Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich blase mich nicht auf, wie Herr Kollege Rudolph das vermutet hat oder meinte, es darstellen zu müssen. Ich bin empört über den Begriff „politischer Autismus“, der in Richtung der Landesregierung und des Innenministers ging. Ich bin der Meinung, dass das nicht parlamentarisch ist, auch nicht am Weiberfasching.
Herr Kollege Bellino, ich stelle fest, dass ich Herrn Kollegen Rudolph mitgeteilt habe, dass ich diese Formulierung für nicht angemessen halte. Das habe ich bereits gemacht.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man dem Herrn Innenminister zugehört hat, dann konnte jemand, der da unbefangen herangeht, den Eindruck gewinnen, als stelle sich der Innenminister vor seine Angestellten, um sie vor den Gewerkschaften und ihren Forderungen zu schützen. Herr Minister, das können Sie niemandem weismachen. Denn seit Jahr und Tag fordern die Gewerkschaften – im Übrigen auch der Beamtenbund, da ist der DBG nicht allein – unisono die Rückkehr in die Tarifgemeinschaft deutscher Länder. Das tun sie unisono.
Ich will das einmal mit Argumenten angehen. Sie haben mich bewusst missverstanden. Ich weiß, Sie haben mich an der Stelle genau verstanden, aber Sie haben es in der Darstellung bewusst missverstanden. Ich als jemand, der seit über 30 Jahren mit den Tarifverträgen im öffentlichen Dienst zu tun hat, weiß, dass es den BAT nicht mehr gibt. Ich kenne noch den BAT und den MTL für die Arbeiter des Landes oder den BMT-G für die Arbeiter der Gemeinden. Das ist jetzt anders. Der Bund und die Kommunen haben einen eigenständigen Manteltarifvertrag, den TVöD, und 15 Bundesländer haben den TV-L – nur Hessen nicht. Das ist Fakt.
(Klaus Peter Möller (CDU): Dann können Sie das auch privat sagen! – Unruhe – Glockenzeichen des Präsidenten)
Es mag ja sein, dass Sie jetzt nicht zuhören wollen. Aber so ist das im Parlamentarismus. Manchmal muss man auch den unangenehmen – –
Meine Damen und Herren, ich darf Sie bitten, wieder etwas zur Ruhe zu kommen. Der Redner kann reden, wohin er will, und jeder kann zuhören, wem er will. – Herr Kollege Schaus hat das Wort.
Ich kann es nur wiederholen. Herr Kollege, manchmal ist das mit dem Parlamentarismus so. Man muss auch den Wahrheiten, denen man nicht ins Auge blicken will, ins Auge blicken und vielleicht auch einmal zuhören. Aber das fällt Ihnen im Moment sehr schwer.
Ich will das sofort noch einmal erläutern. Als der BundesAngestelltentarifvertrag geschaffen wurde, gab es eine Vielzahl unterschiedlichster Regelungen für die Angestellten in den einzelnen Bundesländern – also genau das, was hier vorgetragen wurde. Da gab es Sonderregelungen, z. B. für Kinder, Erschwerniszuschläge für bestimmte Gruppen, und es gab Urlaubsregelungen, die in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich waren. Damals hat man sich darauf verständigt, dass diese Regelungen nicht nur in der Übergangszeit, sondern auf Dauer bestehen bleiben.
Hessen hatte sich in den Sechzigerjahren z. B. dafür entschieden, dass die Urlaubsregelung – auf die sich Herr Frömmrich bezogen hat – Bestandteil des Tarifvertrags wurde. Deswegen war es bis zum Auslaufen des BAT immer so, dass für hessische Beschäftigte eine andere, günstigere Urlaubsregelung galt als in den anderen Bundesländern.
Sie gehen her und sagen: „Wir können dies nicht machen“, oder: „Ihr wollt den Beschäftigten dieses oder jenes wegnehmen“. – Das wissen Sie gar nicht. Sie wissen gar nicht, welche Anforderungen die Gewerkschaften an Überleitungstarifverträge haben und welche Ergebnisse sie erzielt haben. Sie stellen sich allwissend hierhin und sagen: „Das soll weggenommen werden“. Nehmen Sie einmal zur Kenntnis, dass Ihr Argument, irgendjemand von uns wolle jetzt die Kinderzulage wegnehmen – und Sie stellen sich schützend vor die Kinderzulage –, nicht zutreffend ist, weil ich ein Instrument dargelegt und aufgezeigt habe, das es in der Tarifwelt des öffentlichen Dienstes über Jahrzehnte bewährt gegeben hat. Herr Minister und Herr Frömmrich, das Instrument gibt Ihnen die Möglichkeit, diese von Ihnen so hoch gelobte Kinderzulage auch in Zukunft zu erhalten, wenn Sie das wollen. Unterstellen Sie uns doch nicht das Argument, wir würden die Zulage abschaffen wollen, wenn Sie eigentlich diejenigen sind, die das betreiben. Das muss nur noch als Argument herhalten, um einen Tarifvertrag, einen Alleingang des Landes Hessen, hier darzustellen und weiter voranzutreiben. Das ist und bleibt nichts anderes – ich bleibe dabei – als eine Starrsinnigkeit, auf die sich die CDU einmal eingelassen hat. Die FDP ist davon
Ich rufe Tagesordnungspunkt 14 auf, Antrag der Fraktion der SPD, Drucks. 19/4498. Wer stimmt zu? – SPD, FDP, Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? – CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Dann rufe ich den Dringlichen Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 19/4567, auf. Wer ist dafür? – CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? – SPD, Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich? – Die FDP. Dann ist dieser Antrag beschlossen.
Antrag der Fraktion der SPD betreffend Frauenrechte stärken – Gleichberechtigung endlich realisieren – auch in Hessen – Drucks. 19/4526 –
Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Gleichberechtigung von Frauen und Männern verwirklichen – Maßnahmen des Landes zeigen bereits Wirkung – Drucks. 19/4572 –
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir müssen feststellen, dass die seit 1949 verfassungsrechtlich garantierte Gleichberechtigung von Frauen und Männern immer noch nicht gesellschaftliche Realität geworden ist. Die Aufforderung zur freiwilligen Umsetzung von erforderlichen Maßnahmen zur Gleichberechtigung war in den letzten Jahrzehnten von wenig Erfolg gekrönt. Das zeigt uns auch die jüngste OECD-Studie. Die Folgen dieses halbherzigen Umgangs mit einem Verfassungsrecht sehen wir heute deutlich. Eine große Kluft von 21 % bei den Löhnen zwischen Frauen und Männern ist zu verzeichnen, und das bedingt eine noch größere Kluft in der Rente. Die bittere Realität ist: Mehr Frauen leben in Armut, auch im Alter.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, um gesetzliche Regelungen zur Verwirklichung von Gleichberechtigung kommen wir nicht herum.
Deutliche Verbesserungen für Frauen konnten durch die SPD in der Bundesregierung erzielt werden, beispielsweise bei der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns, von dem insbesondere auch Frauen im Niedriglohnsektor profi
tieren – ebenso auch die Quotenregelung in Aufsichtsräten. Die befürchteten Nachteile sind samt und sonders ausgeblieben.
Aktuell steht das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen noch an, das ein weiterer wichtiger Baustein zur Bekämpfung der Lohnungleichheit sein wird.
Ebenso steht das Gesetz zur Rückkehr von Teilzeit auf Vollzeit an. Etwa 80 % der mehr als 11 Millionen Teilzeitbeschäftigten sind Frauen. Es muss eine rechtliche Vorgabe geben, damit Frauen aus dieser Teilzeitfalle endlich herauskommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Widerstände bei allen frauenpolitischen Maßnahmen sind nach wie vor sehr groß. Das sehen wir aktuell bei dem Gesetz zur Lohntransparenz. Immer wieder müssen wir uns anhören, dass das alles viel zu bürokratisch sei.
Sehr verehrter Herr Bauer, dieses Argument kennen wir auch aus Hessen. Genau das Gleiche wurde der SPD vorgeworfen, als es um eine Novellierung des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes ging.
Die Chance, in Hessen mit gutem Beispiel voranzugehen, hat Schwarz-Grün verpasst. Das HGlG wurde zwar novelliert. Aber auch in seiner jetzigen Fassung gehört es noch immer zu den halbherzigen Lösungen.
Frauenbeauftragte haben nach wie vor eine schlechte Ausstattung und keine Instrumente, Gleichberechtigung im öffentlichen Dienst tatsächlich durchzusetzen. Das Gesetz hat deshalb auch keine Wirkung gezeigt im Hinblick auf den Geltungsbereich und auf die Gremienbesetzung nach der Kommunalwahl hier in Hessen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, deswegen fordern wir die Beseitigung der bestehenden Nachteile, ein fortschrittliches HGlG und die vermehrte Besetzung von Führungspositionen mit Frauen.
Wir fordern flexiblere Betreuungsangebote und vor allen Dingen auch in Hessen echte Ganztagsschulen, damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf endlich auch hier in Hessen Realität wird.