoch nur, wenn diejenigen, die dieser Pflicht nicht freiwillig nachkommen, auch mit einer Abschiebung rechnen müssen. Freiwillige Ausreisen ausreisepflichtiger Personen funktionieren daher nur, wenn auch Abschiebungen stattfinden.
Die Bedingungen für diese Abschiebung haben wir in unserem Antrag, Drucks. 19/4459, deutlich niedergelegt. Es wird im Einzelfall geprüft, ob einer tatsächlichen Abschiebung etwas entgegensteht. Bei der Schwierigkeit dieses Vorgangs machen wir die Ausreise ausreisepflichtiger Personen so human, wie es irgendwie möglich ist. – Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, es liegen weitere Wortmeldungen vor. Nächster Redner ist Herr Kollege Merz. – In der Zwischenzeit will ich Ihnen mitteilen, dass es einen Antrag gibt, Tagesordnungspunkt 25 namentlich abzustimmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will auf ein paar Bemerkungen in der Debatte eingehen, zunächst auf die Bemerkungen von Herrn Kollegen Greilich.
Ich bin ganz entspannt. – Herr Kollege Greilich, ich habe Ihnen schon oft gesagt, es nutzt gar nichts, wenn Sie darauf hinweisen, dass bestimmte Menschen in der SPD andere Auffassungen haben als die SPD-Landtagsfraktion. Die SPD-Landtagsfraktion ist der Auffassung, der sie ist. Diese Auffassung unterscheidet sich teilweise diametral, teilweise in Nuancen von anderen Auffassungen, die es in der SPD auch gibt. Wir beschäftigen uns hier mit unseren Auffassungen.
Zweitens. Der Bericht des UNHCR ist datiert vom 22. Dezember letzten Jahres, also aus einer Zeit nach unserer Debatte im Hessischen Landtag. Dieser Bericht ist der Innenministerkonferenz zugeleitet worden. Meines Wissens hat noch keine Debatte in der Innenministerkonferenz dazu stattgefunden, die zu einer Änderung – aus unserer Sicht einer dringend erforderlichen Änderung – der Beschlussla
ge hätte führen können, außer im Land Schleswig-Holstein. Darauf komme ich nachher noch. Daraus kann man sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht herausreden.
Drittens. Herr Kollege Greilich, die Bemerkungen von Niels Annen im Zusammenhang mit der Verlängerung des Mandats für Afghanistan muss man ganz anders lesen, als Sie sie lesen.
Die Soldaten werden nach Afghanistan geschickt, weil es dort keine Sicherheit gibt. Die Soldaten werden nach Afghanistan geschickt, um einen Beitrag dafür zu leisten, dass Afghanistan ein sicheres Land wird. Die Tatsache, dass selbst Soldaten der internationalen Staatengemeinschaft dort nicht sicher sind, könnte einen doch zu der logischen Schlussfolgerung bringen, dass Flüchtlinge, die dorthin zurückgeschickt werden, ohne Waffen und ohne Sicherheitsvorkehrungen, noch viel weniger sicher sind als unsere Soldaten. Das wäre eine logische Schlussfolgerung.
Wenn es in Afghanistan sicher wäre, brauchte man dort die Soldaten der internationalen Staatengemeinschaft und die Soldaten der Bundeswehr nicht mehr.
Jetzt zum Kollegen Bocklet. Es ist verständlich, wenn man ein schlechtes Gewissen hat, dass man aggressiv gegenüber denjenigen wird, die man dafür verantwortlich macht. Das verstehe ich. Es wird aber kein vernünftiges Argument daraus.
Jetzt kommen wir zu den Fakten. Es ist richtig, der Innenminister des Landes Schleswig-Holstein hat angekündigt – in dem Brief, den Sie wahrscheinlich haben –, dass er erwägt, von der Ermächtigung des § 60a Aufenthaltsgesetz Gebrauch zu machen.
Die oberste Landesbehörde kann aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen … anordnen, dass die Abschiebung von Ausländern aus bestimmten Staaten … oder in bestimmte Staaten für längstens drei Monate ausgesetzt wird.
Das hat der schleswig-holsteinische Innenminister angekündigt. Dafür hat er gestern in einer Debatte im Schleswig-Holsteinischen Landtag auch eine Mehrheit von SPD und GRÜNEN gefunden. Wenn wir jetzt schon in andere Länder schauen, dann führe ich das Beispiel SchleswigHolstein an, weil davon schon die Rede war.