Protokoll der Sitzung vom 23.02.2017

Eines können wir hier nicht stehen lassen. Das ist der eigentliche Grund für meine Wortmeldung. Es wird immer so getan, als würde sich durch den jetzt vorgelegten Gesetzentwurf nichts ändern. Dann müssten wir es auch nicht nachbessern, wenn es so wäre.

(Beifall bei der FDP – Nicola Beer (FDP): Warum machen sie es dann?)

Herr Kollege Schwarz, es ändert sich etwas. Was die Formulierung von Herrn May, „Gesetz – Geschwätz“, angeht, lohnt es sich immer wieder, einmal nachzuschauen, was wo im Gesetz steht. Bis jetzt steht im Gesetz dazu gar nichts. Wir sind uns aber alle einig, dass zu dem Gesamtbild der Aufgabe der Schule gehört, dass wir keinerlei Produktwerbung in den Schulen zulassen. Das hat kein Mensch jemals anders vorgetragen, das wollen auch wir nicht. Das sollte nach wie vor uneingeschränkt gelten.

Was wir aber bis jetzt haben, ist eine Ausgestaltung dieser Botschaft, die ungeschrieben im Schulgesetz steht. In der Dienstordnung für Lehrkräfte, Schulleiterinnen und Schulleiter und sozialpädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Hessen heißt es, wie ich finde, zu positiv formuliert, in § 10 Abs. 2:

Geschäftliche Werbung ist in der Schule … zulässig.

Dazwischen stehen lediglich die Worte „mit folgender Maßgabe“. Werbung ist demnach zulässig, das steht in der Dienstordnung, Herr Kollege Schwarz. Dann werden die Einschränkungen aufgezählt, wie das zu definieren ist. Das ist völlig richtig. Der Schlusssatz dieser Vorschrift ist sehr wichtig, er lautet:

Unzulässig ist eine über die Nennung der zuwendenden Person oder Einrichtung, der Art und des Umfangs der Zuwendung hinausgehende Produktwerbung.

Die Produktwerbung ist genau der Punkt, um den es geht. Das wollen wir beibehalten. Das, was Sie vorgelegt haben, ist etwas anderes. In Ihrem Gesetzentwurf steht kurz und knackig mit insgesamt sechs Worten als neuer Abs. 15 in § 3: „Werbung ist in der Schule unzulässig.“ – Punkt, Schluss, aus und vorbei, ohne jede Einschränkung und ohne jede Öffnung.

(Beifall bei der FDP)

Herr Kollege Schwarz, Herr Kollege May, in der Anhörung wurde das sehr deutlich kritisiert, Sie waren doch da. Das wurde unter anderem vom Handwerk kritisiert. Mit diesem Satz ist selbst Werbung – denn Werbung ist Werbung – für die duale Ausbildung in der Schule unzulässig. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das kann doch wohl nicht Ihr Ernst sein.

(Beifall bei der FDP)

Lassen Sie uns daran arbeiten, eine Lösung zu finden, die klarstellt, was gewollt ist. Dabei müssen Sie keine unnötigen Kontroversen aufbauen. Bleiben Sie einfach einmal dabei, dass wir an der Sache diskutieren. Dann kommen wir auch zu einem Ergebnis.

(Beifall bei der FDP)

Nächste Wortmeldung, Herr Kollege Schwarz, CDU-Fraktion.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Greilich, die versöhnlichen Worte zum Schluss waren ja ganz nett. In der Sache haben Sie trotzdem nicht herausarbeiten können, wo Sie jetzt konkret die Gefahr für eine Veränderung für Dinge sehen, die zukünftig nicht mehr an hessischen Schulen möglich sind. Das ist der eine Punkt, den ich hier noch einmal unterlegen möchte.

(Nicola Beer (FDP): Das hat er doch gerade gesagt!)

Als zweiten Punkt möchte ich unterstreichen, dass wir in der Anhörung im Gespräch deutlich gemacht haben, dass wir in der Gesetzesbegründung diese Ausgestaltungsmöglichkeiten gerne darlegen. Das ist nichts Neues. Ich sage es an dieser Stelle heute zum zweiten Mal. Ich sage es auch gegenüber Herrn Feuchthofen, gegenüber der IHK Darmstadt usw. usf. Den Handwerkerschaften dieses Landes haben wir es ebenso deutlich gemacht.

Unter dem Strich möchte ich sagen, dieses Thema wird uns noch weiter beschäftigen. Herr Kollege Greilich, in der Sache haben Sie leider vorbeigeschossen. Wir machen nichts, was unvernünftig ist, sondern heben einen bestehenden Sachverhalt auf Gesetzesebene, nicht mehr und nicht weniger.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Jetzt liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Die beiden Anträge werden federführend an den Kulturpolitischen Ausschuss und beteiligt an den Wirtschaftsaus

schuss überwiesen. – Dem widerspricht keiner, dann ist das so beschlossen.

(Unruhe – Günter Rudolph (SPD): Wolfgang, es geht um unseren Antrag, der Präsident wartet! Herr Präsident, es ging gerade um die Bratwurst in Kassel!)

Das ist in Ordnung, da hätte ich auch gerne zugehört.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 14 auf:

Antrag der Fraktion der SPD betreffend Rückkehr des Landes Hessen in die Tarifgemeinschaft der Länder – Drucks. 19/4498 –

zusammen mit Tagesordnungspunkt 58:

Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Hessen bietet Beschäftigten weiterhin gute Arbeitsbedingungen – Drucks. 19/4567 –

Die vereinbarte Redezeit beträgt fünf Minuten pro Fraktion. Das Wort hat Herr Abg. Rudolph für die SPD-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Weil der Kollege etwas erstaunt schaute: Das Thema, ob man eine Bratwurst essen darf oder nicht, ist in Kassel – und ich glaube, nicht nur in Kassel – ein wichtiges Thema. Genauso ein wichtiges Thema ist die Rückkehr des Landes Hessen in die Tarifgemeinschaft der Länder.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der LIN- KEN)

15 von 16 Bundesländern haben sich in der Tarifgemeinschaft der Länder zusammengeschlossen, um über die Gehaltsentwicklungen und die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gemeinsam zu verhandeln. Nur das Land Hessen ist da seit dem Jahr 2003 aus ideologischer Verbohrtheit des damaligen Ministerpräsidenten Koch ausgeschieden.

(Beifall bei der SPD)

Es gibt im Übrigen keine sachliche Notwendigkeit hierfür. Eigene Verhandlungen sind zudem zeitintensiver, und sie kosten auch noch Geld. Deswegen ist das, was Hessen macht, falsch.

Es ist geboten und, so glaube ich, auch sinnvoll, wenn alle Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes gemeinsam verhandeln. In den nächsten Jahren werden wieder mehr Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst notwendig sein. Da gibt es einen Wettbewerb. Da macht es, so glaube ich, schon Sinn, auch die Gehaltsstrukturen gemeinsam auf den Weg zu bringen. Deswegen gibt es für den hessischen Sonderweg überhaupt kein Verständnis und keine Notwendigkeit.

Wer Mitarbeiter im öffentlichen Dienst qualifiziert beschäftigen will, muss sie angemessen bezahlen. Das gilt für Tarifbeschäftigte, aber das gilt genauso konsequent für die Beamtinnen und Beamten des Landes, was wir ausdrücklich einfordern.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

Nun gibt es ja den originellen Antrag der Koalition, in dem drinsteht, im Wesentlichen seien die Tarifabschlüsse von

TdL, Tarifgemeinschaft der Länder, und des Landes, TV-H, gleich. Ja, das ist richtig. Es gab dann immer einmal interessante Unterschiede. Das muss man an dieser Stelle schon sehr deutlich sagen. Im Jahr 2013 schließt die TdL eine Erhöhung von 2,65 % ab, das Land Hessen von 2,8 %. Hessen zahlt mehr. Ein Jahr später sind es bei der TdL 2,95 % und beim Land Hessen 2,8 %. Also sind die 0,15 % aus dem letzten Jahr wieder genau ausgeglichen. Im Jahr 2015 sind es bei der TdL 2,1 % und beim Land Hessen 2 %. Ein Jahr später gibt es beim Land Hessen wieder 0,1 % mehr.

Das heißt, im Ergebnis besteht überhaupt keine sachliche Notwendigkeit, das zu machen. Dann kommt immer dieses Argument – ich sage das, Herr Heinz, damit Sie das nicht vorbringen müssen, und außerdem steht es im Antrag –, in Hessen gebe es einen Kinderzuschlag. – Stimmt. Dafür gibt es aber bei der Tarifgemeinschaft der Länder beispielsweise bei der Jahressonderzahlung – in Klammern: Weihnachtsgeld – einen höheren Prozentsatz. Für die Entgeltgruppen 1 bis 8 gibt es 95 %, beim Land Hessen 90 %. Für die Entgeltgruppen 9 bis 11 gibt es bei der Tarifgemeinschaft der Länder 80 %, beim Land Hessen 60 %.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Ergebnisgibt es kaum Unterschiede und damit keine sachliche Notwendigkeit für unterschiedliche Tarifstrukturen.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der LIN- KEN)

Denn, wie gesagt, es sind eigene Verhandlungen nötig. Sie müssen Hotels buchen, Konferenzräume bezahlen, der Innenminister muss wertvolle Arbeitszeit opfern. All das wäre gar nicht nötig, wenn man im Konzert der weiteren 15 Bundesländer dabei wäre.

Das sieht die SPD vom Grundsatz her schon immer so. Das sehen auch eigentlich merkwürdigerweise – – Nein, falsch, das muss ich zurückziehen. Das haben die GRÜNEN bisher immer so gesehen. Es gibt einen schönen Antrag der Landtagsfraktion der GRÜNEN aus dem Jahr 2008, wonach man in die Tarifgemeinschaft der Länder zurückkehren sollte.

(Zuruf der Abg. Angela Dorn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Und, Frau Kollegin, zu meiner besonderen Freude auch für Sie findet sich auf dieser berühmt-berüchtigten CD Folgendes vom Beamtentag 2013 in Fulda: Der nicht anwesende Wirtschaftsminister und damalige Fraktionsvorsitzende AlWazir – –

(Zuruf der Abg. Angela Dorn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Sie kommt schon. Ich habe sie so oft in der Hand, sie fällt schon auseinander.

(Der Redner hält eine CD hoch.)

Sie hat die gleiche Halbwertszeit wie die Wahlversprechen der GRÜNEN.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN – Zuruf der Abg. Angela Dorn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))