Damit ist zu beschließen, dass dieser Gesetzentwurf nach Durchführung der ersten Lesung dem Hauptausschuss zur Vorbereitung der zweiten Lesung zugewiesen werden muss. – Dem widerspricht niemand, damit ist das so beschlossen.
Meine Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir beenden die heutige Sitzung. Ich lade Sie für morgen um 9 Uhr zu dem Punkt 18 ein. Schönen Abend.