Das hat der schleswig-holsteinische Innenminister angekündigt. Dafür hat er gestern in einer Debatte im Schleswig-Holsteinischen Landtag auch eine Mehrheit von SPD und GRÜNEN gefunden. Wenn wir jetzt schon in andere Länder schauen, dann führe ich das Beispiel SchleswigHolstein an, weil davon schon die Rede war.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, jetzt frage ich Sie: Wollen Sie, dass im Land Hessen von der Ermächtigung des § 60a Aufenthaltsgesetz Gebrauch gemacht wird? Wollen Sie, dass die Sicherheitslage in Afghanistan aufgrund des Berichts des UNHCR vom 22. Dezember letzten Jahres erneut geprüft wird, jenseits der Frage der Einzelfallprüfung?
(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Das hat der Bundesparteitag beschlossen! – Weitere Zurufe von der SPD und der LINKEN)
Die Einzelfallprüfung muss bei Abschiebungen in jedem Fall stattfinden. Es muss geprüft werden, ob in der Person des Abzuschiebenden Hindernisse liegen. Darüber sagt die Überprüfung des Ortes, in den abgeschoben werden soll, gar nichts aus. Deswegen ist das alles an der Sache vorbei.
Die Frage lautet: Ist nach Auffassung der GRÜNEN Afghanistan zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Land, in das man Leute abschieben kann, ja oder nein?
Wir haben zur Kenntnis genommen, dass Sie am 14. Dezember gesagt haben, mit der Einzelfallprüfung sei alles prima. Am Tag darauf haben Sie erklärt, auf diese Einzelfallprüfungen sei gepfiffen, man brauche einen Abschiebestopp nach Afghanistan. Das war derselbe Landtagskollege Klose, der gegen unseren Antrag gestimmt hat.
Ich sage Ihnen etwas, das habe ich schon einmal gesagt: Wenn man das Brot auf beiden Seiten geschmiert haben will, bekommt man klebrige Finger.
Herr Präsident! Kollege Merz hat gefragt, ob die GRÜNEN der Meinung sind, dass nach Afghanistan abgeschoben werden soll. Ich will Ihnen diese Frage eindeutig beantworten: Nein, wir sind der Meinung, nach Afghanistan sollte nicht abgeschoben werden.
dass nach Afghanistan abgeschoben werden darf. Ich würde uns allen empfehlen, die übliche parteipolitische Debatte wegzulassen.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Wir können das gemeinsam beschließen! – Zuruf der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE))
Ich bin dem Kollegen Ernst-Ewald Roth sehr dankbar, dass er, genauso wie wir, der Meinung ist, dass nach Afghanistan nicht abgeschoben werden soll.
Ich fände es aber fair und redlich, dass er auch sagt, dass das nur die Bundesregierung ändern kann.
Ich fände es dann redlich, dass diejenigen, die der Meinung sind, dass die Bundesregierung ihre Auffassung ändern sollte, sich das nicht gegenseitig vorwerfen und sich nicht gegenseitig vorführen.
(Norbert Schmitt (SPD): Das haben wir jetzt geklärt! – Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Dann lassen Sie uns das beschließen!)
Ich fände es auch redlich, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Sozialdemokratie, wenn ich auf Bundesebene mal irgendein Wort von der Sozialdemokratie hören würde, dass sie die Einschätzung ihrer eigenen Bundesregierung falsch findet.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU – Thorsten Schäfer- Gümbel (SPD): Ich biete Ihnen an, es hier zu beschließen!)
Dieses Wort gibt es aber, Herr Kollege Schäfer-Gümbel, von den GRÜNEN, und zwar auf Bundesebene und von den GRÜNEN in allen Ländern.
Wir sagen, die Bundesregierung sollte ihre Auffassung ändern. Von der Sozialdemokratie gibt es das im Hessischen Landtag. Das erkenne ich an. Auf Bundesebene gibt es kein einziges Wort von der Sozialdemokratie.
Jetzt komme ich zu der Frage: Wer hat welche Verantwortung? – Dauerhaft kann es nur die Bundesregierung ändern. In Landeskompetenz haben wir Ermessensspielräume.
Zu diesem Ermessensspielraum gehört ein dreimonatiger Abschiebestopp. Das ist ausdrücklich so. Von diesem dreimonatigen Abschiebestopp hat bislang kein einziges Land Gebrauch gemacht. Auch Schleswig-Holstein hat von diesem Instrumentarium keinen Gebrauch gemacht. Auch Thüringen, Frau Kollegin Faulhaber, die Sie hier sehr kraftvoll wieder aufgetreten sind, hat davon keinen Gebrauch gemacht. Auch Brandenburg, wo die LINKEN regieren, hat davon keinen Gebrauch gemacht. Auch Berlin, wo die LINKEN mitregieren, hat davon nicht Gebrauch gemacht.
Könnte das vielleicht daran liegen, dass wir alle wissen, dass ein dreimonatiger Abschiebestopp eben nichts an der Ausreisepflicht von Afghaninnen und Afghanen ändert, sondern dass das dauerhaft und grundsätzlich nur verändert werden kann, wenn die Bundesregierung zu einer anderen Sicherheitseinschätzung kommt? Könnte es an dieser sachlichen Einschätzung von Sozialdemokraten und LINKEN in Verantwortung liegen, dass sie zu diesem Ergebnis kommen?
Wir haben in Landesverantwortung Ermessensspielräume, ob wir Leuten eine Duldung oder ein Bleiberecht erteilen. Diese Ermessensspielräume wollen wir nutzen. Darauf haben wir uns verständigt. Das steht in unserem Antrag. Wir stehen zu unserer Verantwortung. Wir stehen zu dem, was wir in Landesverantwortung machen können, um zu verhindern, dass Menschen nach Afghanistan zurückkehren.
Aber ich fordere auch die Sozialdemokratie im Bund auf, zu ihrer Verantwortung zu stehen. Denn sie und nur sie können gemeinsam mit ihrem Koalitionspartner auf Bundesebene Abschiebungen nach Afghanistan dauerhaft verhindern.