Meine Damen und Herren, wir haben uns dazu entschlossen, weil wir ein klares Signal an Jugendliche und Eltern aussenden wollen, dass die nach fachkundiger Beratung
und Abwägung aller Möglichkeiten am Ende der Sekundarstufe I getroffene Entscheidung für eine duale Ausbildung eben keine Entscheidung gegen ein Studium ist, sondern diese Ausbildung ebenfalls für ein späteres Studium qualifizieren kann. Die Möglichkeit eines Studiums bleibt diesen Jugendlichen bei einer Entscheidung für eine berufliche Ausbildung erhalten.
Durch diesen Versuch und diese Möglichkeit wird sehr klar und deutlich ausgestrahlt, dass eine berufliche Ausbildung eben keine Verengung späterer Karrierewege darstellt, sondern die Zukunftsfähigkeit auf Dauer gewährleistet.
Mit dieser Öffnung haben wir nicht nur eine Vereinbarung aus unserem gemeinsamen Koalitionsvertrag und unserer gemeinsamen Arbeit, auf die ich eingangs bei der Gratulation an Herrn May eingegangen bin, umgesetzt, sondern wir haben auch sehr ausdrücklich die Forderungen des Bündnisses Ausbildung Hessen für die Jahre 2015 bis 2019 für den Hochschulzugang erfüllt.
Ich will ganz kurz über Zahlen reden. Die ersten Verlautbarungen darüber, dass es diesen Modellversuch in Hessen gibt, haben schon dazu geführt, dass es ein großes Interesse an diesem Modellversuch gegeben hat. Die nun vorliegenden Daten der Hochschulen zu der Teilnahme an dem Modellversuch belegen, dass es einen erfolgreichen Start des Modellversuchs zum Wintersemester 2016/2017 gegeben hat. Insgesamt konnten 80 beruflich Qualifizierte zum aktuellen Wintersemester an den Hochschulen des Landes immatrikuliert werden, davon 61 an Hochschulen für angewandte Wissenschaften, früher Fachhochschulen.
Ein Blick auf die Studiengänge, die die Studierenden gewählt haben, ist hochinteressant. Die von den Studierenden aktuell gewählten Studiengänge decken ein sehr breites und sehr vielschichtiges buntes Fächerspektrum von ca. 37 verschiedenen Studiengängen ab, darunter Bauingenieurwesen, Erziehungswissenschaften, International Finance, Maschinenbau, Informatik, Soziale Arbeit, Pflegemanagement, Weinwirtschaft, Gartenbau und Landwirtschaft.
Die jungen Leute haben sich ganz überwiegend, was zunächst nicht überrascht, für Studiengänge entschieden, die einen sehr deutlichen Fachbezug zu ihrer Berufsausbildung ausweisen. Nur elf Immatrikulierte haben einen Studiengang gewählt, der ohne einen Bezug zu der bisherigen beruflichen Vita ist.
Als wir den Modellversuch konzipiert haben, das will ich unterstreichen, haben wir darüber diskutiert, ob wir ausschließlich einen solchen Bezug haben oder ob wir mehr zulassen wollen als nur diesen Bezug. Aus Gründen der Flexibilisierung haben wir ganz bewusst auf diese Fachbindung verzichtet, weil wir junge Menschen in die Lage versetzen wollen, die fachliche Nähe von Berufsausbildung und Studium selbst zu definieren. Wir wollen, dass junge Menschen ihre Bildungsbiografie frei planen können. Das ist der richtige Weg. Grundsätzlich wird durch den Modellversuch der Hochschulzugang zu allen Hochschulen des Landes Hessen in allen gestuften Studiengängen, das heißt Bachelorstudiengängen, ohne Fachbindung ermöglicht.
Meine Damen und Herren, damit bin ich bei dem, was ich eingangs gesagt habe. Wer die Versäulung des deutschen Bildungssystems beenden will, wer die Probleme, die die Versäulung eines Bildungssystems verursachen kann, nicht haben will, der muss auf Durchlässigkeit setzen und muss die Durchlässigkeit erhöhen. Genau das tun wir, indem wir
Es ist vereinbart, den Antrag an den Ausschuss für Wissenschaft und Kunst zu überweisen. – Das tun wir dann so.
Damit sind wir bei der Mittagspause angelangt. Vereinbart ist eine Mittagspause von einer Stunde; das heißt, die Sitzung wird um 14:15 Uhr fortgesetzt.
Antrag der Fraktion DIE LINKE betreffend Radikalenerlass – ein unrühmliches Kapitel in der Geschichte Hessens – endlich Kommission zur Aufarbeitung der Schicksale der von Berufsverboten betroffenen Personen einrichten – Drucks. 19/4409 –
Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Auswirkungen des Radikalenerlasses aus dem Jahr 1972 – Drucks. 19/4454 –
Als erster Redner spricht Kollege van Ooyen von der Fraktion DIE LINKE. Die vereinbarte Redezeit beträgt zehn Minuten. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Am 28. Januar 1972, also vor 45 Jahren, gebar die Runde der Ministerpräsidenten der Länder unter Vorsitz von Bundeskanzler Willy Brandt auf Vorschlag der Innenministerkonferenz den Radikalenerlass, die Berufsverbote. Die Initiative zu dieser Demokratievernichtungsentscheidung, von der Willy Brandt später als einem schweren Fehler seiner Regierung sprach, ging von den sozialdemokratischen Bundesländern Bremen und Hamburg aus. Kommunisten, Sozialisten, Linke im Allgemeinen, Radikale des Wortes und/ oder der Tat sollten aus dem öffentlichen Dienst entfernt werden. Der Radikalenerlass traf Postboten wie Eisenbahner, Zöllner, Sekretärinnen und Beamte im Bundesdienst ebenso wie Beamte in Ländern und Beschäftigte in den Kommunen.
Der von Teilen der APO, der Außerparlamentarischen Opposition, propagierte Marsch durch die Institutionen sollte, so die Herrschenden, in der Anpassung der Marschierenden und nicht in der Umgestaltung der Institutionen enden. Das lässt sich sicherlich an vielen exemplarischen Beispielen deutlich machen. Die Revolution integrierte einerseits
ihre Kinder, zog andererseits für die Anpassungsverweigerer Grenzen. Das Eindringen von Antikapitalisten, Spontanen wie Studierten, Organisierten wie Freien in den Staatsapparat mit der Verweigerung, sich anzupassen, und stattdessen mit der Absicht, den Staat zu verändern, wurde zum Schreckensbild Nummer eins. Der Kampf gegen Radikale wurde zur zentralen Staatsaufgabe.
Besonders im Visier der Berufsverbieter in Hessen waren Lehrerinnen und Lehrer, Beschäftigte an Hochschulen im Allgemeinen und die Justiz im Speziellen. Was 1968 begann, die Befreiung der Republik vom Mief der Reaktion, sollte 1972 gewendet werden. Am Samstag, dem 28. Januar, jährt sich dieser Radikalenerlass zum 45. Mal. Es scheint lange her zu sein, doch es ist noch nicht vorbei.
Wer die Medien aufmerksam verfolgt, den lässt der Hauch des Kalten Krieges bis heute frösteln. Noch vor wenigen Jahren wurde ein Lehrer aus Heidelberg auch in Hessen wegen seiner Mitgliedschaft in einer antifaschistischen Initiative mit einem Berufsverbot belegt. Noch im Dezember durfte die Universität München zunächst einen jungen Wissenschaftler nicht als Doktorand einstellen. Der Verfassungsschutz wurde eingeschaltet.
Infolge des Radikalenerlasses kam es zu mehr als 11.000 Berufsverbotsverfahren, 2.200 Disziplinarverfahren, 1.250 Ablehnungen von Bewerberinnen und Bewerbern sowie 265 Entlassungen. 3,5 Millionen Bewerberinnen und Bewerber für den öffentlichen Dienst wurden in Form einer Regelanfrage vom Verfassungsschutz auf ihre politische Zuverlässigkeit geprüft. Ihnen wurde vorgeworfen, dass sie nicht die nötige Gewähr dafür böten, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten. Dabei wurde ignoriert, dass sie ihren Amtseid nicht auf die Marktwirtschaft, eine bestimmte Politik oder Regierung ableisten, sondern auf die Verfassung. Diese lässt ein weites Spektrum verschiedener Meinungen zu.
Nehmen Sie nur die Hessische Verfassung, in der sozialistische Vorstellungen ein wesentliches Fundament bilden.
Keinem der Betroffenen konnte vor Gericht jemals eine konkrete Verfehlung nachgewiesen werden. Trotzdem haben sich die Behörden bei keinem von ihnen jemals entschuldigt, und niemand ist offiziell rehabilitiert worden. Noch schlimmer: Der Radikalenerlass hat weit über den Kreis der Betroffenen hinaus Angst und Duckmäusertum geschürt.
Politische Arbeit wurde kriminalisiert, und die Auswirkungen sind bis heute spürbar. Viele der Betroffenen haben sich über Jahre hinweg gegen das ihnen drohende oder über sie verhängte Berufsverbot gewehrt. Sie haben mit ihrem Einsatz für die Grundrechte, für Meinungs- und Organisationsfreiheit viel für die Demokratie getan.
Ich bin dankbar für ihren Mut und ihr Durchhaltevermögen. Die Geschichte der Berufsverbote ist, wie gesagt, bis heute nicht aufgearbeitet. Deshalb hat unter anderem die hessische GEW damit begonnen, sich kritisch mit den Berufsverboten und den Unvereinbarkeitsbeschlüssen in den eigenen Reihen auseinanderzusetzen.
In einem aktuellen Beschluss bittet die GEW Hessen die in den Siebzigerjahren ausgeschlossenen Mitglieder um Entschuldigung und erklärt die Ausschlüsse für nichtig. In den
letzten Wochen hat sich in Hessen darüber hinaus ein Bündnis „Berufsverbote Hessen“ gegründet, in dem die GEW, ver.di, die IG Metall, die Vereinigung der Verfolgten das Naziregimes und weitere Organisationen und Betroffene zusammenarbeiten. Zu den Zielen gehören vor allem die Rehabilitierung und Entschädigung der Betroffenen sowie die Herausgabe und Löschung der über sie im Verfassungsschutz gespeicherten Daten.
Deshalb ist der Kampf gegen Berufsverbote ein Eintreten für demokratische Verfahren und Inhalte insgesamt und ein Thema, dessen Diskussion eine breite Öffentlichkeit verdient.
Besonders bitter ist es, daran zu erinnern, dass zu den ersten Berufsverbotsopfern Kinder von Widerstandskämpfern gegen den Faschismus gehörten. Die Töchter von Widerstandskämpfern wie Doris Fisch, Anne Kahn und Silvia Gingold, die Tochter des jüdischen Widerstandskämpfers in der französischen Resistance, Peter Gingold, wurden in Hessen mit Berufsverboten belegt.
Am 12. Januar in diesem Jahr fand beim Wiesbadener Verwaltungsgericht der Prozess von Silvia Gingold gegen das Land Hessen statt. Silvia Gingold hatte beantragt, dass sie – sie ist inzwischen Rentnerin – nicht weiterhin vom Verfassungsschutz beobachtet werde und die gesammelten Akten gelöscht werden.
In den Akten wird ihr der Vorwurf gemacht, dass sie in Veranstaltungen aus der Biografie ihres Vaters – wie gesagt: des Antifaschisten Peter Gingold – vorgelesen habe, Reden zum Ostermarsch gehalten habe und sich an dem Schwur von Buchenwald orientiere. Der Schwur lautet:
Wir stellen den Kampf erst ein, wenn auch der letzte Schuldige vor den Richtern der Völker steht! Die Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln ist unsere Losung. Der Aufbau einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit ist unser Ziel. Das sind wir unseren gemordeten Kameraden, ihren Angehörigen schuldig.
Der Vorwurf des Verfassungsschutzes in den Akten lautet, dass sich Silvia Gingold nicht mit der Vernichtung des Faschismus begnügen würde, sondern auch dessen Wurzel vernichtet werden solle, als Ablehnung der kapitalistischen, freiheitlich demokratischen Grundordnung interpretiert.
Folglich handelt es sich dabei nicht mehr um die Konformität mit dem Grundgesetz. Der Verfassungsschutzbehörde geht es nicht um Rechtsgrundlagen und Normensysteme, sondern um Treue zum Staat und damit zu den Machtverhältnissen.
Die vom Verfassungsgericht verordnete Einzelfallprüfung in diesen Fällen endete in der Regelanfrage beim Verfassungsschutz, und bei dem Recht, angehört zu werden, blieb es. Dieses vermeintliche Recht als Schutz vor Willkür wurde allerdings zum Instrument der Willkür, zur Einrichtung der Inquisition.
Deutschland hat die französische und die englische Sprache bereichert: „Berufsverbot“ und „Radikalenerlass“ waren nicht übersetzbar. In keinem anderen europäischen Land, in keiner anderen europäischen Sprache gilt „radikal“ als Vorwurf oder Schimpfwort. Im Grunde verbindet man mit dem Begriff „radikal“ Mut und Klarheit. Radikal denken und radikal handeln, wie es Marx sich selbst und anderen abforderte, heißt, alles von der Wurzel her zu denken und entsprechend zu handeln.
Nach über 45 Jahren ist keine staatliche Entschuldigung an die Opfer der Berufsverbote erfolgt – weder an die Bespitzelten, an die Eingeschüchterten und Erschrockenen noch an die, deren berufliche Entwicklungswege verbaut wurden; ganz zu schweigen von denjenigen, die aus Angst um ihre beruflichen Möglichkeiten auf ihre freie Meinungsäußerung und freie Entfaltung verzichtet haben.