Protokoll der Sitzung vom 23.02.2017

sensspielraum, was Sie sehen, wenn Sie sich den § 60a des Aufenthaltsgesetzes anschauen, wie wir es in unserem Antrag formuliert haben.

Ein Land kann einen vorübergehenden Abschiebestopp für drei Monate nach § 60a Abs. 1 Aufenthaltsgesetz für Afghanistan erlassen. Dieser Ermessensspielraum ist vorhanden. Das Land Schleswig-Holstein nutzt ihn, und deswegen ist es ein rechtlich zulässiges Instrument im Interesse der Menschen und der humanitären Verantwortung, die wir gemeinsam haben.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN – Zuruf des Abg. Alexander Bauer (CDU))

In Thüringen und in Nordrhein-Westfalen wird es nicht formaljuristisch, aber faktisch ähnlich gehandhabt.

(Lachen des Ministers Tarek Al-Wazir)

Ja, Herr Al-Wazir, ich weiß nicht, was Ihre permanenten Zwischenrufe immer sollen. Na ja, dass Sie allwissend sind, weiß ich. Aber dieser Zwischenton ist bei der Debatte völlig unangemessen; denn ich habe den Eindruck, wir wollen gemeinsam an einer Lösung eines schwierigen Sachverhaltes arbeiten.

Noch einmal: Das Gebot der Humanität muss Priorität bei dieser Frage im Hessischen Landtag haben.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der LIN- KEN – Zuruf des Abg. Hans-Jürgen Irmer (CDU))

Herr Kollege Bocklet, deswegen will ich Ihre Anregung und Ihren Hinweis auch durchaus aufgreifen. Sie haben gesagt, es würden Kriterien vorliegen, wie wir mit dem Thema Abschiebung nach Afghanistan umgehen. Dann greife ich den Ball auf. Dann würden wir Sie als Koalitionsfraktion, als Teil der Landesregierung bitten, diese Kriterien auch dem Landtag in einem zuständigen Ausschuss kurzfristig darzulegen, damit nachvollziehbar ist, unter welchen Bedingungen eine Abschiebung nach Afghanistan überhaupt noch möglich ist; denn wir brauchen natürlich eine Gleichheit der Anweisungen für die Ausländerbehörden, damit nicht die eine Ausländerbehörde so und die andere Ausländerbehörde so entscheidet.

(Beifall bei der SPD)

Deswegen sind wir Ihnen für diesen Hinweis dankbar. Wir haben eine Verantwortung auch auf Bundesebene, die GRÜNEN übrigens über den Bundesrat. Ich könnte jetzt auf die Diskussion nach den Abschiebungen von gestern in Baden-Württemberg hinweisen, den augenscheinlichen Dissens zwischen Ministerpräsident und Innenminister. Aber ich glaube, das parteipolitische Karo sollten wir bei dieser Frage einmal außen vor lassen. Ich finde, das ist bisher in dieser Debatte auch gelungen.

(Zuruf des Abg. Holger Bellino (CDU))

Das ist bisher in dieser Debatte gelungen – bis auf einen einzelnen Zwischenrufer in der ersten Reihe der CDU.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn es der Sache dient, sollten wir die Anträge an den zuständigen Innenausschuss überweisen. Wir sollten dann zur nächsten Sitzung die Landesregierung bitten, die Kriterien darzulegen. Wenn es darum geht, Humanität an erste Stelle zu setzen, dann, glaube ich, haben wir eine gemeinsame Verantwortung. Vielleicht ist es auch einmal der Lackmustest, ob es in diesem Hessischen Landtag gelingen kann. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))

Vielen Dank. – Als Nächster spricht Kollege Greilich, FDP-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben eigentlich auf der Tagesordnung den Dringlichen Entschließungsantrag der LINKEN, bei dem es zunächst einmal um die Mobilisierung pensionierter Polizeikräfte geht. Aber ich habe inzwischen verstanden, dass das offensichtlich nur der Aufhänger war, um das Thema Afghanistan anhängen zu können, um den gescheiterten Versuch erneut zu unternehmen, das an einen anderen Punkt der Tagesordnung anzuknüpfen.

(Hans-Jürgen Irmer (CDU): So ist es!)

Trotzdem vorab dann einen Satz zu dem Thema: Es spricht überhaupt nichts dagegen, gerade wenn Personalengpässe bestehen, wenigstens pensionierten Beamten die Möglichkeit zu geben, dort ihre Tätigkeit auszuüben. Das gilt im Lehrerbereich – wir hatten das gestern oder vorgestern, ich weiß es schon gar nicht mehr –, und das gilt im Polizeibereich ganz genauso. Ich sage insgesamt, wir sollten sowieso sehr viel mehr für die Flexibilisierung der Altersgrenze tun und den Menschen die Gelegenheit geben, so lange zu arbeiten, wie sie das selbst für richtig halten, und sie nicht zwangsweis in Ruhestand schicken.

(Beifall bei der FDP)

Aber das Thema Afghanistan, um das es offensichtlich ansonsten geht, hatten wir jetzt in jeder Plenarrunde – ich glaube im Dezember, Januar, Februar, vielleicht kommt es im März auch wieder. Das Thema ist ein wichtiges, aber es hat sich an den Rahmenbedingungen relativ wenig geändert, seitdem wir das im Dezember hier diskutiert haben. Fest steht nun einmal – das müssen wir alle zur Kenntnis nehmen –: Abschiebungen sind zum Abschluss eines umfangreichen rechtsstaatlichen Verfahrens mit individueller Prüfung die Konsequenz daraus, wenn im Einzelfall festgestellt wird, hier gibt es keinen Aufenthaltsstatus, kein Aufenthaltsrecht. Solche rechtsstaatlichen Entscheidungen müssen letztlich auch exekutiert, also umgesetzt und vollzogen werden, wenn sich dieser Staat nicht lächerlich und unglaubwürdig machen will.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Ein spezielles Thema ist in der Tat die Situation in Afghanistan. Deswegen haben wir uns hiermit auch schon mehrfach sehr intensiv befasst. Wir schauen alle – ich glaube, das kann man für alle Fraktionen sagen – seit Jahren mit großer Sorge auf die innenpolitische Situation in Afghanistan. Nicht umsonst hat sich die Bundesrepublik dort massiv engagiert, und es ist höchst bedauerlich, dass es nicht gelungen ist, dort eine dauerhafte flächendeckende Befriedung zu schaffen.

(Willi van Ooyen (DIE LINKE): Im Gegenteil!)

Es gibt keine Sicherheit in Afghanistan. Das ist ein Tatbestand, an dem keiner vorbeikommt. Aber es gibt auf der anderen Seite nach der Einschätzung der Bundesrepublik Deutschland, der zuständigen Minister der Bundesrepublik

Deutschland, des früheren zuständigen Bundesaußenministers Steinmeier, des jetzigen zuständigen Außenministers Sigmar Gabriel – so heißt er –, offensichtlich Bereiche in Afghanistan, in die man abschieben kann, weil es dort sicher ist. Ich wiederhole das, was ich hier auch schon mehrfach gesagt habe: Das entzieht sich meiner Beurteilung. Es ist Sache der zuständigen Instanzen in der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere des Außenministeriums, diese Entscheidung zu treffen. Die Diskussion, wie sie teilweise geführt wird, ist in der Tat eine, die einen häufiger zum Ärger bringen kann.

(Beifall bei der FDP)

Ich habe es jetzt in der „Frankfurter Rundschau“ gelesen. Der geschätzte Herr von Bebenburg, der in der Tat sehr sorgfältig arbeitet, ist da aber, immer mal ein wenig von der Emotion geleitet, ein bisschen unsorgfältig, wenn er von der Abschiebung von Flüchtlingen nach Afghanistan spricht.

(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Das sehe ich nicht so!)

Meine Damen und Herren, es geht nicht um die Abschiebung von Flüchtlingen. Diese Begriffsverwirrung, diese Legende, muss man einmal ein wenig aufräumen.

(Zuruf des Abg. Armin Schwarz (CDU))

Flüchtlinge dürfen nach geltendem deutschen Recht nicht abgeschoben werden – egal, welchen Flüchtlingsstatus Sie haben. Die Menschen, um deren Abschiebung es geht, haben eben keinen Flüchtlingsstatus, sind keine Flüchtlinge.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Es dürfen nur diejenigen abgeschoben werden, die keinen rechtlichen Aufenthaltsstatus haben.

Meine Damen und Herren, Sie erwecken mit Ihrem Verhalten den Eindruck, Deutschland sei ein Willkürstaat. Das ist nicht nur falsch, sondern das untergräbt das Vertrauen in die Bundesrepublik Deutschland.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Deutschland und im Besonderen Hessen gewähren großzügig Zuflucht und Aufenthalt für Menschen, die vor Verfolgung und Krieg fliehen müssen. Wer aber am Ende eines rechtsstaatlichen Verfahrens – das wiederhole ich – nachweislich keinen Anspruch auf Aufenthalt hat, der muss wissen, dass unser Rechtsstaat sich dann auch durchsetzt, um die Interessen unseres Landes zu wahren.

Meine Damen und Herren, das erwarten wir als Freie Demokraten von unserem Staat, und – das habe ich hier schon einmal gesagt – das erwarten die Menschen in unserem Land von der Politik.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank. – Das Wort hat Staatsminister Beuth.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema Abschiebungen nach Afghanistan haben wir in mehreren Debatten hier schon miteinander geklärt und diskutiert. Die aktuelle Bewertung der Bundesrepublik

Deutschland, die in der Tat zuständig ist, ist, dass die Sicherheitslage in Afghanistan Rückführungen nach Afghanistan zulässt. Das ist bisher gerichtlich bestätigt worden, soweit ich das weiß. Im Übrigen gilt das auch für unsere europäischen Nachbarn, die ebenfalls Rückführungen nach Afghanistan durchführen.

Ich sage, ich habe auch keine Zweifel an der Korrektheit der Einschätzung der Bundesrepublik Deutschland und der Bundesregierung hierzu. Wir haben am Ende Recht und Gesetz umzusetzen.

Meine Damen und Herren, wir haben die Akzeptanz in der Bevölkerung für die Aufnahme von Flüchtlingen. Wir haben in den vergangenen zwei Jahren viele Menschen in unser Land aufgenommen. Ich finde, dass wir, diesem humanitären Auftrag folgend, die Akzeptanz weiterhin hochhalten müssen, sodass wir auch in Zukunft Flüchtlinge in unserem Land aufnehmen. Dafür ist es aber unabdingbar, dass wir diejenigen, die kein Bleiberecht in unserem Land haben, wieder in ihre Heimatländer zurückführen.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP)

Da gibt es keine Unterschiede, sondern da geht es nach Recht und Gesetz und nach vollziehbarer Ausreisepflicht.

Meine Damen und Herren, wie wir die Rückführung nach Afghanistan durchführen, haben wir in den Debatten hier im Hessischen Landtag bereits miteinander erörtert. Es ist niedergelegt, auch die Kriterien oder Maßstäbe sind dargelegt in den Anträgen, die wir hierzu im Hessischen Landtag beschlossen haben. Ich weise darauf hin, Herr Kollege Schaus, Herr Kollege Rudolph, Sie waren beide dabei: Ich habe in der letzten Innenausschusssitzung zu diesen Fragen, sowohl was die Maßstäbe angeht wie auch was das Rückführungsmanagement und das entsprechende Referat im hessischen Innenministerium angeht, ausführlich Stellung genommen.

Meine Damen und Herren, wir mobilisieren im Moment Polizeivollzugsbeamte. Wir reaktivieren nicht, sondern wir mobilisieren Pensionäre zur Unterstützung der Ausländerbehörden dabei, dass sie den anfallenden Aufwand, der durch die vielen Entscheidungen, die jetzt durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bei den Ausländerbehörden entsprechend ankommt, bewältigen können. Deswegen ist die Folgerung zweifach falsch, die Herr Kollege Rudolph hier getroffen hat.

Erstens. Die Situation, die wir in Hessen mit den Flüchtlingszugängen haben, war nicht erkennbar. Das ist keine Frage von jahrzehntelanger Personalpolitik. Das ist schlicht und ergreifend falsch.

(Günter Rudolph (SPD): „Jahrzehntelang“ habe ich nicht behauptet!)

Sie haben aber die Personalpolitik in den Raum gestellt. Ich sage Ihnen, es war nicht erkennbar, dass 1 Million Flüchtlinge nach Deutschland kommen. – Mit den Auswirkungen haben wir uns jetzt zu beschäftigen, und das in einer anständigen und ordentlichen Form nach Recht und Gesetz. Wenn wir temporäre Spitzen haben, temporäre Belastungsspitzen in bestimmten Behörden, dann müssen wir darauf jetzt reagieren. Das tun wir in einer angemessenen Form.